Protokoll der Sitzung vom 17.12.2014

diese Eile nicht vor Jahresschluss in dieses Hohe Haus Einzug gefunden hätte,

(Sven Wolf [SPD]: Wir haben das viermal im Rechtsausschuss diskutiert, Herr Schulz!)

sondern wenn gemäß der Ankündigung des Herrn Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen die abschließende Lesung vielleicht im Januar oder Februar hätte stattfinden können.

Insgesamt muss man allerdings sagen: Es ist zutreffend, dass die vorliegenden Entwürfe im Wesentlichen als Basis den Leitlinien für ein solches Strafvollzugs- und Jugendstrafvollzugsgesetz entsprechen. Auch wir unterstützen den aktivierenden Charakter des darin festgeschriebenen Strafvollzugs.

Wir sind auch sehr erpicht auf die Wahrung der Rechte von Kindern inhaftierter Eltern.

Auch der opferbezogene Vollzug bedarf allerdings – dahin geht auch zum Teil unser Änderungsantrag – einer klaren Konturierung. Auch da haben wir natürlich Nachbesserungsbedarf gesehen.

Herr Kollege.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.

(Marc Herter [SPD]: Wir können ja morgen weiterreden!)

Insgesamt sehen wir keine so großen Bedenken wie die CDU, die einen Gegenantrag geliefert hat, den wir so nicht mittragen können.

Allerdings sehen wir auch die Notwendigkeit für Änderungen, die wir vorgeschlagen haben. Deshalb habe ich meiner Fraktion für den heutigen Tag empfohlen, sich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf zurzeit noch zu enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden Plenartage in dieser Woche sind zwei gute Tage für den Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen. Wir haben nämlich heute Mittag die finanziellen Grundlagen dafür geschaffen, dass das größte Justizvollzugsmodernisierungsprogramm in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren umgesetzt werden kann.

Mit einem Investitionsvolumen von weit mehr als einer halben Milliarde Euro werden wir in den nächsten Jahren vier neue Haftanstalten errichten und alte im Gegenzug vom Netz nehmen. Das schafft Vo

raussetzungen für einen sicheren, aber auch einen an einer menschenwürdigen Behandlung orientierten Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD)

Wir müssen aber auch die Inhalte des Strafvollzugs in Nordrhein-Westfalen neu justieren, und dazu dient uns dieses Gesetz. Die Föderalismusreform hat uns die Möglichkeiten gegeben. Wir haben davon bei der Sicherungsverwahrung und beim Jugendarrestvollzug bereits Gebrauch gemacht.

Im April dieses Jahres habe ich Ihnen den Gesetzentwurf der Landesregierung vorgestellt. Wir hatten nunmehr neun Monate Zeit, diesen Gesetzentwurf ausführlich zu beraten und zu diskutieren. Wir haben ihn letzte Woche abschließend im Rechtsausschuss behandelt und abgestimmt.

Ich fand die konstruktiven Beratungen sehr angenehm und hatte in einer langen Phase der Zeit den Eindruck, dass wir – das sehe ich auch heute durchaus noch so – mit FDP und Piraten durchaus viele grundsätzliche Gemeinsamkeiten haben. Ich danke aber auch ausdrücklich der CDU, dass sie einen Alternativvorschlag vorgelegt hat, auch wenn dieser mich doch sehr an den hessischen Entwurf abzüglich der liberalen Vorstellungen erinnert. Aber, meine Damen und Herren, das zeigt noch einmal gut, warum unser Entwurf der richtige und vernünftige ist.

Wir setzen auf einen motivierenden Behandlungsvollzug und auf einen verstärkten Opferschutz im Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen. Dieser motivierende Behandlungsvollzug, meine Damen und Herren, ist ganz entscheidend und wichtig. Denn Täterarbeit ist auch Opferschutz. Wenn es uns gelingt, während der Haftzeit den Tätern ihre Gefährlichkeit zu nehmen, ist das der entscheidende und wichtige Beitrag zum Schutze der Gesellschaft vor weiteren Straftaten.

(Beifall von der SPD)

Dazu gehört es, meine Damen und Herren, dass wir schon gleich von Beginn an, quasi am ersten Hafttag, mit einer vernünftigen Diagnostik beginnen und schauen, wo Defizite bei den Täterinnen und Tätern liegen. Denn die Straftat, die Haftzeit, die zu verbüßen ist, ist in der Regel längst nicht das einzige Defizit bei den betroffenen Personen. Es kommen viele weitere Problemlagen im Bildungsbereich, im familiären Bereich, im Drogen- und Suchtbereich und im Vermögensbereich dazu. Deswegen gilt es, gleich von Anfang an die richtigen Behandlungsstrategien und -methoden zu finden.

Das machen wir traditionell in Nordrhein-Westfalen auch in einem großen Teil des offenen Vollzuges. Ich halte es für richtig, dass wir den offenen Vollzug gleichberechtigt neben den geschlossenen Vollzug stellen; denn der offene Vollzug bietet vielfältige

Resozialisierungsmöglichkeiten bei Täterinnen und Tätern, die nicht so gefährlich sind, dass wir sie 24 Stunden lang dauerhaft hinter Gittern halten müssen.

Es ist gerade schon angesprochen worden, wie wichtig, meine Damen und Herren, für die Stabilisierung der Persönlichkeit ein enger familiärer Kontakt, der Kontakt der Gefangenen zu ihren Familien ist. Deswegen erweitern wir die Besuchszeiten, und deswegen schaffen wir insbesondere erweiterte Besuchsregelungen für Kinder von Inhaftierten.

Wir erweitern die Möglichkeiten der Sozialtherapie, wir kümmern uns um eine vernünftige Nachsorge. Das Übergangsmanagement, meine Damen und Herren, ist hier ganz entscheidend. In der Regel gelingt es uns, die Täter während der Haftzeit medizinisch und psychisch ausreichend zu stabilisieren. Aber was ist am ersten Tag nach der Haft? Hier schafft unser Gesetzentwurf vernünftige Übergangsregelungen.

Beispielhaft und einmalig in der Bundesrepublik, meine Damen und Herren, ist der Opferschutz in diesem Gesetzentwurf. Wir haben den Strafvollzug auch einmal aus Sicht eines Opfers gedacht. Opfer von Straftaten fühlen sich häufig lediglich als Beweismittel im Rahmen eines Strafprozesses genutzt, ohne dass genügend Sensibilität auf ihren eigenen Belangen liegt. Wir wissen aus vielen Gesprächen und Erfahrungen, dass Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, sehr häufig jahrelang danach noch darunter leiden. Sie machen sich Sorgen, sie haben Angst. Wie hat sich der Täter entwickelt, und was passiert, wenn er wieder rauskommt? Häufig wohnen Opfer und Täter nicht weit auseinander.

Deswegen geben wir in unserem Gesetz – einmalig in der Bundesrepublik – Opfern eigene Rechte, eigene Möglichkeiten und Chancen, etwas über die Therapie, über die Behandlung zu erfahren. Sie bekommen Mitteilung, wenn Sie wollen, wann der Täter zum ersten Mal eine Lockerung, einen Ausgang bekommt, um entsprechend darauf vorbereitet zu werden. Sie bekommen auch bessere Möglichkeiten, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nicht nur titulieren, sondern auch tatsächlich realisieren zu können.

Deswegen ist dieser Gesetzentwurf eine rundum ausgewogene Lösung für den Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen.

Gestatten Sie mir abschließend, meine Damen und Herren, ein ganz konkretes Beispiel des aktivierenden und motivierenden Behandlungsvollzuges in der Justizvollzugslandschaft in Nordrhein-Westfalen zu nennen. Wenn Sie gleich noch einmal Zeit haben, ins Erdgeschoss dieses Gebäudes zu gehen, werden Sie dort eine Kunstausstellung sehen, die die Frau Landtagspräsidentin heute eröffnet hat. Unter dem Titel „Knastkultur... ein kreativer Weg“

erleben Sie Werke von Künstlerinnen und Künstlern aus dem nordrhein-westfälischen Strafvollzug, die sich als Teil ihrer Therapie, als Behandlungsmaßnahme auch Kunst zum Thema gemacht haben – eine bemerkenswerte Ausstellung –, um die eigene Tat aufzuarbeiten und sich Gedanken für die Zukunft zu machen.

Ich lege Ihnen daher nicht nur den Besuch der Ausstellung nahe, sondern auch die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich möchte darauf hinweisen, dass die Landesregierung Ihre Redezeit um eine Minute und 20 Sekunden überschritten hat. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann sind wir am Ende der Aussprache.

Die Fraktion der Piraten hat eine dritte Lesung zu den vorgenannten Gesetzentwürfen beantragt.

Nach § 78 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung findet die dritte Lesung auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels der Mitglieder des Landtages statt. Der Antrag muss vor Schluss der Beratung der zweiten Lesung schriftlich bei der Präsidentin eingereicht werden. – Diese Voraussetzungen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sind gegeben.

Die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben beantragt, zu beiden Gesetzentwürfen die dritten Lesungen am morgigen Donnerstag, dem 18. Dezember, im Anschluss an die bisherigen Tagesordnungspunkte durchzuführen. Ich sehe dazu keinen Widerspruch. Wir können also so verfahren.

Ich weise darauf hin, dass die Fraktion der Piraten ihre Änderungsanträge Drucksachen 16/7629 und 16/7630 erst morgen in der Schlussabstimmung der dritten Lesung zur Abstimmung stellt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/7619. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen? – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/7619 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Piraten bei Zustimmung der FDP-Fraktion und bei Neinstimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung; das ist die Drucksache 16/5413 – Neudruck. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in der zweiten von drei Lesungen. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/7579, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5413 – Neudruck – unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung nicht über die

Beschlussempfehlung, sondern über den Gesetzentwurf Drucksache 16/5413 selbst.

Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/5413 – Neudruck – mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDUFraktion und der FDP-Fraktion bei Enthaltung der Piraten angenommen.

Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 16/4155. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in der zweiten von drei Lesungen. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/7578, den Gesetzentwurf Drucksache 16/4155 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4155 selbst. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Gesetzentwurf Drucksache 16/4155 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der Piraten gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

8 Gesetz über den Vollzug der Abschiebungs

haft in Nordrhein-Westfalen (Abschiebungshaftvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen –

AHaftVollzG NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/7545

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion dem Abgeordneten Stotko das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So haben wir in zwei Tagesordnungspunkten hintereinander das Thema „Vollzug“. In diesem Fall waren wir – wie alle anderen Länder übrigens auch –, nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs aus Juli 2014 gezwungen zu reagieren, denn der parallele Vollzug von Strafhaft und Abschiebehaft in einer Anstalt ist verboten. Das gilt bei uns in Nordrhein-Westfalen also für Büren.