Protokoll der Sitzung vom 04.12.2014

In der Anhörung wurde aber trotzdem deutlich, dass die Zusammenarbeit innerhalb der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie zwischen den staatlichen Überwachungsbehörden und der Unfallversicherung gut funktioniert. Es gibt klare Absprachen und eine klare Grenzziehung hinsichtlich der Überwachung. Doppelkontrollen werden weitgehend vermieden. Durch Verzahnung der Strukturen wird man bei bestimmten Themen schlagkräftiger.

Insbesondere beim Thema „psychische Belastungen“ ist eine synchrone Bearbeitung gewährleistet, und die Aktionen sind aufeinander abgestimmt. Selbst die Unternehmen schätzen die Informations- und Beratungspflicht der Unfallversicherung und der staatlichen Aufsicht. Ich betone das Wort „und”, denn in der Anhörung wurde nicht von „oder“ gesprochen, sondern die gemeinsame Zusammenarbeit wurde sehr betont.

Die CDU hat in ihrem Antrag Folgendes nicht bedacht: Eine Übertragung auf die Unfallversicherung ist kein Nullsummenspiel. Die Arbeitsschutzbeamten bleiben dem Staat als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten. Zusätzliche neue Stellen müssen bei der Unfallversicherung geschaffen und vom Land refinanziert werden. Des Weiteren muss erst einmal das Fachpersonal dafür gefunden werden.

Wir Grüne wollen den Arbeitsschutz gestalten. Wir wollen die direkte Kommunikation mit der betrieblichen Wirklichkeit. Der Informationsfluss von unten nach oben ist wesentlich im Arbeitsschutzhandeln. Ich frage Sie liebe Kolleginnen und Kollegen: Wie soll dies ohne eigenes Personal im Staatsdienst gelingen?

Zum Schluss, liebe CDU: Nicht die scheinbaren Doppelstrukturen von Unfallversicherung und staatlicher Aufsicht sind das Problem, sondern, wie Herr Bischoff es auch schon sehr deutlich machte, der erhebliche Abbau des Personals im Bereich Arbeitsschutz, den Sie in Ihrer Gott sei Dank kurzen Regierungszeit zu verantworten haben. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Maaßen. – Die FDP-Fraktion hat als Vertreter und nächsten Redner Herrn Ellerbrock bestimmt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Bischoff, Ihre Philippika geht fehl. Ich sage ganz deutlich auch für meine Fraktion: Unfallverhütung, Arbeits- und Gesundheitsschutz stellen zu Recht hohe Anforderungen an die Einrichtungen des Landes.

(Zuruf von der SPD)

Das ist ein wichtiges Problemfeld. Dem Gesundheits- und Arbeitsschutz messen wir immer einen hohen Stellenwert zu. In unserer Regierungszeit haben wir das auch sehr verantwortlich gehandhabt.

(Lachen von Jochen Ott [SPD])

Sie können alle lachen. Wir haben es zumindest geschafft, den Gesundheits- und Arbeitsschutz in die Bezirksregierung als Bündelungsbehörde zu integrieren. Das war eine vernünftige Sache. Das muss man auch einmal erwähnen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Auf Bundesebene werden zur Unfallverhütung der Arbeits- und der Gesundheitsschutz in der Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Innenministerium zusammengefasst. In Nordrhein-Westfalen haben wir das sogenannte duale System. – So weit zur Feststellung.

Wir in NRW haben den Arbeitsschutz zielbewusst in die Bündelungsbehörde integriert, weil dort eine große Kompetenz in den fachübergreifenden

Kenntnissen herrscht. Das war eine ganz vernünftige Sache.

Meine Damen und Herren, das Problem liegt darin, dass in dem dualen System grundsätzlich Doppelzuständigkeiten angelegt sind. In der Anhörung gab es unterschiedliche Wahrnehmungen der Realität. Sie sagen, es gab jemanden, der eine besondere Solitärrolle gespielt hat, weil er besonders deutlich eine Meinung vertreten hat. Meine Kollegen sagen mir, es hat durchaus auch andere Personen gegeben, die zu unserer Auffassung neigten. Das mag in einer wohl gesetzten Wortwahl liegen, dass das eine deutlicher und das andere weniger deutlich wird.

Meine Damen und Herren, mein Kollege Kai Abruszat hat Ende der letzten Legislaturperiode – beantwortet in dieser Legislaturperiode – eine Kleine Anfrage gestartet, in der er nach den Doppelzuständigkeiten innerhalb der Landesverwaltung gefragt hat. Die Antwort der Landesregierung war – siehe da! – nicht überraschend: keine Doppelzuständigkeiten. – Das verwundert mich.

In der Anhörung wurden allerdings auch genug Anlässe dargestellt, weshalb man sagen kann, dass es Doppelzuständigkeiten gibt. Diejenigen, die das bezahlen, nämlich die Arbeitgeber, sagen bzw. fragen sich: Auf der einen Seite zahle ich Steuergelder für die staatliche Verwaltung, und auf der anderen Seite muss ich auch noch die Unfallversicherung bezahlen. Kann man das nicht sinnvollerweise zusammenfassen?

Ich möchte das Ergebnis gar nicht vorwegnehmen. Deswegen bin ich dem Kollegen Preuß auch ausgesprochen dankbar, dass er noch einmal deutlich gemacht hat, dass es sich um keine Vorfestlegung handelt: Wir wollen einen Prüfauftrag machen und das einmal nebeneinanderlegen.

Kollege Preuß, wenn die Kollegen auch ohne Prüfauftrag das vermeintliche Ergebnis aus ideologischen Gründen fixieren können, dann zeigt das doch, dass wir auf dem richtigen Weg sind, nachzufragen, was da überhaupt dran ist.

Ich finde, der Prüfauftrag ist völlig berechtigt. Wir werden dem Antrag zustimmen, zumal es in anderen Bundesländern ähnliche Überlegungen gibt – schließlich haben wir ein föderales System –, wenn auch facettenreich.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Maaßen?

Aber immer, Frau Maaßen. Selbstverständlich.

Das habe ich mir doch fast gedacht. – Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Ellerbrock. – Normalerweise scheint es doch so zu sein, dass die FDP für Bürokratieabbau ist. Warum sollten wir einem Prüfauftrag zustimmen, wenn über 90 % der Experten in der Anhörung gesagt haben, dass sich das eigentlich nicht lohnt?

Erstens habe ich die Frage schon beantwortet, indem ich gesagt habe, dass es wohl eine unterschiedliche Wahrnehmung der Expertenmeinungen in der Anhörung gegeben hat.

Zweitens. Ich habe deutlich gemacht, dass wir im Zuge einer Zusammenlegung Synergien erwarten, und zwar nicht nur in der inneren Verwaltung, weil sich Arbeitsgebiete tatsächlich überschneiden.

Selbst wenn die Synergien nicht langfristig, sondern nur mittelfristig gegeben sind, lässt sich der Arbeitsschutz effektiver und kostengünstiger gestalten.

Wir stimmen zu. – Danke schön, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Ellerbrock. – Für die Piratenfraktion kommt jetzt Herr Sommer ans Rednerpult.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer jetzt nur noch im Livestream! Lieber Herr Preuß, lieber Herr Ellerbrock, Strukturen zu überprüfen finden auch wir gut.

(Holger Ellerbrock [FDP]: Gut!)

Man kann schauen, ob es wirklich doppelte Strukturen gibt, die doppelt Geld kosten. Das ist in vielerlei Hinsicht bei vielen Strukturen sinnvoll.

Wenn in einer Anhörung allerdings diejenigen, die in diesen Strukturen arbeiten, sagen – und das wird auch von Arbeitgeberseite bestätigt –, dass es diese Doppelung der Strukturen gar nicht gibt, weil der Arbeitsschutz zum Beispiel nach Postleitzahlenbezirken aufgeteilt ist, dann wird es irgendwann schwer, dagegen zu argumentieren, um sagen zu können: Wir müssen die Doppelstruktur abschaffen.

Denn eine gelebte Doppelstruktur gibt es dort schlicht und einfach nicht. Das macht also an der Stelle keinen Sinn. Das jetzt noch mehr zu evaluieren, würde meiner Meinung nach viel Geld kosten und das gleiche Ergebnis zur Folge haben.

Von daher lassen Sie uns das bleiben lassen. Lassen Sie uns schauen, wie wir den Arbeitsschutz für

die Menschen, die auf diesen angewiesen sind, effizient und noch besser gestalten können.

Gestatten Sie mir eine persönliche Einlassung. Mein Wahlkreis ist Dortmund, und ich komme aus Dortmund. Das, was dort bei Envio passiert ist, ist einfach bitter. So etwas darf uns im Arbeitsschutz nie wieder passieren.

(Beifall von den PIRATEN, der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Daher obliegt uns die Verpflichtung, darauf zu achten, dass wir den Arbeitsschutz effizient und durchsetzungsstark ausgestalten. Lassen Sie uns schauen, dass wir nah bei den Unternehmen bleiben. Das erachte ich – das haben Sie auch gesagt – eher als Landesaufgabe; in den Bezirksregierungen ist das gut verankert. Lassen Sie uns den Arbeitsschutz in den Bezirksregierungen stärken, und lassen Sie uns das Ganze so evaluieren, dass wir den Arbeitsschutz in den Bezirksregierungen stärken.

Einer Übertragung auf die Unfallkassenträger stehen wir eher skeptisch gegenüber. Ich denke, dass es viel mehr Sinn macht, den Arbeitsschutz in den Bezirksregierungen noch weiter zu stärken. Wenn wir uns darauf verständigen können, dass wir in diese Richtung arbeiten möchten, sind wir auf jeden Fall dabei.

Der Antrag in seiner vorliegenden Form – das hat auch die Anhörung gezeigt – zielt nicht in diese Richtung. Die Doppelstrukturen, die im Antrag genannt werden, existieren anscheinend gar nicht. Schließlich haben selbst die Arbeitgeber nicht von diesen Doppelstrukturen gesprochen; Herr Kollege Bischoff hat das gerade sehr deutlich gesagt.

Daher empfehle ich meiner Fraktion, die Intention dieses Antrags anzuerkennen und sich hier zu enthalten. Gleichwohl fände ich es hervorragend, wenn wir uns noch einmal zusammensetzen könnten, um gegebenenfalls ein neues Konzept zu erstellen. Wir könnten auch einen Antrag machen, mit dem wir nicht in erster Linie bei den Verwaltungsstrukturen Geld sparen möchten, sondern mit dem wir den Arbeitsschutz stärken möchten. Auf diesem Feld liegt noch viel Arbeit vor uns.

Wenn ich mir beispielsweise anschaue, wie viele bzw. wie wenige Menschen in den Bezirksregierungen für den Arbeitsschutz im Bezirk zuständig sind, komme ich zu dem Ergebnis, dass wir eigentlich noch viel mehr machen müssen. Das gibt unsere Haushaltslage gerade nicht her, aber lassen Sie uns etwas auf die Beine stellen. Das wäre viel sinnvoller. Dieser Antrag wird leider nicht dazu beitragen.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Sommer. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Schneider.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Preuß, eine Vorbemerkung zu Ihnen: Bleiben Sie ruhig. Wir werden nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Dieses Gesetz ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemacht. Abgeordnete sind keine Arbeitnehmer, und sie sind auch keine Unternehmer.

Als ich Abgeordneter wurde, sollte ich aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, was ich nicht wollte. Man hat mir gesagt, ich hätte als Minister einen beamtenähnlichen Status – nur ähnlich –, und durfte – übrigens wie die Kollegin Gesundheitsministerin – in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Es droht hier also kein Gesetzesverstoß. Das Einzige, was möglich wäre, wäre die Herbeiführung eines Erschöpfungszustandes, der dann im Bereich der Körperverletzung angesiedelt wäre. Davon sind wir weit entfernt, obwohl mancher Diskussionsbeitrag … Na ja.

(Heiterkeit)