natürlich auch bei den bergtechnischen Rahmenbedingungen sowie bei den Beschäftigten im Bergbau selbst. Diese kommen bei der CDU offenbar gar nicht mehr vor.
Aber ich vergaß: Der Antrag galt wohl nicht für den Rhein-Erft-Kreis, sondern für den Kreis Heinsberg. Da kommen immer unterschiedliche Anträge zustande.
Herr Kollege, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Würden Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Hachen zulassen? Aber da Sie ihn dazu eingeladen haben …
Sie haben ja sozusagen um diese Zwischenfrage gebettelt. – Ich wundere mich ein wenig über den Ton, in dem Sie die Dinge vortragen; das muss man schon sagen. Ich will das gar nicht weiter hier ausführen.
Wenn Sie zugehört haben, haben Sie sehr wohl an vielen Stellen festgestellt, dass ich gerade bei dem, was ich gesagt habe, sehr viel auf die abbautechnische und auf die Situation des Bergbautreibenden abgestellt habe.
Die Frage ist: Sie haben dargestellt, dass der Braunkohlenausschuss zuständig ist. Ist Ihnen bewusst, dass es sich dabei um eine wesentliche Veränderung der Grundannahmen handelt? Diese wesentliche Veränderung festzustellen, ist Aufgabe der Landesregierung, nicht des Braunkohlenausschusses. Insofern kann ich auch diese Mitteilung, die Sie gemacht haben, überhaupt nicht verstehen.
Herr Kollege, mir wurde eine Frage nach meinem Bewusstsein gestellt. Mir ist bewusst, lieber Kollege Hachen, dass die Landesregierung in der Tat gefordert ist, die Grundlagen und die Grundannahmen darzustellen, und eben nicht gefordert ist, eine Abbaukante zu definieren. Über die Abbaukante wird in einem Braunkohlenplanverfahren – Sie sind selbst Mitglied des Ausschusses – letztlich rechtsverbindlich entschieden.
Es geht darum, möglichst viele und gute Hinweise zu geben. Das ist auch 1991 hinreichend geschehen – sogar mit einer Kartendarstellung. Wir haben im Fachausschuss die Zusicherung der Staatskanzlei bekommen, dass sie sich dieser Aufgabe in gleicher Weise widmen will und wahrscheinlich dann auch ähnliche Lösungsinstrumente finden wird.
Viel interessanter finde ich, lieber Kollege Hachen, dass das Bundesverfassungsgericht am 17.12.2013 die Zulässigkeit der Braunkohlegewinnung in Garzweiler mit dem nach § 79 Abs. 1 Bundesberggesetz festgelegten Gemeinwohlziel der „Versorgung des Marktes mit Rohstoffen“ bestätigt hat. Das war eine Entscheidung, die letztendlich legitimiert hat die Leitentscheidung von 1987 und 1991.
Jetzt sind wir im Jahr 2015. Da müssen wir uns die Frage stellen, dürfen wir eine solche Entscheidung nur noch auf energetischer Basis treffen, oder müssen wir nicht auch die Erkenntnisse, an denen wir beide in der Enquetekommission zur Zukunft der chemischen Industrie gearbeitet haben, nämlich die stoffliche Nutzung der Braunkohle, mit aufgreifen? Ich denke, das ist in Anwendung des § 79 Abs. 1 Bundesberggesetz geboten und sollte an dieser Stelle auch stattfinden.
Wir freuen uns daher, dass der Antrag in den Ausschuss überwiesen wird. Wir können da nämlich Ihre Defizite im Planungsrecht weiter aufarbeiten. Daran werden wir mit Sicherheit Spaß haben. Ich sage Ihnen an dieser Stelle aber auch ganz klar: Ganz schnell und abschließend einerseits und abgewogen und rechtssicher andererseits – das widerspricht sich. Wir wollen an dieser Stelle nicht die Rechtssicherheit opfern.
Wir werden daher – das kann ich ankündigen – Ihrem Antrag keinesfalls folgen. Wir wollen dem Datteln-Chaos, das Sie damals verursacht haben, eben kein Garzweiler-Chaos folgen lassen, sondern das solide und ordentlich machen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Kollege van den Berg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Zentis das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hachen, ich gestehe Ihnen zu, als Abgeordneter aus dem Kreis Heinsberg besondere Emotionen und ein besonderes Anliegen in das Verfahren einzubringen. Kollege Guido van den Berg hat schon darauf hingewiesen.
Wir befassen uns also heute mit Ihrem Antrag „Landesregierung muss mit Leitentscheidung Klarheit für die Menschen im rheinischen Braunkohlerevier schaffen“.
Das hat die Landesregierung längst getan. Die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen haben der Veränderung am Tagebau Garzweiler zugestimmt. Frau Ministerpräsidentin Kraft hat gesagt, dass es eine neue Leitentscheidung zum Tagebau Garzweiler geben wird. Wir können diesen Worten vertrauen. Sie hat gesagt, dass die Abbaugrenze zurückgenommen wird. Das haben auch Sie so verstanden, denn Sie schreiben doch, welche Ortschaften und Höfe nicht mehr dem Braunkohletagebau weichen müssen. Über die Personenzahl, die Sie in Ihrem Antrag angeführt haben, will ich mich mit Ihnen nicht ereifern.
Jedenfalls wissen die Menschen vor Ort, dass diese Ortschaften erhalten bleiben und sie – die Menschen, die dort leben – dort weiter eine Zukunft haben. Wenn wir uns den Ort Holzweiler anschauen, sehen wir, dass die Menschen das begriffen haben. Sie investieren nämlich schon längst wieder in ihre Immobilien. Diese Klarheit haben sie, seit die Ministerpräsidentin im März 2014 hier das Verfahren zur Leitentscheidung angekündigt hat. Verunsichern Sie doch die Menschen nicht weiter mit dem harten Schicksal derjenigen, die da von der Umsiedlung betroffen sind! Spielen Sie bitte nicht mit diesen Menschen!
Sie waren es doch, die eigentlich diese Entscheidung nicht wollten. Sie sind es doch, die die unumgängliche Energiewende – das meine ich noch nicht einmal ideologisch – mit der Braunkohle gestalten wollen. Sie sind es doch, die durch einen langfristig geplanten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung den Energiestandort NRW als gefährdet ansehen.
Herr Laschet – ich habe ihn heute über mehrere Stunden nicht gesehen – hat im März 2014 hier gesagt: Wir gehen diesen Weg einer energiepolitischen Diskussion in den nächsten eineinhalb Jahren bis zur Entscheidung mit. Irgendwas stimmt hier nicht. Wenn ich eineinhalb Jahre ab März 2014 rechne, komme ich nicht auf März 2015, wo Sie hier ungeduldig mit den Hufen scharren und meinen, wir
Die Menschen vor Ort wissen, dass die Bagger nicht nächstes oder übernächstes Jahr vor ihrer Tür stehen und ihre Ortschaften abbaggern. Sie wissen, dass sie bleiben können, und sie haben sich auf den Weg gemacht, dazubleiben und ihre Existenz zu sichern. Unsere Aufgabe ist es, das Umfeld so zu gestalten, dass es dort lebenswert bleibt.
Bedauerlicherweise engen Sie Ihren Blick auf die ganz nahe Umgebung des Tagebaus Garzweiler ein. Sie ziehen mal eben auf der Karte einen Strich und sagen, so wird es dereinst nach Beendigung des Tagebaues in 20 oder mehr Jahren dort aussehen. Sie haben eben gesagt, dass der Braunkohlenausschuss neun Jahre für seine Beratungen gebraucht hat. Sie waren dabei; ich noch nicht. Ich glaube nicht, dass nach der Leitentscheidung die Beratungen zum Tagebau Garzweiler neun Jahre dauern werden.
Gut wäre, die Abwägung aller hydrologischen und geologischen Gegebenheiten mit Blick auf das gesamte Gebiet, in dem die Grundwasserabsenkungen wirksam werden, auszurichten. Ich möchte hier nur an das Schwalm-Nette-Gebiet erinnern, das ja auch von der Verkleinerung des Tagebaues betroffen ist. Wer meint, mit einem Federstrich mal eben etwas machen zu können, der verkennt die Dimensionen und Auswirkungen und der wird seiner Verantwortung für Mensch und Natur nicht gerecht.
Oberste Priorität hat für uns die Sicherheit derer, die am Tagebau leben und arbeiten. Daran können Sie auch nicht deuteln, denn wir Grüne waren es, die ein Gutachten zur Standfestigkeit von Böschungen am Beispiel des Tagebaues Inden in Auftrag gegeben haben, das neue Erkenntnisse und Hinweise brachte.
Wir lassen der Landesregierung und der Staatskanzlei die Zeit, die sie brauchen, um die neue Leitentscheidung zu entwickeln und hier am Ende des Jahres vorzustellen. Wir nehmen Ihren Antrag mit in den Ausschuss und beraten ihn. Wir werden Ihnen aufzeigen, wo es Möglichkeiten der Zusammenarbeit und des Zusammenkommens gibt und wo Sie völlig falsch liegen.
Wir sehen es positiv, dass Sie nicht nur partiell an den Emissionsschutz denken, sondern dieses vielleicht auch schon revierweit machen. Insofern vertrauen wir der
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seitens der FDP-Landtagsfraktion können wir den Antrag der CDU-Fraktion gut nachvollziehen. Denn schließlich greifen Sie mit dem Antrag das Thema auf, das wir als Liberale bereits in der Januarsitzung des Wirtschaftsausschusses auf die Agenda gesetzt haben, als wir einen Bericht der Landesregierung über das Verfahren der Leitentscheidung haben wollten.
Da, Herr Kollege van den Berg, kann man sicherlich der Auffassung sein, dass dieser sorgfältig erarbeitet werden muss und dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt etwas früh gekommen wäre, aber Sie hängen zum einen bereits jetzt hinter Ihrem eigenen Fahrplan zurück. Das wirft schon Fragen bei den Betroffenen auf. Zum anderen ist in der Januarsitzung deutlich geworden, dass Sie hinter dem zurückbleiben werden, was die Bürgerinnen und Bürger in der betroffenen Region, aber auch das Unternehmen erwarten.
Der Punkt ist, dass man Klarheit über das Verfahren haben will. Man muss vor Ort Klarheit haben – je früher desto besser. Diese Klarheit werden Sie nur erhalten, wenn Sie einen Vorschlag unterbreiten, der den genauen Verlauf der Abbaukante aufzeichnet. Wir können es nicht nachvollziehen, wenn uns die Landesregierung und die Vertreter aus der Staatskanzlei in der Sitzung erklären: Was Sie alles von uns fordern, wird es nicht geben. – Das heißt, es wird eine Leitentscheidung geben, die keine Klarheit schafft, meine Damen und Herren, sondern für langjährige Verunsicherung in der Region sorgen wird. Das kann nicht richtig sein.
Sie sehen sich als Landesregierung, Herr Minister, nicht in der Lage, eine klare Vorgabe, einen Vorschlag zu erarbeiten – der am Ende des Prozesses natürlich durch den Braunkohlenausschuss festgelegt werden muss, wobei es auch noch Veränderungen geben kann. Aber es ist Ihre Pflicht, einen Vorschlag zu unterbreiten, damit alle Betroffenen wissen, was sie erwartet. Ihr Verhalten wundert doch sehr.
Herr Minister, bei anderen Verfahren wie zum Beispiel bei der Landesentwicklungsplanung sind Sie sehr genau, da können Sie exakt festlegen, wie viele Hektar für Windenergievorrangflächen vorgesehen werden müssen. In einem anderen landespla
nerischen Bereich sind Sie nicht in der Lage, auch nur einen Vorschlag zu unterbreiten. Das kann nicht richtig sein.