Es ist ganz eindeutig gesagt worden, dass die Anzahl der Bewerber in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen hat. Von fünf Standorten sind nur noch vier Standorte vertreten. Das heißt, es sind 210 Plätze weniger als im Jahre 2012. Der aktuelle Jahrgang in Castrop-Rauxel mit 80 Ausbildungsplätzen hatte nur 63 Bewerber. In Gelsenkirchen kamen auf 80 Ausbildungsplätze 68 Bewerber, in Paderborn auf 64 Ausbildungsplätze 46 Bewerber, in Siegen, wo eine Klasse geschlossen wurde, auf 40 Ausbildungsplätze nur 30 Bewerber. Und Minden wurde, wie vorhin schon erwähnt, geschlossen.
Es ist vorhin schon einmal darauf eingegangen worden, dass es unter anderem auch an der demografischen Entwicklung liegt. Allerdings sind diese großen Zahlenunterschiede, ist dieser starke Rückgang dadurch nicht zu erklären.
Die Erfahrungen aus den Schulen besagen ganz eindeutig, dass es daran liegt, dass die Schülerinnen und Schüler ihr Lehrgeld allein zahlen müssen. Die Schulen bekommen das immer ganz klar dadurch mit, dass sie den Bewerbern nach einem Tag der offenen Tür hinterher telefonieren und unheimlich oft die Antwort bekommen: Ich würde ja gerne, aber ich kann mir die Ausbildung leider nicht leisten.
Um was geht es hier? Es geht hier um Schülerinnen, hauptsächlich weibliche Migranten, von denen auch viele BAföG erhalten. Jetzt kommt’s: Die Fördersumme des BAföG liegt in der Regel unterhalb des Schulgeldes. Viele von diesen Schülerinnen haben einen Nebenjob in der Gastronomie und im Tankstellengewerbe. Selbst die Schülerinnen geben schon an, dass genau dieses negative Auswirkungen auf ihre Noten hat, was auch von den PTASchulen ganz klar bestätigt wird. Hier die Aussage: Seit drei Jahren werden die durchschnittlichen Abschlussnoten immer schlechter.
Zusammenfassend kann man also festhalten: Die Situation der Schulen für Pharmazeutisch-Technische Assistenten war bereits vor drei Jahren äußerst kritisch. Damals stand die Landesförderung von 73 € pro Schüler noch zur Verfügung. Somit muss auch allen damals schon bekannt gewesen sein, dass es langfristig zu Finanzierungsproblemen kommen würde.
Der Argumentation des Ministeriums, dass jede Apotheke nur 200 € bezahlen müsse, um die Landesförderung zu kompensieren, können wir so nicht folgen; denn das Ziel sollte es nicht sein, die Schulkosten dort umzulegen, sondern die Ausbildung von sämtlichen Schulkosten zu befreien. Ich könnte es einer Pharmazeutisch-Technischen Assistentin
wirklich nicht erklären, warum sie für ihre Ausbildung zahlen muss, während es der Apotheker nicht tut. Das ist kein Plädoyer dafür, dem Apotheker eine Studiengebühr abzunehmen, sondern es ganz klar ein Plädoyer dafür, die Pharmazeutisch-Technischen Assistenten von der Schulgebühr zu befreien.
Eine Zahlungsverpflichtung der Apothekenkammern im Heilberufegesetz hätte möglicherweise eine Übergangslösung sein können. Mit der KannRegelung, die allerdings jetzt im Gesetz steht, ist das Problem noch viel größer geworden.
Der Antrag der CDU ist, obwohl er anderthalb Jahre alt ist, immer noch aktuell und zustimmungsfähig. Es kann einem nur leidtun, dass die engagierten Lehrer, die unbezahlte Überstunden leisten und Förderunterricht anbieten, und die Schülerinnen und Schüler die Suppe auslöffeln müssen, die Frau Steffens ihnen eingebrockt hat. – Vielen Dank.
Emanzipation, Pflege und Alter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wegner, Sie wissen mittlerweile – diese Erfahrung haben Sie im Laufe Ihrer Abgeordnetenzeit schon gemacht –, dass es einen Unterschied zwischen freiwilliger Förderung und Pflichtförderung gibt. Wie einige der Vorrednerinnen bereits gesagt haben, ist es im Rahmen der Haushaltskonsolidierung notwendig, an der einen oder anderen Stelle dauerhaft und strukturell einzusparen.
Ich vermag nicht zu verstehen, warum es für Sie genauso wie für die FDP der Untergang wäre, wenn jede Apotheke in Nordrhein-Westfalen pro Jahr 290 € bezahlen würde, um damit die Ausbildung der PTAs, nämlich ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu sichern. Jeder Einzelhandelsunternehmer muss seinen Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung zahlen. Dort ist das völlige Normalität. Man beteiligt sich daran, weil man den Nachwuchs als seine Beschäftigten hat. Den Apotheken ist eine solche Beteiligung in Ihren Augen aber nicht zumutbar. Das kann ich nicht verstehen – zumal viele Apotheker auch gerne dazu bereit sind.
Des Weiteren verstehe ich an dieser Diskussion nicht – das betrifft gerade auch die CDU-Fraktion –, dass Sie so tun, als hätte es immer nur landesgeförderte Schulen gegeben und als wäre das Schulgeld das einzige Kriterium, das junge Menschen davon abhielte, diese Ausbildung zu absolvieren.
Zur Zeit Ihrer Regierung gab es genauso wie heute eine Schule in Dortmund, die nie Landesförderung bekommen hat. Diese Schule hat 170 Plätze. Zu Ihrer Regierungszeit haben die Schülerinnen, die sich an dieser Schule in Dortmund angemeldet haben, 370 € Schulgeld bezahlt. Diese Plätze sind ohne Landesförderung damals wie heute ausgelastet. Sie haben damals nicht geschrien, das sei der Untergang. Sie haben dieser Schule auch nicht etwa eine Förderung angeboten. Vielmehr haben Sie es einfach so akzeptiert. Das heißt: Die 370 € sind auch in der Vergangenheit zahlbar gewesen.
Dieses Geld ist auch nicht das einzige Kriterium, warum heute eine Schule schließt. Im Übrigen hat im Jahr 2014 unseres Wissens keine einzige PTASchule geschlossen. Die von Ihnen angeführte Schule in Krefeld hat nie Landesförderung bekommen. Die beiden anderen von Ihnen genannten Schulen in Minden und in Hagen hatten auch schon zur Zeit der Landesfinanzierung Probleme.
Herr Burkert, Sie wollten aber wissen, was denn nun das Land tut und wie der Weg nach vorne ist. Wir haben natürlich gemeinsam mit den Apotheker
In den Diskussionen ist öfter vorgeschlagen worden, wir sollten die Förderung über den Europäischen Sozialfonds übernehmen. ESF-Mittel dürfen aber nicht für öffentliche Strukturausgaben verwandt werden. Deswegen scheitert diese Variante und ist ausgeschlossen.
Die Überführung der Ausbildung in das öffentliche Schulsystem, also in die Zuständigkeit von Frau Löhrmann, ist in den Diskussionen ebenfalls mehrfach eingebracht worden. Auch das funktioniert nicht, weil die im Rahmen einer Übernahme in den Geltungsbereich des Schulgesetzes für das Land entstehenden Kosten mit rund 8,5 Millionen € vor dem Hintergrund der Haushaltssituation unzumutbar wären.
Insofern haben wir vorgeschlagen, in der Übergangszeit, bis wir mit den Verbänden auf Landesebene und später auf Bundesebene eine Lösung für eine möglichst duale Ausbildung gefunden haben, die Beteiligung der Apothekerschaft – der Apothekerkammern oder über die Apothekerkammern der einzelnen Apotheker und Apothekerinnen – an dieser Finanzierung als Übergangslösung zu implementieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu haben wir geschaffen. Deswegen besteht die Möglichkeit, das zu tun, bevor ein Notstand eintreten würde.
Bezüglich der Frage, wie wir eine zukünftige Struktur schaffen können, sind wir an vielen Stellen in der Diskussion. Dabei geht es nicht nur darum, ob wir eine veränderte Ausbildung brauchen, weil Nordrhein-Westfalen aus der Finanzierung des Schulgeldes ausgestiegen ist. Vielmehr muss die Diskussion über eine zukunftsfähige Ausbildung für die Apotheke, in der heute noch Angehörige verschiedener Berufe beschäftigt sind, auch vor anderen Hintergründen, nämlich einer zukunftsfesten Infrastruktur der pharmazeutischen Versorgung, geführt werden. Das geschieht auch.
Nach Auskunft der Apothekerkammer WestfalenLippe existieren in diesem Zusammenhang konzeptionelle Überlegungen, die jetzt auf Bundesebene diskutiert werden sollen. Wir unterstützen die Kammern gerne bei diesem Dialog und bei diesem Prozess, weil wir glauben, dass eine Veränderung der Ausbildung ohnehin notwendig ist, um sie zukunftsfest und demografiesicher zu machen. Schließlich muss dieser Beruf auch in Zukunft attraktiv sein, damit er angesichts des bedrohlichen Fachkräftemangels, der auf uns zukommt, an Attraktivität gewinnt.
In diesem Sinne hoffe ich, dass wir zu einem neuen Ausbildungsmodell kommen und dass die Apotheken bis dahin bereit sind, Geld in die Hand zu nehmen und in die Fachkräfte von morgen, die sie
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/7416, den Antrag Drucksache 16/3445 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung nicht über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/7416, sondern über den Antrag Drucksache 16/3445 selbst. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann ihm nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/3445 mit Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und der Piraten abgelehnt.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/7398 – zweiter Neudruck
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Damit sich die Finanzmarktkrise, wie sie rund um das Jahr 2007 stattgefunden hat, die auch eine Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise auslöste, nicht wiederholt, wurde die Europäische Bankenunion vereinbart. Dergestalte Krisen sollen zukünftig vermieden und systemrelevante Banken ohne Belastung für die Steuerzahler abgewickelt werden können.
Das hört sich gut an, ist es auch. Aber wie macht man das? Man zieht Europas Banken zur Zahlung von Beiträgen heran, aus welchen ein Bankenabwicklungsfonds errichtet wird. Für die Höhe der zu entrichtenden Beiträge gibt es Regeln. In der Hauptsache ist die Größe des Institutes relevant.
Das hört sich fair an, wäre es auch, hätten denn alle Institute dasselbe Geschäftsmodell. Das haben sie aber nicht.
Besteht ein Geschäftsmodell darin, sich Kapital für Herauslagen über die Hereinnahme zum Beispiel von gedeckten Einlagen zu besorgen, dann sinkt der Beitrag an den Abwicklungsfonds. Das ist auch gut und logisch, denn die Hinterlegung mit Einlagen senkt das Risiko, in Schieflage zu geraten. Gut und logisch ist auch, dass die Bemessungsgrundlage sinkt, wenn ein Institut in einem Haftungsfonds organisiert ist, und zwar weil auch horizontale Solidarmodelle selbstverständlich Schieflagen abfedern.
Gut und logisch ist es aber nicht, wenn die EUKommission ignoriert, dass es eben nicht nur ein einziges funktionierendes und angebrachtes Geschäftsmodell und nicht nur ein einziges funktionierendes Haftungsmodell gibt.
Da bin ich bei der NRW.BANK. Sie hat schlicht nicht die Aufgabe, Einlagen zu sammeln, sondern sie erfüllt im Wettbewerb klar begrenzt einen Förderauftrag, der nun einmal nichts mit Einlagen zu tun hat. Darum: Abzugsmöglichkeiten im Rahmen eines Haftungsfonds? – Fehlanzeige.
Die NRW.BANK kann sich auch nicht anrechnen, dass sie in einem Haftungsfonds organisiert wäre. Der wäre auch gar nicht angezeigt, weil für unsere landeseigene Förderbank die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung gelten. Zudem gibt es weitgehende Refinanzierungsgarantien des Landes. Abzugsmöglichkeit im Rahmen des Haftungsfonds? – Wiederum Fehlanzeige.
Jetzt komme ich dazu, wer eigentlich die Schuld daran trägt, dass wir jetzt überhaupt einen Bankenabwicklungsfonds brauchen, beziehungsweise wer nicht.
Die Förderbanken tragen jedenfalls keine Schuld an der Finanzmarktkrise. Sie waren vielmehr sogar ein Anker der Stabilität in stürmischsten Zeiten. Sie haben sich bewährt, so wie sie sind. Sie erfüllen einen für unser System ausgesprochen wichtigen Förderauftrag, und sie sind durch ihre Haftungsausstattung auch in der Zukunft ein Fels in der Brandung und mit Sicherheit nicht der Auslöser eines Sturmes. Sie dafür jetzt auch noch zu bestrafen, ist schlichtweg absurd.