Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und der Letzte auf der Tribüne!
Aus unserem Änderungsantrag geht wahrscheinlich schon klar hervor, was wir an diesem Gesetz kritisieren. Es sind nur drei Ziffern, die Zahl 340. Wir möchten dort gerne 540 € stehen haben. Warum? Ganz einfach. Krankenpflegeseminare erhalten pro Schüler 540 € pro Monat. Altenpflegeseminare erhalten seit 2006 nur 280 €. Davor haben sie 317 € erhalten. Diese 280 € reichen nicht aus, um die Qualität der Ausbildung sicherzustellen. Selbst die Qualitätsansprüche, die die Schulen 2006 hatten, sind heute mit 280 € nicht mehr zu erreichen.
Von den Sachverständigen ist immer die Zahl 360 genannt worden. Wenn man auf die 280 € die Inflationsraten der letzten Jahre draufrechnet, kommt man knapp auf die 360 €, die alle Experten gefordert haben. Das heißt, diese 360 € wären das Minimum und entsprächen ungefähr den 280 € von 2006.
Damit sind wir genau an dem Punkt, den Sie, Frau Ministerin Steffens, angesprochen haben, als Sie gefragt haben: Ich weiß gar nicht, warum die 280 € nicht reichen. – Ja, sie haben auch damals – 2006 –
schon nicht gereicht. Aber sie haben die Schulen zumindest am Existenzminimum gehalten. Sie haben noch die Möglichkeit gesehen, mit diesem Betrag eine minimale Ausbildung zu garantieren. Jetzt sind allerdings schon acht Jahre ins Land gegangen, nächstes Jahr ist das neunte Jahr, also fast zehn Jahre. Die 280 € von heute sind also nicht die 280 € von damals.
Es kann nicht sein, dass wir in diesem Land die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern ungefähr – ich mache es einfach am Geld fest – halb so gut gestalten wie die von Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern. Ein wenig ist das auch schon in den regierungstragenden Fraktionen angekommen, nur gehen uns Ihre Forderungen an die Landesregierung in Ihrem Entschließungsantrag nicht weit genug.
Vieles ist eigentlich klar. Deswegen ist dieses Gesetz mit 280 € von uns keinesfalls zu akzeptieren. Wie gesagt, wenn dort 360 € stehen würden oder von den regierungstragenden Fraktionen ein Änderungsantrag in diese Richtung kommen würde, könnte man sich überlegen, dem Antrag noch zuzustimmen, obwohl selbst das noch zu wenig wäre. Denn die Qualität der Altenpflegeausbildung sollte uns genauso viel wert sein wie die Qualität der Krankenpflegeausbildung. Ich kann es einfach keinem Altenpflegeschüler erklären, warum dem Land seine Ausbildung nicht genauso viel wert ist wie die Ausbildung eines Krankenpflegers.
Somit möchte ich Sie bitten, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Wir werden dem Gesetzentwurf, falls unser Änderungsantrag nicht angenommen werden sollte, natürlich nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Emanzipation, Pflege und Alter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Debatte ist schon einiges gesagt, aber vieles durcheinandergebracht worden. Deshalb möchte ich noch mal kurz klarstellen: Warum brauchen wir diesen Gesetzentwurf, und wo stehen wir?
Für Schwarz-Gelb war es damals ganz einfach, die Höhe der Förderung der Altenfachseminare von 317 auf 280 € zu kürzen, weil es keine gesetzliche Grundlage gab. Schwarz-Gelb hat damals verkündet, jeder Schüler und jede Schülerin in diesem Land bekäme auch einen Schulplatz für eine Altenpflegeausbildung. Aber dies war nie mit Geld hinterlegt, und es gab keinen faktischen Rechtsanspruch,
sondern nur warme Worte, aber keine Ausbildung. Genau deswegen hat Schwarz-Gelb damals keine Umlage eingeführt, und daher sind es auch nicht mehr Schülerinnen und Schüler geworden.
Jetzt haben wir zu Beginn 2010 und dann auch 2011 gemeinsam mit der Pflege diskutiert: Was braucht Pflege als Erstes, was nicht im Bund geregelt werden muss, sondern was wir regeln können? Dabei war klar: Für die Pflegefachkräfte, die in den Altenpflegeeinrichtungen arbeiten, ist es das Dringendste und das Notwendigste, ihre starke Arbeitsbelastung zu reduzieren. Dafür ist es notwendig, dass sie mehr Kolleginnen und Kollegen haben.
Der Fachkräftemangel war aber 2010 schon festgestellt. Wir mussten entscheiden, wofür wir mehr Geld in die Hand nehmen: Erhöhen wir Ihre 280 € wieder auf 317 €, oder schaffen wir mehr Ausbildungsplätze?
Wir haben uns für Letzteres als ersten Schritt entschieden, weil es notwendig ist, dass wir die geburtenstarken Jahrgänge mitnehmen, dass wir mehr Fachkräfte ausbilden, damit erstens nicht diejenigen, die im System vorhanden sind, noch schneller in diesem System verbrennen, und wir zweitens perspektivisch die Chance haben, Pflege überhaupt sicherzustellen.
Deswegen erfolgte die Aufstockung auf die Schulplätze, wie wir sie heute haben. Wenn Sie sich unseren Ansatz für 2015 ansehen, werden Sie feststellen, dass es 17.850 Schulplätze sind. Das ist gegenüber den 10.000, die 2010 in diesem Land vorhanden waren, eine Steigerung, wie es sie in keinem anderen Bundesland gibt. Wahrscheinlich ist die Steigerung in allen anderen Bundesländern zusammen so viel, wie wir sie alleine in NordrheinWestfalen erreicht haben. Von daher war es der richtige und der wichtige Weg, als ersten Schritt dieses Mehr an Fachplätzen einzurichten.
Das Zweite, was ich überhaupt nicht verstehe, Herr Burkert, ist, dass Sie sich hierhin stellen und sagen, die Fachseminare stehen alle mit dem Rücken zur Wand, sie stehen alle kurz vor der Insolvenz, und Sie erwähnen ein 1.000-Plätze-Programm von damals, was für Ihre Veränderung notwendig war. Das 1.000-Plätze-Programm, das Sie angesprochen haben, war ein Programm der Bundesagentur für Arbeit, was Umschulungsmaßnahmen für Menschen zur Pflegefachkraft beinhaltete. Dieses Programm ist alleine von der BA finanziert worden, dafür ist kein Landesgeld eingesetzt worden.
Nein, Sie haben von damals 317 auf 280 € gekürzt und haben, damit die Seminare kein Minus machen, die Platzzahl im einzelnen Kurs erhöht. Das heißt, wir haben nicht ein Minus gegenüber damals, sondern wir haben den Stand von damals von Ihnen festgeschrieben bekommen, und den wollen wir jetzt als Rechtsanspruch gesetzlich sichern, damit
Sie haben gesagt, die Seminare stehen mit dem Rücken zur Wand. Aber für diese zusätzlichen Plätze, die wir von 10.000 auf die heutige Platzzahl erhöht haben, haben sich nicht nur über 30 neue Seminare beworben und gegründet, sondern auch die bestehenden Seminare haben sich eingebracht und alle diese Ausbildungen der Schüler und Schülerinnen übernommen. Wenn das Geschäft doch so wenig lukrativ ist, dann frage ich mich, warum wir 30 neue Fachseminare haben, die starten, um damit in die Insolvenz zu gehen. Da ist Ihre Argumentation überhaupt nicht logisch.
Logisch ist es aber, dass wir natürlich in Zukunft über die Qualität, die Veränderung und den Prozess bezüglich einer generalistischen Ausbildung reden müssen.
Eins möchte ich aber zu der Einlassung der Kollegin Schneider sagen: Frau Schneider, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, Sie wissen bei dem Gesetz nicht, ob das eine zu hohe finanzielle Belastung für den Landeshaushalt ist, und gleichzeitig vorschlagen, dass wir das in die Berufsbildung, also in das Ressort der Kollegin Löhrmann verschieben, dann haben Sie meines Erachtens das mit den Kosten eines Landes noch nicht begriffen. Denn wenn wir das in den Berufsbildungsbereich überführen würden, würden wir ein Mehrfaches dessen an Kosten für die Ausbildung übernehmen müssen, also eine Vervielfachung des Ansatzes im Haushalt. Das wäre nicht billiger, das wäre teurer, und auch das wäre nicht unbedingt der Schritt in die richtige Richtung.
Ich freue mich in Zukunft auf die Qualitätsdebatte, die wir gemeinsam auch im Zusammenhang mit der Generalistik führen. Aber dieses Gesetz brauchen wir, damit jeder, der in die Pflege will, auch wirklich definitiv den Schulplatz bekommt. – Danke.
Wir kommen somit zur Abstimmung, und zwar erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/7623. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/7623 der Fraktion der Piraten abgelehnt mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Piraten bei Enthaltung der CDU- und der FDP-Fraktion.
Zweitens stimmen wir ab über den Gesetzentwurf Drucksache 16/6092. – Ich darf doch um Aufmerksamkeit bitten. – Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/7558, den Gesetzentwurf Drucksache 16/6092 mit den von ihm beschlossenen Änderungen anzunehmen. Wir kommen zur Abstimmung über diese Beschlussempfehlung Drucksache 16/7558. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/7558 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/6092 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU und der Piraten bei Enthaltung der FDP-Fraktion in zweiter Lesung verabschiedet.
Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/7611. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen?
Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/7611 angenommen mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Nein-Stimmen von CDU und Piraten und Enthaltung der FDP-Fraktion.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister Groschek hat sich bereit erklärt, die Einbringungsrede zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 1) Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte doch für die letzten Minuten der heutigen Sitzung um Ihre Aufmerksamkeit – bei aller Freude auf einige Weihnachtsfeiern, die heute Abend anstehen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/7429 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.