Protokoll der Sitzung vom 17.12.2014

Es ist nicht ein Entweder-oder, sondern es gehört immer zusammen. Wir dürfen Strafgefangene und Inhaftierte nicht in Ruhe lassen. Wir müssen sie motivieren, aktivieren. Das hilft auch den Opfern. Gleichzeitig müssen wir dafür Sorge tragen – das ist der Punkt, bei dem sicherlich viele nach NordrheinWestfalen schauen –, dass Opfer geschützt werden, dass die Daten von Opfern geschützt werden, dass Opfer informiert werden über vollzugsöffnende Maßnahmen und dass Opfer unterstützt werden bei der Erlangung ihrer Rechte und ihrer Wiedergutmachung.

Das ist eine neue Haltung. Diese Haltung bringt uns im Strafvollzug wirklich einen großen Schritt nach vorne.

Es ist auch wichtig, dass, wenn wir hier in diesen Tagen den Haushalt beraten, das selbstverständlich schon hinterlegt ist. Wir haben auch lange darüber gesprochen, dass das Justizvollzugsmodernisierungsprogramm Teil des Haushalts ist und das JVMoP – wie es abgekürzt wird – eben dafür Sorge trägt, dass wir nicht mehr zeitgemäße Bedingungen Stück für Stück abbauen können.

Der Gesetzentwurf liegt seit März vor. Das Verhalten einiger Oppositionsfraktionen irritiert mich wirklich. Gerade werden noch Änderungsanträge von den Piraten eingereicht.

Wir hatten eigentlich sehr konstruktive Gespräche, auch mit der FDP und den Piraten. Der Unterschied zur CDU wird an vielen Stellen deutlich. Da werden wir einfach nicht zusammenkommen.

Liebe FDP, aber im Gegensatz zu den Gesprächen, die wir wirklich in guter Atmosphäre hatten, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihr Vorschlag zu § 54 schrittweise Erprobungen verhindern würde. Deshalb lehnen wir das ab.

Wir könnten gern einmal Ihren Änderungsantrag auseinanderpflücken und noch einmal mit Ihnen darüber sprechen, aber wir sind nun einmal am Ende der Beratungen. Schade, dass das in dieser Form nicht früher auf dem Tisch gelegen hat, weil wir uns nämlich an vielen Punkten hätten einigen können. Das ist sehr schade.

(Dr. Robert Orth [FDP]: Dann können Sie un- serem Änderungsantrag einfach zustimmen!)

Mitnichten, Herr Dr. Orth. Herr Orth, wir sprechen noch einmal darüber. Der Kollege Wedel war an manchen Stellen auf dem richtigen Weg, aber letzt

lich hat er es so gemacht, dass wir dem nicht zustimmen können, wie er auch weiß.

Ich möchte mich neben dem Dank für die konstruktiven und fachlichen Gespräche im Ausschuss auch noch einmal beim Ministerium bedanken. Sehr geehrter Herr Minister Kutschaty, richten Sie unseren Dank insbesondere an Frau Dr. Schwarz und Herrn Disterheft, mit denen wir sehr intensiv zusammengearbeitet haben. Ihnen sind wir wirklich sehr dankbar. Das war eine sehr gute Arbeit.

Ich finde, wir haben viel erreicht. Ich fasse die Schwerpunkte noch einmal zusammen: Stärkung der Sozialtherapie, schulische und berufliche Bildung, Verbesserung der Situation minderjähriger Kinder, deren Eltern im Strafvollzug sind. Erinnern Sie sich an den FDP-Antrag zur Situation von Kindern inhaftierter Eltern? Dazu sind wir mit dem Gesetzentwurf der in der Anhörung vorgetragenen Höchstforderung gefolgt. Ich nenne weiter die besondere Situation von Frauen, die Suchtberatung und Suchttherapie, die insbesondere für die männlichen Gefangenen erstmalig Einzug hält, die Dokumentation und den Abschlussbericht, die einvernehmliche Streitschlichtung. Es sind ganz viele Elemente, die zu Veränderungen in NordrheinWestfalen führen werden. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Hanses. – Für die FDP-Fraktion ergreift nun Herr Wedel das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Siebeneinhalb Jahre nach der Föderalismusreform legte Rot-Grün Ende März den Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes vor. Nach der Anhörung steht fest: Statt von Mut zur Reform sind zahlreiche der 123 Paragrafen leider von dem Leitsatz „schöner Schein, wenig Sein“ geprägt. Sie schreiben in das Gesetz etwas hinein, was modern, fortschrittlich und fachlich sinnvoll klingt, um dann den Anstalten zugleich scheunentorgroße Hintertüren zu öffnen nach dem Motto „alles kann, nichts muss“.

Beispiel 1: Aus welchem Grund andere Gefangene im Ausnahmefall im Zugangsgespräch zugegen sein sollen, bei denen persönliche Daten zur Sprache kommen und die Privat- und Intimsphäre in besonderer Weise betroffen sind, erschließt sich nicht. Vielmehr begründet es die Gefahr einer Aufweichung der Schutzbestimmung im Praxisalltag.

Beispiel 2: Wer wie in § 12 den geschlossenen vor dem offenen Vollzug nennt, verdeutlicht, dass er nicht ausreichend sensibel dafür ist, welche wichtigen Botschaften von einem solchen Gesetz ausgehen. Andererseits nehmen Sie in die Vollzugsziele des § 1 nicht klar auf, dass der Vollzug der Frei

heitsstrafe auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten dient, und stellen auch nirgends klar, dass dieses Ziel gleichrangig neben den in § 1 genannten Vollzugszielen steht.

Beispiel 3: Der Zugang zur Sozialtherapie – § 13 – ist restriktiv gefasst – wohl deshalb, weil NordrheinWestfalen im Vergleich der Bundesländer mit Abstand die geringste Quote an sozialtherapeutischen Haftplätzen hat.

(Vorsitz: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg)

Ein konsequenter Behandlungsvollzug würde bei einschlägiger Verurteilung erfordern, dass eine Sozialtherapie nur dann abgelehnt werden darf, wenn festgestellt werden kann, dass sie nicht angezeigt oder nicht erfolgversprechend ist.

Beispiel 4: Ähnliches finden Sie in § 11, wo Sie eine Verlegung selbst dann ins Ermessen der Anstalt stellen, wenn die Behandlung der Gefangenen während des Vollzuges oder ihre Eingliederung nach der Entlassung hierdurch gefördert würde. Das zeigt, Bürokratie, Anstaltsautonomie, Befindlichkeiten wiegen scheinbar schwer bei Entscheidungen selbst gegenüber dem Behandlungserfolg des Gefangenen.

Beispiel 5: Der Besuch minderjähriger Kinder der Gefangenen ist uns als FDP-Fraktion besonders wichtig, wie Sie unserem Änderungsantrag entnehmen können. Das ist regelmäßig im Sinne der Kinder und realisiert deren Umgangsrecht mit dem inhaftierten Elternteil, liegt aber ebenso im Interesse der Gesellschaft. Bindung zu und Vertrauen von Kindern braucht Zeit. Wenn ein Elternteil im Gefängnis sitzt, leiden die Kinder am meisten.

Ich zitiere:

„Kinder haben ein extremes Bedürfnis, mit dem inhaftierten Elternteil zusammen zu sein.“

So wird noch gestern ein Sprecher des Justizministeriums in der „WAZ“ zitiert.

Am Montag wies das JM laut einer dpa-Meldung darauf hin, wissenschaftliche Studien zeigten, dass Gefangene mit einem funktionierenden sozialen Umfeld bei der Entlassung ein deutlich geringeres Rückfallrisiko haben. Dazu gehörten neben Wohnung und Arbeitsplatz insbesondere Familie und Freunde. – Wie wahr.

Ich frage mich nur, warum man vorgestern und gestern solche Feststellungen veröffentlicht und heute ein Strafvollzugsgesetz beschließen lassen will, das in diesem Bereich noch deutlichen Verbesserungsbedarf hat.

(Beifall von der FDP)

Die genannten Aussagen des Justizministeriums sind eine Werbebotschaft für den Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Wir müssen in den 37 Justizvollzugsanstalten noch mehr dafür tun, dass der Kon

takt zwischen Gefangenen und Familien nicht abreißt.

(Beifall von der FDP)

Beispiel 6: Im Gegensatz zu § 146 des Strafvollzugsgesetzes des Bundes sind nach § 95 Ausnahmen bei der Belegung von Hafträumen nur noch zu dokumentieren. Auf die Zustimmung der Aufsichtsbehörde wird verzichtet. – Eine Gesetzesänderung, die Überbelegung durch die Abmilderung von Verfahrensvoraussetzungen erleichtert, ist aus unserer Sicht der falsche Weg.

Meine Damen und Herren, wer ein solch tragendes Gesetzeswerk verantwortet, muss klare Aussagen und Ansagen ohne kreativen Ausweg machen. Sie sehen an unseren Beispielen: An Ihrem Gesetzentwurf gibt es einiges zu kritisieren.

Zuletzt zum Thema „Weihnachten“: Ein Weihnachtspäckchen zu erhalten ist etwas anderes, als einen Geldbetrag mit der Ansage: „Geh selbst was kaufen!“

(Beifall von der FDP)

Wenn Sie Lebensmittelpakete verbieten, warum ermöglichen Sie nicht wenigstens, dass Angehörige beim Anstaltskaufmann ein Körbchen zu Weihnachten oder zum Geburtstag bestellen und bezahlen können, sodass beim Gefangenen wenigstens ein wenig Herzlichkeit ankommt? – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die Fraktion der Piraten spricht der Kollege Schulz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal oder daheim! Wir haben soeben in Bezug auf den heute in zweiter Lesung zu beratenden Gesetzentwurf Kritik vonseiten der Kollegin Hanses im Hinblick auf den Verfahrensablauf vernommen, und zwar insofern, als wir Piraten und die FDP heute Änderungsanträge eingebracht haben – gerade eben erst.

Während der Redner der SPD, der Kollege Wolf, und der Kollege Kamieth von der CDU noch hier sprachen, wurde gerade erst der zweite Änderungsantrag verteilt. Er konnte auch jetzt erst verteilt werden, denn der Antrag muss den Erfordernissen gemäß formuliert werden und das enthalten, was in den Besprechungen zwischen den Fraktionen, auf die der Kollege Wolf eben zu Recht hingewiesen hatte, teilweise abgearbeitet werden konnte, teilweise aber eben auch nicht abgearbeitet werden konnte. Ich verweise auf die übereinstimmende Inaussichtnahme weiterer Gespräche vor dem Hintergrund des Umstands, dass der Herr Justizminister

selbst in Bad Münstereifel am 26. November 2014 verkündet hat, Eile bestehe nicht.

In der letzten Woche stand die zweite Lesung nicht auf der Tagesordnung. Erst heute ist sie wieder auf der Tagesordnung gelandet. Diese Eile mag vor dem Hintergrund der sicherlich rechtlich eindeutig fundierten Bekundung des Herrn Justizministers bewertet werden, dass es keine Eile gebe. Eine Not haben wir auch nicht. Wir haben ein funktionierendes Strafvollstreckungsrecht in Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen. Die Gespräche hätten durchaus weiterlaufen können.

Gleichwohl danke ich Herrn Kollegen Wolf für die Inaussichtstellung der Möglichkeit des Fernstudiums. Wir müssen uns vor dem Hintergrund des Änderungsantrags, auf den der Kollege Wolf eben Bezug nehmen konnte, vor Augen führen, dass bayerische Strafgefangene in Nordrhein-Westfalen an der Fernuni Hagen studieren können. Das ist dort im Gesetz entsprechend festgeschrieben. In Nordrhein-Westfalen ist das nicht so.

Die Regelung in § 30 des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Frage der Aus- und Weiterbildung sowie der beruflichen Bildung verweist in den Begründungen auf das Lernprogramm „elis“, das zu Recht dahin gehend zitiert wird, …

(Sven Wolf [SPD]: Allgemeinbildende Einrich- tungen!)

Ja, gut. – Wenn wir als Motiv aufgreifen können, dass mit dem Regelungsgehalt von § 30 des Gesetzentwurfs verbindlich festgeschrieben wird, dass ein Fernstudium nach den jeweiligen Eignungsvoraussetzungen von Inhaftierten denkbar und möglich ist, sei es drum. Uns wäre wohler, wenn wir bei der ohnehin schon bestehenden Klarheit der Übereinkunft, dass ein solches Fernstudium möglich sein soll, dies auch festschreiben.

Wir haben weitere zahlreiche Änderungsvorschläge eingebracht. Wir haben sie teilweise auch diskutiert. Einige sind aufgrund der wirklich guten Gespräche, die mit Rot-Grün geführt wurden, herausgeflogen. Aber dennoch: Alles wurde, wie gesagt, nicht abgearbeitet. Das hätten wir gern noch getan.

Wir haben zu diesem Zwecke, um das vielleicht bis morgen noch zu regeln sowie den einen oder anderen Punkt überwinden zu können, eine dritte Lesung dieses Gesetzes beantragt. Soweit ich gehört habe – ich weiß nicht, ob das richtig ist –, haben SPD und Grüne das gleichermaßen bezüglich des Gesetzentwurfs getan. Ich weiß nicht, ob das stimmt. Ich habe das vorhin nur im Flurfunk gehört. Wir haben das jedenfalls gemacht.

Wir möchten uns auch mit Blick auf den gerade erst vorgelegten Antrag der FDP selbstverständlich die darin enthaltenen Änderungsvorschläge anschauen. Uns wäre es, ehrlich gesagt, wohler gewesen, wenn

diese Eile nicht vor Jahresschluss in dieses Hohe Haus Einzug gefunden hätte,