„Zu einer akademischen Bildung gehört auch, dass ich über das hinausgehe, was der Dozent mir da vorne erzählt.“
„Man kann sich auch auf den Standpunkt stellen: Ist doch egal, wenn die Studenten Credit Points sammeln wie andere Payback-Punkte an der Kasse, Hauptsache, sie schaffen den Abschluss. Ich stelle mir unter akademischer Bildung allerdings etwas anderes vor.“
Es geht doch hier nicht nur um Pflichtbewusstsein und Fleiß. Es geht auch um Leidenschaft und Neugier. Es geht nicht nur um die Freiheit der Lehrenden an den Hochschulen, die Sie eben genannt haben. Es geht auch um die freie Entscheidung und die Selbstständigkeit unserer Studierenden.
Die Regelung im Hochschulgesetz zur Abschaffung der Anwesenheitspflicht an den Hochschulen ist aus unserer Sicht übrigens ziemlich eindeutig. Hier heißt es – Sie haben es eben auch schon zitiert –, dass eine Anwesenheitspflicht nur erlaubt ist, wenn es sich um eine Exkursion, einen Sprachkurs, ein Praktikum, eine praktische Übung oder eine vergleichbare Veranstaltung handelt. Vergleichbare Veranstaltungen sind jene, bei denen die Einübung des wissenschaftlichen Diskurses das Hauptlernziel der Veranstaltung ist, und nicht die Vermittlung von Inhalten.
Herr Berger, welche Veranstaltungen dazu gehören, lässt sich mit einem einfachen Blick in das jeweilige Modulhandbuch des Studiengangs erkennen. Die Regelung ist also sehr klar. Der einzige Aufwand besteht darin, in die Unterlagen zu schauen. Aufwendig wird es nur, wenn jemand versuchen will, diese Regelung zu umgehen. Darum geht es doch gerade in der Debatte. Darüber klagen unsere Studierenden. Einige Lehrende versuchen, ihren Hörsaal zu füllen, indem sie nach wie vor darauf drängen, dass sich Studierende in eine Teilnahmeliste eintragen.
Ich möchte im Übrigen darauf hinweisen, dass die Regelung im Hochschulgesetz gar nicht so neu ist. Hintergrund ist ein Rechtsgutachten der Universität Duisburg-Essen, welches der damalige Wissenschaftsminister Pinkwart allen Hochschulen mit der Aufforderung zur Verfügung gestellt hatte, die Anwesenheitspflicht deutlich zu reduzieren. Da sich die Hochschulen offensichtlich nicht an den Erlass gebunden fühlten, haben wir nun eine gesetzliche Regelung getroffen. Diese entspricht den ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2009. Warum also jetzt dieser Aufstand?
Kommen Sie doch einfach einmal auf den Boden der Tatsachen zurück. Die Aufhebung der Anwesenheitspflicht stärkt die Haltung der Freiwilligkeit, die sich bereits in der Entscheidung für ein Studium ausdrückt. Wo es sinnvoll erscheint, mit Studierenden über ihre Studienplanung zu sprechen – aber das ist eine ganz andere Frage –, sollte das auch getan werden. Nur so kann eine Hochschulkultur gefördert werden, bei der den Studierenden Aufmerksamkeit geschenkt wird, ohne dass man die Fürsorge an dieser Stelle übertreibt.
Vor diesem Hintergrund werden wir dem Antrag der CDU-Fraktion heute nicht zustimmen. Wir danken aber für die sehr interessante Debatte. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte ist sicherlich der Auftakt zu einer ganzen Reihe von Debatten, die sich deshalb ergeben, weil unsere Hochschulen sich fragen werden, wie denn Ihr Gesetz letztlich anzuwenden ist.
Hier haben wir es heute mit dem Thema „Anwesenheitspflichten“ zu tun. Sie haben geregelt, dass eine Anwesenheitspflicht in Kursen nur in Ausnahmefällen zu gestatten ist. Deshalb gibt es im Augenblick an unseren Hochschulen in der Tat Streit und Dissens darüber, welche Kurse mit einer Anwesenheitspflicht zu belegen sind und welche nicht. Es wundert mich, dass das geleugnet wird. Vor allem Seminare stehen im Zentrum der Diskussion.
Niemand hätte etwas dagegen, wenn Hochschulen, die Lehrenden und die Studierenden diese Regelungen selber treffen. – Es sind aber gerade Ihre Fragen und Antworten zum Verbot der Anwesenheitspflichten, die Sie am 2. Dezember 2014 herausgegeben haben, die die Hochschulen mit einer
Es ist ja nicht so, dass unsere Hochschulen Schwierigkeiten hätten, selbst zu denken. In Ihren Fragen und Antworten zum Verbot von Anwesenheitspflichten erklären Sie detailliert, wie die Hochschulen die Regelungen des neuen Hochschulgesetzes auszulegen haben. Die Hochschulen werden deshalb über Ihre freundlichen Hinweise kaum hinweggehen können; schließlich haben Sie mit dem Hochschulgesetz einen Durchgriff geschaffen. Die Hochschulen sind deshalb in einer gewissen Sorge, weil Sie an jeder Stelle demonstrieren, dass Sie am längeren Hebel sitzen.
„Bei Anwesenheitspflichten geht es um regelmäßige Teilnahme, nicht um aktive Teilnahme. Letzteres ist eine selbstständige und von Anwesenheitspflicht rechtlich zu trennende Teilnahmevoraussetzung für die Zulassung zu Prüfungsleistungen und bleibt auch weiterhin zulässig.“
Aha. – Die Anwesenheitspflicht wird also verboten; Studierende können aber zur aktiven Teilnahme verpflichtet werden? Allein dieser Widerspruch wäre für die Praxis völlig untauglich.
Sie beglücken uns dann aber weiter mit einer konkreten Definition von aktiver Teilnahme. Ich darf erneut zitieren:
„Die Studierenden können sich beispielsweise selbst dann aktiv an einer Lehrveranstaltung beteiligen, wenn sie nur unregelmäßig oder gar einmalig in den Lehrveranstaltungsstunden anwesend sind.“
Es ist bezeichnend, welches Verständnis Sie von aktiver Teilnahme haben. Mit Ihren Hinweisen zum Verbot von Anwesenheitspflichten schüren Sie weiter gewaltigen Unmut und große Frustration an unseren Hochschulen. Viele Dozenten fühlen sich mittlerweile direkt in der Freiheit von Lehre und Forschung eingeschränkt.
Eigentlich ist Ihre erneute ministerielle Einflussnahme das Kuriosum. Sie haben sich doch selbst über
alle Maßen dafür gelobt, dass Sie die Hochschulen durch die paritätische Besetzung aller Gremien demokratisiert hätten. Wieso aber trauen Sie diesen demokratisierten Hochschulen nicht zu, dass sie die Frage der Anwesenheitspflicht selbst regeln können?
Ich glaube, das ist so, weil es Ihnen mit der Hochschulgesetznovelle nie um eine Stärkung der Selbstverwaltung oder eine Demokratisierung der Hochschulen ging. Sie wollten einzig und allein das Ministerium, seine Einflussmöglichkeiten und
Durchgriffsrechte stärken. – Man bekommt den Eindruck, Frau Ministerin, dass Sie sich zur obersten Rektorin des Landes berufen sehen. Das sehen wir dezidiert anders.
Ich bitte Sie: Lassen Sie es endlich sein, die Hochschulen zu bevormunden! Die Hochschulen können das. Sie haben in den letzten Jahren bewiesen, dass sie diese Regelungen erfolgreich selber treffen können.
Das, was wir im Augenblick in der Praxis beobachten, sind Detailverliebtheit, Teilsteuerung, Vorgaben, Arroganz, Besserwisserei. Meine Damen und Herren, da haben wir in der Tat ein anderes Zutrauen in die Lehrenden, die Studierenden an unseren Hochschulen.
Herr Kollege Schultheis, Sie sagen – und da bin ich mit Ihnen völlig d’accord –, an unseren Hochschulen werden Verantwortungseliten ausgebildet. Dort werden die Führungskräfte …
Das lernen die auch. Aber dafür braucht man nicht solche völlig irritierenden Anweisungen, von denen kein Mensch in der Praxis weiß, wie man damit umgehen soll. Dann hätte man es doch einfach dabei belassen sollen, dass die Hochschulen selber entscheiden können, wo und wie sie Anwesenheitspflichten festlegen.
Meine Damen und Herren, ich finde, man sollte in den Antrag der CDU auch nicht irgendetwas hineinlesen, was ein Gebot von Anwesenheitspflichten angeht. In der Debatte hatte ich teilweise den Eindruck.
(Karl Schultheis [SPD]: Sie haben doch auch studiert zu einer Zeit, wo es keine Anwesen- heitspflicht gab!)
Ich unterhalte mich mit Ihnen gerne einmal darüber, Herr Schultheis, wie das in meiner Studierendenzeit mit den Anwesenheitspflichten war. Ich will einfach nur …
Das tue ich auch, bevor ich mich mit dem Kollegen Schultheis an dieser Stelle in den Diskurs hineinbegebe.
Eben! Wir werden das Thema „Anwesenheitspflichten“ und die konkreten praktischen Umsetzungen aus Ihrer Gesetzgebung noch an vielen Stellen zu diskutieren haben. Hier, in diesem Fall, hat die CDU mit ihrem Antrag zu Recht den Finger in die Wunde gelegt. – Vielen Dank.