Es kann nicht sein, dass Nordrhein-Westfalen Jahr für Jahr unter dem Strich 1,5 Milliarden € für den Aufbau, den Umbau und die Problembewältigung anderer abgibt und in Statistiken als Nehmerland dasteht. Diese Aufteilung in dem Bereich, in dem Nordrhein-Westfalen ein Drittel des Umverteilungsvolumens bei der Umsatzsteuer auf die Schulter nimmt, auszublenden und sich immer nur dem einen Teil zuzuwenden, wo in der anderen Hälfte des Finanzausgleichs ein Stück zurückgezahlt wird, kann so nicht fortgesetzt werden.
Wir wissen: Wenn wir an dieser Stelle vorangehen und sagen würden, dass es keinen Anlass mehr gibt, die Umsatzsteuer anders als andere Steuern zu behandeln, und alles zusammengepackt werden würde, würde sichtbar, dass Nordrhein-Westfalen Geberland ist, zahlen muss und auch solidarisch sein müsste und wollte. Es würde sichtbar, dass es noch rund 400 Millionen € an andere abgeben müsste und trotzdem eine Haushaltsverbesserung zwischen 700 und 900 Millionen € hätte.
Dass das anderen nicht gefällt, weil sie fragen, woher diese Verbesserung kommt, die sich für Nordrhein-Westfalen ergibt – eine Entlastung und keine Übernahme durch andere –, ist doch klar. Dass man diese Ängste in der Gesamtdiskussion nehmen muss, ist auch klar.
Da gehört es auch dazu, über den Solidarzuschlag zu reden. Die schöne Überlegung, die jetzt von der Bundesregierung und insbesondere vom Finanzminister und der Kanzlerin zusammen mit Bayern angestellt wird, dass der Soli bis 2030 abgebaut werden soll – das wird als Steuersenkung und Steuererleichterung verkauft –, wird auf dem Weg bis 2030 dazu führen, dass der Bund noch sage und schreibe mindestens 175 Milliarden € für den Bundeshaushalt einnehmen wird. Sie müssen dann nicht im Rahmen der heute geltenden Vereinbarungen abgeführt werden.
An dieser Stelle muss man darauf hinweisen – egal, ob der Soli stabilisiert oder auf einer so langen Strecke zurückgeführt wird –: Der Bund hat ein Stück Mitverantwortung zu tragen, dass auch der horizontale Finanzausgleich transparenter, gerechter und zielorientierter läuft. Daran arbeiten wir.
Da hat Nordrhein-Westfalen in den letzten Wochen enorm viel erreicht. Nachdem wir jahrelang diese Position Nordrhein-Westfalens sozusagen in den
leeren Raum ohne Widerhall gerufen haben, sind die Wissenschaft und auch der Sachverständigenrat auf unserer Seite. Auch der Bundesfinanzminister ist an diesen Punkt gekommen. Das ist gut und richtig.
Baden-Württemberg hat das zwar angesetzt, allerdings nur ein bisschen weniger Intransparenz vorgeschlagen. Das reicht uns nicht. Wir sind auf einem richtigen Weg. Wir tun gut daran, wenn wir das gemeinsam als nordrhein-westfälische Politik auf allen unseren Ebenen in all unseren Fraktionen so fördern und fortsetzen würden. Darum bitte ich.
Wenn ich jetzt höre, dass wir diese Themen auch im Ausschuss weiterberaten wollen, ist das gut so. Dann ergeht meine herzliche Bitte an alle Beteiligten, nordrhein-westfälische Interessen auf der Bundesebene und im Konzert mit den anderen Ländern gemeinsam zu vertreten. In den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass Hartnäckigkeit an dieser Stelle zum Erfolg führt. Den dürfen wir jetzt nicht durch Uneinigkeit untereinander verspielen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Für die SPD-Fraktion hat sich noch einmal Herr Kollege Zimkeit gemeldet.
Bei der von der CDU angesprochenen Frage der Aufkommensneutralität beim Soli bezieht sich das – das sage ich nur zur Klarstellung – für uns auf die Länderebene. Wenn der Bund auf seine Mittel verzichten möchte, kann er das natürlich gern tun.
Aber um diese und andere Fragen gemeinsam weiterberaten zu können und gleichzeitig den Versuch zu unternehmen, doch noch ein einheitliches Signal aus diesem Haus nach Berlin zustande zu bekommen, stimmen wir zumindest mit der größten Oppositionsfraktion dafür, den Vorschlag der CDU heute zu vertagen und weiter zu beraten, um möglichst zu einer gemeinsamen Position zu kommen.
Vielen Dank, Herr Kollege Zimkeit, für diese Erläuterungen. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben jetzt eine etwas veränderte Abstimmungskonstellation, denn alle Fraktionen haben sich inzwischen darauf verständigt, die Anträge Drucksachen 16/8103 und 16/8202 heute nicht direkt abzustimmen, sondern den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/8103 einschließlich des Entschließungsantrags der Fraktion der
FDP Drucksache 16/8202 zur Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik zu überweisen. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Wir stimmen über diesen Verfahrens- und Überweisungsvorschlag ab. Wer damit einverstanden ist, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Überweisungsvorschlag einstimmig vom Landtag angenommen.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/8234
Auch hier haben wir – die Präsidentin hat vorhin darauf hingewiesen – eine etwas geänderte Verfahrenslage, auf die ich noch einmal hinweisen möchte. Alle Fraktionen sind damit einverstanden, den Antrag Drucksache 16/8234 jetzt zu beraten.
Die FDP-Fraktion hat ihren ursprünglichen Antrag Drucksache 16/7875 mit Schreiben vom heutigen Tage zurückgenommen. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben ihren Antrag Drucksache 16/8105 ebenfalls mit Schreiben vom heutigen Tage zurückgezogen.
Nach diesen Vorbemerkungen eröffne ich die Aussprache und erteile als erstem Redner für die FDPFraktion Herrn Kollegen Dr. Wolf das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich direkt zu Beginn meiner Freude Ausdruck geben, dass aus ähnlich lautenden Anträgen letztlich ein gemeinsamer Antrag von vier Fraktionen geworden ist.
Ich glaube: Es ist richtig, dass wir an dieser Stelle nicht in die typischen parteipolitischen Auseinandersetzungen verfallen, sondern uns einem Thema mit Herz und Verstand zuwenden, das in NordrheinWestfalen und in der gesamten Bundesrepublik bedeutsam ist.
Meine Damen und Herren, das Schaustellerwesen verbindet Tradition und Moderne zum Wohle der Menschen. Es ist eine tragende Säule des jahrhundertealten Kulturgutes von Volksfesten, Kirmessen und Jahrmärkten. Auf mehr als 10.000 Volksfesten finden jährlich ca. 150 Millionen Menschen Freude und Entspannung. Nur zum Vergleich: In den ersten vier Ligen des Fußballs gibt es 22 Millionen Besucher. Also besucht ein deutlich größerer Anteil diese Volksfeste.
Die Kirmessen bedeuten Faszination. Sie bringen Freude und Zerstreuung. Kinderaugen leuchten – das wissen wir –, wenn Familien gemeinsam bei Spaß und Spiel erleben, welche Begeisterung solche Veranstaltungen auslösen können. Im Übrigen sind sie ohne Rücksicht auf Herkunft und Hautfarbe wahre Integrationsfaktoren.
Das Schaustellerwesen ist aber auch ein Wirtschaftsfaktor erster Güte. Das darf man nicht übersehen. Mit einem Bruttoumsatz von ca. 3,7 Milliarden € macht dies einen wesentlichen Faktor unserer Volkswirtschaft aus. Das gilt auch für die Kommunen. Man errechnet etwa 3 € pro Besucher für den kommunalen Haushalt vor Ort. Das kann sich sehen lassen. Und dafür muss sich dieser Landtag einsetzen.
Das Schaustellerwesen ist Mittelstand im besten Sinne des Wortes. Es sind familiengeführte Betriebe, die mit Einsatz und Fleiß, mit dem hohen Risiko der Selbstständigkeit arbeiten, vor allem auch mit einem großen Wetterrisiko. Wer sich damit auseinandersetzt, weiß, wie häufig es vorkommt, dass man bei schlechtem Wetter vielleicht gerade einmal das Wechselgeld durchgewechselt bekommt und im Endeffekt nichts verdient hat. Es ist also eine Branche, die es verdient, unterstützt zu werden.
Aus Europa ist nun eine europäische technische Norm über diese Betriebe gekommen, die bekannte und – in der Schaustellerbranche – ominöse DIN EN 13814. Sie sieht zwar vor, dass für Fahrgeschäfte, die vor 2005 gebaut worden sind, ein Bestandsschutz gilt, dieser Bestandsschutz ist aber am Ende in Deutschland nicht übertragen worden.
Meine Damen und Herren, das ist eine Besonderheit. Europäische Nachbarländer haben diesen Bestandsschutz. Erste Fahrgeschäfte sind bereits in die Niederlande verkauft worden. Bei uns wird den Schaustellern zugemutet, mit teilweise sechsstelligen Beträgen das Ganze nachzurüsten.
Meine Damen und Herren, wer in Deutschland einen Käfer aus dem Jahre 1978 fährt, wird auch nicht gezwungen, ihn mit ABS, ESP und ASR nachzurüsten. Hier, bei den Schaustellern, wird das jedoch gefordert. Ich finde, das kann so nicht stehen bleiben. Schausteller, mittelständische Betriebe sind aufgefordert, mit viel Geld in die Vorlage zu gehen.
An dieser Stelle sollte unserer Meinung nach der Bestandsschutz gelten, so wie er an anderer Stelle ebenfalls gilt.
Die Sicherheit in Deutschland ist gewährleistet. Wir haben im Schaustellerbereich ein hohes Sicherheitsniveau. Wir haben eine Gebrauchsabnahmeprüfung bei jeder Inbetriebnahme auf einem Kirmesplatz. Wir haben eine Verlängerungsprüfung für Ausführungsgenehmigungen. Und wir haben alle vier bis sechs Jahre eine Sonderprüfung. Es gibt also ein sicherlich auskömmliches Sicherheits- und Schutzsystem. Ähnlich wie andere Landesparlamente, die das ebenfalls so sehen, wollen auch wir den Mittelstandsschutz und den Bestandsschutz wieder zum Tragen bringen. Insofern bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich teile die Freude des Kollegen Wolf, dass noch in letzter Minute – aber es reicht ja – ein Vier-Parteien-Antrag zustande gekommen ist. Denn hier geht es in der Tat nicht darum, irgendwelche politischen Spielchen zu spielen, sondern es geht darum, einem Anliegen der Schaustellerinnen und Schausteller in Deutschland, aber auch in Nordrhein-Westfalen Rechnung zu tragen. Und da, wo wir es politisch untermauern können, wollen wir dies gerne tun.
Auf der Delegiertentagung des Deutschen Schaustellerbundes im Dezember 2014 mit Präsident Ritter, der dieser Plenardebatte beiwohnt und den ich herzlich begrüße, und auch in der Bundesversammlung des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute im Februar in Essen wurde dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt.
Die Landtagspräsidentin Gödecke, die bei beiden Veranstaltungen anwesend war, aber auch der zuständige Bauminister Groschek in Aachen – in Essen waren auch Wirtschaftsminister Duin sowie Abgeordnete, unter anderem Herr Wolf und ich – konnten zur Kenntnis nehmen, wo die Probleme der Schausteller zumindest in diesem Bereich liegen. Andere Problembereiche gab es auch, aber darüber wollen wir heute nicht debattieren.
Die Präsidentin hat es in ihrer Ansprache in Essen meines Erachtens sehr gut formuliert, indem sie in Richtung des Präsidenten Hans-Peter Arens sagte: Herr Präsident, wir haben sehr wohl verstanden. Und ich gehe davon aus, auch die anwesenden Abgeordneten haben sehr wohl verstanden. – Und dass wir es verstanden haben, zeigt dieser Antrag.
Wir alle kennen sie, die Volksfeste, die Märkte, die Kirmessen. Sie haben eine hohe soziokulturelle Bedeutung. Jeder von uns ist schon dort gewesen, als Kind, als Erwachsener, als Vater, teilweise auch schon mit den Enkelkindern. Letzteres kommt für mich noch nicht infrage, aber ich arbeite daran bzw. ich lasse daran arbeiten.
Die Sicherheit von Karussells, von Achterbahnen, von all den Fahrgeschäften, die wir auf den Kirmessen immer erleben, hat für uns Politiker und auch für die Schausteller oberste Priorität. Dazu dienen unter anderem die wichtigen und richtigen Sicht- und Funktionsprüfungen am jeweiligen Aufstellungsort, aber auch die klassischen Prüfungen, die wir alle von unseren Kraftfahrzeugen kennen, zum Beispiel die Prüfung zur Verlängerung der Ausführungsgenehmigung, die alle ein bis zwei Jahre stattfindet. Darüber hinaus gibt es alle vier bis sechs Jahre Sonderprüfungen für besondere Fahrgeschäfte. Es ist also ein bewährtes Prüfungssystem, das im Dreiklang funktioniert.
Worum geht es jetzt? Im Rahmen – Kollege Wolf hat es bereits angesprochen – des Normenübergangs von der Deutschen DIN 4112 zur europäischen DIN EN 13814 wurde die neue Norm als technische Baubestimmung auch in NordrheinWestfalen eingeführt, ohne ihre Nichtanwendungsvorschrift zu übernehmen. Diese unvollständige Übernahme widerspricht meines Erachtens der Geschäftsordnung des Europäischen Komitees für Normung CEN.
Zu Recht beklagen die Schausteller nun, dass die Länder die neuen technischen Bestimmungen auch auf sogenannte Fliegende Bauten anwenden, die vor 2005 hergestellt wurden. Dies wäre mit extremen Mehrkosten – Herr Kollege Wolf hat es bereits erwähnt – verbunden, Mehrkosten, zu denen noch andere Mehrkosten hinzukommen. Als Energiepolitiker nenne ich unter anderem die Mehrkosten für Strom. Die Schausteller stellen zu anderen Strompreisen ihre Geräte auf, als das bei uns in den Kommunen vor Ort der Fall ist.
Bisher hat es zwei Rechtsstreite gegeben, einen in Niedersachsen und einen in Bayern. Diese Rechtsstreitigkeiten sind erstinstanzlich so ausgegangen, dass den Anträgen der Schausteller gefolgt wurde, also dass die Anwendung der europäischen DIN für ältere Fahrgeschäfte nicht zwingend ist. Weitere Klagen von den Schaustellern sind in allen Bundesländern in Vorbereitung. Der Niedersächsische Landtag hat bereits einen Antrag beschlossen, der Bayerische Landtag hat einen in Vorbereitung.
Es bedarf meines Erachtens einer bundeseinheitlichen Regelung. Dies soll – so steht es auch in unserem Antrag – im Rahmen der Bauministerkonferenz geprüft werden. Ich sage an dieser Stelle: Hinweise der Praktiker, der Schausteller, die wissen,