(Widerspruch von der CDU – Zuruf von der CDU: Gipfel der Unverschämtheit! Wie kann man so tief sinken!)
Herr Abgeordneter, dazu will ich keine Stellungnahme abgeben, auch keine Interpretation vornehmen. Jeder politische Mensch kann sich selbst davon ein Bild machen.
Masernausbruch in Berliner Flüchtlingseinrichtungen – Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung?
Wie jüngst bekannt geworden ist, kam es in Berliner Erstaufnahmeheimen zu einem Flüchtlingsaufnahmestopp aufgrund des Ausbruchs von Masern und Windpocken. Das dortige Landesamt für Gesundheit und Soziales verhängte die Sperre, nachdem in fünf Erstaufnahmeeinrichtungen sowie einer Gemeinschaftsunterkunft Masern und Windpocken aufgetreten waren.
Masern gelten medizinisch gesehen als eine hochgefährliche ansteckende Krankheit. Masern haben stets einen zweiphasigen Verlauf. Zu
nächst klagt der Erkrankte über hohes Fieber, Mattheit, Husten, Schnupfen sowie Entzündungen im Nasen-Rachenraum und der Augenbindehaut. Erst in Phase zwei bildet sich, wiederum begleitet von hohem Fieber, der charakteristische Masernausschlag. Da das Masernvirus das Immunsystem schwächt, treten in vielen Fällen bakterielle Folge- oder Begleiterscheinungen wie Mittelohrentzündungen oder Durchfall auf.
Die akute postinfektiöse Enzephalitis – eine Entzündung des Gehirns, zu der es in ca. einem von Tausend Fällen kommt – tritt etwa 4 bis 7 Tage nach Auftreten des Ausschlags mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis zum Koma auf. Bei etwa 10 bis 20 Prozent der Betroffenen endet sie tödlich, bei etwa 20 bis 30 Prozent muss mit Schäden am Zentralen Nervensystem gerechnet werden.
Die gefürchtetste Komplikation ist jedoch die subakute sklerosierende Panenzephalitis – eine weitere Entzündung des Gehirns, die noch Jahre nach der Infektion als Spätfolge auftreten kann und immer tödlich verläuft.
Diese oft schweren Komplikationen und die Ansteckungsgefahr sind bekannt, die vielleicht einfach anmutende, aber wirksame Lösung auch: Ein möglichst breiter Flächenimpfschutz zur Erreichung der sogenannten Herdenimmunität.
In Nordrhein-Westfalen hat sich vor allem im letzten Jahr gezeigt, dass von einem flächendeckenden Schutz leider noch nicht gesprochen werden kann. Die Infektionszahlen sind deutlich gestiegen.
Die Europäische Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verfolgt das Ziel, die Masern zu eliminieren. Die Elimination in einem der Mitgliedsstaaten wird von der WHO als die völlige Abwesenheit endemischer (also im Land zirkulie- render) Masernfälle über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten definiert.
1 Fall/1.000.000 Einwohner festgeschrieben worden. Gleichzeitig wurde als eines der gegenwärtig wichtigsten Ziele definiert, die Impfquote für die erste und zweite Masern-, Mumps-, Röteln (MMR-) Impfung bei Kindern und Jugendlichen in allen Regionen der Bundesrepublik auf mindestens 95 Prozent anzuheben.
Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Meldungen über Masernausbrüche in Berliner Flüchtlingseinrichtungen für die nordrhein-westfälischen Einrichtungen bzw. welche Vorbereitungen werden konkret getroffen?
Emanzipation, Pflege und Alter: Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde die Frage in drei Teilen beantworten, damit für Sie der Gesamtkontext hergestellt ist.
Erstens ein Hinweis zu der Masernerkrankung: Bei der Masernerkrankung handelt es sich um eine sehr ansteckende Viruserkrankung, die weltweit verbreitet ist. Die Viren werden von Mensch zu Mensch übertagen, beispielsweise beim Sprechen, Husten oder Niesen. Da Masern bereits vor dem Auftreten sichtbarer Symptome hochansteckend sind, kann es zu einer sehr schnellen Verbreitung kommen.
Masern beginnen häufig mit Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündungen. Nach einigen Tagen tritt ein typisch bräunlich-rosafarbener Ausschlag im Gesicht auf, der sich über den gesamten Körper ausbreitet. Eine ursächliche Behandlung gegen die Masern gibt es nach wie vor nicht.
Aufgrund des geschwächten Immunsystems während und nach der Erkrankung können Komplikationen auftreten, die zum Teil erhebliche gesundheitliche Folgen für die betroffenen Personen haben können. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission zwei Masernimpfungen im Alter von elf bis 14 und 15 bis 23 Lebensmonaten.
Teil zwei der Beantwortung, die Maßnahmen zur Masernprävention: Das wirksamste Mittel, eine Ausbreitung zu verhindern, ist eine Impfung. Insbesondere wenn viele Menschen auf engem Raum zusammenleben, können sich ansteckende Krankheiten sonst schnell ausbreiten. Deshalb wird für Kinder ab dem 11. Monat und Erwachsene in den Erstaufnahmeeinrichtungen unter anderem ein Masernimpfangebot gemacht. Auch für Asylbewerberinnen und -bewerber besteht keine Impfpflicht. Die benötigen wir auch nicht. Ich höre aus den Einrichtungen, dass das Angebot gut angenommen wird.
Durch einen Impfpass kann belegt werden, dass spezifische Impfungen erfolgt sind. Wenn die schon im Vorhinein erfolgt sind, dann ist natürlich eine hier stattfindende Impfung nicht mehr notwendig. Gegebenenfalls kann auch durch serologische Untersuchungen festgestellt werden, ob eine Immunität gegen spezifische Erreger, also zum Beispiel Masern, bereits vorliegt und eine Impfung dann aus diesem Grund nicht notwendig ist.
Wenn in Gemeinschaftseinrichtungen Infektionen ausbrechen, sind Quarantänemaßnahmen erforderlich. Personen dürfen dann zum Beispiel nur verlegt werden, wenn durch Ermittlungen der Unteren Gesundheitsbehörde festgestellt wird, dass in diesen Einrichtungen keine Gefährdung Dritter besteht.
Bei einem Masernausbruch in einer Gemeinschaftseinrichtung entscheidet dann die Untere Gesundheitsbehörde grundsätzlich in eigener Verant
wortung über die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Gemeinschaftseinrichtungen, also auch Asylbewerberunterkünfte, sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Regelungen und Verfahrensanweisungen zur Infektionshygiene festzulegen. Unterstützend stellt das Land Musterhygienepläne zur Verfügung, die dann auch so umgesetzt werden können. Die infektionshygienische Überwachung erfolgt wiederum dann auch durch die Unteren Gesundheitsbehörden.
Mit dem Ziel einer einheitlichen Handhabung der Untersuchungen und Präventionsmaßnahmen inklusive deren Dokumentation sowie der gegebenenfalls notwendigen Isoliermaßnahmen habe ich am 07.10.2014 eine Bestimmung gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 Asylverfahrensgesetz erlassen, die alle diese Sachverhalte regelt.
Die aktuelle Situation in den Unterbringungseinrichtungen, die ich Ihnen jetzt in Abstimmung mit und nach Vorlage einer Information aus dem Innenministerium vortragen kann, sieht so aus, dass in den in Trägerschaft des Landes stehenden Aufnahmeeinrichtungen derzeit nahezu flächendeckend ein Impfangebot unterbreitet wird. Und zwar werden Mumps-, Masern-, Rötelnimpfungen für alle nach 1970 geborenen Personen angeboten. Entsprechendes gilt für Varizellenimpfungen für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre. Es werden auch Impfausweise ausgegeben. In Unterkünften, die kurzfristig ihren Betrieb aufgenommen haben, wird das Impfangebot derzeit unmittelbar organisiert.
Durch Verfügung vom 2. Dezember an die Asylbewerbereinrichtungen hat die Bezirksregierung Arnsberg veranlasst, dass ab sofort das umfassende Impfangebot entsprechend den Vorgaben des unter zwei eben angeführten Erlasses umgesetzt wird. Durch organisatorische Maßnahmen und Ausweitung der vorhandenen Ressourcen sind die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass die Gesundheitsuntersuchungen und Maßnahmen in den Einrichtungen durchgeführt werden können.
dar, um den Ausbruch infektiöser Krankheiten zu vermeiden. Sie wird zugleich dazu beitragen, dass das Risiko der zeitweiligen Schließung ganzer Einrichtungen infolge von bestimmten Infektionskrankheiten, wie zuletzt geschehen, zu senken ist. Dies gilt im Übrigen auch mit Blick auf eine nachfolgende Unterbringung der Menschen auf kommunaler Ebene.
Zudem ist von der Bezirksregierung Arnsberg der Entwurf eines Notfallkonzeptes zum Umgang mit infektiösen Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen des Landes erstellt worden, das noch einer weiteren Überprüfung und Abstimmung bedarf. Dieses berücksichtigt im Hinblick auf erforderliche Notfallkapazitäten, falls Einrichtungen für weitere Aufnah
men doch gesperrt werden müssen, auch das bereits existierende Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW „Sanitätsdienst und Betreuungsdienst“, das der Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung einer großen Anzahl von nichtinfizierten Personen dient. Hiernach haben die kommunalen Aufgabenträger in ihrem Zuständigkeitsbereich geeignete Gebäude und Liegenschaften zu benennen.
Vielen Dank, Frau Ministerin für die bisherige Beantwortung. Es sind auch in Flüchtlingsheimen in Nordrhein-Westfalen vereinzelt Masern aufgetreten. Sie berichteten gerade, sie seien angehalten, dort auch Impfungen durchzuführen. Eine Nachfrage bei den Gesundheitsämtern ergab, dass das quasi allein auf dem Engagement der Ärzte oder der Gesundheitsämter vor Ort beruhe. Vor allem wurde hinterfragt, was mit den Kosten ist. Wie stehen Sie dazu?
Auf Grundlage einer veröffentlichten Bestimmung des MGEPA gibt es entsprechende vorgegebene Impfmaßnahmen für die Menschen, die sich in den ZUEs bzw. EAEs des Landes befinden, Frau Abgeordnete Schneider. Mit Erlass vom 2. Dezember 2014 hat die Bezirksregierung Arnsberg allen Asylbewerbereinrichtungen mitgeteilt, dass sofort und umfassend ein Impfangebot entsprechend den Vorgaben des gerade von mir angeführten Erlasses umgesetzt werden soll.
Um es deutlich zu sagen: Es gibt keine Impfpflicht; die Kollegin Ministerin hat das gerade ausgeführt. Es gibt aber, wenn es entsprechende Erläuterungen gibt, eine hohe Akzeptanz insbesondere bei den Eltern, diese Impfmaßnahmen durchzuführen. Es gibt Patienten oder Menschen, die bereits geimpft oder vorgeimpft sind. All das ist zu klären im Rahmen der Registrierung bei der Flüchtlingsaufnahme, sodass wir davon ausgehen, dass diejenigen, die an die Kommunen weitergewiesen werden und zuerst in einer ZUE oder in einer EAE waren, kurzfristig einen
Die Kosten für diese Impfungen – das haben wir heute Nachmittag beschlossen –, Frau Abgeordnete Schneider, übernimmt das Land Nordrhein
Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben eben von dem Notfallkonzept gesprochen, was zu tun ist, wenn beispielsweise Masern auftreten. Wir haben als Opposition immer kritisiert, dass es dieses Notfallkonzept noch nicht gegeben hat, weil uns Praktiker gesagt haben, dass das von Einrichtung zu Einrichtung sehr unterschiedlich gehandhabt wird und die Leute nicht wissen, ob sie, wenn einer mit Masern durch den Speiseraum gegangen ist, die ganze Einrichtung schließen müssen oder ob da eine Quarantäne auf dem Gelände ausreicht. Es ging uns darum, dass ein einheitliches Notfallkonzept erstellt wird.
Sie haben eben ausgeführt, dass es dieses Notfallkonzept jetzt gibt. Deswegen würde mich interessieren, seit wann es das gibt.