Die Fraktionen von CDU und FDP haben diesen Eilantrag mit Schreiben vom 26. Januar dieses Jahres fristgerecht eingebracht.
Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat Frau Kollegin Scharrenbach für die CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „NRW droht ein Mangel an Notfallsanitätern“ – so titelte am 27. Oktober 2014 die „WAZ“ und schrieb weiter:
„Die über 40 Rettungsschulen in NordrheinWestfalen bilden seit zehn Monaten keine Fachkräfte mehr aus... Spätestens 2017 oder 2018 wird das Personal nicht mehr da sein, um die Rettungswagen … zu besetzen.“
Zu jenem Zeitpunkt haben wir innerhalb der CDULandtagsfraktion überlegt: Müssen wir da jetzt Druck reinbringen oder müssen wir das nicht? Wir sind zu der Überzeugung gekommen – im Oktober 2014 –, dass das noch keinen Sinn macht. Denn damals gab es ja die Ankündigung der Landesregierung, dass im Herbst/Winter 2014 die Ausführungsbestimmungen zur Vollausbildung für die Notfallsanitäter veröffentlicht werden sollten. Aber jetzt haben wir Ende Januar, und die Ausführungsbestimmungen liegen immer noch nicht vor.
Während Sie im Sommer 2014 nach einem sehr langen Dialogprozess – der aus unserer Sicht durchaus als gelungen bezeichnet werden kann – innerhalb der Regierung versucht haben, Regelungen auf den Weg zu bringen, wie man Notfallsanitäter in Nordrhein-Westfalen ausbildet, und dann in den Ausführungsbestimmungen zur Ergänzungsprüfung vollmundig erklärt haben: „In Kürze folgen dann die weiteren Bestimmungen“, ist jetzt schlicht Ernüchterung eingetreten, und zwar auf allen Seiten.
Denn: Die Ausführungsbestimmungen zur Vollausbildung für den Notfallsanitäter – drei Jahre – fehlen. Es fehlt die Änderung der Zuständigkeitsverordnung. Notfallsanitäter-Schulen können über die Bezirksregierungen nicht anerkannt werden. Und immer noch ist unklar, ob und wann die Kreise und kreisfreien Städte am Ende die Prüfungen abnehmen.
In der Tat sind wir davon ausgegangen, dass all diese fehlenden Regelungen, auf die wir in Nordrhein-Westfalen nun schon sehr lange warten, im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Rettungsgesetzes auf den Weg gebracht werden. Aber auch da wurden wir als CDU eines Besseren belehrt.
In Nordrhein-Westfalen fehlen diese Bestimmungen dem Grunde nach seit dem 1. Januar 2014; denn zu diesem Datum ist das neue Bundesgesetz in Kraft
Seit dem 31. Dezember 2014 können Rettungsassistenten in Nordrhein-Westfalen nicht mehr mit einer Ausbildung beginnen. Regelung tut not. Kommunen entwickeln Personalbedarfspläne, können sie aber nicht umsetzen, weil Sie als SPD und Grüne Regelungen in diesem Zusammenhang versäumt haben, aber auch keine Perspektive geben, wann Sie sie denn schaffen. Rettungsschulen kommen nicht weiter, haben empfindliche wirtschaftliche Einbußen – auch das darf man an dieser Stelle deutlich zum Ausdruck bringen – und fragen sich: Wie geht es denn weiter in NordrheinWestfalen? – Wir erhalten Mails von Gewerkschaften – auch von solchen, die der SPD nahestehen –, die sagen: SPD und Grüne sprechen nicht mehr. Wir haben Fragen, kriegen aber keine Antworten zu diesen Sachverhalten.
Deshalb haben wir zu diesem Zeitpunkt gesagt: Wir wollen das im Rahmen eines Eilantrages diskutieren.
Sie haben immer wieder betont: Es fehlt eine Regelung zur Kostenübernahme für die NotfallsanitäterAusbildung. Sie haben – das haben wir als CDULandtagsfraktion in allen Ausschüssen deutlich gemacht – in den Entwurf für das Rettungsgesetz eine vernünftige Regelung eingebaut. Wir als CDULandtagsfraktion haben im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ihnen, Frau Ministerin, in der Frage der Verhandlung mit den Kassen ausdrücklich den Rücken gestärkt und gesagt: Von unserer Seite aus, von der CDU, bekommen Sie ein starkes Verhandlungsmandat, weil die Ausbildung zum Notfallsanitäter eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, der sich die Kassen nicht verschließen dürfen.
Wir hätten uns gewünscht, wenn in diesem Ausschuss die Vertreter von SPD und Grünen ein vergleichbares Bekenntnis zu dieser Regelung abgegeben hätten.
Wir haben in der Zwischenzeit aber eher das Gefühl gehabt: So richtig überzeugt waren Sie von diesem Passus im Regierungsentwurf nicht. Wir sind nun allerdings zu der Auffassung gelangt, dass sich bei Ihnen inzwischen wahrscheinlich doch verfestigt haben könnte, dass diese Regelung sinnvoll ist; denn andere Bundesländer haben entsprechende Beschlüsse gefasst. So sind wir als CDU durchaus frohen Mutes, dass es auch für Nordrhein-Westfalen gelingt, eine entsprechende Kostenübernahme zu vereinbaren.
Deshalb sollte dieser Landtag die Landesregierung heute binden, die ausstehenden Regelungen für die Notfallsanitäter-Ausbildung bis März dieses Jahres auf den Weg zu bringen, damit zeitgleich zur Verabschiedung des Rettungsgesetzes auch die erforder
Mit jeder weiteren Verzögerung treffen Sie nicht uns. Sie treffen nicht die CDU, die Ihnen seit acht Wochen Gespräche über das Rettungsgesetz anbietet. Sie treffen am Ende die zigtausend ehren- und hauptamtlichen Kräfte im Zivil- und Katastrophenschutz, dessen Teil das Rettungswesen ist. Vor diesem Hintergrund brauchen die Leute, die täglich ihr Leben, ihre Kraft und Energie für das Leben anderer in diesem Land einsetzen, endlich Rechtssicherheit. Deshalb möchten wir Sie bitten: Setzen Sie heute endlich ein Zeichen, ein richtiges Signal für die Notfallsanitäter-Ausbildung in Nordrhein-Westfalen! – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da staunt der Laie, der Fachmann wundert sich, und der interessierte Zuhörer wird sich vielleicht fragen, warum die Landesregierung in einem Antrag – einem Eilantrag sogar – extra aufgefordert werden muss, die Ausbildung der Notfallsanitäter umzusetzen.
Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Grundlagen doch bereits vor mehr als einem Jahr verabschiedet. Man sollte meinen, dass mit der bundesgesetzlichen Grundlage alles gut ist und die künftigen Notfallsanitäter ihre Ausbildung beginnen können – leider weit gefehlt; Frau Scharrenbach hat es bereits dargestellt. Die nordrhein-westfälische Landesregierung belässt es leider bei bloßen Ankündigungen. Konkrete Ausführungsbestimmungen zur Vollausbildung der Notfallsanitäter, damit diese auch in Nordrhein-Westfalen endlich starten können, sind leider weiter Fehlanzeige.
Gestatten Sie mir den Kommentar: Der Übereifer, den diese Landesregierung bei bestimmten anderen Themen an den Tag legt, scheint ihr ganz offensichtlich anderswo die Energie zu rauben. Auf der einen Seite verabschiedet sie beispielsweise ein völlig überflüssiges Jagdgesetz, auf der anderen Seite muss man beim Rettungswesen die Landesregierung zum Jagen tragen.
durchaus die Weichen für einen zukunftsfähigen Rettungsdienst gestellt. Das Notfallsanitätergesetz trägt vor allem der Realität und Lebenspraxis Rechnung. Über die Herausforderungen der ärztlichen
Wir haben auch zu wenige Notärzte. Teilweise ist es leider so, dass der Rettungswagen vor dem Notarzt am Einsatzort ist, und damit stehen die Rettungsassistenten vor medizinischen Problemen, für die sie unter Umständen nicht vollumfänglich ausgebildet sind. Durch die umfangreiche Ausbildung wird den Notfallsanitätern in Zukunft mehr Handlungssicherheit, mehr Rechtssicherheit gegeben und so den Patienten besser geholfen. Das ist das, was wir brauchen.
längst beim Notfallsanitäter angekommen sind, stellt sich die Lage in Nordrhein-Westfalen so dar: Bereits im Juli 2014, also vor einem Dreivierteljahr, hat das Gesundheitsministerium die ersten Teile der Ausführungsbestimmungen für die NotfallsanitäterAusbildung in Nordrhein-Westfalen an die Kommunen, die Rettungsdienstschulen, die Bezirksbrandmeister verschickt und den zweiten Teil für Herbst 2014 angekündigt. Leider blieb es bei dieser Ankündigung. Seitdem warten die Bezirksregierungen darauf, die Zuständigkeit für die NotfallsanitäterSchulen erteilt zu bekommen. Die Kreise und Städte können keine Schritte zur Vorbereitung der Prüfungen unternehmen.
Die Bewerbungen stapeln sich. Die NotfallsanitäterSchulen müssen Bewerber auf einen späteren Beginn der Ausbildung vertrösten. Stellen Sie sich doch einmal das Signal, die Wirkung vor! Da entscheidet sich vielleicht ein junger Mensch für den Dienst an der Gemeinschaft, will etwas Sinnvolles tun, will Menschen helfen, Leben retten, sprich: Notfallsanitäter werden, und bekommt dann die Antwort: Ja, das ist im Grunde die richtige Entscheidung, wir brauchen dich auch händeringend, aber wir können derzeit leider nicht ausbilden, weil wir seit Monaten auf den Brief aus Düsseldorf warten.
Meine Damen und Herren, so steuern wir mit Volldampf auf den Ausbildungsnotstand zu, und das Ganze auch noch hausgemacht.
Wie kann das im größten Bundesland, ausgestattet mit einer an sich funktionierenden Verwaltung, mit Fachministerien und Fachleuten passieren? Frei nach dem Motto „Pleiten, Pech und Pannen“ ist das seit 2012, also seit über drei Jahren, Ihre traurige Geschichte von der Novellierung des Rettungswesens in Nordrhein-Westfalen.
Zuerst haben Sie sich trotz massiven Modernisierungsstaus und Problemen im Rettungsdienst oder im Krankentransport endlos viel Zeit gelassen. Die Landesregierung versteckte sich zunächst hinter Brüssel: die Bereichsausnahme würde ja noch feh
len. Dann war klar, dass diese kommen würde. Nun versteckt man sich hinter ausstehendem Bundesrecht. Obwohl man dieses Thema auch hätte außen vor lassen und Lösungen separat davon hätte angehen können, hat man das nicht gemacht. Nichts ist passiert.
Dann kam Ende letzten Jahres, kurz vor Weihnachten – quasi ein Vorweihnachtsgeschenk –, diese einmalige Aktion: Alle Betroffenen – die kommunalen Spitzenverbände, Hilfsorganisationen, Feuerwehren, private Rettungsunternehmer – setzten sich zusammen, um einen Konsens zu suchen, sie einigten sich und regelten die offenen Punkte. Sie machten die Arbeit der Landesregierung und lieferten Ihnen das Ergebnis auf dem Silbertablett.
Und was macht die Landesregierung? – Sie greift wieder nicht zu, und Rot-Grün verschiebt die Verabschiedung des Gesetzes munter weiter, und das vermutlich noch nicht einmal aus parteipolitischen Gründen und vermutlich noch nicht einmal in der Sache begründet, sondern aus internen Gründen, wie man hört. Das finde ich nicht nur bedauerlich, sondern das ärgert mich regelrecht. Offenbar werden wir beim Thema „Rettung“ noch eine Weile hinter anderen Ländern herhinken, …
– Ich komme zum Schluss. – … obwohl wir angesichts von fast 18 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen eigentlich den größten Handlungsbedarf in dieser Frage haben. Ich bitte Sie, Frau Ministerin, machen Sie zumindest bei der Ausbildung der Notfallsanitäter den Sack zu! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Scharrenbach, als ich von dem Eilantrag gehört und ihn gelesen habe, habe ich mir gedacht: Wow, was kommt denn da? – Und was ist gekommen? Dazu fällt mir nur ein: Und täglich grüßt das Murmeltier. Sie alle kennen vermutlich diesen Spielfilm. Im Mittelpunkt steht ein nicht enden wollendes Wiederholen desselben Tagesablaufs. Täglich grüßt das Murmeltier auch, wenn ich auf Ihren Eilantrag schaue.