Gut, das besagt jetzt der Entschließungsantrag. Der Kollege Herter hatte es letzte Woche im Haushalts- und Finanzausschuss auf mein Anraten hin, sage ich jetzt mal, in Aussicht gestellt. Vielen Dank, liebe SPD. Dies liegt jetzt zum Teil im Entschließungsantrag vor. Er geht aber natürlich wieder einmal über die klare Kante hinaus, zu sagen: Wir machen das Ding dicht. Stattdessen vermischen Sie das wieder mit irgendwelchen Strukturänderungen im Bereich der Grunderwerbsteuer: Da müssen wir mal gucken, und eventuell. Einmal klare Kante! Einmal sagen: Wir gehen nach Berlin! Einmal sagen: Wir gehen in den Bundesrat! Und einmal sagen: Wir stopfen die Schlupflöcher!
Aber diese Lippenbekenntnisse brauchen wir nicht mehr. Deswegen haben wir in unserem Entschließungsantrag gesagt: Machen, machen! Vor allen Dingen soll auch gemacht werden, dass die Landesregierung ihre Aufsichtspflicht gegenüber den landeseigenen Betrieben wahrnimmt und dafür Sorge trägt, dass nicht in zig-millionenfacher Höhe landeseigene Betriebe in Nordrhein-Westfalen die Grunderwerbsteuer umgehen bzw. Erwerbsvorgänge durchführen, die dazu führen, dass Grunderwerbsteuer nicht bezahlt werden muss. Das ist moralisch, ethisch und landespolitisch – aber auch haushalts- und finanztechnisch – verwerflich. Üben Sie Ihre Mandate einmal so aus, und verstecken Sie
sich nicht immer hinter irgendwelchem Aktienrecht! Das geht so in Nordrhein-Westfalen einfach nicht. Das verstehen die Menschen hier in NordrheinWestfalen nämlich auch nicht!
Von daher werden wir leider Gottes dem Entschließungsantrag der SPD nur mit Enthaltung begegnen können, insofern, als wir die Ziffer 1 ablehnen –
Ja, das wollen wir. Dann wären wir selbstverständlich, was Ziffer 2 angeht, bei Ihnen. Ich gehe davon aus, dass Sie im Hinblick auf unseren Entschließungsantrag, den wir gleichermaßen vorgelegt haben, mit dabei sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Schulz. – Nun spricht für die Landesregierung der Finanzminister, Herr Dr. Walter-Borjans.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Opposition leistet sich hier heute eine interessante Arbeitsteilung. Die Piraten glänzen dadurch, dass sie Anträge in dreistelliger Millionenhöhe stellen, um die Ausgaben zu erhöhen. Die FDP hat immer neue Ideen, wie man die Einnahmen senken kann. Die CDU hat meistens für beides gute Ideen.
Wenn man sich dann anguckt, wie im Einzelnen aussieht, was die FDP beispielsweise unter Sparmaßnahmen versteht, kann man sich auf der Zunge zergehen lassen, was heute Morgen von ihr für den Haushalt vorgelegen hat. Da ging es um Einsparungen von insgesamt 760 Millionen €. Davon waren 500 Millionen € zusätzliche globale Minderausgaben. Hochinteressant! Das ist genau das, was Sie bisher immer kritisiert haben.
Es ist dann vergessen worden, dass die Studiengebühren, die man wieder einführen will, und die Kindergartenbeiträge im Jahr 2015 nur zur Hälfte hereinkommen würden. Also würden 200 Millionen € fehlen. Wenn man dann noch sieht, dass noch 65 Millionen € an Mindereinnahmen erreicht werden sollen, kommt am Ende heraus, dass die vielen schönen Anträge 5 Millionen € mehr gekostet hätten. So viel zu den Vorschlägen der Opposition, insbesondere der FDP.
Dazu sagen wir jetzt ganz klar: Wenn wir es hinkriegen wollen, Handlungsfähigkeit zu beweisen und zu konsolidieren, muss man sich ernsthaft mit Einsparmöglichkeiten beschäftigen, dann muss man sich auch mit der Einnahmenseite beschäftigen. Wir
kämpfen für einen gerechteren Länderfinanzausgleich; aber wir wissen auch, dass wir da über 2020 und die folgenden Jahre reden. Wir sprechen darüber, dass wir auch jetzt auf dem Weg zur Schuldenbremse die Aufgaben des Landes erledigen und gleichzeitig die dafür notwendigen Einnahmen erreichen müssen.
Es wurde die Erbschaftsteuer angesprochen. Ich fand hochinteressant, was für eine Klatsche das heute vom Bundesverfassungsgericht für eine Kanzlerin war, die den Rechtsstaat in Gefahr sieht, wenn das Verfassungsgericht gegen uns entscheidet.
Es war die CDU/CSU, die das Erbschaftsteuerrecht so verwässert hat – das muss man sich auch einmal auf der Zunge zergehen lassen –: Im Jahre 2009 hatten wir für insgesamt 3,5 Milliarden € Erbschaften und Schenkungen, die der Nullbesteuerung unterlagen. Im Jahr 2013 waren es nicht mehr nur 3,5 Milliarden €, sondern 25 Milliarden €, die nicht mehr versteuert worden sind. Das sind die Ecken und Enden, an denen Sie nicht für Einnahmen gesorgt haben, die bitter nötig wären, um die Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden zu erledigen.
Wir wollen das nicht machen, indem wir durch die Hintertür wieder Eltern und junge Menschen belasten, die studieren wollen. Wir wollen keine Studiengebühren und keine Kindergartenbeiträge für das letzte Kindergartenjahr.
Im Übrigen haben wir schon einen ganz wichtigen Schritt gemacht. Wir haben die Cash-GmbHs geschlossen. Auch das geschah gegen großen Widerstand vor allen Dingen der FDP in der damaligen Bundesregierung, die die Möglichkeit offenhalten wollte, dass von Unternehmen Kunstgebilde konstruiert werden können, damit die Erbschaftsteuer nicht bezahlt werden muss.
Ich komme jetzt zu den Sharedeals. Es ist richtig, dass ich gesagt habe: Egal wer davon Gebrauch macht – anständig ist es nicht. Es ist aber legal. Das ist schlimm genug. Wie ist denn das zustande gekommen? 1999 wurde, was die Übernahme von Unternehmen angeht, die Regelung eingeführt dass beim Verkauf mindestens 5 % beim Verkäufer bleiben mussten, um von der Steuer befreit zu werden. Ich möchte aber einmal darauf hinweisen: Bis dahin reichte es schon, wenn 1 % beim Verkäufer blieb. Das ist doch der Unterschied.
Ich kann nur sagen, dass ich sehr glücklich darüber bin, heute erfahren zu haben, dass ich, wenn wir jetzt Vorstöße unternehmen, das enger zu gestalten, dann absolut mit Ihrer Unterstützung rechnen kann. Das freut mich, und ich werde darauf zurückkommen. – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Sie haben so eindrucksvoll gesprochen, dass Herr Witzel eine Kurzintervention angemeldet hat. Dem wird stattgegeben. Es spricht auch nichts dagegen. Herr Witzel, Sie haben 90 Sekunden für Ihre Kurzintervention, und dann hat der Minister die Möglichkeit, zu antworten.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Minister Dr. Walter-Borjans, ich will genau auf den letzten Aspekt noch einmal eingehen, nämlich auf das Thema „Sharedeals“, das Sie hier angesprochen haben.
Wir können wahrscheinlich beide gemeinsam feststellen, dass diese Lösungen für Zwecke, für die sie sicherlich ursprünglich nicht gedacht waren, benutzt werden – und zwar von einem kleinen Kreis derer, die sich diese Konstruktionen leisten können. Dabei geht es um das Volumen von Objekten. Das bietet nämlich kein Bauträger irgendeinem privaten Käufer an.
Deshalb möchte ich Ihnen nur die Frage stellen: Steigern Sie, wenn Sie jetzt den Steuersatz von 5 % auf 6,5 % erhöhen, dadurch die Attraktivität, verstärkt auf solche Sharedeal-Konstruktionen zurückzugreifen, oder nicht?
Ich frage Sie das deshalb, weil die Sachverständigen hier im Landtag untersucht und vorgetragen haben, wie sich die erste Grunderwerbsteuererhöhung am Beispiel des Düsseldorfer Wohnungsmarktes nach Gutachterausschuss entwickelt hat.
Bei Sharedeals gibt es eine Steigerung um mehrere Hundert Prozent. Denn bereits durch die letzte Erhöhungsstufe sind die Transaktionskosten, die diese verschachtelten Konstruktionen mit fünf Jahre später erfolgender Übertragung mit sich bringen, umso attraktiver, je höher der Steuersatz wird. Wie stehen Sie zu dem Komplex?
Meine Erfahrung mit Steuerhinterziehung und Steuervermeidung in den vergangenen Jahren hat zu dem eindeutigen Ergebnis geführt, dass diejenigen, die geradezu besessen davon sind, Steuern zu umgehen oder zu hinterziehen, davon Gebrauch machen, sobald sie einen Euro sparen können. Dabei ist es vollkommen egal, wie hoch die Steuersätze sind. Das können Sie auch im internationalen Umfeld beobachten.
Schließlich ist es nicht so, dass es in den USA oder in anderen Ländern weniger Steuerhinterziehung gibt, wenn die Steuersätze niedriger sind. Vielmehr geht es um Folgendes: Solange solche Leute Steu
Ich bin sicher, dass sich der von Ihnen angesprochene Effekt nicht gezeigt hat. Das kann man auch an der Entwicklung der Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen auch nach der Erhöhung und anderswo ablesen.
Tatsache ist aber – darauf möchte ich noch einmal verweisen –, dass wir die Maßnahmen, von denen einige Gebrauch machen, erschweren sollten. Wir werden Vorstöße in diese Richtung unternehmen, und dann werde ich wieder auf Sie zukommen.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Vorher möchte ich noch auf das hinweisen, was wir vereinbart haben.
Die FDP-Fraktion hat eine dritte Lesung des vorgenannten Gesetzentwurfs beantragt. Nach Art. 78 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung findet eine dritte Lesung auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels der Mitglieder des Landtages statt. Der Antrag muss vor Schluss der Beratung der zweiten Lesung schriftlich bei der Präsidentin eingereicht werden. Diese Voraussetzungen sind gegeben.
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD – gerne auch umgekehrt – haben mit Schreiben vom 17. Dezember beantragt, die dritte Lesung am morgigen Donnerstag, den 18. Dezember, im Anschluss an die bisher vorgesehene Tagesordnung durchzuführen. Ich sehe keinen Widerspruch. Deshalb gehe ich davon aus, dass wir so verfahren.
Ich weise bereits heute darauf hin, dass – das wurde eben bereits erwähnt – sowohl die Fraktion der CDU als auch die Fraktion der FDP zur Schlussabstimmung eine namentliche Abstimmung beantragt haben. Diese werden wir dann entsprechend nach der dritten Lesung durchführen. Im Anschluss daran werden dann auch die Entschließungsanträge zur Abstimmung gestellt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der zweiten von drei Lesungen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/7554, den Gesetzentwurf Drucksache 16/7147 unverändert anzunehmen. Deshalb stimmen wir über den Gesetzentwurf selbst ab. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und Piraten. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/7147 in zweiter Lesung mit Mehrheit im Hohen Haus angenommen.
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/6125
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Machen wir es kurz: Wir hatten gemeinsam einen Gesetzentwurf auf die Reise geschickt, der es unmöglich machen soll, sehr nahe Angehörige als Mitarbeiter von Abgeordneten zu beschäftigen und aus der Mitarbeiterpauschale zu bezahlen. Die antragstellenden Fraktionen haben das auf die Verwandten bis zum dritten Grad bezogen.