Protokoll der Sitzung vom 18.12.2014

Schwerd, darf ich Sie kurz unterbrechen? Der § 47, auf den Sie sich berufen, heißt „Erklärung zur Abstimmung“. Er bietet Ihnen einen ganz schmalen Grat, sich zu ihrem Abstimmungsverhalten, das gleich erfolgt, zu äußern und nicht eine Sachdebatte dazu zu führen. Ich bitte Sie, diesen schmalen Grat nicht zu verlassen.

Hier wird heute – und das ohne Debatte – eine riesige Chance vertan. Es hätte die Möglichkeit gegeben, Vertreter der Netzgemeinde in die Medienkommission zu entsenden und damit Millionen von Internetnutzern in NRW eine Stimme zu geben. Es haben sich genug Gruppen aus dem Bereich der neuen Medien beworben. Man hätte den Chancen und Risiken des Wandels zur digitalen Informationsgesellschaft Rechnung tragen können.

Aber das wollen Sie offensichtlich gar nicht! Sie haben einen billigen Deal gemacht

(Zurufe von der SPD: Heh!)

und sind mit der CDU eine ganz große Koalition eingegangen.

Herr Kollege

Schwerd, Herr Kollege Schwerd …

Sie ignorieren die Internetnutzer …

Herr Kollege

Schwerd, ich habe Ihnen das Mikrofon ausgeschaltet, weil Sie nicht zuhören, wenn ich versuche, Sie zu unterbrechen.

(Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Ich habe Sie auf die engen Grenzen von § 47, auf den Sie sich ausdrücklich berufen haben – eine Erklärung zu Ihrem eigenen Abstimmungsverhalten – hingewiesen.

(Zuruf)

Ich rede im Moment mit Herrn Kollegen

Schwerd. – Sie führen aber eine inhaltliche Debatte über das Verfahren. Sie haben jetzt noch die Gelegenheit, Ihr persönliches Abstimmungsverhalten zu benennen und zu erklären. Bitte steigen Sie nicht wieder in die Sachdebatte ein!

Okay. – Wir haben mehrere Vertreter der Netzgemeinde auf dieser Liste. Wir haben einen Wahlvorschlag vorgelegt, der diese entsprechend berücksichtigt. Es wäre durchaus möglich oder sogar angezeigt gewesen, davon einen zu berücksichtigen.

(Zurufe von der SPD – Rainer Schmeltzer [SPD]: Wenn Sie mit dem Parlament so um- gehen!)

Das Spielchen, das hier läuft, ist unwürdig. Sie machen uns mit diesem Vorgehen lächerlich. Sie machen die Landesmedienanstalt damit lächerlich, und Sie führen damit Ihr eigenes Gesetz ad absurdum.

(Beifall von den PIRATEN – Zuruf: Unglaub- lich!)

Eigentlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir eine sehr klare und sehr eindeutige Geschäftsordnung. An vielen Stellen ist sie in der Tat interpretationsfähig. Es ist für das sitzungsleitende Präsidium, für die sitzungsleitende Präsidentin oder den Präsidenten nicht immer einfach, zu erkennen, ob die Möglichkeiten der

einzelnen Paragrafen genutzt, ausgenutzt oder instrumentalisiert werden.

Ich sichere dem Parlament zu, dass wir genau diese persönliche Erklärung, die nach § 47 angemeldet war, exemplarisch noch einmal benutzen werden, um mit der Parlamentarischen Geschäftsführerin und den Geschäftsführern darüber zu reden, ob wir unsere Geschäftsordnung an einzelnen Stellen, was die Frage persönlicher Erklärungen angeht, noch klarer zu fassen haben. Denn sonst treten immer wieder Situationen wie die eben erlebte auf.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das war die Erklärung von Herrn Kollegen Schwerd.

Wir sind aber eigentlich, wenn Sie sich noch erinnern, an der Stelle, an der es darum geht, für welchen der beiden miteinander konkurrierenden Anträge, in welcher Reihenfolge über die Bewerber abzustimmen ist, wir uns entscheiden. Ich hatte vorgetragen, dass der Antrag der Piraten – ein konkreter Wahlvorschlag – zeitlich vor dem Antrag der übrigen Fraktionen eingegangen ist.

Wer dafür ist, in der Reihenfolge des Vorschlags der Piraten gemäß dem der Unterrichtung vom 17. Dezember 2014 Drucksache 16/7634 beigefügten Schreiben abzustimmen, der möge die Hand heben. – Das sind die Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem soeben von mir eben festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag der Fraktion der Piraten auf Abstimmung nach dem benannten Vorschlag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den gemeinsamen Vorschlag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemäß dem der Unterrichtung vom 17. Dezember 2014 Drucksache 16/7634 beigefügten Schreiben. Wer sich für diese Reihenfolge und dieses Abstimmungsverfahren ausspricht, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Einzelne Piraten. Wer möchte sich enthalten? – Weitere drei Enthaltungen bei den Piraten. Damit ist der Verfahrensvorschlag, wie ihn SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegt haben, mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.

Damit können wir nach diesem Verfahrensvorschlag, den Sie eben angenommen haben, vorgehen. Wir stimmen daher nach folgender Reihenfolge ab:

Erstens: Alevitische Gemeinde Deutschland e. V. LV NRW.

Zweitens: DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion.

Drittens: Europa-Union NRW

Viertens: Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in NRW e. V./Schwules Netzwerk NRW e. V.

Fünftens: Verband Deutscher Schriftsteller Landesverband NRW

Sechstens: Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure e. V./Verband Deutscher Drehbuchautoren e. V.

Siebtens: Chaos Computer Club e. V.

Und so weiter. Die Reihenfolge kennen Sie.

Nun zum eigentlichen Wahlvorgang! Aus der Liste der Bewerberinnen und Bewerber schlagen die Fraktionen erstens die Alevitische Gemeinde

Deutschland e. V., Landesverband NRW, vor. Über diesen ersten Vorschlag lasse ich jetzt abstimmen und mache noch einmal darauf aufmerksam, dass jeder Kollege, jede Kollegin fünf Stimmen für die einzelnen Wahlgänge hat. Wer zustimmt, dass der erste Bewerber, die Alevitische Gemeinde Deutschland, gewählt werden soll, bitte ich um das Handzeichen. – SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP. Wer stimmt dagegen? – Einzelne Piraten. Wer möchte sich enthalten? – Die – in Anführungsstrichen – restlichen Mitglieder der Fraktion der Piraten. Damit ist mit der nach dem Landesmediengesetz erforderlichen Zweidrittelmehrheit als erster Bewerber die Alevitische Gemeinde Deutschland gewählt und hat damit einen Sitz in der Medienkommission.

Ich rufe die Wahl des zweiten Bewerbers auf. Vorgeschlagen ist: DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion. Wer zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Mehrere Piraten. Wer möchte sich enthalten? – Weitere Piraten enthalten sich. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis als zweiter Bewerber der DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gewählt und hat einen Sitz in der Medienkommission erhalten.

Ich rufe die Wahl der dritten Bewerberin auf. Hier vorgeschlagen: Europa-Union NRW. Auch hier führen wir die Abstimmung durch. Wer dafür ist, bitte ich um das Handzeichen. – SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP. Wer stimmt dagegen? – Piraten. Wer möchte sich enthalten? – Niemand. Dann stelle ich fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Europa-Union NRW durch das festgestellte Abstimmungsergebnis erzielt wurde und auch die Europa-Union NRW einen Sitz in der Medienkommission erhalten hat.

Ich rufe den vierten Bewerber auf: Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in NRW e. V./Schwules Netzwerk NRW e. V. Auch hierüber lasse ich wie bereits zuvor abstimmen. Wer dafür ist, bitte ich um das Handzeichen. – SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Piraten. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass die Landesarbeitsgemeinschaft

Lesben in NRW e. V./Schwules Netzwerk NRW e. V. nicht nur die Zweidrittelmehrheit, die erforderlich ist, erhalten hat, sondern sogar einstimmig gewählt wurde und einen Sitz in der Landesmedienkommission erhalten hat.

Ich lasse abstimmen über den fünften Bewerber, den Verband Deutscher Schriftsteller Landesverband NRW. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die Piraten. Wer möchte sich enthalten? – Niemand. Dann stelle ich fest, dass auch der fünfte Bewerber, der Verband Deutscher Schriftsteller Landesverband Nordrhein-Westfalen, die nach dem Landesmediengesetz erforderliche Zweidrittelmehrheit erhalten hat und damit einen Sitz in der Medienkommission bekommt.

Damit stelle ich fest, dass alle fünf Sitze verteilt sind, die den gesetzlich relevanten Gruppen zustehen. Damit ist entschieden, dass die übrigen Bewerberinnen und Bewerber die notwendige Zweidrittelmehrheit nicht mehr erreichen können. – Ich schließe hiermit den Wahlvorgang.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

2 Empfehlungen des „Runden Tisches G8/G9“

Unterrichtung durch die Landesregierung

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/7612

Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/7633

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/7635

Der Chef der Staatskanzlei hat mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 mitgeteilt, dass die Landesregierung beabsichtigt, zu diesem Thema zu unterrichten. Die Unterrichtung erfolgt durch Frau Ministerin Löhrmann. Ich erteile ihr nun gerne für die Unterrichtung das Wort.