Die Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, eine Debatte heute nicht durchzuführen.
Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/8460 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation. Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung im federführenden Ausschuss erfolgen.
Wer ist dafür? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/8444 – Neudruck
Die Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 4)
Wir kommen deshalb direkt zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Insofern kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/8444 – Neudruck.
Wer stimmt dem Antrag so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das war bei dieser Antragstellung auch nicht zu erwarten. Damit ist der Antrag Drucksache 16/8444 - Neudruck - einstimmig angenommen.
bungshaft in Nordrhein-Westfalen (Ab- schiebungshaftvollzugsgesetz Nordrhein- Westfalen – AHaftVollzG NRW)
Nordrhein-Westfalen soll sich der schleswigholsteinischen Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Abschiebungshaft anschließen
Die Beratung des Antrags der Fraktion der Piraten Drucksache 16/8448 war heute als TOP 9 vorgesehen. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich, wie vorhin bereits mitgeteilt, darauf verständigt, die Aussprache zu diesem Antrag in Verbindung mit diesem TOP 15 durchzuführen. Das soll so sein.
Dann rufe ich für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Stotko mit seinem Redebeitrag auf. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Danke schön. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind sicherlich alle dankbar dafür, dass es gelungen ist, die Tagesordnungspunkte 9 und 15 miteinander zu verbinden. Es ist auch eine gute Idee gewesen, einerseits den Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen zum Abschiebungshaftvollzug Nordrhein-Westfalen und andererseits den Antrag der Piraten zu einer möglichen Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Abschiebungshaft gemeinsam zu beraten.
Unsere Bemerkungen zu dem Antrag der Piraten können wir relativ kurz halten; denn es gibt keine Initiative, der wir beitreten könnten. Zwar gibt es einen Beschluss des Landtags Schleswig-Holstein, der gesagt hat: Wir wollen mal was machen. – Es gibt aber kein Papier. Es gibt nichts, dem man beitreten kann. Es gibt keine Informationen. Insoweit fällt es uns nicht schwer, zu sagen, dass dieser Antrag mangels Papier faktisch erledigt ist. Diesem Antrag können wir also auf keinen Fall zustimmen.
letzten Wochen sehr umfassend beraten haben. Ich möchte für die SPD-Fraktion noch einmal fünf Punkte betonen.
Erstens. Es ist ein Übergangsgesetz für dieses Jahr, für 2015. Es ist eine kurze Version, eine schnelle Chance, Abschiebungshäftlinge nicht mehr nach Berlin oder wohin auch immer karren zu müssen, sondern die Abschiebungshaft, wenn man sie überhaupt vollziehen will, hier in NordrheinWestfalen vollziehen zu können.
Zweitens. Zeitgleich finden bereits jetzt die Beratungen des großen, des umfassenden, des nach meiner Einschätzung sicherlich auch ordentlichen Gesetzes gemeinsam mit den Betroffenen, den NGOs und allen statt, und es wird ab dem 1. Januar 2016 wirksam werden. Das ist für uns noch einmal eine wichtige Zusage an die Betroffenen.
Drittens. Wir danken ausdrücklich dem Ministerium für Inneres und Kommunales. Oft genug kommt so etwas nicht vor, Herr Minister, dass man auch den Dank ordentlich bekommt. Wir wollen sagen, es ist versprochen worden, uns rechtzeitig eine geeignete Verordnung zu liefern. Das ist gelungen, und es ist – wie ich finde – im Übrigen auch eine überzeugende Verordnung, die einen humanitären Ansatz klarmacht, wozu wir der festen Auffassung sind: Dieser Entwurf ist so überzeugend, dass er auch jetzt schon bei der weiteren Beratung des „großen Gesetzes“ ein bisschen Spaß macht.
Viertens. Damit es klar wird: Nach Meinung der SPD ist Abschiebungshaft im Grundsatz unwürdig. Sie kann nur, wie wir es auch im Koalitionsvertrag festgehalten haben, Ultima Ratio sein, solange der Bund nichts an dieser Auffassung und an den Gesetzen ändert.
Fünftens. Nach Meinung der SPD ist die Abschiebungshaft sicherlich nur dann eine Ultima Ratio, wenn sie immerhin durch das Aufenthaltsgesetz ermöglicht wird und ein Richter auf Antrag einer Ausländerbehörde diesen Beschluss auch fasst.
Ich will noch einmal dringend darauf hinweisen, dass wir als Land weder für das Bundesgesetz noch für den Antrag der Ausländerbehörden zuständig sind. Wir müssen aber als Land organisieren, dass Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen so humanitär wie möglich erfolgt. Deshalb kann ich es kurz machen. Aus diesem Grund lehnen wir den Piratenantrag ab und – wer hätte es gedacht? – stimmen unserem eigenen Gesetzentwurf zu. – Besten Dank.
(Beifall von der SPD – Frank Herrmann [PIRATEN]: Da ist die Bedeutung der Flücht- lingspolitik doch drin! – Gegenruf von der SPD: Was, dass sechs Piraten hier sitzen?)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute, verbunden mit dem Antrag der Piratenfraktion, über das Thema „Abschiebungshaft“, und wir wollen uns mit dem Antrag der Piraten doch genauer auseinandersetzen.
Mit dem Abschiebungshaftvollzugsgesetz für Nordrhein-Westfalen geht es nun um die ganz konkrete Umsetzung der Abschiebepraxis in NordrheinWestfalen. Uns allen ist dabei bewusst, dass wir gerade in Zeiten enormer Flüchtlingszahlen und damit Schicksalen von Menschen sehr genau und sorgsam die Details miteinander beraten müssen.
Die derzeitige weltpolitische Lage ist äußerst besorgniserregend. Ja, ich muss zugeben, oft bin ich selbst persönlich erschrocken und sprachlos angesichts der grausamen Lage, in der sich derzeit viele Menschen weltweit befinden.
Folglich darf die Aufnahme von Flüchtlingen für mich als Christ nicht zunächst eine Frage von Gesetzen und bürokratischen Verordnungen sein, sondern es ist vielmehr ein ureigenes Gebot der Menschlichkeit, dass wir Menschen, die aus Krieg, Leid und tiefster Not zu uns kommen, freundlich aufnehmen und ihnen, wenn möglich, das hohe Gut des Asyls gewähren.
In dem vorliegenden Antrag der Piratenfraktion sprechen sich die Piraten grundsätzlich gegen das rechtsstaatliche Instrument der Abschiebungshaft aus, sei es, ob wir uns einem Antrag, ob der vorliegt oder nicht, überhaupt anschließen können. In dem Antrag beklagen die Kollegen der Piratenfraktion, dass einem Freiheitsentzug eine Straftat vorausgehen müsse, was aber im Fall der Abschiebungshaft nicht gegeben sei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sind hier auf dem Holzweg. Wer keine Straftat begangen hat, wird auch keinem Freiheitsentzug ausgesetzt. Denn es geht hier nicht um Asylberechtigte, sondern es geht um Menschen, die auch illegal eingereist sind, denen nach gründlicher Prüfung kein Bleiberecht zusteht und die sich zudem derart verhalten haben, dass eine Sicherung erforderlich geworden ist.
Die Möglichkeit der Abschiebungshaft stellt für mich ein wichtiges und vor allem notwendiges Mittel dar, um denen effektiv helfen zu können, die unsere Hilfe benötigen. Dabei ist es für mich nicht nachvollziehbar, wenn Sie in Ihrem Antrag auf humanitäre
Aspekte eingehen, die vermeintlich gegen die Nutzung der Abschiebehaft sprechen sollen. Sie vergleichen offenkundig die Bedingungen einer deutschen Abschiebungshaftanstalt mit den teilweise menschenunwürdigen Bedingungen von ausländischen Anstalten und weisen darauf hin, dass die erneute Gefängnissituation zu einer Retraumatisierung führen könne.
Das ist einfach unangebracht und ein Schlag ins Gesicht für die Mitarbeiter des Landes und auch der Kommunen, die tagtäglich ihren Dienst an den Menschen leisten und dabei ihr Bestes geben.
Selbstverständlich wäre es mir auch lieber, niemanden festhalten zu müssen. Doch es ist die Aufgabe des Staates, Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten. Bei einer solch dramatisch hohen Zahl an Flüchtlingen, die Krieg, Verfolgung und viel anderes Leid durchstehen müssen, dürfen wir unsere Ressourcen, die schon jetzt an Grenzen stoßen, auch nur für solche Fälle bereithalten.
Die Umwandlung und Nutzung der ehemaligen JVA Büren ist in diesem Prozess ein unabdingbarer Baustein.
Die Rechtsprechung von Europäischem Gerichtshof und Bundesgerichtshof hat dem Land schon vor geraumer Zeit die Notwendigkeit zur Reform auferlegt. Die Wiederinbetriebnahme der Einrichtung in Büren ist dringend erforderlich. Das berichten uns vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Ausländerämter. Darin sind wir uns mit Ausnahme der Piraten und vielleicht auch Teilen der Grünen, wenn ich die Wortmeldung von Frau Beer gerade richtig verstanden habe, parteiübergreifend einig.