Dabei ist es nicht so, dass sich die anderen Bundesländer in der Hochschulfinanzierung besonders hervorgetan hätten – zugestanden –, aber in Nordrhein-Westfalen fällt dieser Wert einfach ins Bodenlose. Den Hochschulen stehen seit Rot-Grün regiert immer weniger Mittel pro Studierenden für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung.
Nun könnte man einwenden, dass sich die Hochschulen nicht nur aus Grundmitteln finanzieren. Stimmt! Unter Schwarz-Gelb hatten die Hochschulen die Möglichkeit, neben den Grundmitteln auch Einnahmen aus Studienbeiträgen für Qualität und Verbesserung der Studienbedingungen zu verwenden. Sie haben den Hochschulen diese Möglichkeiten genommen, und zwar – das ist mein Vorwurf – ohne die versprochene Kompensation vorzunehmen.
Die Einnahmen aus Studienbeiträgen wären mit der Zahl der Studierenden angestiegen. Die angebliche Kompensationsleistung aus dem Landesetat ist seit 2010 nicht angestiegen und trägt damit auch in keiner Weise der Realität Rechnung, dass wir seit 2010 ein Drittel mehr Studierende an den Hochschulen betreuen. Mit Studienbeiträgen hätten die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen nicht die Finanzierungsprobleme, vor denen sie heute stehen.
Den Hochschulen und insbesondere den Studierenden fehlen durch die unzureichende Kompensation inzwischen 90 Millionen €, die für Qualitätsverbesserung, für Tutoren und für Bücher eben nicht zur Verfügung stehen. Allein die RWTH Aachen könnte 10 Millionen € mehr für Qualitätsverbesserung investieren. Das sind zum Beispiel mehr als hundert Dozentenstellen, nur, um das einmal in eine Relation zu setzen.
Bei der Universität zu Köln sind es 10 Millionen €, in Bochum 9 Millionen €, Duisburg-Essen 8 Millionen €, Paderborn 6 Millionen €, Wuppertal 6 Millionen €.
Meine Damen und Herren, wie Sie alle wissen, galt bis zum 1. Oktober in Nordrhein-Westfalen die Hochschulautonomie des Hochschulfreiheitsgesetzes. Unter den Möglichkeiten dieses Gesetzes konnten unsere Hochschulen unter anderem erfolgreich Drittmittel einwerben. Auch diese Zahlen sind aktuell verfügbar, und Nordrhein-Westfalen liegt dort mittlerweile immerhin im bundesweiten Durchschnitt.
Leider haben Sie es mit der Abschaffung der Hochschulfreiheit den Hochschulen erschwert, auch eine finanziell attraktive Forschungskooperation
Wenn wir uns dann auch noch ansehen, welche Bürokratielasten sich aus der Umsetzung des neuen Hochschulrechts ergeben werden,
bleibt je Studierenden oder Studierender weniger übrig, was für Forschung und Lehre verwendet werden kann.
Wir müssen unsere Hochschulen von Bürokratie entlasten, um mehr Mittel für Lehre und Forschung und für die Betreuung der jungen Menschen investieren zu können.
Es macht für die Studierenden einen erheblichen Unterschied, ob die Mittel für einen Dozenten oder für eine Verwaltungsfachkraft zur Umsetzung von Rahmenvorgaben ausgegeben werden.
deutschlandweit die meisten Studierenden auf einen Professor oder eine Professorin. Leider stellen SPD und Grüne aber alle Weichen, um die Situation noch weiter zu verschlechtern.
Auch im Bereich der Forschungsförderung sind Ihre Anstrengungen mickrig. Sie fordern doch selbst – da sind wir Gott sei Dank auch nicht im Dissens – Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen. Doch wo findet sich diese Absicht in Ihrem Haushalt? Das vielfach kritisierte „Fortschritt NRW“ soll anscheinend doch schrittweise das hoch erfolgreiche „Mittelstand. innovativ!“ beerben. Wider besseres Wissen entziehen Sie den KMUs damit die Möglichkeit eines Zugangs zu Hochschulwissen. Das schadet dem Innovations-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen.
Eine letzte Anmerkung zur Kostenübernahme des Bundes beim BAföG: Diese Mittel werden eben nicht zusätzlich für Bildung verwandt, sondern nur für Ausgaben, die Sie sowieso tätigen müssen. Wenn Sie damit dann auch noch den Anteil des Landes aus dem Hochschulpakt kofinanzieren, setzen Sie dem Ganzen wirklich die Krone auf.
Meine Damen und Herren, die Bilanz der rot-grünen Wissenschaftspolitik ist verheerend. Die von SPD und Grünen gesetzten finanziellen und gesetzlichen Voraussetzungen behindern Forschung und Lehre anstatt sie zu verbessern. Deswegen wird die FDPLandtagsfraktion dem Einzelplan 06 auch nicht zustimmen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Dr. Seidl.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die Opposition heute bei dieser Haushaltsdebatte abliefert, das ist nicht nur dummes Zeug, das ist geradezu ein Armutszeugnis.
Wer in Verhandlungen ernst genommen werden will – damit meine ich Sie beide – und wer massiv auf den Putz haut, wie Sie das gerade getan haben, der müsste im Gegenzug auch substanziell etwas liefern können. Ich meine damit: Wo ist Ihr Alternativkonzept zum Haushalt? Sie haben uns in der ge
samten Debatte keinen Änderungsvorschlag auf den Tisch gelegt. Man könnte fast zu dem Schluss kommen, dass Sie uns mit dieser Zurückhaltung auch stille Zustimmung signalisieren wollen. Das fände ich – ehrlich gesagt – auch richtig.
Denn Tatsache ist, der Wissenschaftsetat 2015 liegt in diesem Jahr bei 7,8 Milliarden € und damit um fast 2 Milliarden € über dem Etat des Haushaltsjahres 2010.
Ja, Sie wussten es, aber es stimmt auch, Herr Berger. Denn es sind sage und schreibe 33 % mehr als zu Ihrer Regierungszeit.
Davon erhalten die Hochschulen über 4,6 Milliarden €. Die Innovationsförderung in Höhe von knapp 760 Millionen € ist noch nicht eingerechnet. Und über 1 Milliarde € kommt für die Medizin noch obendrauf.
Wer jetzt meint, hieraus erwachse keine größere Herausforderung für das Land und für die Hochschulen, der nimmt seine politische Verantwortung in diesem Parlament nicht ernst, Frau Freimuth. Aber genau das erwarte ich auch von Ihnen.
Das Land Nordrhein-Westfalen gibt so viel Geld für seine Hochschulen aus wie noch nie. Mit der wachsenden Studierendennachfrage und auch mit der Vielfalt der Studierenden wächst eben auch die Verantwortung der Hochschulen gegenüber der Gesellschaft. Mit einem so riesigen Etat wächst die Pflicht einer stärkeren Transparenz gegenüber dem Parlament als Haushaltsgesetzgeber.
Deshalb ist Ihr Vorwurf der vermeintlichen Rücknahme von Hochschulautonomie durch das Hochschulzukunftsgesetz völlig absurd.
Herr Berger und Frau Freimuth, ich komme einmal auf Ihre Rechenbeispiele bezüglich der Qualitätsverbesserungsmittel und der Ausgabenfinanzierung pro Studierendem zurück. Sie sind im Übrigen nicht nur falsch – wir liegen überhaupt nicht bei 80 Millionen € pro Semester, wie Herr Laschet es vor Kurzem dargestellt hat –, sondern vor allem auch selektiv auf einzelne Töpfe bezogen, lassen also die Gesamtfinanzierung für Lehre und Studium außen vor.
Mit den vorliegenden Statistiken, auf die Sie sich berufen, legen Sie jeweils nur die Grundmittel pro Studierendem von 2010 und 2011 nach Bundesländern für Ihre Berechnung zugrunde. Dabei sind im Vergleich zu 2010 in Nordrhein-Westfalen besonders hohe absolute Steigerungen alleine der Landesmittel – beim Hochschulpakt plus 352 Millio
nen €, bei den Globalbudgets der Hochschulen plus 280 Millionen €, durch die Einführung der Qualitätsverbesserungsmittel plus 249 Millionen € und beim Hochschulbauprogramm plus 151,8 Millionen € – zu verzeichnen. Alle diese Mittel kommen den Studierenden zugute und gehören damit zur statistischen Wahrheit dazu.
Auf dieser Grundlage würde sich übrigens auch bundesweit beim Vergleich der Statistiken ein ganz anderes Bild ergeben.
Im Übrigen kann ich nur sagen: Wenn Ihnen die Pro-Kopf-Finanzierung in 2010 zu niedrig erschienen ist, warum haben Sie dann zu Ihrer Regierungszeit daraus keine Konsequenzen gezogen?