Protokoll der Sitzung vom 29.04.2015

Vielen Dank, Herr Herrmann. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Wedel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihren Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, kann man mit drei Worten beschreiben: Spät, schlecht, stümperhaft!

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Erstens: Stichwort „spät“. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs lässt den Vollzug von Strafhaft und Abschiebungshaft auf dem Gelände ein und derselben Justizvollzugsanstalt nicht mehr zu, da dies dem Trennungsgebot der Rückführungsrichtlinie nicht genüge. Der in der Justizvollzugsanstalt Büren bis dahin praktizierte Vollzug von Abschiebungshaft musste daher Ende Juli 2014 eingestellt werden.

Nordrhein-Westfalen verfügt seit diesem Zeitpunkt über keine Vollzugseinrichtung für Abschiebungshaft mehr und ist für die Unterbringung von Abschiebungshäftlingen ausnahmslos auf die Amtshilfe anderer Bundesländer angewiesen.

Es hat jetzt ein Dreivierteljahr gedauert, bis Sie eine neue Rechtsgrundlage für den Abschiebungshaftvollzug in Nordrhein-Westfalen verabschieden.

Viel Zeit, in der wir uns gefragt haben, was Sie da eigentlich gemacht haben,

(Beifall von der FDP)

und in der wir immer wieder gefordert haben, etwa die Rechtsgrundlagen anderer Länder gegebenenfalls modifiziert als Übergangslösung zu übernehmen; denn Abschiebungshaft an Abschiebungshäftlingen aus NRW wird ja bereits jetzt in Amtshilfe in Berlin und Brandenburg nach dem dort jeweils geltenden Recht vollzogen, aber eben nicht in Nordrhein-Westfalen.

Viel Zeit, in der hohe Kosten für das Personal externer Sicherheitsfirmen angefallen sind, deren Verträge Sie nicht einfach kündigen konnten.

Viel Zeit, in der das Personal der freigezogenen JVA Büren in der Luft hing und in der zugleich hoher Aufwand und hohe Kosten für das Hin- und Herfahren der Abschiebungshäftlinge anfielen, die für etwaige Gerichtstermine zurückgeführt mussten, in der Kommunen auf die Beantragung von Abschiebungshaftanträgen angesichts der unbefriedigenden Situation verzichteten. Rechtsstaatlich ist das nicht unbedenklich.

Zweitens: Stichwort: „Schlecht“. Inhaltlich haben Sie uns einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in der Hauptsache auf das Strafvollzugsgesetz verweist, allerdings nur, soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmt ist, Zweck und Eigenart der Abschiebungshaft oder die besonderen Verhältnisse der Einrichtung entgegenstehen.

Zweck und Eigenart der Abschiebungshaft oder die besonderen Verhältnisse der Einrichtung stehen einer entsprechenden Anwendung jedoch in einer Vielzahl von Punkten entgegen. Das belegt nicht zuletzt der von Ihnen gestern Nachmittag vorgelegte Entwurf einer Abschiebungshaftvollzugsverordnung. Denn innerhalb der Abschiebungshaftvollzugsanstalt soll man sich in etwa frei bewegen können, sein Zimmer von innen abschließen können, um nur wenige Beispiele herauszugreifen.

Fazit: Die FDP sieht die Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für den Vollzug der Abschiebungshaft und einer Abschiebungshaftvollzugsanstalt in Nordrhein-Westfalen, aber der vorgelegte Gesetzentwurf genügt nicht unseren Ansprüchen.

(Beifall von der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann nicht verstehen, dass sich der Antrag der Piraten

beispielsweise nicht mit § 62 Abs. 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes auseinandersetzt. In dieser Regelung ist bereits normiert, dass Abschiebungshaft unzulässig ist, wenn der Zweck der Haft durch ein milderes, ebenfalls ausreichendes Mittel erreicht werden kann. Die Prämissen des Antrags gehen insofern fehl.

Zudem ist zu bedenken, dass die Abschiebungshaft von Richtern angeordnet wird und vielmehr dazu dient, dass Personen in ihre Heimat zurückgeführt werden können, die versuchen, sich der Abschiebung zu entziehen. Nur ein sehr kleiner Teil der ausreisepflichtigen Personen wird tatsächlich in Abschiebehaft genommen. Trotzdem ist es notwendig, dass dieses letzte Mittel zur Verfügung steht, auch und gerade um überhaupt ausreisepflichtige Personen zur Ausreise aus eigenem Antrieb zu bewegen.

Drittens: Stichwort „stümperhaft“. Das Verfahren, um eine so dürftige, vorläufige und bis Jahresende befristete Rechtsgrundlage zu verabschieden, um die ehemalige JVA Büren in eine Abschiebungshafteinrichtung außerhalb des Justizvollzugs im Geschäftsbereich des hierfür originär zuständigen Ministeriums für Inneres und Kommunales zu errichten, ist abenteuerlich.

Zuerst haben Sie sich Zeit gelassen. Dann sollte es im Rahmen eines Artikelgesetzes in letzter Sekunde an das Strafvollzugsgesetz gehängt werden. Dann wieder nicht. Dann kam ein eigener Gesetzentwurf, der zuerst einmal liegen blieb. Wichtige Fragen zum erforderlichen Umbau der JVA Büren, zur Personalplanung und zu Veränderungen in den Haushaltstiteln der Einzelpläne 03 und 04 konnten nicht beantwortet werden. Dann wurde auf den Verzicht einer Anhörung gedrängt. Dann kamen zwei Änderungsanträge mit späten, aber wichtigen Erkenntnissen und Änderungen. Zuletzt musste noch durch einen mündlichen Änderungsantrag im Innenausschuss die Regelung des Inkrafttretens korrigiert werden.

(Beifall von Dr. Joachim Stamp [FDP])

Das geschah alles in letzter Minute. Den Entwurf der Abschiebungshaftvollzugsverordnung, der die eigentlichen materiellen Regelungen enthält, haben Sie gestern Nachmittag vorgelegt. Er kann also nicht mehr diskutiert werden. Das ist abenteuerlich, nein: dilettantisch.

(Vereinzelt Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, zusammenfassend lässt sich somit sagen: Rot-Grün hat ewig gebraucht, um eine dürftige, rechtsstaatlichen Anforderungen nur schwerlich genügende und damit gerade für die Grünen peinliche gesetzliche Übergangsregelung vorzulegen, die eine schlampige Arbeit offenbart und natürlich nicht zustimmungsfähig ist. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Wedel. – Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Jäger.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der letzten Woche noch einmal ausführlich im Innenausschuss über diesen vorliegenden Gesetzentwurf debattiert und gesprochen. Es ist schade, dass Sie nicht dabei sein konnten, Herr Wedel. Es war eine sehr sachliche Diskussion.

Ich glaube, allen Beteiligten an dieser Diskussion ist klar geworden: Es kann nur eine Zwischenlösung sein. Nachdem es nicht möglich erschien, mit anderen Bundesländern gemeinsam eine größere Einrichtung zu betreiben, geht es jetzt darum, eine eigenständige in Nordrhein-Westfalen und die

Rechtsgrundlage hierfür zu schaffen. Es geht letztendlich darum, einen wirklich unhaltbaren Zustand zu beenden.

Herr Wedel, wir sind unterschiedlicher Auffassung darüber, in wessen Verantwortung es liegt, dass wir zurzeit keine Abschiebehaftmöglichkeit in Nordrhein-Westfalen haben. Der unhaltbare Zustand besteht darin, dass die Menschen nach Brandenburg und Berlin gefahren werden müssen. Angehörige, Freunde und Bekannte, die sie besuchen wollen, müssen sich ebenfalls auf diesen Weg machen. Das gilt aber auch für den Rechtsbeistand. Er kann ihn entweder nur aus der Ferne vertreten oder muss diesen langen Weg auf sich nehmen.

Das ist nicht gut. Deshalb wollen wir eine Abschiebehafteinrichtung in Nordrhein-Westfalen, die dem Europarecht gerecht wird und dem Trennungsgebot folgt. Wir wollen sie aber auch in einem möglichst breiten Konsens mit allen Beteiligten errichten, insbesondere mit NGOs, Verbänden und Kirchen.

Herr Wedel, deshalb haben wir den Weg gewählt, ein schmales Gesetz vorzulegen. Deshalb wollen wir einen neuen Gesetzentwurf nach breiter Erörterung und der Suche nach einem Konsens noch in diesem Jahr gemeinsam mit allen erarbeiten, die an Abschiebungshaft beteiligt sind. Das geht nun einmal nicht von heute auf morgen.

Das wollen wir dem Parlament bis Ende dieses Jahres vorlegen, damit das Parlament ganz klar den Korridor und die Rahmenbedingungen für Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen definiert. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Wir kommen zur Abstimmung. Zwei Abstimmungen sind vorgesehen.

Wir stimmen zuerst über den Gesetzentwurf Drucksache 16/7545 ab. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/8467, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer stimmt dem zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – Die Piratenfraktion und die FDP-Fraktion. Wer enthält sich? – Es enthält sich die CDU. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache

16/8467 gegen die Stimmen von FDP und Piraten bei Stimmenthaltung der CDU angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/7545 in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir stimmen über die Überweisung des Antrags Drucksache 16/8448 ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisung zu? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen.

Ich rufe meinen Lieblingstitel des heutigen Tages auf:

16 Gesetz über die staatliche Anerkennung von

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen (Sozialberufe-Anerkennungsge

setz – SobAG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/6224

Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/8547

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend Drucksache 16/8468

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion Frau Kollegin Hack das Wort.

Herr Präsident! Ich freue mich sehr, heute angesichts der fortgeschrittenen Uhrzeit kurz zu Ihrem Lieblingstitel sprechen zu dürfen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen und Zuhörerinnen, wo auch immer Sie sein mögen, zur Erinnerung: Die Einbringung des Gesetzentwurfes erfolgte am 10. September 2014 ohne Debatte. Die Zeit war ähnlich fortgeschritten wie am heutigen Tag.

Das geplante Gesetz erfüllt die Aufgabe, den an den Universitäten erfolgten Reformprozess, also die