Ein Medium für den besseren Austausch zwischen Dozenten und Studierenden haben Sie in Ihrem Antrag übrigens nicht erwähnt: die E-Mail. Das ist bei den Hochschullehrern ein sehr verbreitetes Mittel, mit dem durchaus schon eine Nutzung der digitalen Medien für die Betreuung der Studierenden Einzug gehalten hat.
Daran wird aber auch deutlich, dass es ganz entscheidend darauf ankommt, wie digitale Medien tatsächlich genutzt werden. Es hängt nämlich von dem Dozenten selber ab. Zum Beispiel, ob er eine E-Mail erst nach drei Wochen beantwortet oder noch am gleichen Tag auf die Fragen reagiert.
So gibt es eine ganze Reihe an Fragestellungen, die heute schon praxisbezogene Lösungen verlangen. Es gibt eine ganze Bandbreite bei echten ELearning-Formaten auch heute schon: das online zur Verfügung gestellt Skript, die Reader, die Vorlesungen bis zu digitalen Vorreitern, die live während der Vorlesungen das Stellen von Fragen zum Beispiel über Apps ermöglichen.
Dafür brauchen wir keine landeseinheitliche Planung. Das haben die Lehrenden vor Ort zu entscheiden, und sie tun das auch. In diesem Zusammenhang will ich ausdrücklich der guten Ordnung halber an die Freiheit nicht nur der Wissenschaft und Forschung, sondern auch der Lehre erinnern.
Der CDU-Antrag unterstellt unterschwellig auch einen gewissen Selbstzweck des digitalen Lernens. Ein Anreizsystem für digitales Lernen garantiert aber nicht automatisch den sinnvollen Einsatz digitaler Lernformate. Denn es gibt aus gutem Grund auch Präsenzformate. Eine Videokonferenz per Skype kann den wissenschaftlichen Diskurs in einem Seminar, in dem man auch die Körpersprache des anderen sieht, in dem man an den Augen merkt, ob etwas nicht verstanden ist, letztlich nicht eins zu eins ersetzen.
Ich will auf einen weiteren Punkt hinweisen. Sie haben, liebe Kollegen der Union, selbst zu Recht ge
fordert, dass die Hochschulen zum Beispiel über die Fragen von Anwesenheitslisten in Präsenzveranstaltungen selbst entscheiden.
Den Schluss bei diesem Antrag, die Forderung, dass gerade ein Anreizsystem geschaffen werden soll, habe ich jedenfalls nicht genau nachvollziehen können.
Meine Damen und Herren, E-Learning wird dann ein Erfolg an den Hochschulen sein, wenn es gelingt, die Lehrenden selbst davon zu überzeugen, dass es für sie eine bessere Möglichkeit ist, mit den Lernenden, mit den Studierenden in den Austausch zu kommen. Erst wenn sie die Vorteile für die Lehre trotz des unbestrittenen Mehraufwandes sehen, wenn sie in der Konzeption und in der Anwendung ausreichend geschult werden oder sie sich selber dieses Wissen aneignen, erst dann wird erst die Nutzung von E-Learning ein echter Erfolg.
Deswegen halte ich auch den Aspekt, den die Kollegen der Union in ihrem Antrag dargestellt haben, dass wir nämlich zu einer stärkeren Aus- und Weiterbildung der Dozenten kommen und auch das Aufzeigen von Best Practice jeweils unter Berücksichtigung von Aspekten der mediendidaktischen Erkenntnisse weiter forcieren, für einen guten und sinnvollen Ansatz.
Das Koordinationsgremium klingt für mich, jedenfalls nach dem Antragstext, eher nach einem bürokratischen und etwas ineffektivem Gremium, bei dem mir jedenfalls bislang noch nicht so richtig klar ist, was denn dort eigentlich genau koordiniert werden soll.
Denn wir brauchen passgenaue Lösungen für die Dozenten vor Ort und für die Studierenden, die dann auch den Studieninhalten entsprechen. Das von Ihnen geforderte Koordinationsgremium wäre für mich daher eher eine Servicestelle für die Hochschulen und als solches auch viel interessanter.
Einen letzten Aspekt möchte ich noch nennen – dann, Herr Präsident, komme ich auch zum Schluss –: Wir haben in Nordrhein-Westfalen die FernUniversität in Hagen. Es liegt in der Natur des Fernstudiums, dass sich dort viel intensiver mit digitalen Lernformaten beschäftigt werden muss. Deswegen sollten wir die Frage stellen, ob und wie wir an den Präsenzhochschulen wirklich reine ELearning-Formate benötigen und in welcher Art und Weise wir an der Stelle auch auf die Erfahrungen der Fernuniversität zurückgreifen können.
Hier werden wir in den Beratungen des Ausschusses sicherlich noch eine ganze Reihe von Aspekten diskutieren können. Darauf freue ich mich. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Freimuth. – Nun spricht für die Fraktion der Piraten der Fraktionsvorsitzende, Herr Dr. Paul.
Vielen Dank, Herr Präsident! Das macht wieder Spaß heute. Wir begrüßen die vollzählig anwesenden Hochschulpolitiker der Unionsfraktion in der digitalen Realität. Bisher haben Sie sich ja wie diese Landesregierung beim Thema „digital“ eher mit dem „Tal“ beschäftigt. Und ein Ex-Pirat in den eigenen Reihen macht noch keinen digitalen Frühling, wie wir gestern zum Thema Big Data eindrucksvoll belegt bekommen haben.
Sei‘s drum. Herr Berger, wir müssen diesen Antrag loben. Denn ich glaube zu wissen, was Sie damit gemeint haben könnten. Er greift unsere bereits im Hochschulgesetzverfahren und auch in sonstigen Anträgen zum digitalen Lernen aufgeworfenen Forderungen nämlich auf. Diese Transferleistung ist wirklich phänomenal.
Bevor ich zum eigentlichen Antrag komme, noch eine Bemerkung: Wir würden auch gerne solche Vorstöße der Union unterstützen. Aber nehmen Sie doch bitte endlich zur Kenntnis, dass das innovationsfeindliche Hochschulfreiheitsgesetz Geschichte ist. Sie verhunzen sich den ganzen Antrag mit zwei Sätzen. Kommen Sie aus Ihren ideologischen Schützengräben heraus und lassen Sie uns hart an der Wirklichkeit debattieren!
Die im Antrag formulierte Kritik an der Landesregierung teilen wir nämlich ausdrücklich. Die ganze digitale Ankündigungspolitik der Landesregierung muss endlich auch mit Leben gefüllt werden. Wir verschlafen neue Trends und müssen mit ansehen, wie internationale Standards die NRW-Hochschulen abhängen. Wir teilen ausdrücklich die Einschätzung der Union, dass Massive Open Online Courses die Angebote der Präsenzhochschulen ergänzen, erweitern und attraktiver machen. Frau Seidl sprach ja das Wort „Blended Learning“ aus.
In einer Zeit, wo jeder Mensch zu jeder Zeit von jedem Ort aus auf Wissensinhalte zugreifen kann, sollte das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Hier sehen wir auch die Landesregierung in der Pflicht, durch eine gezielte Strategie die Hochschulen zu ermuntern, das digitale Lehrangebot zu schärfen.
In Ihrem Antrag, Herr Dr. Berger, hinkt der Vergleich zum Schüler-Lehrer-Verhältnis dort jedoch gewaltig. Sie vergleichen Äpfel mit Birnen – oder wollen Sie behaupten, dass Hochschulen Schulen sind? Angesichts der Verschulungsbemühungen des BolognaProzesses muss man diese Frage leider mit Ja beantworten.
hier schon längst Weichen gestellt haben. Ich erwähne die Virtuelle Hochschule Bayern. Zur Wahrheit gehört aber auch, zu sagen, dass es diese schon seit 15 Jahren gibt. Mir sind aber aus der Pinkwart-Zeit keinerlei Aktivitäten von Ihrer Fraktion dazu bekannt.
Sie wollten die Hochschulen ja lieber auf Unternehmen trimmen. Aber verfallen wir nicht in dieses: „Sie haben aber nicht“ oder: „Wir haben in unserer Regierungszeit“, denn das interessiert bei den rasenden Sprüngen in der Wissens- und Informationsgesellschaft vielleicht nur Journalisten, und auch die nur bedingt.
In Position IV Ihres Antrags haben Sie gut kopiert. Die politischen Rahmenbedingungen für hochschulübergreifende Vernetzungen haben Sie abgelehnt; wir haben ja damals einen Gegenvorschlag zum Hochschulzukunftsgesetz eingebracht. Mir sind Ihre Gegenvorschläge aus der Debatte leider entgangen.
Viele Punkte aus Position V Ihres Antrags sind bereits Standard an den NRW-Hochschulen. Hier wäre eine landesweite Koordination der Aktivitäten nötig. Ähnlich wie beim Landeshochschulentwicklungsplan kommt dem Ministerium hier eine eher moderierende Rolle zu.
Interessant finde ich in diesem Zusammenhang auch, wie die Union als Gralshüter der Nettoneuverschuldung die Mittel für die Hochschulen aufbringen will. Ich nehme die Antwort einmal vorweg: Studiengebühren. Vor diesem Hintergrund sind die hier vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen löblich, allerdings reden Sie hier sozusagen mit gespaltener Zunge.
Dennoch: Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch im Ausschuss, auch wenn dieser ein Jahr zu spät stattfindet. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist immer gut, wenn man einmal links und rechts des Weges schaut und auch in andere Bundesländer blickt, wie diese mit der Digitalisierung umgehen. Das ist natürlich auch in der Wissenschaftswelt so.
Es ist aber auch immer gut, wenn man weiß, auf welchem Weg man sich eigentlich selbst befindet und was im eigenen Land los ist. Der Antrag der CDU macht deutlich, dass das noch nicht ganz der Fall ist, weshalb es gut ist, dass wir hier darüber diskutieren. Wir könnten dann wahrscheinlich einiges noch transparenter gestalten.
Ich weiß gar nicht, ob Sie es wirklich nicht wissen, oder ob Sie es nur nicht in den Antrag schreiben wollten, was in Nordrhein-Westfalen und in unserer Hochschul- und Wissenschaftslandschaft im Bereich der Digitalisierung alles passiert. Nehmen wir das Beispiel Bochum: Das Horst Görtz Institut für IT-Sicherheit belegt einen Spitzenplatz – und zwar weltweit – in der modernen IT-Sicherheitsforschung. In dieser Forschung liegt auch ein wesentlicher Schlüssel für weitere Entwicklungen in der Digitalisierung.
Oder nehmen wir den gesamten Bereich der CyberPhysical Systems. Auch auf diesem Gebiet sind wir in Nordrhein-Westfalen sehr aktiv. CPS.HUB/NRW sollte eigentlich jedem ein Begriff sein, der sich mit der digitalen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen befasst. Über 300 Akteure aus ganz unterschiedlichen Bereichen arbeiten in diesem Netzwerk zusammen an softwareintensiven, hochkomplexen Systemen, die die Basis für komplett neue Anwendungen bilden. Dabei geht es um ganz unterschiedliche Bereiche – von den Kommunikationsnetzwerken der Zukunft über die Produktionspraxis im Zusammenhang mit Industrie 4.0 bis hin zu der Energieversorgung von morgen.
Es lohnt sich auch ein Blick darauf, was die Hochschulen eigentlich alles tun. Dafür gibt es sehr viele gelungene Beispiele – und zwar hier bei uns vor Ort, und nicht in den USA oder in anderen Bundesländern. Auch dafür – wegen der knappen Zeit – nur wenige Beispiele:
Ein Beispiel hat Ihnen unsere Ministerpräsidentin schon in der Regierungserklärung gegeben, nämlich den Bereich flipped Classroom, ein hervorragendes Vorbild für digitale Lehre, verbunden mit Präsenzlehre, wie es an der RWTH Aachen und der FH Köln passiert.
MOOCs gibt es in Nordrhein-Westfalen schon. Nehmen Sie als Beispiel die RWTH Aachen, die dies bereits anbietet. Ein anderes Beispiel ist die vom Land geförderte Campus-Cloud. Dabei fördern wir den sicheren und komfortablen Umgang mit besonders großen Datenmengen.
Weitere Beispiele sind das Online-Angebot wie die Studienportale, etwa der Uni Münster oder der Uni Düsseldorf; Onlinebewerbungen, die es an sehr vielen Stellen gibt – TU Dortmund oder FH Münster; oder auch StudiFinder. Dieses Tool steht allen Studieninteressierten offen. Man kann damit nach einem Studiengang suchen, man kann einen SelfAssessment-Test absolvieren oder auch Brückenkurse belegen. Das alles sind fantastische Beispiele. E-Learning-Projekte gibt es Nordrhein-Westfalen ebenfalls sehr viele.
Wir haben die Fernuniversität. Das ist doch ein fantastisches Beispiel dafür, wie Fernlehre funktionieren kann, und das schon seit vielen Jahren. Ich kann nur allen empfehlen, sich diese Hochschule
einmal anzusehen – dazu brauchen wir den Blick nicht auf Bayern oder andere Länder zu richten. Wir haben dieses Angebot seit vielen Jahren hier bei uns. Es ist sehr akzeptiert und wird von den Studierenden angenommen.
Herr Dr. Berger, einen Satz muss ich Ihnen noch zur Betreuungsrelation sagen: Wenn Sie doch wissen, dass es eine Fernuniversität gibt, müssten Sie auch wissen, dass sich das auf die Betreuungsrelation auswirkt. An dieser Hochschule gibt es 70.000 Studierende. Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass die Statistik dann nicht so einfach zu vergleichen ist. Ich erwarte eigentlich von jedem, der studiert hat, dass er das etwas differenzieren kann.
(Beifall von der SPD – Dr. Stefan Berger [CDU]: Dann rechnen Sie die raus! Dann wird es auch nicht viel besser!)
Meine Damen und Herren, in dem Antrag fehlt mir ein wenig das Gespür dafür, was eigentlich schon alles auf dem Weg ist, und was die Hochschulen hier in Nordrhein-Westfalen bereits machen.
Mich irritiert aber am meisten, dass Sie auf der einen Seite darüber klagen – ich will es noch einmal zitieren –, wir würden die Hochschulen mit Detailsteuerung und Bürokratie überziehen, Sie aber auf der anderen Seite von uns eine sehr detaillierte Steuerung einfordern, und zwar zu einer komplett übergreifenden Nutzung der IT-Systeme und internetbasierten Services. Dafür sollen wir jetzt für ganz Nordrhein-Westfalen einheitliche Standards festlegen. Hier fordern Sie also Detailvorgaben, die Sie anderswo immer wieder abgelehnt haben.
Vielleicht ist die Diskussion im Ausschuss hilfreich, um darüber etwas Klarheit zu gewinnen, was Sie nun wollen.