chung harmonisierter Bauprodukte in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Energieeinsparungsgesetz, dem Baupro
Auch hierzu hat sich der Minister bereit erklärt, seine Einbringungsrede zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 2) Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen.
Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/7430 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und
Handwerk. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Herr Minister Remmel hat auf eine mündliche Einbringungsrede verzichtet und sie zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 3) Ich danke Herrn Minister Remmel. Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen.
Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/7474 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
über die Finanzierungsbeteiligung an den Kosten für Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (Verordnung zum
Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend empfiehlt in Drucksache 16/7559, das Einvernehmen zum Erlass der Verordnung des Landes NordrheinWestfalen über die Finanzierungsbeteiligung an den Kosten für Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz – Vorlage 16/2530 – zu erteilen. Wir kommen zur Abstimmung über das Einvernehmen zu der Verordnung Vorlage 16/2530. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist das Einvernehmen zur Verordnung 16/2530 einstimmig hergestellt.
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 16/7405 – Neudruck
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich mache es kurz, damit ich den Kolleginnen und Kollegen nicht den Feierabend versaue. Es geht um das Abkommen über die Finanzierung des „Deutschen Zentrums Kulturgutverluste“. Meine Fraktion wird diesem Staatsvertrag mehrheitlich zustimmen.
Allerdings werden sowohl der Kollege Sommer als auch ich diesem Staatsvertrag nicht zustimmen, und zwar mit folgender Begründung: Es gab die Einbringung hier im letzten Plenum. Wir haben das Ganze ohne Debatte an den Hauptausschuss übergeben. Im Hauptausschuss haben wir den Tagesordnungspunkt aufgerufen. Alle vier übrigen Fraktionen – bis auf uns Piraten in meiner Person – haben nicht zu diesem Punkt geredet. Das Ganze wurde ans Plenum zurückgegeben. Jetzt verhandeln wir diesen Punkt erneut ohne Debatte.
Wir kritisieren weiterhin, dass Staatsverträge mit sehr kurzer Frist hier ins Plenum bzw. direkt in den Hauptausschuss gegeben werden, dass sie ohne Debatte weitergereicht werden und am Ende hier sogar, wie in diesem Fall, ohne Debatte über sie abgestimmt werden soll.
Wir finden weiterhin, dass sowohl die Menschen in NRW – über die Datenbank des Landtags – als auch die Fraktionen im Landtag das Recht haben, sich über Staatsverträge zu informieren, und zwar vollumfänglich und mit ausreichender Zeit. Das ist in diesem Fall nicht gegeben. Deswegen werden sowohl der Kollege Sommer als auch ich diese Abstimmung jetzt negativ bescheiden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Marsching. – Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Schäfer gemeldet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich mache es kurz. Ich will nur sagen, dass es sich bei diesem Staatsvertrag um eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 1.500 € zu einer Stiftungsgründung geht. Diese betrifft das „Deutsche Zentrum Kulturgutverluste“. Die Bundesregierung stellt 4 Millionen € bereit. Wir investieren sozusagen nichts weiter als den Beitrag in die Stiftungsgründungsurkunde. Ich denke, man kann mit Fug und Recht vertreten, dass das hier plenar schnell abgehandelt wird.
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Mi- chele Marsching [PIRATEN]: Wir betrachten das Verfahren als Witz!)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 16/7562, dem Antrag 16/7405 – Neudruck – der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung zu entsprechen. Wir stimmen somit ab über die Zustimmung zu dem Abkommen über die Finanzierung des „Deutschen Zentrums Kulturgutverluste“. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit hat der Staatsvertrag Drucksache 16/7405 – Neudruck – mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP – bei drei Neinstimmen, einigen Enthaltungen und einigen Zustimmungen der Fraktion der Piraten – die Zustimmung bekommen.
Die Übersicht 26 enthält fünf Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 Geschäftsordnung bzw. § 79 Abs. 2 Geschäftsordnung alter Fassung an einen Ausschuss zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.
Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den jeweiligen Ausschüssen entsprechend der Übersicht 26. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit haben alle Fraktionen der Drucksache 16/7560 zugestimmt. Es sind also die darin enthaltenen Abstimmungsergebnisse in der Übersicht 26 der Ausschüsse bestätigt worden.
Ist jemand mit den Beschlüssen nicht einverstanden? – Das ist auch nicht der Fall. Dann stelle ich gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass diese Beschlüsse Übersicht 16/28 damit bestätigt sind.