Wir brauchen diese Zusammenarbeit nicht neu zu erfinden, wir können auf eine Erfolgsgeschichte aufbauen. Wir wollen das bewährte Instrumentarium dieses Gesetzes, des GkG, ausbauen. Wir wollen zusätzlich neue Formen der Zusammenarbeit ermöglichen.
Ich finde, die Kommunen erwarten zu Recht vom Landesgesetzgeber eine Modernisierung, die es möglich macht, noch besser, noch flexibler und noch effizienter zusammenarbeiten zu können.
Das leisten wir, wie ich finde, mit diesem Gesetzentwurf, der heute zur Verabschiedung ansteht. Die Anhörung dazu hat ein deutliches Votum erbracht: eine breite Zustimmung, nicht zuletzt insbesondere der kommunalen Spitzenverbände, zu diesem GkG. Dem möchte ich mich anschließen und diesem Parlament empfehlen, sich bei diesem Gesetzentwurf nicht nur wohlwollend zu enthalten, sondern ihm breit zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir haben nach der vorab schon erfolgten Klärung jetzt nur noch zwei Abstimmungen vorzunehmen. Erstens stimmen wir über den Gesetzentwurf Drucksache 16/6090 ab. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in Drucksache 16/7788, den Gesetzentwurf Drucksache 16/6090 mit den von ihm beschlossenen Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/7788. Wer stimmt dieser so zu? – SPD, Grüne, CDU. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich mehr oder weniger wohlwollend? –
Piratenfraktion und FDP-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/7788 einstimmig angenommen und der Gesetzentwurf
Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/7831 – Neudruck – ab. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – SPD, Grüne und CDU sowie die FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Niemand. Gibt es Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion der Piraten ist dieser Entschließungsantrag Drucksache 16/7831 – Neudruck – mit breiter Mehrheit angenommen. Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes.
des Freistaats Bayern zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Gründer beitreten
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! In der vorvergangenen Woche durften wir den Medien entnehmen, dass die Landesregierung zwischen Weihnachten und Neujahr endlich das Internet entdeckt hat. Dazu kann man nur sagen: Willkommen im Hier und Heute! Willkommen im Jetzt! Unter dem Motto „MegaBits. MegaHerz. MegaStark“ will Frau Kraft nun endlich in die digitale Zukunft starten.
Der Vorsatz ist – das möchte ich gar nicht verhehlen – löblich und vor allen Dingen nötig. Denn Nordrhein-Westfalen hinkt seit mehr als zwei Jahrzehnten dem Wirtschaftswachstum hinterher. Seit 1991 wächst die Wirtschaft in unserem Land unterdurchschnittlich.
McKinsey hat 2013 errechnet, dass die Wirtschaft in Bayern allein zwischen 2000 und 2012 um acht Prozentpunkte stärker gewachsen ist als hier in Nordrhein-Westfalen. Hätten wir das gleiche
Wachstum wie in Bayern gehabt, hätten wir heute jährlich 3,2 Milliarden € Steuermehreinnahmen und mehr als 300.000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
Oder, mit anderen Worten ausgedrückt, Herr Walter-Borjans: Wir könnten Schulden abbauen, statt ständig neue zu machen, und wir könnten die Arbeitslosigkeit fast halbieren.
Einer der wichtigsten Wachstumstreiber muss dabei auch aus unserer Sicht die Digitalisierung unserer
Wirtschaft sein. Allein: Mir fehlt der Glaube – und dem muss ich hier auch ganz deutlich Ausdruck verleihen –, dass Sie in der Lage sind, eine erfolgreiche Digitalisierungsstrategie zu entwickeln und umzusetzen.
Ich nehme als Beispiel den Breitbandausbau. Bis 2018 wollen Sie alle Haushalte an das schnelle Internet anbinden. Aber schauen wir einmal auf die Zahlen. Wie sieht die Wirklichkeit aus? 2012 haben Sie uns erzählt, 67,9 % aller Haushalte hätten schnelles Internet, und Ende 2014 erzählten Sie uns, es seien 70,7 % gewesen. Wenn es in diesem Schneckentempo weitergeht,
Noch ein Zahlenbeleg – das ist wieder ein Vergleich mit Bayern; ich weiß, den Finanzminister freut es, wenn er solche Bayern-Vergleiche hört –: Bayern stellt bis 2017 2 Milliarden € für den Breitbandausbau zur Verfügung. Hier in NRW sind es bis 2020 lediglich 60 Millionen € durch die Landesregierung. Da kann doch jeder Blinde erkennen, dass das nie und nimmer ausreicht, um eine erfolgreiche Digitalisierungsstrategie für unser Land zu realisieren.
Nehmen wir doch unseren Antrag und gehen auf das Beispiel der Start-up-Finanzierung ein. Bei ihrer Auftaktpressekonferenz ist Frau Kraft nicht mehr dazu eingefallen, als etwas mit der NRW.BANK machen zu wollen. Ich bitte Sie: Etwas mit der NRW.BANK machen! Start-ups brauchen unsere Unterstützung, aber keine bürokratische Förderung durch die NRW.BANK.
Herr Minister Duin sagt, er wolle bis 2020 70 Millionen € bereitstellen. Das geht in eine deutlich bessere Richtung. Aber seien wir doch einmal ehrlich: Was können denn 70 Millionen € in den nächsten fünf Jahren großartig fördern? Ein wenig Gründungsberatung hier, Miete, Strom, Wasser und Breitbandanschluss für ein, zwei Inkubatorzentren da, ein paar kleine Workshops – das wird es dann auch schon gewesen sein.
Jetzt gehen wir einmal ins Detail. Heute steht in der Zeitung, dass er Wissenschaftler mit bis zu 240.000 € maximal fördern will, um die Geschäftsreife für bestimmte Ideen zu ermöglichen, wohl wissend, dass einige dieser Ideen die Geschäftsreife nie erlangen werden. Als ich das heute gelesen habe, musste ich ein klein wenig schmunzeln. Verstehen Sie mich nicht falsch. Irgendwo ist das nicht ganz unwichtig, aber es geht am eigentlichen Problem vorbei; denn Start-ups brauchen keine bürokratische Förderung. Ganz im Gegenteil: Gerade in der
Anfangsphase der unternehmerischen Tätigkeit müssen sie mit einer ausreichenden Kapitaldecke, oft in Millionenhöhe benötigt, ausgestattet sein.
Hier spielt auch Wagniskapital eine wichtige und zentrale Rolle. Dieses könnte mit Investitionszuschüssen und der Möglichkeit einer steuerlich wirksamen Sofortabschreibung gefördert werden.
Hemmend bzw. nicht förderlich ist es, wenn sich für Investoren, die in Start-up-Unternehmen einsteigen wollen, die Situation so darstellt, dass der Fortbestand von Verlustvorträgen von Unternehmen gefährdet ist.
Hemmend wirkt darüber hinaus auch die Mindestbesteuerung, wenn Gewinne oberhalb von 1 Million € nur noch zu 60 % mit dem bereits entstandenen Verlustabzug verrechnet werden können. Das bedeutet im Klartext: Bevor die Verluste von einem Unternehmen über den Lauf der Zeit amortisiert werden konnten, kann schon eine Ertragssteuerlast für das Unternehmen entstehen. So etwas erhöht – ganz ehrlich – in Zeiten des globalen Wettbewerbs nicht zwingend die Bereitschaft, Wagniskapital in Deutschland zu investieren, obwohl solches hier bitter nötig ist.
So beschrieb es auch Oliver Samwer von Rocket Internet auf der #cnight im Konrad-Adenauer-Haus im vergangenen Herbst: Wir brauchen dieses Kapital, damit Start-ups aus Deutschland im internationalen Wettbewerb bestehen können, und je mehr Kapital nach Deutschland fließt, desto mehr Startups erhalten überhaupt erst einmal die Chance, bestehen zu können.
Oliver Samwer schätzt die Situation so ein, dass elf bis zwölf Start-ups scheitern, um einem Start-up zum Durchbruch zu verhelfen. Das ist ungefähr die Quote.
Wenn das neue Google, das neue Facebook, das neue Instagram, das neue WhatsApp oder das neue eBay hier zwischen Rhein und Weser entstehen soll, dann reicht es eben nicht, lediglich etwas Bürokratisches mit der NRW.BANK zu machen.
Wenn Sie Start-ups und die digitale Wirtschaft wirklich fördern wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu.
Dieser fordert, der Initiative des Freistaats Bayern im Bundesrat beizutreten. – Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, die sicherlich hochspannend werden, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben es eben noch einmal gehört: Dem vorliegenden Antrag wird eine Analyse vorausgestellt, die man nur als eine Mischung aus angedeuteten Daten, Spekulationen und Wunschvorstellungen bezeichnen kann. Dabei lassen Sie den gravierenden Strukturwandel der Kohle- und Stahlindustrie in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert und die alles auf den Kopf stellende Weltwirtschaftskrise des 21. Jahrhunderts völlig außer Acht. Und war es nicht gerade Ihre Regierung, die noch bis 2010 davon ausging, dass die Neuverschuldung pro anno sogar deutlich höher sein müsste, als sie heute tatsächlich ist?
Im Gegensatz hierzu hat es die jetzige Landesregierung erreicht, dass die Neuverschuldung deutlich gesenkt wurde. Gut, dass es 2010 einen Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen gegeben hat.
Existenzgründer sind ein wichtiger Fortschrittsmotor für unsere Wirtschaft. Dies hat auch die rot-grüne Landesregierung frühzeitig erkannt und unter anderem mit Gründungsgipfel und Gründerpreis Gründern und Start-ups eine besondere Plattform geschaffen.
Sie werden heute in der Zeitung gelesen haben, dass NRW zusammen mit der EU 70 Millionen € bis 2020 noch einmal zusätzlich zur Verfügung stellt. Den Stellenwert der Digitalisierung unterstreicht die morgige Regierungserklärung der Ministerpräsidentin zur Gestaltung des digitalen Wandels in Nordrhein-Westfalen.
Der von Politikern im Bund und in allen Ländern erkannte Schwachpunkt der Digitalisierungsinitiative ist ohne Zweifel die Deckungslücke beim Kapitalbedarf für junge Unternehmen mit großem Wachstumspotenzial. Aber was machen Sie? Sie kommen erneut mit dieser Voodoo-Ökonomie. Sie meinen, Steuern zu senken, würde Wachstum stimulieren, und dann hoffen Sie auf sprudelnde Steuereinnahmen.