Der von Politikern im Bund und in allen Ländern erkannte Schwachpunkt der Digitalisierungsinitiative ist ohne Zweifel die Deckungslücke beim Kapitalbedarf für junge Unternehmen mit großem Wachstumspotenzial. Aber was machen Sie? Sie kommen erneut mit dieser Voodoo-Ökonomie. Sie meinen, Steuern zu senken, würde Wachstum stimulieren, und dann hoffen Sie auf sprudelnde Steuereinnahmen.
Diese Vorstellungen stehen aber nicht im Einklang mit den von Ihnen geforderten steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Start-ups. Sie bedürfen daher einer genaueren Betrachtung. Unter dem Vorwand, Start-ups und damit die neuen innovativen, vielversprechenden Unternehmen zu unterstützen, werden einzig steuerpolitische Stellschrauben ins Auge gefasst. Sie ziehen also das Gießkannenprinzip der zielgenauen Beseitigung der Ursachen für die Deckungslücke vor. Das ist eine Methode, die unweigerlich zu Mitnahmeeffekten führen muss. Es wird noch zu diskutieren sein, wie Start
ups in der zweiten kapitalintensiven Phase des Markthochfahrens tatsächlich unterstützt werden können.
Ergänzend wollen Sie Anreize für Wagniskapital setzen, um unter anderem institutionellen Anlegern Start-ups schmackhaft zu machen. Auch hier sind Steuergeschenke das Mittel Ihrer Wahl.
Und schließlich schlagen Sie begleitend eine bundesweite Garantiefazilität zur Teilübernahme des Verlustrisikos institutioneller Investoren vor. Sie wollen also wieder einmal die Bürgerinnen und Bürger als Rückfallversicherung mit in Haftung nehmen.
Der vorliegende Antrag lässt am Ende die Frage offen: Wem sollen nun in erster Linie die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen zum Vorteil gereichen: den Start-ups, dem Venturecapital oder, wie eingangs behauptet, dem Staat über sprudelnde Steuereinnahmen? Es war schließlich die Finanzsituation des Landes, die Sie in der Einleitung zu Ihrem Antrag in den Vordergrund stellten.
Übrigens, die Bundesregierung will zum Ende des zweiten Quartals 2015 einen Entwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vorlegen, in dem auch die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz geregelt werden soll. Insofern ist der von Ihnen unterstützte bayerische Vorschlag etwas voreilig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Stein, was brauchen wir McKinsey und Prognos, was brauchen wir andere Meinungsforschungsinstitute! Demnächst können wir Sie, Herr Stein, das neue wirtschaftspolitische Orakel der CDU, befragen.
Herr Stein, aus eigener Perspektive kann ich Ihnen eines sagen: Gründung ist nichts für Angsthasen. Letzten Endes geht es dabei – und das betone ich als Gründerin immer wieder – auch um einen weichen Faktor neben der Wahl der richtigen Instrumente, und das ist, was wir in Nordrhein-Westfalen und bundesweit aufbauen müssen. Ich meine eine neue Kultur des Scheiterns; denn eine Kultur des Scheiterns gehört neben dem, was in Ihrem Antrag zum Teil völlig zu Recht angeregt wird, dazu.
Aber kommen wir zurück zum eigentlichen Thema: Es geht den Unternehmern bzw. Gründerinnen und Gründern nicht darum, das Risiko zu minimieren,
sondern es geht letzten Endes darum, dass Chancen und Möglichkeiten eröffnet bzw. begleitet werden, damit man die eigenen Träume leben kann. Dazu müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Deshalb lautet die Formulierung des Ziels – bei der Formulierung des Ziels sind wir uns wahrscheinlich alle einig –, dass die digitale Transformation der Wirtschaft zwingend einer engeren Verknüpfung von klassischen Unternehmen und jungen Start-ups auf dem Weg in Richtung „Industrie 4.0“ bedarf.
Natürlich ist damit eine Stärkung der Innovationskraft Nordrhein-Westfalens verbunden. Auch dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen und muss die nachhaltige Förderung von Start-ups verbessert werden.
Aber das alles ist nichts Neues. Das wird nämlich schon seit Längerem diskutiert. Deshalb ist die Wahl der richtigen Instrumente sehr entscheidend. Wie allerdings diese Förderung konkret umgesetzt werden soll, dazu gibt es unterschiedliche Vorstellungen. Dazu gehören die Themen rund um Streubesitz und Dividenden. Dabei muss man die Ungleichbehandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen kritisch hinterfragen. Aber auch Ausnahmeregelungen bei der Mindestbesteuerung sind kritisch zu sehen.
Dieser kritische Diskurs findet nicht nur statt zwischen Regierung und Opposition, sondern auch, wenn Sie das genau beobachtet haben, innerhalb der unionsgeführten Länder bzw. zwischen den Finanzministern der Union. Letzten Endes ist nämlich die Einbringung Bayerns eine Replik auf das, was Hessen eingebracht hat. Es ist sicherlich erst einmal sinnvoll, wenn die Landesfinanzminister der CDU intern klären, welche Instrumente sie für richtig halten, bevor sie ihren Disput quasi über den Bundesrat austragen. Zusätzlich wird noch in diesem Landtag eine Arena gesucht. Das ist für mich zu diesem Zeitpunkt nicht der richtige Ort für eine solche Debatte.
Trotzdem freue ich mich natürlich auf die Diskussion im Ausschuss, wo die einzelnen kritischen Fragestellungen in Ruhe beleuchtet und bewertet werden können. – Herzlichen Dank.
Guten Tag, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Sehr geehrte Herren! Dass es Rohstoffe nicht sind, die Deutschlands Wirtschaft stark gemacht haben und stark machen, die zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen und uns un
ser Wohlstandsniveau gesichert haben und helfen, es auch zukünftig zu sichern, darüber dürften wir uns einig sein.
Es sind ganz entscheidend die Innovationen aus diesem Land, die in Wissenschaft, aber eben auch in der Wirtschaft erarbeitet, gefunden und vorangetrieben werden. Hier sind es ganz besonders die jungen Unternehmen, die Start-ups, die Gründer, die durch immer neue Produkte und Dienstleistungen, durch neue Innovationen dafür sorgen, dass sie die Landschaft verändern, dass neue, moderne Arbeitsplätze entstehen und dass Dynamik ins Wirtschaftsleben kommt. Diese Dynamik bedeutet eben auch für die Etablierten, dass sie sich anpassen und bewegen müssen, dass sie selber wieder innovativ werden oder bleiben müssen, damit der
Wettbewerb um die besten Geschäftsmodelle, die besten Produkte und Dienstleistungen am Laufen bleibt.
Dieser Wettbewerb bewirkt zudem, dass auch die Etablierten nicht stehen bleiben können, weil Stillstand Rückschritt bedeutet. Rückschritt aber ist der Gegner von Innovation.
Außerdem haben Gründungen in einer Marktwirtschaft natürlich auch eine soziale Komponente, denn sie sorgen dafür, dass diese Marktwirtschaft durchlässig ist, dass sie Aufstiegschancen bietet. Sie sind deswegen neben einem starken
Leider hinken wir in Deutschland im Vergleich mit anderen Volkswirtschaften in diesem Bereich hinterher. Im Vergleich der 26 gemessenen innovationsbasierten Volkswirtschaften liegen wir abgeschlagen auf dem 22. Platz. Vorne liegen die USA, Kanada, Israel und auch die Niederlande. Auf diesem Gebiet müssen wir besser werden.
Wagniskapital. Dieser unzureichende Zugang liegt nicht in der Gründungsphase eines Unternehmens, sondern in der Wachstumsphase. Wir müssen festhalten, dass der Rahmen in Deutschland dringend zu verbessern ist. Das sage nicht ich allein. Noch vor einigen Tagen hat dies bei der Vorstellung der Prognos-Studie für das Land NRW die Ministerpräsidentin betont. Vor einigen Wochen hat dies auch Bundeswirtschaftsminister Gabriel hervorgehoben.
Wir haben gerade im Zusammenhang mit der Digitalisierung, aber auch in anderen Feldern, unsere Hausaufgaben zu machen. Andernfalls wird das passieren, was Sigmar Gabriel an anderer Stelle beschrieben hat: Es kommt das Kapital zu den vielversprechenden Start-up-Unternehmen,
Bedingung, dass diese Start-ups ihren Standort nach Amerika verlagern. Das kann nicht unser Ziel sein, meine Damen und Herren.
Die Bundesratsinitiative, die im Wesentlichen Inhalt des Antrags der CDU ist, enthält nach unserer Auffassung gute Ansätze. Die Sofortabschreibungsmöglichkeiten bei Anteilserwerb, die Aufhebung oder Abschwächung der Verlustabzugsbeschränkung bei einem Einstieg eines neuen Investors sind vernünftige Denkanstöße. Das gilt auch für die Ausnahmen von der Mindestbesteuerung oder für die stärkere Öffnung für institutionelle Investoren.
Natürlich – das sage ich aus Sicht der FDP ganz deutlich – müssen wir hier auf die Effekte achten, die mit solchen Maßnahmen wie Ausnahmen von Ausnahmen im Steuerrecht verbunden sind. Das trägt mit Sicherheit nicht zur Vereinfachung des Steuerrechts bei. Insofern hegen wir diesbezüglich auch einige Skepsis.
Wir müssen zwar insbesondere darauf achten, dass es nicht zur Privatisierung von Gewinnen und zur Sozialisierung von Verlusten über das Steuerrecht kommt. Auf der anderen Seite muss man aber sehen, dass eine Förderung von Start-ups, damit sie erfolgreich arbeiten können, letztendlich auch dem Gemeinwohl dient.
Insofern freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Ich hätte mir gewünscht, dass eine solche Initiative einmal von Nordrhein-Westfalen ausgegangen wäre.
Zumindest sollten wir aber sehr konstruktiv daran arbeiten, dass wir als NRW sie unterstützen. Daher bin ich auf die Ausschussberatung sehr gespannt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und am Stream! Auf die Epik des Redebeitrags des Kollegen Stein und des Antragsbegründungstextes mag ich jetzt gar nicht eingehen, sondern will ein paar grundsätzliche Worte sagen.
Der schnelle technologische Fortschritt, insbesondere die Digitalisierung, stellt unsere Wirtschaft vor erhebliche Herausforderungen. Unsere Unternehmen müssen nicht nur neue Geschäftsfelder erschließen; sie müssen sich auch auf sogenannte disruptive Innovationen einstellen, also auf neue Ideen, die das Geschäftsmodell einer ganzen Branche völlig auf den Kopf stellen werden. Viele Unter
nehmen in NRW existieren seit Jahrzehnten. Nicht wenige sind älter als 100 Jahre. Auch sie müssen sich steigendem Innovationsdruck stellen.
Der rasante Aufstieg der US-amerikanischen Digitalwirtschaft hat gezeigt, dass radikal neue Produktideen häufig durch die Gründung von neuen Unternehmen, also Start-ups, entstehen. Bei der Gründung von innovativen Unternehmen und Start-ups hängt Deutschland leider hinterher.
Der Grund dafür ist nicht in einer einzelnen Ursache zu suchen. Unbestritten ist aber, dass die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmensgründer ein ganz wesentlicher Baustein sind, die volkswirtschaftlich richtig und sinnvoll sind.