Das von den Mitgliedsstaaten erteilte Verhandlungsmandat zu TTIP stellt eindeutig klar, dass es keine Absenkung von Standards in den Bereichen Umwelt, Verbraucherschutz, Arbeitnehmerrechte und Soziales geben wird, und auch die Daseinsvorsorge darf aus unserer Sicht nicht angetastet werden; Herr Töns hat das ja auch gerade noch einmal so differenziert dargestellt. Natürlich ist dann deutlich, dass auch andere Handelsabkommen etwas damit zu tun haben.
In der Debatte ist klar geworden, dass ein zentraler Punkt in der öffentlichen Diskussion die Ausgestaltung von Investitionsschutz und der Schiedsgerichte ist. Für mich ist unabdingbar, dass diese nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gestaltet sind, das heißt mit mehr Öffentlichkeit und Transparenz, mit Berufungsinstanzen und unabhängigen Richtern.
Im Übrigen ist es der von Herrn Brockes mehrfach ins Visier genommene Bundeswirtschaftsminister gewesen, der hier einen ausgezeichneten Vorschlag unterbreitet hat, nämlich die Schaffung eines internationalen Schiedsgerichtshofs. Die zuständige EU-Kommissarin Malmström hat diese Initiative auch auf Druck des von Ihnen so oft zitierten Bundesministers in ihre Überlegungen aufgenommen. Auch sie steht für die Weiterentwicklung der Schiedsgerichte, für mehr Transparenz und für die Berufungsmöglichkeiten.
Eines ist hier in der Debatte immer wieder angeklungen: Entschieden wird erst am Schluss – wenn die Texte verhandelt sind, wenn wir schwarz auf weiß lesen können, wie das transatlantische Freihandels- und Investitionsschutzabkommen wirklich aussieht. Herr Bode als einer der prominentesten Kritiker hat gestern im Fernsehen gesagt, selbst dann stünde es ja nur auf dem Papier. – Ich glaube, auf eine solche Diskussion darf man sich nicht einlassen.
Lassen Sie uns dann noch einmal gründlich reden, wenn die Ergebnisse auf dem Tisch liegen. Ich halte es für verfrüht, sich wie in dem Antrag auf eine Position festzulegen. Auch bei anderen Anträgen zu TTIP hier im Landtag habe ich daher die Auffassung vertreten, dass wir jetzt keine Festlegung vornehmen sollten.
Abschließend noch ein Punkt. Herr Brockes, Sie haben gesagt – ich habe Sie gerade noch einmal nach dem genauen Wortlaut gefragt; Sie waren so nett, mir das noch einmal zu geben –, Herr Gabriel habe die Verantwortung für ein faires und verträgliches Ergebnis.
Ich bin fest davon überzeugt, dass er – gerade auch mit der Unterstützung dieser Landesregierung – genau dieser Verantwortung gerecht werden wird, um ein gutes, nämlich faires und verträgliches Ergebnis zu erreichen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und wären im Übrigen auch nicht mehr möglich, weil alle Fraktionen ihre Redezeit mehr als ausgeschöpft haben. Wir sind also am Ende der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/8644 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk – federführend – sowie an den Ausschuss für Europa und Eine Welt. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Ist jemand dagegen? – Enthält sich je
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich inzwischen darauf verständigt, eine Aussprache heute nicht vorzunehmen, sondern den Antrag Drucksache 16/8643 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zu überweisen mit der Maßgabe, dass eine Aussprache nach Vorlage der Beschlussempfehlung erfolgt.
Wer möchte mit dieser Maßgabe der Überweisungsempfehlung zustimmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Sehe ich jeweils nicht. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich bemerke das Bedauern, aber so ist nun einmal die Vereinbarung. – Herr Kollege Schick, Sie sind zwar schon vorne, aber noch nicht dran. Ich darf sehr herzlich darum bitten, noch einen Moment zu warten, bis ich Sie ans Rednerpult bitte. Ich bin noch dabei, den Debattenpunkt vorzustellen. Ich verstehe Ihre Ungeduld, Sie werden ihr gleich nachgeben können.
Ich eröffne die Aussprache und erteile jetzt sehr gerne für die antragstellende CDU-Fraktion Herrn Kollegen Schick das Wort. Bitte schön.
Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Man möge mir meine Ungeduld verzeihen. Ich finde, es muss einfach ein Signal gesetzt werden, dass auf Datenau
Schnelle Datenleitungen, das ist es, was Menschen und Unternehmen mit Recht überall in NordrheinWestfalen erwarten. Dass wir von diesem Zustand noch ein gutes Stück entfernt sind, belegt die Studie zum nachhaltigen Netzausbau im Auftrag der NRW.BANK. Selbst wenn bestehende Datenleitungen genutzt würden und wir nur Ortslagen ausbauten, müssten immerhin noch 3,2 Milliarden € investiert werden.
Mit dieser Summe aber ist es nicht getan. Wir müssen auch Antworten für die Bereiche finden, die außerhalb der Ortslagen liegen, dort, wo vielleicht nur ein Dutzend Häuser steht, dort, wo vielleicht nur ein oder zwei Unternehmen angesiedelt sind; denn das Geld für diese Anschlüsse ist in den 3,2 Milliarden € noch nicht enthalten.
In diesen Bereichen bestehen die großen Wirtschaftlichkeitslücken, die verhindern, dass die Netzbetreiber aktiv werden. Da sie nur einen Bruchteil der notwendigen Fördergelder von dieser Landesregierung erwarten dürfen, müssen alternative Wege gefunden werden, wobei wir als CDU-Fraktion gerne helfen.
Um besonders dünn besiedelte Gebiete anzuschließen, muss die Landesregierung in zwei Richtungen arbeiten.
Es gibt Kommunen und Ortsteile, wo Menschen selbst mit anpacken. Das Beispiel Hamminkeln ist allen bekannt, wo rund 10 km Glasfaserkabel zum Teil per Pflug verlegt wird. Wir brauchen weitere Hamminkelns in Nordrhein-Westfalen. Es ist die Aufgabe der Landesregierung, für engagierte Menschen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit auch in anderen Orten, in denen wirtschaftlich kein Breitbandnetz verlegt werden kann, Bürgerinitiativen zur Schippe greifen können.
Herr Minister Duin, Sie müssen jetzt ein Bürgerbreitbandkonzept entwickeln, damit solche Initiativen unterstützt und in den koordinierten Netzausbau einbezogen werden.
Wichtig für die engagierten Bürgerinnen und Bürger ist die Unterstützung bei folgenden Fragen: Wie sollte die Zusammenarbeit zwischen Bürgerinitiativen und Netzbetreibern aussehen? Wie können Bürgerinitiativen schnell und vor allen Dingen unbürokratisch an Fördermittel kommen? Haftungsfragen müssen geklärt werden. Wie erfolgt die Dokumentation der neu geschaffenen Netze? Das sind Fragen, die oftmals engagierte Bürgerinnen und Bürger abschrecken.
Richtig ist aber auch, dass nicht überall mit eigenen Händen Leitungen verlegt werden können. Im Sauerland oder in der Eifel wird die Spitzhacke am felsigen Boden nicht reichen.
Deshalb ist ein zweiter Schritt notwendig. Wir brauchen auch Bürgerbreitbandfonds, in die investiert werden kann und aus denen dann Netzprojekte in den einzelnen Kommunen oder Kreisen bezahlt werden können. Wir kennen diese Beispiele aus Schleswig-Holstein. Diese Fondslösung brauchen wir auch in Nordrhein-Westfalen. Dort erwerben Menschen Anteile gegen die Zusage eines festen Zinssatzes für einen bestimmten Zeitraum. Das von den Bürgern eingesammelte Geld sollte regional zugeordnet werden, damit der Anreiz erhöht wird.
Auch hier, Herr Minister Duin, müssen schnell Konzepte entwickelt und Fragen beantwortet werden. Wie können Investoren begeistert werden? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Wie kann Hilfe bei der Projektierung angeboten werden? All das sind dringende Fragen an die Landesregierung. Es ist ja nicht so, dass wir Zeit haben.
Am runden Tisch sagten Experten, acht bis zehn Jahre braucht man, um ein wirklich flächendeckendes und leistungsfähiges Breitbandnetz für Nordrhein-Westfalen zu entwickeln. Acht bis zehn Jahre, wenn nicht getrödelt wird. Deshalb ist es höchste Zeit gerade für die Gebiete im Außenbereich. Geschieht das nicht, bleiben wir in diesen Gebieten auf langsamen Leitungen sitzen. Dann produziert diese Landesregierung nach Stillstand auch noch Leerstand.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schick, wieder einmal ein Antrag zum Thema „Breitbandausbau in NordrheinWestfalen“ mit vielen Punkten, die Sie in den vergangenen sieben Anträgen, die Sie hier gestellt haben, auch schon aufgeführt haben.
Grundsätzlich sehen wir erst einmal durchaus anerkennend, dass Sie das Thema „gemeinnützige Beteiligung, Bürgerengagement“ hier würdigen. Das ist ein Punkt, der von der Landesregierung auch schon erkannt wurde. Wir freuen uns darüber, dass Sie diesen Punkt aufgreifen.
Ihr Antrag enthält in Ihrer Begründung aber eine ganze Reihe von Punkten, die wir so nicht stehen lassen können. Darunter haben wir wieder das übliche Schlechtreden von NRW. Sie haben im Gegen