Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger im Stream! Flüchtlinge sind keine Strafgefangenen; und sie einzusperren wie verurteilte Kriminelle, widerspricht der Menschenwürde und geltendem Recht.
Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof haben im Juli dieses Jahres klargestellt, dass Abschiebehaft in normalen Gefängnissen nicht zulässig ist. Daher musste der Standort Büren aufgegeben werden, und das ist auch gut so.
Nach meinen Informationen sprechen übrigens Gerichte immer weniger Haftanordnungen aus. Es scheint also auch ohne zu gehen. Vielleicht brauchen wir gar keine Abschiebehaftanstalt. Schön wäre das für die Menschen, die nichts anderes getan haben, als in unserem Land Schutz zu suchen, und nicht verstehen können, dass sie hier nicht bleiben dürfen. Diese Menschen sollten wir nicht einsperren.
Jetzt pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass es für Büren wohl langfristige Verträge gibt, die das Land Geld kosten, ob eine Nutzung stattfindet oder nicht. Jetzt wollen Sie quasi als Ultima Ratio, als letztes Mittel, aus Büren wieder eine Abschiebehaftanstalt machen und dafür die Gesetzesgrundlage schaffen. Denn so soll man dieses Papier wohl
verstehen. Mich wundert, dass der Gesetzentwurf aus dem Parlament von den rot-grünen Fraktionen kommt und nicht von der Landesregierung. Wollen Sie damit das Gesetz in einem beschleunigten Verfahren durchbringen, weil Gesetzentwürfe der Landesregierung üblicherweise einen etwas längeren Beratungsweg haben? Man wird das sehen.
In einem beschleunigten Verfahren ist aber anscheinend der Gesetzentwurf selbst entstanden. Ein Blatt mit fünf Paragrafen und ein paar Begründungen sieht so aus wie die Basisversion aus dem Gesetzesgrundbaukasten. Sie können doch nicht ernsthaft sagen, dass mit diesem Gesetzentwurf dem Trennungsgebot der EU-Richtlinie 115/EG zu entsprechen ist, also der Trennung von Abschiebehaftvollzug und Strafvollzug.
In § 2 heißt es sogar: „Für den Vollzug der Abschiebungshaft gelten die Regeln des Strafvollzugsgesetzes …“
Von wichtigen und notwendigen Regelungen zur Annahme, Unterbringung, zu Außenkontakten, Sicherheit und Ordnung keine Spur. Es geht hier um Flüchtlinge und nicht um Strafgefangene, und da passt das Strafvollzugsgesetz nicht.
Meine Damen und Herren, ich kann zwar nicht sagen, dass ich mich auf die Beratung im Ausschuss freue, aber wir werden das Gesetz dort sicher noch genauer unter die Lupe nehmen, wobei eigentlich nicht viel bleibt.
(Beifall von den PIRATEN – Dietmar Schulz [PIRATEN]: Wollen wir uns ein Beispiel an Brandenburg nehmen!)
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der letzten Legislaturperiode haben wir eine Diskussion über die Frage geführt: Kann eine Landesregierung Abschiebehaft abschaffen? Ich wiederhole gerne das, Herr Herrmann, was ich in der damaligen Debatte auch zum Ausdruck gebracht habe: Ich persönlich würde es
begrüßen, wenn wir in einer Gesellschaft leben würden, die auf Abschiebehaft gänzlich verzichten könnte.
Traurige Wahrheit oder Realität ist aber, wir können, wenn es auch landesweit nur einige wenige Fälle sind, nicht ganz auf sie verzichten. Wir können als Landesregierung schlichtweg nicht daran rütteln, ob es nach diesem Bundesrecht eine Abschiebehaft gibt. Wie andere Länder auch kommt NordrheinWestfalen nicht umhin, eine solche Hafteinrichtung vorzuhalten.
Es gibt – das kann ich Ihnen sagen – auch am Rande der Innenministerkonferenz intensive Gespräche darüber, ob man im Verbund einzelner Bundesländer einige wenige Haftanstalten in
Für das Land Nordrhein-Westfalen steht jedoch eindeutig fest – wir sind nun mal das größte Land –: Die Abschiebehaft darf nur die Ultima Ratio, das allerletzte Mittel, sein. Deshalb haben wir landesweit eindeutige Vorgaben gegenüber den kommunalen Ausländerbehörden gemacht, die dies deutlich unterstreichen.
Ich habe den Eindruck – Sie haben das gerade selbst geschildert, Herr Herrmann –, unsere Behörden in Nordrhein-Westfalen, aber auch die Gerichte gehen mit dem Instrument einer Abschiebehaft sorgfältiger, sorgsamer und umsichtiger um. Dabei soll es auch bleiben.
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Halten Sie wegen der Kapazität bzw. der Anzahl der Fälle einen wirtschaftlichen Betrieb in Büren überhaupt für denkbar, wenn wir wissen, dass es in Nordrhein-Westfalen nur im niedrigen zweistelligen Bereich Abschiebehäftlinge gibt, Büren aber eine Kapazität von über 500 Personen hat?
Herr Herrmann, ich wäre ohnehin gleich darauf gekommen. In der Tat werden wir Büren in der jetzigen Form und mit der jetzigen Kapazität einer Justizvollzugsanstalt sicherlich nicht brauchen. Selbst
wenn es zu Kooperationen mit anderen Bundesländern käme – ich betone: käme, Konjunktiv! –, werden wir eine Konzeption vorlegen, wie wir uns Büren umgestaltet als Abschiebeeinrichtung vorstellen. Aber da werden sicherlich auch unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten nicht die Kapazitätszahlen zugrunde gelegt – da haben Sie recht –, mit denen Büren als Justizvollzugsanstalt betrieben worden ist.
Wir glauben, dass wir nicht das Ob, sondern – ich habe es gerade schon gesagt – das Wie diskutieren müssen. Wie können wir das BGH-Urteil in Büren umsetzen?
Ich mache darauf aufmerksam, dass obergerichtliche Entscheidungen in der Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen eben diese räumliche Trennung zwischen Abschiebehaft und Justizvollzug speziell in Büren eindeutig bestätigt haben. Insofern war dieses BGH-Urteil nicht zu erwarten. Wir respektieren es natürlich und werden darauf reagieren.
Ich mache deutlich – deshalb bin ich den Fraktionen dankbar –, dass dieser Gesetzentwurf, der jetzt vorgelegt worden ist, nur eine Übergangslösung darstellen kann. Wir brauchen eine zügige Regelung, da es in Nordrhein-Westfalen bisher keine Rechtsgrundlage für den Betrieb einer Abschiebeeinrichtung gibt. Vielmehr ist die Unterbringung bisher im Rahmen der Amtshilfe durch den Justizminister erfolgt.
Insofern ist eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Diese Übergangslösung ist natürlich durch ein fundamentales Gesetz abzulösen, das wir in aller Ruhe und in aller Breite, insbesondere mit den Flüchtlingsorganisationen und anderen betroffenen Organisationen in Nordrhein-Westfalen, diskutieren wollen, um Ihnen, dem Parlament, im Laufe des Jahres 2015 einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorzulegen.
Noch eine kleine Anmerkung an den Kollegen Jung, der ein wenig über die fünfte Weihnachtskerze gekalauert hat. Mancher – wenn man jetzt weiter kalauern will – hält sich für einen Leuchtturm und ist doch nur ein Irrlicht. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Ende der Aussprache.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/7545 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? –