Sie haben eben ausgeführt, dass es dieses Notfallkonzept jetzt gibt. Deswegen würde mich interessieren, seit wann es das gibt.
Herr Dr. Stamp, der Vorschlag, ein Notfallkonzept zu entwickeln, geht ja aus der von uns eingesetzten Arbeitsgruppe und deren Abschlussbericht hervor. Es war in der Tat schon in der Vergangenheit so, dass wir bei einer Vervierfachung der Flüchtlingszahlen und einer Verdreifachung der Flüchtlingsaufnahmekapazitäten in Nordrhein-Westfalen sofort Probleme haben, wenn in einzelnen Einrichtungen entsprechende Krankheiten ausbrechen. Wir haben – das haben wir in den letzten Monaten, eigentlich in den letzten drei Jahren mehrfach erörtert – sehr stark die Quantität der Plätze aufgrund der Vielzahl von Flüchtlingen, die den Weg zu uns gefunden haben, ausbauen müssen. Deshalb ist parallel kein entsprechendes Notfallkonzept erarbeitet worden.
Es ist aber in den letzten drei Wochen – den genauen Tag kann ich nicht sagen – in der Bezirksregierung Arnsberg ein solches Notfallkonzept erarbeitet worden ist, beginnend damit, dass in jeder Einrichtung Quarantänemöglichkeiten bestehen und dass, wenn es zu einem Ausbruch einer Krankheit kommt, nicht zugleich die ganze Einrichtung geschlossen werden muss, weil die Kranken – bei
spielsweise durch Sanitäranlagen oder Ähnliches – nicht von denen getrennt werden können, die noch gesund sind. Das hat uns in den vergangenen Monaten erhebliche Probleme bereitet.
Das heißt, wir werden jetzt Zug um Zug bei allen bestehenden Einrichtungen und bei denen, die noch neu zu schaffen sind, darauf achten, dass wir solche Quarantänemöglichkeiten haben, und werden darüber hinaus ein Notfallkonzept zu entwickeln versuchen, damit wir dann, wenn doch eine Einrichtung zu sperren ist, aus welchen Gründen auch immer – das muss ja nicht eine Infektion, sondern das kann auch etwas ganz anderes sein –, in einer Schublade Kapazitäten haben, die möglicherweise aktuell nicht als eine Notfalleinrichtung genutzt werden, aber als solche schnell herzurichten sind, sodass wir in einem solchen Falle immer über ausreichend Kapazitäten verfügen.
Ich mache darauf aufmerksam, Herr Dr. Stamp – wir haben das ja mehrfach im Innenausschuss diskutiert –, das es sich hier um einen Prozess handelt. Im Moment haben alle Kommunen, alle Bundesländer Probleme, ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, auch wir hier in NordrheinWestfalen. Wir bekommen eine immer bessere Situation. Umso mehr Quantität wir geschaffen haben bei den Unterbringungseinrichtungen, umso mehr werden wir auch auf die Qualität achten, was solche Quarantänemöglichkeiten und/oder Notfallkonzepte angeht.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Herr Minister, je nachdem, wer zuständig ist: In welcher Höhe beteiligt sich das Land NRW an den Kosten der Impfungen in Flüchtlingsheimen?
Herr Abgeordneter Wedel, die Impfmaßnahmen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt werden, finanziert das Land Nordrhein-Westfalen komplett. Der Erlass aus dem Hause MGEPA sieht vor, dass eigentlich niemand in einem Alter, wo eine solche Impfung angezeigt ist, einer solchen Einrichtung in einer Kommune zugewiesen wird, bevor nicht diese Impfungen durchgeführt worden sind.
Man muss Ausnahmen in Betracht ziehen. Das sind Vorgaben der sogenannten STIKO, die eine Impfung für ein bestimmtes Alter vorsehen. Wenn beispielsweise ein Kind nahe an dieser Altersgrenze ist
und in der EAE noch nicht geimpft worden ist, aber drei Monate später die Altersgrenze erreicht, ab der eine Impfung erforderlich erscheint, dann kann es in Einzelfällen, wie ich gerade beschrieben habe, dazu kommen, dass die entsprechenden Impfkosten durch die Kommune zu finanzieren sind, die zum Zeitpunkt der Impfnotwendigkeit die Flüchtlinge betreut.
Darüber hinaus haben Sie der Beantwortung durch meine Kollegin Steffens entnehmen können, dass manchmal zwei Impfungen erforderlich sind. Es kann sein, dass die erste Impfung bereits erfolgt ist und der Abstand, der zur zweiten Impfung zu wahren ist, während des Aufenthalts in einer Landeseinrichtung nicht zu gewährleisten ist. Auch in einem solchen Einzelfall kann es dazu kommen, dass zu einem späteren Zeitpunkt die zweite Impfung in der Kommune durchgeführt wird – dann auch zulasten der Kommune.
Wie Sie sehen, werden die Impfkosten also im Wesentlichen durch das Land Nordrhein-Westfalen getragen.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, die Gesundheitsämter in NordrheinWestfalen klagen laut über Personalmangel und über Materialmangel. Welche zusätzlichen personellen oder materiellen Mittel erhalten denn die Behörden aufgrund dieser Situation, um gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung abzuwenden?
Ich verstehe Ihre Frage in diesem Zusammenhang nicht; denn die Kommunen haben schon heute im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme die Aufgabe, die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge, die in den Kommunen unterzubringen sind, sicherzustellen. Deswegen handelt es sich dabei nicht um eine neue Aufgabe, die auf die Kommunen zukäme, sondern um die normale gesundheitliche Versorgung.
Wir haben allerdings als Land Nordrhein-Westfalen auf Bundesebene mit der heute schon erwähnten Diskussion über die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und damit die Überführung der Flüchtlinge in die gleiche gesundheitliche Versorgung wie alle GKV-Versicherten versucht, einen umfassenden Gesundheitsschutz für die Menschen zu erreichen. Das haben wir bisher nicht geschafft. Daher gibt es hier noch weiteren Regelungsbedarf,
Ich wüsste aber nicht, inwieweit die Aufgaben der Gesundheitsämter Aufgaben des Landes werden sollten, die vom Land zu finanzieren wären. Das sind ganz klar kommunale Aufgaben.
Danke schön, Herr Präsident. – Herr Minister, Frau Ministerin, ich habe jetzt zwei unterschiedliche Aussagen bezüglich des Notfallkonzepts gehört. Während Frau Ministerin sagte, dass das jetzt umgesetzt sei, sprach Herr Minister davon, man sei noch im Prozess.
Wir können das ja alles im Protokoll nachlesen. Ich will hier auch gar keinen Dissens zwischen Ihnen konstruieren. Mir geht einfach um folgende fachliche Frage: Wissen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen nun, wie sie im Fall einer entsprechenden Erkrankung von Asylbewerbern damit umgehen, oder wissen sie das nicht?
Frau Steffens hat gerade zu Recht darauf hingewiesen, dass wir eine textgleiche Vorbereitung haben. Sie hat daraus – davon gehe ich einmal aus – wie folgt zitiert:
„Zudem ist von der Bezirksregierung Arnsberg der Entwurf eines Notfallkonzeptes zum Umgang mit infektiösen Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen des Landes erstellt worden, das noch einer weiteren Überprüfung und Abstimmung bedarf.“
Ich wiederhole: der Entwurf eines Notfallkonzeptes. Das hat damit zu tun, dass der Entwurf jetzt vorliegt und Fragen der Praktikabilität und Umsetzung noch zwischen den Beteiligten vor Ort und dem zuständigen Ministerium erörtert werden.
Ich habe in meinem späteren Wortbeitrag nur darauf aufmerksam gemacht, dass das in NordrheinWestfalen – wie in allen anderen Bundesländern auch – in der Tat eine Lücke war. In der Vergangenheit mussten wir uns darauf konzentrieren, zusätzliche Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen zu schaffen, weil die Zahlen sprunghaft angestiegen sind. Daher ist ein solches Notfallkonzept erst jetzt nachträglich erstellt worden.
Herr Dr. Stamp, es gibt also einen Entwurf. Er muss noch unter den Beteiligten abgestimmt werden. Ich denke aber, dass in den nächsten Wochen hier eine
Was zu tun ist, wenn in einer Einrichtung eine Infektionskrankheit auftritt, hängt nicht zwingend von dem Notfallkonzept zur alternativen Unterbringung ab, sondern eher davon, wie man solche Fälle entdeckt, ob es eine Quarantänemöglichkeit gibt, wie mit Kontaktpersonen umzugehen ist etc.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, fast hätte ich gesagt, dass weitere Zusatzfragen nicht vorliegen. Gerade hat sich aber noch Frau Kollegin Schneider zu ihrer dritten und letzten Zusatzfrage gemeldet. Bitte schön.
Vielen Dank. – Frau Ministerin Steffens, Sie erläuterten gerade, es sei die originäre Aufgabe der Kommunen oder der dortigen Gesundheitsämter, sich um diese Situation zu kümmern. Minister Jäger erzählte jetzt mehrfach, welche große Zahl an Flüchtlingen auf NordrheinWestfalen zugekommen ist. Wenn man da richtig zuhört und ein bisschen mitdenkt, kommt man doch zu dem Schluss, dass die Gesundheitsämter das weder personell noch materiell leisten können. Was ist vonseiten des Landes angedacht, um die Kommunen zu unterstützen und den dortigen Gesundheitsämtern zu helfen? Oder bleibt das jetzt allein bei den Kommunen?
Frau Abgeordnete Schneider, zwischen uns existiert offenbar ein Missverständnis. Ich habe diese Fragestunde so verstanden, dass sich Ihre Fragen auf folgenden Punkt bezogen: Was geschieht in Nordrhein-Westfalen, wenn hier – wie in Berlin – Masern ausbrechen? Wie sind wir darauf vorbereitet?
Wie ich ausführlich erläutert habe, wird auf Grundlage eines Erlasses der Kollegin Steffens in den Einrichtungen des Landes ein recht umfangreiches und sehr dichtes Impfkonzept auf Kosten des Landes umgesetzt. Nur in Einzelfällen, die man in der Tat konstruieren kann – ich nenne Ihnen einen weiteren Ausnahmefall: Eltern konnten während der Zeit in einer Landeseinrichtung für eine Impfung nicht begeistert werden und möchten erst zu einem späteren Zeitpunkt ein Impfangebot annehmen; es gibt nämlich keine Impfpflicht –, kann es sein, dass kommunale Gesundheitsämter in die Leistungspflicht kommen. Ich gehe aber davon aus, dass wir deutlich über 90 % dieser Impfmaßnahmen in den Landeseinrichtungen durchführen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Damit ist die Mündliche Anfrage 55 von der Landesregierung beantwortet.
Angekündigte Millionenklage der Händler von E-Zigaretten gegen das Land – Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil für ihr eigenes zukünftiges Verhalten?
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 20. November 2014 in seinem grundlegenden Urteil zur rechtlichen Klassifizierung der E-Zigarette abschließend festgestellt, dass es sich bei diesem Produkt ausdrücklich nicht um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handelt. Mit genau jener Begründung ist aber insbesondere die nordrheinwestfälische Gesundheitsministerin in der letzten Zeit massiv gegen die E-Zigaretten-Händler vorgegangen und damit gescheitert. Die FDPLandtagsfraktion hat frühzeitig auf die rechtlichen Probleme dieser Vorgehensweise der grünen Ministerin hingewiesen.
Weit gravierender als die politische Niederlage der Gesundheitsministerin sind aber die sich für den nordrhein-westfälischen Steuerzahler nun ergebenden finanziellen Belastungen durch die bereits angekündigten Schadensersatzprozesse der geschädigten Unternehmen.
Die Landesregierung hat sogar die kommunalen Behörden in unserem Land aufgefordert, gegen den E-Zigaretten-Verkauf außerhalb von Apotheken vorzugehen, um diesen zu unterbinden.
Wie das Bundesverwaltungsgerichtsurteil zeigt, sind viele Kommunen richtigerweise nicht den Aufforderungen dieser Gesundheitsministerin gefolgt, einzelne aber schon.
Durch die ständig wiederholten missionarischen Warnungen der Landesregierung seit dem Jahr 2011 sind gravierende Umsatzeinbußen bei den Vertriebsstellen von bis zu 90 % aufgetreten. Vor allem hat sich die Behauptung, der Handel mit Liquids sei nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung erlaubt, als schlichte Fehlinformation der Gesundheitsministerin erwiesen.