Protokoll der Sitzung vom 04.12.2014

(Heiterkeit)

Eine Bemerkung zu Ihnen, Herr Ellerbrock: Ich glaube nicht, dass eine Änderung von Strukturen generell Geld einspart. Schauen Sie sich den Haushalt des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales und die dort festgeschriebenen Ausgleichszahlungen im Hinblick auf die von Ihnen zu verantwortenden Zerschlagung der Versorgungsverwaltung an. Das Land zahlt nach wie vor erhebliche Summen. Das wäre alles nicht nötig gewesen, wenn man die erprobte Versorgungsverwaltung beibehalten hätte.

Wir streben nicht mehr das Herauslösen des staatlichen Arbeitsschutzes aus den Bezirksregierungen an. Viele Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer möchten dies. Ich bin der Auffassung, dass auch mal Ruhe sein muss mit den Strukturveränderungen, damit die Menschen ihre Arbeit machen können; das ist schließlich Sinn der ganzen Angelegenheit.

Gesunde und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantieren auch in Nordrhein-Westfalen den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen. Gerade in Zeiten drohenden Fachkräftemangels sind Krankenstände für Unternehmen sehr gefährlich. Im Übrigen kann man durch die Reduzierung der durch Krankheit anfallenden Ausfallzeiten sehr viel Geld einsparen. Es gibt keine betriebliche Funktion, mit der man so einfach so viel Geld einsparen kann. Deshalb muss man schon aus diesen Gründen den Arbeitsschutz sehr ernst nehmen.

Wir sind wieder in der Lage – Kollege Bischoff hat darauf hingewiesen –, unangemeldete Überwachungsaktionen durchzuführen. Letzte Beispiele dafür waren Überwachungsaktionen in der Fleischindustrie

(Beifall von den GRÜNEN)

oder bei Paketzustellern. Die Ergebnisse sind bekannt – es ist jetzt nicht die Zeit, darauf näher einzugehen – und waren zum Teil katastrophal.

Wir wollen aber nicht nur überwachen oder gar bestrafen. Wir setzen vor allem auf Information und Förderung. Das ist genauso wichtig wie die Wahrnehmung des Auftrags der Überwachung.

Im Hinblick auf die Übertragung des Arbeitsschutzes auf die Unfallversicherungsträger hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz schon 2005 deutlich gemacht, dass dies ein schlechter Weg sei. Arbeitsschutz ist eine staatliche Funktion, ist quasi eine hoheitliche Aufgabe, und dies muss aus unserer Sicht auch so bleiben. Dies hat auch eindrucksvoll die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie unterstrichen, in der die Ziele für den Arbeitsschutz definiert werden.

Der Arbeitsschutz muss deshalb in staatlicher Hand bleiben. Unser Ziel ist eine präventive betriebliche Gesundheitsförderung. Deshalb gibt es weder für die Überprüfung der jetzt vorhandenen Strukturen noch für deren Veränderung wirklich gangbare und nachvollziehbare Argumente. Von daher bitte ich darum, diesen Antrag abzulehnen. – Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. Je später der Abend, desto freundlicher der Applaus, Herr Minister. Sie merken, es lohnt sich, spät am Abend im Hohen Hause aufzutreten.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/7417, den Antrag mit der Drucksachennummer 16/3446 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung nicht über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/7417, sondern über den Antrag selbst. Wer stimmt also diesem Antrag zu? – CDU und FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – SPD und Grüne. Wer enthält sich bei dem Antrag? – Es enthält sich die Piratenfraktion. Damit ist der Antrag Drucksache 16/3446 mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die CDU und die FDP bei Enthaltung der Piraten abgelehnt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

16 Gesetz zur Änderung des Markscheidergeset

zes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/7089

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Drucksache 16/7418

zweite Lesung

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, ihre Reden zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 1)

Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk empfiehlt in Drucksache 16/7418, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wir kommen also zur Abstimmung nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Die Piratenfraktion, die SPD, die Grünen, die CDU und die FDP. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Ist jemand dagegen? – Auch niemand. Dann ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/7098 einstimmig angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

17 Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenge

setzes und des Justizgesetzes NordrheinWestfalen und zur Anpassung weiterer

Rechtsvorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6089

Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/7476

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 16/7393

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion Herrn Kollegen Stotko das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dieser späten Stunde und unter diesem sperrigen Titel beenden wir eigentlich ein Kapitel, das von der Vorgängerregierung in der Periode von 2005 bis 2010 aufgeschlagen wurde, nämlich die Thematik der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens.

Beim Großteil der hier anwesenden Fraktionen – die Piraten waren ja noch nicht Mitglied im Parlament – haben sich in den damaligen intensiven Debatten sehr grundsätzliche Unterschiede ergeben. Es war die Rede vom Ausverkauf der Rechtsschutzmöglichkeiten auf der einen Seite bis hin zur notwendigen bürokratischen Verschlankung auf der anderen Seite.

Deshalb haben die regierungstragenden Fraktionen in ihren Koalitionsverträgen von 2010 und 2012 im

mer klargemacht: Wir werden das Widerspruchsverfahren dort wieder einführen, wo es notwendig ist.

Ich gebe zu, es hat ein wenig gedauert. Aber wir haben das Thema eben auch sehr dezidiert abgearbeitet. Wir haben uns alle Bereiche angesehen und überprüft, wo die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens zu einer Häufung von Klagen geführt hat, aber auch, wo sich durchaus unsere damaligen formulierten Bedenken nicht bestätigt haben, was eine Anhäufung von Klagen angeht.

Leitgedanke jedoch all dieser Überlegungen war immer, den Bürgerinnen und Bürgern einen höchstmöglichen Rechtsschutz zu ermöglichen.

Mit dem hier nun vorliegenden Gesetzentwurf ist ein überzeugender Ausgleich geschaffen worden zwischen dem Justizressort, also den nun zu entlastenden Gerichten, und dem Innenressort, den nunmehr zu belastenden Bezirksregierungen.

Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass wir Anhörungen wie so oft in diesem Parlament seitens der regierungstragenden Fraktionen ernst nehmen. Deshalb haben wir in unserem vorliegenden Änderungsantrag nicht nur sprachliche Ungenauigkeiten und Gesetzesbezüge richtiggestellt, sondern auch einen Vorschlag der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter aufgegriffen, mit dem ein solches Gesetz trotz eines sperrigen Titels vielleicht etwas leichter lesbar ist. Doppelte Verneinungen waren nämlich noch nie hilfreich.

Mit diesem Gesetz auch in der Form des Änderungsantrages geht ein Streit der letzten sieben Jahre zu Ende, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hoffen wir alle gemeinsam, dass damit für eine noch längere Zeit dieses Thema aus den Köpfen des Gesetzgebers verschwindet! Denn letztlich – dessen bin ich mir sicher – geht es allen in diesem Parlament doch darum, den Bürgerinnen und Bürgern ein einfaches, effizientes, kostengünstiges und transparentes Verfahren an die Hand zu geben, behördliche Entscheidungen überprüfen zu lassen. Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes tragen wir zu diesem Gedanken wesentlich bei. – Ich danke Ihnen für die spät am Abend noch vorhandene Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Stotko. – Für die CDU-Fraktion schreitet bereits Herr Kollege Kuper zum Pult.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Bürokratieabbaugesetz II – so hieß das damals – wurde das Widerspruchsverfahren zum 1. November 2007 weitgehend abgeschafft. Dem vorausgehend war eine Praxiserprobung im Rahmen der Modellregion OWL. Als damaliger hauptamtlicher Bürgermeister war ich Mitglied

des Fachbeirates Bürokratieabbau in OWL, gehörte also zu denjenigen, die diese Maßnahme vorgeschlagen und auch mit erprobt hatten. Unsere Praxisergebnisse waren sehr gut. Sonst wäre auch keine landesweite Übertragung empfohlen worden.

Von daher hat es mich mit den damals wie heute gemachten Erfahrungen aus der Praxis gar nicht gewundert, dass in der zu diesem Gesetzentwurf durchgeführten Anhörung die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände bestätigt haben, dass die damaligen Ziele, die mit der Abschaffung verfolgt worden sind, nämlich Stärkung des Anhörungsverfahrens, Verbesserung der Qualität der Ausgangsbescheide, intensivere Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in das Verfahren, vor allem aber eine Vereinfachung und eine Beschleunigung von Verwaltungsverfahren sowie eine Reduzierung des Aufwandes, erreicht worden sind und heute noch gelten. – So äußerten sich beispielsweise Dr. Fogt vom Städtetag und Dr. Kuhn vom Landkreistag im O-Ton.

Gleichwohl wollen Sie das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wieder ändern. Damit schaffen Sie einmal mehr neue Bürokratie. Ab dem 1. Januar nächsten Jahres soll in sieben großen Bereichen wieder gelten, dass es vor der Erhebung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens der Durchführung eines Vorverfahrens bedarf.

Sie bleiben damit einer klar erkennbaren Linie in diesem Gremium treu: In Sonntagsreden betonen Sie angebliche Kommunalfreundlichkeit, die Sie, wenn überhaupt, – maximal und bildlich gesprochen – im Gestern praktiziert haben, aber nicht vorgestern und auch nicht im tagtäglichen Heute; und über das Morgen reden wir hier gar nicht erst.

(Beifall von der CDU)

Sie schaffen also mehr Bürokratie, mehr Zentralismus und mehr Kontrolle sowie eine damit verbundene zunehmende Beschränkung der kommunalen Eigenverantwortung. Dieser Gesetzentwurf ist ein weiteres Beispiel dafür, was Ihnen die Sachverständigen der kommunalen Spitzenverbände allesamt und einheitlich während der Gesetzesanhörung gesagt haben. Gleichwohl hält Sie das aber nicht von Ihrem falschen Handeln ab.

Wenn es Ihnen ins Konzept passt – so zum Beispiel bei der Wiedereinführung der Jagdsteuer –, wird sogar eine schon vor Jahren geäußerte Meinung eines kommunalen Spitzenverbandes als Anlass für einen Impuls genommen. Wenn Ihnen aber etwas, wie hier in diesem Fall, nicht ins Konzept passt, weil alle kommunalen Spitzenverbände dagegen sind, dann ist es mit der Kommunalfreundlichkeit nicht mehr weit her, und Sie machen es gleichwohl.

Von daher sind Sie, meine Damen und Herren von den regierungstragenden Fraktionen, in Bezug auf die Schaffung neuer Bürokratie mit Abstand die Weltmeister.

(Beifall von der CDU)