Protokoll der Sitzung vom 25.06.2015

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/8977 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk – federführend – und den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. – Herr Minister Kutschaty, wenn Sie mögen, dürfen Sie natürlich an jeder Ausschusssitzung teilnehmen – keine Frage.

(Beifall von Dr. Joachim Paul [PIRATEN] – Lachen von Minister Thomas Kutschaty)

Möchte jemand der Überweisung nicht zustimmen? – Sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

16 Gesetz zur Abschaffung der Quoren bei Bür

gerentscheiden

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/5743

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik Drucksache 16/9020

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache, und Herr Kollege Körfges hat als erster Redner in der Debatte für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit einem Dichterwort meinen kurzen Redebeitrag einleiten. Johann Wolfgang von Goethe sagt: Getretener Quark wird breit, nicht stark. – In diesem Sinne will ich zu dem Antrag nicht viele Worte verlieren. Denn er ist im wahrsten Sinne des Wortes kaum der Rede wert.

Wir haben als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten – das eint uns mit vielen anderen Fraktionen hier – als Maßstab für kommunalpolitisches Handeln den Grundsatz der repräsentativen Demokratie.

(Dietmar Schulz [PIRATEN]: Wie denn jetzt? Goethe – ja oder nein?)

Plebiszitäre Elemente können dieses System der repräsentativen Demokratie sinnvoll ergänzen.

Wir haben mit einer sehr großen Mehrheit hier im Hause die repräsentative Demokratie an der Stelle durch die Absenkung von Hürden um die Möglichkeit bereichert, für viele Bürgerinnen und Bürger unmittelbar Entscheidungen herbeizuführen. Das hat so weit geführt, dass wir mittlerweile in Großstädten nur noch ein Zustimmungsquorum von 10 % haben. Die Abschaffung von Quoren insgesamt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist sowohl systemwidrig als auch inhaltlich unsinnig.

Wir schließen uns der Meinung der kommunalen Spitzenverbände in der Angelegenheit an und fordern ein Mindestmaß an demokratischer Legitimation. Wir sind deshalb für die Beibehaltung von Quoren. Wir werden Ihren Antrag mit großer Überzeugung ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Thönnissen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren erneut über den Bürgerentscheid als ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene.

Hierbei verwundert allerdings eine Sache – Herr Körfges hat es angesprochen –: Vor wenigen Tagen erst haben wir nämlich die Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe „Kommunales Ehrenamt“, die übrigens eine interfraktionelle Arbeitsgruppe war, zur Kenntnis genommen. Auf der einen Seite will man das Ehrenamt stärken. Auf der anderen Seite läuft

der Gesetzentwurf darauf hinaus, dass Räte und Kreistage weniger zu entscheiden haben.

Wie passt das zusammen? Wenn eigens eine Ehrenamtskommission eingerichtet wird, um die kommunalen Ehrenamtler zu stärken, wie kann man dann gleichzeitig ernsthaft dafür sein, Quoren bei Bürgerentscheiden abzuschaffen? Diese Abschaffung bedeutet ja eine Aufwertung von sogenannten direktdemokratischen Elementen, aber im direkten Gegensatz zum kommunalpolitischen Engagement.

Davon abgesehen würde plötzlich eine Klientelpolitik in ganz anderem Ausmaß möglich sein, als das jetzt der Fall ist.

(Beifall von der CDU)

Sehr kleine Minderheiten könnten plötzlich die Geschicke von Städten, Gemeinden und Landkreisen bestimmen. Im Extremfall – und das einfach einmal zur Verdeutlichung – würde eine Aufhebung der Quoren dazu führen, dass einem Bürgerentscheid bereits dann entsprochen würde, wenn nur zwei JaStimmen und eine Nein-Stimme abgegeben würden. Denn der Einwohneranteil, dem diese Stimmen bei jetziger Regelung entsprechen müssen, spielt dabei überhaupt keine Rolle mehr.

Das, meine Damen und Herren, kann erstens nicht wirklich in unserem Interesse sein und wirft zweitens die Frage auf, welche demokratische Legitimation hieraus erwachsen soll. Die Abschaffung der Quoren bei Bürgerentscheiden ist nicht tragbar. Es geht hier schließlich um Entscheidungen, die im Zweifel auch Ratsentscheidungen ersetzen.

Ganz davon abgesehen ist es auch fraglich, ob man Bürgerinnen und Bürgern zumuten kann, sich in oft sehr komplexe Sachverhalte so präzise einzuarbeiten, wie es ihre gewählten Vertreter tun müssen, um verantwortungsvolle Entscheidungen treffen zu können.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Bürgerentscheide, das wissen Sie, sind meist auf Ja- oder Nein-Entscheidungen reduziert. Oft bleiben Details außen vor oder werden nicht in der Tiefe geklärt, in der man sie klären müsste.

Die CDU-Fraktion will daher erstens, dass auch bei Bürgerentscheiden ein Mindestmaß an demokratischer Legitimation vorausgesetzt wird. Zweitens wollen wir die Räte und Kreistage nicht entmachten, sondern wir wollen sie stärken. Dazu leistet dieser Gesetzentwurf keinen Beitrag. So sehen es im Übrigen auch – und auch das hat mein Vorredner schon gesagt – die kommunalen Spitzenverbände. Sie bewerten Ihr Ansehen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion, als unter anderem nicht vereinbar mit dem geltenden Verfassungsrecht für die repräsentative Demokratie.

Die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundene ehrenamtliche und hauptamtliche Ar

beit der Bürgerinnen und Bürger sind ein zentraler Pfeiler für das Funktionieren unseres demokratisch verfassten Staatswesens.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Das ist doch die Demokratie von unten nach oben. Hier sollen nach unserer Auffassung auch die kommunalpolitisch Aktiven die Entscheidungen treffen können und mitbestimmen. Die CDU-Fraktion wird heute daher diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Thönnissen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Krüger.

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Frau Präsidentin! Lassen Sie mich vorab einen Blick zurückwerfen, und zwar auf den 8. Dezember 2011, als hier der Landtag Bürgerbegehren wesentlich erleichtert hat - seinerzeit mit Stimmen von SPD, Linken und Grünen beschlossen -, maßgeblich von uns initiiert.

Wir haben seinerzeit die Erweiterung des Katalogs der Themen, über die ein Bürgerbegehren, ein Bürgerentscheid durchgeführt werden können, erweitert, beispielsweise zum Bau von Einkaufszentren oder der Ausweisung von Gewerbegebieten. Der bisher geforderte Kostendeckungsvorschlag bis 2011 wurde durch eine Kostenschätzung ersetzt. Parallel dazu war dieser von der Verwaltung zu erarbeiten. Damit war einer der häufigsten Gründe, die zu Unzulässigkeiten von Bürgerbegehren geführt hat, beseitigt.

Wir haben parallel dazu die Quoren bei Bürgerentscheiden abgesenkt. Hans-Willi Körfges hat es gerade schon angesprochen: 10 % für Städte ab 100.000 Einwohnern. 15 % für Städte zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern. Insofern macht es Sinn, sich anzuschauen, was das ausgemacht hat, und eine kleine Bilanz zu ziehen.

Da gibt es eine nette Statistik. „Mehr Demokratie“ veröffentlicht das regelmäßig. Das kann man im Internet nachsehen. Seit 2012 wurden insgesamt 70 Bürgerbegehren initiiert. Davon sind sieben gescheitert an dem Quorum.

Man muss sich eines vor Augen halten: Wir greifen damit natürlich massiv in die Rechte des Rates ein. Wenn dem Vorschlag der Piraten gefolgt wird, heißt das auch – das ist gerade von meiner Vorrednerin angesprochen worden –, dass die Durchsetzung von Partikularinteressen wesentlich verstärkt werden kann. Verfassungsrechtlich hätte eine solche Änderung wahrscheinlich keinen Bestand, wenn sie überprüft wird. So wurde es zumindest von mehreren Experten in der Anhörung vorgetragen.

Wir sehen daher keine Veranlassung, hier eine entsprechende Änderung vorzunehmen. Ich glaube, dass wir mit den Veränderungen, die wir im Jahr 2011 vorgenommen haben, gut fahren, dass sich das bewährt hat. Insofern ist dieser Gesetzentwurf, der vonseiten der Piratenfraktion vorgelegt worden ist, zurückzuweisen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Abruszat.

Ganz herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Etwas humorvoll gesprochen: Es gibt Irrtümer. Es gibt Fehler. Und es gibt diesen Gesetzentwurf der Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion.

(Beifall von der FDP – Zuruf von den PIRATEN: Das ist ein Witz!)

Meine Damen und Herren, es ist so viel Richtiges gesagt worden. Ich will betonen: Deutschland hat eine repräsentative Demokratie. Damit sind wir gut gefahren. Deutschland hat zahlreiche direktdemokratische Instrumente auf lokaler Ebene, gerade hier auch in Nordrhein-Westfalen, durch entsprechende Vorstöße in der Vergangenheit. Das, was wir nicht brauchen, sind Regelungen, die faktisch zu einer Abschaffung der repräsentativen Demokratie führen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Dieses entwertet die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertreterinnen und Vertreter in den kommunalen Parlamenten. Das würde am Ende vor Ort zu unsachgerechten und chaotischen Verhältnissen führen. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf, wie alle Fachleute sagen, nicht zustimmungsfähig. Deswegen stimmen wir gleich mit Nein. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die Piratenfraktion spricht jetzt Herr Kollege Herrmann.