Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich richte auch einen Gruß an die Menschen, die uns noch im Stream zugucken. – Das Ziel unseres Gesetzentwurfes ist es, die Menschen wieder mehr in die Entscheidung über ihre eigenen Angelegenheiten einzubinden und damit auch ein Stück weit mehr mitzunehmen und zu interessieren. Dafür brauchen wir eben kein Doppelhürdenmodell; denn das ist – so zeigt es sich durch gescheiterte Bürgerentscheide immer wieder – kontraproduktiv.
Ich muss mich sehr über das wundern, was Sie hier gerade gesagt haben, wie Sie die Dinge durcheinanderbringen. Denn Sie verkennen doch, dass vor einem Bürgerentscheid immer ein Bürgerbegehren stattfinden muss. Gerade Herr Krüger hat wild durcheinandergeredet, als es um Bescheide oder Begehren ging. Ich bin wirklich verblüfft und eigentlich auch über das entsetzt, was die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung gesagt haben. Die haben vor einem Übermaß an Bürgerentscheiden Angst, die dann plötzlich auftauchen könnten.
brauchen ein Quorum. Darum geht es. Wenn dieses Quorum geschafft ist – wenn sich also eine Menge Bürger gesagt haben „Okay, über diese Frage wollen wir entscheiden“ –, dann soll die Mehrheit in einem Entscheid entscheiden. Darum geht es. Im Moment haben wir leider an der Stelle immer noch eine hohe Hürde. Deswegen gibt es viele Bürgerbegehren, die erfolgreich waren. Die darauf folgenden Entscheide waren leider überhaupt nicht erfolgreich. Deswegen gibt es unseren Gesetzentwurf.
Wir haben die Anhörung durchgeführt. Natürlich gab es dabei unterschiedliche Meinungen der Sachverständigen; aber die Verfassungsgemäßheit wurde von vielen bestätigt. Ich möchte einen Sachverständigen, Herrn Achelpöhler aus Münster, zitieren. Er hat – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin – gesagt:
„In gewisser Weise kann und sollte man auch den Bürgern vertrauen. Wenn ihnen eine Sache wichtig ist, dann gehen sie auch zur Abstimmung. Und wenn sie ihnen weniger wichtig ist, dann gehen sie eben nicht dahin. Mit dem Schreckensbild, dass in irgendeinem Stadtteil tatsächlich eine Straße umbenannt oder nicht umbenannt wird, auch wenn das nur 5,5 % der Bevölkerung der Stadt wollen, kann man leben, oder nicht?“
Damit wäre ich wieder beim Ausgangspunkt. Hier geht es darum, die Menschen in unserer Demokratie und für unsere Demokratie mitzunehmen. Wenn ein Bürgerbegehren erfolgreich war, also das nötige Quorum erreicht wurde, sollte der anschließende Bürgerentscheid mit der Mehrheit der Stimmen entschieden werden. So erreicht man die Menschen, denn nur so hat eine Stimme auch Gewicht. Insofern bitte ich nochmals um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. – Für die Landesregierung spricht erneut Herr Minister Kutschaty stellvertretend für Herrn Minister Jäger.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf behandelt ein Thema, mit dem wir sehr oft konfrontiert werden. Wir bekommen sehr häufig Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zur Frage der Quoren bei Bürgerentscheiden. Viele Bürger wenden sich auch deshalb an die Landesregierung, weil sie der Auffassung sind, dass die Quoren entweder zu hoch oder zu niedrig sind. Oft ist natürlich die eigene Unzufriedenheit mit dem Abstimmungsergebnis – was Erfolg oder auch keinen Erfolg hatte – Hintergrund.
Ich glaube, wir haben deswegen in NordrheinWestfalen eine sehr gute, tragfähige Lösung gefunden. Durch die nach Größe der Kommunen gestaffelten Zustimmungsquoren bei Bürgerentscheiden ist gewährleistet, dass Bürgerentscheide auch realistische Erfolgschancen haben, aber auch, dass die Abstimmungserfolge von einer Mindestzahl der Abstimmungsberechtigten getragen werden.
2011 haben wir dieses Quorum gesenkt und erstmalig auch gestaffelt. Zuvor musste als Quorum die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die ein Begehren unterstützen, in allen Kommunen unabhängig von ihrer Größe 20 % der Abstimmungsberechtigten betragen. In größeren Kommunen hatte dies häufig zur Folge, dass erfolgreiche Bürgerentscheide verhindert wurden. Daher haben wir 2011 ganz bewusst eine Regelung eingeführt, die den Bürgerinnen und Bürgern auch in größeren Kommunen realistische Chancen für ihre Bürgerentscheide eröffnet.
Eine gänzliche Abschaffung ist schon damals, im Jahre 2011, ganz bewusst nicht vorgenommen worden. Ich hielte das auch für deutlich zu weitgehend. Durch diese Quoren wird nämlich vermieden, dass sich gegebenenfalls die Interessen einer kleinen, gut organisierten Minderheit durchsetzen, obwohl sie in keiner Weise den Willen der großen Mehrheit der Bürgerschaft widerspiegeln. Das wurde auch von den Experten in der Anhörung im Ausschuss für Kommunalpolitik so bekräftigt.
Ein Mindestmaß an demokratischer Legitimation ist auch bei der Durchführung von Bürgerentscheiden zwingend erforderlich. Ein Bürgerbescheid ersetzt nämlich – Sie wissen das – unter Umständen auch einen Ratsbeschluss oder hebt ihn auf. Er bindet den Rat dann für die Dauer von zwei Jahren an diese Entscheidung.
Ein Ratsbeschluss ist aber gleich in mehrfacher Hinsicht demokratisch legitimiert. Zunächst erfolgen demokratische Wahlen der Ratsmitglieder durch die Wählerschaft.
Für einen Ratsbeschluss ist ferner Voraussetzung, dass der Rat in der konkreten Sitzung beschlussfähig ist und dass die konkrete Sachfrage bei der Entscheidung dann auch eine entsprechende Mehrheit findet. Würde man auf ein Quorum gänzlich verzich
ten, so könnte unter Umständen eine kleine Minderheit auf einem dieser Wege einen mehrheitlich gefassten Ratsbeschluss beseitigen.
Ich bin daher der Auffassung, dass wir hier im Jahre 2011 eine gute Lösung gefunden haben, die es Bürgern ermöglicht, ihre Interessen einzubringen und durchzusetzen. Gleichzeitig wird mit dieser Lösung dafür Sorge getragen, dass Entscheidungen auch von einer Mindestzahl von Bürgern getragen werden. Liebe Piraten, ich glaube, auch das wird heute Abend nichts für Sie. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 16, und wir kommen zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in Drucksache 16/9020, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5743, über den wir debattiert haben, abzulehnen. Wir kommen damit zur Abstimmung nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Gesetzentwurf selbst. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Piraten. – Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Gesetzentwurf
Wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich schließe damit das Plenum und berufe es gleichzeitig wieder ein für morgen, Freitag, den 26. Juni 2015, 10 Uhr.
Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen und, wie es aussieht, noch relativ schönen Frühsommerabend.