Vielen Dank, Herr Kollege Nettekoven. Es gab wohl breite Übereinstimmung, insbesondere auch, was die Schönheit von Remscheid angeht. – Nun hat sich Frau Kollegin Grochowiak-Schmieding gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, mit dieser Gesetzesänderung stellen wir von einer pauschalierten Zuweisung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auf eine Spitzabrechnung um. Das ist in der Tat eine Belohnung für die Kommunen, die bislang die Mittel zweckentsprechend ausgegeben haben. Sie erhalten jetzt wirklich die Mittel, die sie an die Kinder und Jugendlichen weitergeben. Andere Kommunen haben die Mittel nicht immer zweckentsprechend verausgabt. Und das ist im Grunde die Ursache dafür, dass diese Gesetzesänderung notwendig ist, denn es sind in Teilen Mittel zweckentfremdet verwendet worden.
Ich möchte kurz an die Gesamtgeschichte erinnern: Die schwarz-gelbe Bundesregierung wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die Regelsätze für Kinder und Jugendliche in prekären Lebenssituationen existenzsicher auszugestalten. Daraufhin wurde das Bildungs- und Teilhabepaket entwickelt plus der zuführenden Schulsozialarbeit. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es tatsächlich ein Mittel zum Zweck war oder, anders ausgedrückt: Nur mit Hilfe dieser zuführenden Schulsozialarbeit hat tatsächlich auch ein Teil dieser Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket die Kinder und Jugendlichen erreicht.
Die Bundesregierung hätte natürlich auch die Regelsätze einfach anheben können. Aber vermutlich wäre das zu teuer geworden, denn dann hätte sie 100 % der Kinder und Jugendlichen erreicht. Im Moment sind es ja gerade einmal 30 %.
Es gab wohl auch Leute, die unterstellt haben, dass das Geld, wenn man es den Familien direkt auszahlt, also den Regelsatz erhöht, die Kinder nicht erreicht; mit anderen Worten: Die Familien würden das Geld verprassen.
sächlich nicht in vollem Umfang erreicht. Deshalb die vorliegende Gesetzesänderung. Städte und Gemeinden werden in Zukunft die Mittel bekommen, die sie auch wirklich zweckentsprechend ausgeben.
Für die Bundesregierung scheint das Bildungs- und Teilhabepaket eher eine Art Sparschwein zu sein. Wie anders ist es zu verstehen, dass der Aufschlag von ehemals 5,4 % auf die Kosten der Unterkunft auf 3,4 % reduziert wurde, was für Nordrhein-Westfalen ein Minus von 70 Millionen € ausmacht? Die Begründung hierfür war bzw. ist, mehr Mittel würden nicht an die Kinder und Jugendlichen weitergegeben.
Anstatt ein Bildungs- und Teilhabepaket verwendungstauglich oder anwenderfreundlich auszugestalten, wird die Summe reduziert. Es wird gespart. Darüber hinaus wird die Weiterfinanzierung der zuführenden Schulsozialarbeit, die unabdingbar ist, um dieses Bildungs- und Teilhabepaket überhaupt wirksam werden zu lassen, verweigert.
Das ist die Art und Weise, wie der Bund das Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen in prekären Lebenssituationen sichert. Ich nenne das verantwortungslos.
Gut, dass wir in der Koalition in diesem Land anders ticken. Sie springt mit einem Förderprogramm über die nächsten drei Jahre mit 47 Millionen € pro Jahr ein, um die Schulsozialarbeit weiterführen zu können.
Meine Damen und Herren, neben der Spitzabrechnung, die wir heute mit diesem Gesetz auf den Weg bringen, gibt es mit dem 0,18-prozentigen Aufschlag auf die Kosten der Unterkunft, also insgesamt 25 Millionen €, eine Gesetzesanpassung für 2014, die leider nur einmalig vorgenommen wird.
Das ist eine Unterstützung der Kommunen, die besonders hohen Anforderungen an Willkommenskultur und Integrationsleistungen für die ankommenden Menschen aus Bulgarien und Rumänien gerecht werden müssen.
Wir stimmen dieser Gesetzesänderung und natürlich auch dem Änderungsantrag zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Herr Minister, Sie haben Herrn Minister Schneider vertreten. Fest steht: Die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket steigt, und das ist gut so. 136 Millionen € sind 2013 von Kreisen und kreisfreien Städten verausgabt worden –eine Steigerung um 16 Millionen €. Besonders stark abgerufen wurden die Mittel aus dem SGB II.
Ich weiß nicht, was die Kollegin vor mir kritisiert hat: die Regierung oder die Koalitionszusammenarbeit. Das kam nicht so ganz heraus. Fest steht jedenfalls: Wo so viele Mittel im Sozialbereich gebraucht werden, kann etwas im Land nicht stimmen.
Um welche Änderungen geht es? Derzeit leitet das Land NRW die Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, die der Finanzierung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes dienen sollen, zum Beispiel für Mittagessen, Klassenfahrten etc., pauschal an die Kommunen weiter. Die Weiterleitung der Bundesmittel erfolgt damit unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die dort vor Ort anfallen.
Die Ausgaben zeigen in der Praxis eine unterschiedliche Verteilung und machen die Schwäche der Pauschale deutlich. Während der Startphase des Bildungs- und Teilhabepaketes hat es dabei Spannen von 20 % bis 120 % gegeben. Man muss allerdings auch darauf hinweisen, dass es damals erhebliche Startschwierigkeiten gab. Das war im Jahr 2011. Zum Beispiel musste damals noch Personal eingestellt werden, das noch gar nichts von seinem Glück wusste, dass es diese Stellen und insbesondere diese Mittel überhaupt gab.
Auch im Jahr 2013 lagen die Ausgaben in 31 Kreisen und kreisfreien Städten über der erhaltenen Bundesbeteiligung. In 22 Kommunen waren die Ausgaben geringer als die Bundesbeteiligung. Daher wurde die Pauschale von einigen Städten und Kreisen als ungerecht angesehen.
Die Anbindung der Pauschale an die Kosten der Unterkunft lässt nur bedingt den Rückschluss über die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabemaßnahmen zu. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass es dabei Ungerechtigkeiten gibt. Kommunen, die eine hohe Belastung durch Kosten der Unterkunft haben, sind nicht automatisch auch, wie viele unterstellen, diejenigen, die eine hohe Auskehrung der Bildungs- und Teilhabemittel zu verzeichnen haben.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf trägt zu einer sachgerechten trägerscharfen Abrechnung der Kosten für Bildung und Teilhabe bei. Kommunen haben in der Anhörung den Gesetzentwurf begrüßt, denn er führe zu mehr Gerechtigkeit in diesem Land.
Die FDP hat – vorhin hat es der Kollege von der CDU für sich in Anspruch genommen, aber eigentlich waren wir es – bereits im Oktober 2013 die Landesregierung …
Die FDP hat bereits im Oktober 2013 die Landesregierung nach einer sachgerechten, trägerscharfen Abrechnung der Kosten für das Bildungs- und Teilhabegesetz gefragt. Die Landesregierung teilte damals mit, dass sie derzeit die Möglichkeiten einer anderen Verteilung prüfen wolle.
Wir sehen nun das Ergebnis der Prüfung und die Umsetzung im vorliegenden Gesetzentwurf sowie den von den Regierungsfraktionen im Umlaufverfahren im laufenden Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Änderungsantrag. Dieser beinhaltet eine Regelung zur konkreten Verteilung der Sonderhilfe für – das sage ich im Hausgebrauch – Zuziehende aus Bulgarien und Rumänien.
Eine einvernehmliche Regelung im Bundesrat stand lange auf der Kippe, da die Grünen, Frau Kollegin Grochowiak-Schmieding, das Maßnahmenpaket
Die Hilfen für die Städte sind im Bundesrat nun separat behandelt worden, denn ansonsten hätte man gar keine Leistungen hinbekommen. So konnten sie Zustimmung bei den Ländern finden.
Frau Löhrmann, bitte nicht von der Regierungsbank. Sie sind Gast in diesem Haus. Hier ist das Parlament.
(Beifall von der FDP, der CDU und den PIRATEN – Zurufe von der SPD: Oh! – Zuruf von Günter Garbrecht [SPD])
Günter, du darfst das. – Ein Scheitern hätte bei den betroffenen Städten großes Unverständnis hervorgerufen. Das Geld wird vor Ort dringend benötigt, um die Arbeit mit den und für die Menschen zu finanzieren.
Meine Damen und Herren, wir haben uns bei der FDP verantwortungsvoll intensiv mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag beschäftigt. Auch und gerade als ehemaliger Kommunalpolitiker bin ich froh, dass nun endlich die rot-grüne Regierung ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen einigermaßen gerecht wird.
sem Fall nicht in die Enthaltung flüchten. Aber nur mit großen Bauchschmerzen über die besonderen Verhaltensweisen der Regierung zum Beispiel bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit, die Sie, Frau Kollegin, gerade so schön gelobt hatten, stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Aber hoffentlich, Herr Minister, überreichen Sie diesmal nicht wieder einen Blumenstrauß, in dem eine Keule oder vielleicht sogar eine Granate ist. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD und den PIRATEN: Oh! Ui!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Wenn man als Letzter zu einem Gesetzentwurf redet, dem eigentlich alle zustimmen, ist fast schon immer alles gesagt worden. Ich möchte auch nicht alles wiederholen.