Mario Krüger
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Meine Damen, meine Herren! Herr Präsident! Herr Nettelstroth, das ist durchaus charmant, was Sie vorgetragen haben, durch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge Ihrem Beispiel der alten Oma gerecht zu werden, die mit einem Gebührenbescheid über 25.000 € konfrontiert wird.
Aber Sie sollten sich auch noch mal zu Gemüte führen, was unter anderem in der damaligen Anhörung beispielsweise durch die kommunalen Spitzenverbände bzw. ihre Vertreter vorgetragen worden ist.
Der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände führte unter anderem aus:
„Nach dem OVG NRW können wir bereits jetzt mehrere Straßenzüge, die in irgendeinem … Zusammenhang stehen …, zusammenzufassen und als eine Anlage abrechnen.“
Das bedeutet, die Last für die Gebäudeeigentümer wird minimiert.
Gesagt wurde auch, dass Vorausleistungen und Ratenzahlungen möglich sind.
Weiter sagte der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände:
„Das heißt: Das, was man sich von den wiederkehrenden Beiträgen erhofft, können wir in Nordrhein-Westfalen zum großen Teil schon heute machen.“
Soviel zu den Ausführungen der kommunalen Spitzenverbände.
Wenn man sich im Detail mit der Situation in den Bundesländern beschäftigt, in denen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge eingeführt worden ist, stellt man fest, es gibt diverse Knackpunkte, die bis heute noch nicht ausgeräumt sind. Insofern macht es Sinn, die Entwicklung in diesen Bundesländern zu beobachten und sich des Themas möglicherweise in einigen Jahren noch mal anzunehmen.
Ich will drei Beispiele nennen:
Erstens. Thema „Abrechnungsgebiete“: Sie sprechen davon, es muss ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang zu erkennen sein. Wie der im Detail auszusehen hat, ist völlig offen.
Wir kennen die Kreativität der Kommunen. Da gibt es Kommunen, die sagen: Unser Stadtgebiet ist so klein, so räumlich und funktional zusammenhängend, dass wir es als ein Abrechnungsgebiet betrachten. Möglicherweise fallen die hintenüber, wie wir das beispielsweise bei einer Klage erlebt haben – Sie
haben darauf Bezug genommen –, die dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt worden ist.
Zweitens. Thema „Abrechnungsmaßstab“: Sie müssen differenzieren nach Grundstücksgrößen, nach Art der möglichen Nutzung, nach dem Maß der möglichen Nutzung. Das ist besonders schwierig in Gemischtgebieten, in denen es einerseits gewerbliche Nutzung und andererseits Wohnbebauung gibt. Auch hier haben wir eine Situation, in der es mit Sicherheit in der jeweiligen Kommune Streit geben würde.
Drittens. Thema „Zweite Grundsteuer“: Ich will Ihnen die Erfahrungen aus Bayern nennen. Beispielsweise befürchtet „Haus und Grund“ in Bayern, dass auf die Art und Weise eine zweite Grundsteuer eingeführt wird. Es wird nicht zu Unrecht gesagt – das gilt auch für viele NRW-Kommunen –: In vielen Jahren ist die Instandsetzung komplett runtergefahren und im Rahmen der Gefahrenabwehr nur das Notwendigste gemacht worden. Wenn sich die Kommune jetzt für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge entscheidet, macht sie das, wozu sie eigentlich verpflichtet war und kleidet Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsmaßnahmen, um sie über wiederkehrende Straßenausbaubeträge zulasten der jeweiligen Gebäudeeigentümer abzuwickeln.
Letzter Punkt: Wenn Sie in diesem Zusammenhang eine neue Gebühr einführen, muss man der Bürgerschaft auch deutlich machen: Was kriegt ihr eigentlich dafür? – Wir kennen Situationen, in denen teilweise in 20, 30, 40 Jahren in Siedlungsbereichen nicht viel gemacht worden ist. Lediglich im Rahmen von Gefahrenabwehr sind irgendwelche Löcher geflickt worden. Wenn die Gebäudeeigentümer über 20 bis 30 Jahre zu entsprechenden Gebühren herangezogen werden, wird es großes Unverständnis geben.
Insofern glaube ich nicht, dass wir gut beraten sind, Ihrem Vorschlag zu folgen, den Kommunen eine entsprechende Option zu geben. Wir haben eine bewährte Abrechnungspraxis nach dem KAG, die gerichtsfest ist. Daher macht es keinen Sinn, die Kommunen auf einen so unsicheren Pfad zu bringen – mit der Konsequenz, dass sie möglicherweise, bezogen auf die Frage, inwieweit das umsetzbar ist, hinterher vor einem Scherbenhaufen stehen.
Insofern lautet meine Empfehlung: Lasst uns mal abwarten, wie die Erfahrungen in anderen Ländern aussehen! In vier bis fünf Jahren kann man sich gerne noch mal darüber unterhalten, ob das sinnvoll ist – Ja oder Nein. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Thema „Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ noch
nicht ausgereift. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Thönnissen, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. Zunächst einmal sollten Sie sich vor Augen führen: Wir arbeiten weiter an dem Thema „Stärkung der kommunalen Demokratie“. Wir haben in diesem Jahr das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung eingebracht und auch hier verabschiedet.
Wir haben deutlich gemacht, dass wir nicht nur die Arbeitsbedingungen auf der Ebene der kreisfreien Städte und der Gemeindevertretungen der kreisangehörigen Gemeinden in den Räten verbessern wollen, sondern wir haben auch deutlich gemacht, dass wir die Arbeitssituation in den Kreistagen verändern wollen. Es ist überhaupt nicht einzusehen, weshalb die Kreistage wesentlich weniger Rechte haben sollen, als wir sie heute in den kleinsten Gemeinden mit 4.000 oder 5.000 Einwohnern haben.
Selbstverständlich ist es so – deswegen haben wir in diesem Zusammenhang keine Begeisterungsstürme vonseiten der Landräte erwartet – … Man kann die weibliche Form hier nicht gebrauchen; denn es gibt ja keine Landrätinnen, aber das ist ein anderes Thema.
In Nordrhein-Westfalen? – Danke für die Information. Selbstverständlich ist es so, dass, wenn man in die Kompetenzen der Hauptverwaltungsbeamten eingreift, das nicht unbedingt zur Zufriedenheit der beteiligten Personen ausgeht. Das hat natürlich auch die Anhörung gezeigt.
Wenn wir, wie Christian Dahm ausgeführt hat, die Allzuständigkeit des Kreistages hier noch einmal festschreiben, das Rückholrecht bei Geschäften der laufenden Verwaltung festschreiben, den Kreisausschuss abschaffen, die Bildung eines Hauptausschusses verpflichtend einführen und den Kreistagen die Option einräumen, zum einen Wahlbeigeordnete zu bestellen und zum Zweiten aber auch den Zuschnitt der Dezernate vorzunehmen, dann geht das natürlich mit Macht- und Kompetenzverlusten der Landräte einher. Es mag sein, dass das möglicherweise 20, 30, 40, 50 Jahre lang gut funktioniert hat, aber es spricht nicht dafür, hier Situationen herzustellen, in denen die Kreistage in ihren Rechten schlechter behandelt werden als die Gemeindevertretungen von großen und kleineren Gemeinden, überhaupt nicht.
Wenn Sie vor diesem Hintergrund, Frau Thönnissen, von Konflikten sprechen, macht das deutlich, wie Sie zum Thema der kommunalen Selbstverwaltung stehen. Auch in der Anhörung ist deutlich gemacht worden, dass die Landräte in ihrer Weisheit maßgebend
sind. Der Kreistag hat sowieso nicht viel zu sagen. Wir wollen keine Diskussionen, wie man sie möglicherweise in Stadträten erlebt, so mein Eindruck aus der Anhörung.
Schauen Sie sich einmal die Aufgabenbereiche der Kreise an. Vornehmlich handelt es sich um überörtliche Aufgaben. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich einmal die Verbandsversammlungen der beiden Landschaftsverbände anzuschauen. Auch dort werden vornehmlich überörtliche Aufgaben erfüllt. Selbstverständlich haben diese auch Rechte, die mit den Rechten von Ratsvertretern in Gemeindevertretungen vergleichbar sind.
Insofern war es höchste Zeit …
Gerne.
Sie müssen nicht glauben, dass ich meine Erfahrungen ausschließlich aus meiner Heimatstadt Dortmund, einer kreisfreien Stadt, wie alle wissen, heranziehe. Selbstverständlich haben wir in diesem Zusammenhang mit unseren Vertretern in den Kreistagen selbst eine Vielzahl von Gesprächen geführt; diese haben das übrigens auch eingefordert. Nicht ohne Grund ist das seinerzeit
zwischen SPD und Grünen so vereinbart worden. Wir haben hier nämlich einen Handlungsbedarf gesehen.
Sie machen sich zum Bock der Landräte, wir machen uns zum Anwalt der Kreistage. – Vielen Dank.
Meine Damen, meine Herren! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Herr Präsident! Wenn man sich die Anträge von CDU und FDP ansieht und hier zu einer Einschätzung kommen will, kann man nur eines dazu sagen: Sie versuchen, hier einen Popanz aufzubauen – nicht mehr und nicht weniger.
Sie behaupten, wir würden die Kommunen mit den flüchtlingsbedingten Aufwendungen im Regen stehen lassen. Mitnichten ist das der Fall.
Dazu gehört sicherlich auch das Themenfeld „Integration“.
Ich empfehle Ihnen, dazu einmal einen Blick in den Haushaltsplan 2016 zu werfen.
Wir haben für flüchtlingsbedingte Ausgaben unter Einbeziehung der Nachträge insgesamt 4,6 Milliarden € in den Haushaltsplan 2016 eingestellt. Davon erhalten die Kommunen 2,8 Millionen € – allein im Bereich der pauschalierten Zuweisung nach FlüAG
2,1 Milliarden €. Die Bundesbeteiligung lag bei gerade einmal 1,4 Milliarden € oder, anders formuliert, bei gerade einmal 30 %. Das ist die Wahrheit.
Wir haben mit den Kommunen beispielsweise zum Thema „FlüAG“ vereinbart, dass wir zum Stichtag 1. Januar 2016 pauschaliert die Mittel zur Verfügung stellen.
Ich kann mich an Ihre Regierungszeit bis 2010 erinnern – ich hoffe, dass es keine Fortsetzung davon geben wird –, in der Sie unter anderem zurückgehende Aufwendungen zum Anlass für Kürzungen genommen haben. Also müsste man normalerweise – Bezug nehmend auf das Haushaltsjahr 2016 – entsprechende Zuwendungen der Kommunen in Abhängigkeit zu den Flüchtlingszahlen herunterfahren. Das war Ihre Herangehensweise, die ich bis 2010 in meiner Funktion als Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Dortmund regelmäßig wahrgenommen habe.
Nun gehen wir einmal einen Schritt weiter, Herr Nettelstroth. Schauen Sie sich den Entwurf zum Haushaltsplan 2017 an. Wir reden von Gesamteinnahmen aus der Beteiligung des Bundes in Höhe von etwa 856 Millionen €. Wir stellen den Kommunen insgesamt 2,3 Milliarden € zur Verfügung. Unsere Aufwendungen insgesamt liegen bei 4,2 Milliarden €. Oder anders formuliert: Das Land bleibt auf einer Nettobelastung von 3,3 Milliarden € sitzen.
Herr … Wo ist er? Christian? Nein, nicht Christian; Michael. Michael, bei der Nettobelastung hast du völlig recht: Der Anteil des Bundes an den Aufwendungen beträgt gerade einmal 20 %.
Wir haben im September dieses Jahres einen Integrationsplan beschlossen. In diesem Zusammenhang haben wir handlungsorientiert ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um dem Thema „Integration“ Rechnung zu tragen.
Wir machen damit deutlich, dass die Integrationspolitik von uns als Querschnittsaufgabe gesehen wird, die oberste Priorität besitzt. Das können Sie auch sehr wohl sowohl im Haushaltsplan 2016, und zwar im zweiten Nachtragshaushalt, als auch im Haushaltsplan 2017 nachvollziehen.
Ich nenne ein paar Beispiele, die zeigen, wo das Land zielorientiert seiner Verantwortung nachkommt.
Das ist beispielsweise beim Ausbau des Bildungsangebots der Fall. Integration wird zum Beispiel auch durch Weiterbildung verwirklicht. Die Ausweitung beträgt rund 400 Stellen. Das macht 20 Millionen € aus.
Mit Blick auf die frühkindliche Bildung gilt: Mehr als 30 % sind jünger als 18 Jahre. Dieser Bereich wurde von 5 Millionen € auf 30 Millionen € aufgestockt.
Außerdem gibt es kleinere Angelegenheiten, zum Beispiel 400.000 € für den Aufbau eines mehrsprachigen Internetportals.
So geht das in einem durch. Das heißt: Wir sind nicht der Auffassung, dass man in diesem Zusammenhang mit pauschalierten Zuweisungen den Bedürfnissen der Kommunen Rechnung tragen kann, sondern wir stellen ganz bestimmte Angebote zur Verfügung, durch die die entsprechenden Bedürfnisse abgedeckt werden.
Das ist die Herangehensweise von Rot-Grün. Da sind wir auch gut beraten – zumindest nach den Stimmen, die wir aus dem kommunalen Raum wahrgenommen haben.
Jetzt komme ich zu den netten Briefen, die Sie geschildert haben, von diversen Hauptverwaltungsbeamten etc. Ich hatte vor ungefähr drei oder vier Wochen ein Gespräch mit jemandem aus dem Kreis der kommunalen Spitzenverbände, der in der Hierarchie relativ hoch angesiedelt ist. Er hat mir gegenüber bezogen auf die Frage der Weiterreichung von Mitteln des Bundes formuliert:
Seit 2010 hat das Land nicht irgendwelche Mittel abgeschöpft, sondern diese Mittel eins zu eins weitergereicht. Das unterscheidet die jetzige Landesregierung sehr wohl von der damaligen schwarz-gelben Regierung. Wenn wir heute als kommunale Spitzenverbände eine Beteiligung bei den Integrationspauschalen fordern, Herr Krüger – so waren seine Worte –, dann müssen wir das tun. Es gibt entsprechenden Druck aus der kommunalen Familie. Eigentlich ist die Frage, ob wir hier einen Anspruch haben, zu verneinen; denn uns ist klar, dass die entsprechenden Gelder in Höhe von 434 Millionen €, die der Bund zur Verfügung stellt, ausschließlich zur Entlastung der Landeshaushalte vorgesehen waren. – Vielen Dank.
Meine Damen, meine Herren! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Herr Präsident! Herr Höne, wir haben den Raubzug durch die kommunalen Kassen beendet. Führen Sie sich einmal die Situation vor Augen. 2010 waren es mehr als 100 Kommunen, die einen Nothaushalt gefahren haben. Heute reden wir von einigen wenigen.
Wir haben die Verschlechterungen, die Sie im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs vorgenommen haben, beseitigt –
ob es die Herausnahme der Befrachtungen mit über 166 Millionen € pro Jahr ist oder ob es die Einbeziehung der Grunderwerbsteuer ist, für die Ihre Fraktion seinerzeit gestanden hat. Allein das macht einen Betrag von rund 500 Millionen € aus, der hier aus dem Landeshaushalt bereitgestellt wird oder, anders formuliert, zu einer Erhöhung der Verbundquote um 1 % führt.
Sehen Sie sich die Zahlen an. 10,64 Milliarden € sind ein Plus von 264 Millionen € gegenüber dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2016.
Parallel müssen Sie noch die anderen Leistungen berücksichtigen, die das Land den Kommunen bereitstellt – ob es das Thema „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ mit einem Anteil des Landes von 400 Millionen € pro Jahr ist, ob es das Thema „Flüchtlingspauschalen“ ist oder ob es diverse andere Programme sind, beispielsweise das Programm „Gute Schule 2020“, mit dem den Schulen vier Mal 500 Millionen € zur Verfügung gestellt werden, was auch zu einem weiteren Hebesatzpunkt führt.
In der Summe macht das 24 bis 25 Milliarden € aus, die im nächsten Jahr den Kommunen insgesamt aus dem Landeshaushalt zur Verfügung stehen. Das unterscheidet uns von Schwarz-Gelb.
Einheitslastenabrechnungsgesetz, Herr Höne; zur Erinnerung.
Wir haben seit 2009 eine jährliche Entlastung in Höhe von 130 Millionen € bis 155 Millionen € vorgenommen. Wir haben von 2007 bis 2009 auf Rückforderungen von etwa 240 Millionen € verzichtet. Aufaddiert ist alleine das unter Einbeziehung des Haushaltsjahres 2017 eine Summe von 1,5 Milliarden €. So gehen wir mit den Kommunen um.
Das macht deutlich, dass wir dem Anspruch, den wir uns 2010 und 2012 gesetzt haben, zur Gesundung der kommunalen Kassen beizutragen, gerecht werden. Wir werden uns von Ihnen auch nicht beirren lassen. Wir werden auf diesem Weg weitermachen und wollen einmal schauen, wie Ihre Konzepte und
Ihre Anträge in diesem Zusammenhang aussehen. Bezeichnend ist, dass Sie neben den Forderungen, die Sie hier gerade vorgetragen haben, nicht einen einzigen Punkt in diesem Zusammenhang zum Gegenstand von Haushaltsanträgen gemacht haben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich kann jetzt die Redezeit der anderen mit nutzen, oder?
Nein, das will ich auch gar nicht tun.
Alles Wesentliche ist von meinen Vorrednern gesagt worden.
Warum und weshalb wir hier überhaupt debattieren sollen, lieber Herr Herrmann, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Piratenfraktion, hat sich mir überhaupt nicht erschlossen. Wir werden so verfahren, wie es seinerzeit der federführende Ausschuss beschlossen hat, und zwar dem Gesetzentwurf zustimmen. Das ist ein rein formaler Akt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Ich will einen anderen Zungenschlag in die Argumentation hineinbringen als der, der von den beiden Beteiligten im Vorfeld benutzt wurde.
Zunächst einmal, Herr Herrmann: Ihr Anliegen, das Sie vortragen, ist durchaus gerechtfertigt. Nur ist der Lösungsvorschlag, den Sie uns aufzeigen, unseres Erachtens nicht praxistauglich bzw. mit den vereinbarten Regelungen nicht zu vereinbaren.
Ich möchte auf den jetzigen Verfahrensstand eingehen. Dort, wo sich die Räte entschieden haben, Ratssitzungen über Bild- und Tonaufzeichnungen mittels Internet – über Livestreaming, wie es so schön heißt – zu veröffentlichen, ist die Einwilligung eines jeden einzelnen Betroffenen notwendig, und zwar für jeden einzelnen Redebeitrag.
Diese Aufzeichnungen werden dann für ein Jahr gespeichert. Mitarbeiter der Verwaltung, die möglicherweise in das Bild hineinkommen, können der Aufzeichnung widersprechen. Die Aufzeichnungen, die vorgenommen werden, erfolgen ausschließlich von Redebeiträgen, die vom Rednerpult aus gehalten werden.
Wenn man sich einmal die Praxis in den kommunalen Räten ansieht, dann stellt man fest, dass Redebeiträge üblicherweise nicht vom Rednerpult gehalten werden – sofern es überhaupt vorhanden ist –, sondern in der Regel vom Platz erfolgen.
Da stecke ich in dem Dilemma, dass jemand gerne seinen Beitrag veröffentlicht sehen möchte, der dazu auch eine entsprechende Einwilligung erteilt; er hat aber Sitznachbarn vor ihm, neben ihm, hinter ihm, die in dem Bild mit aufgezeichnet werden. Und die können dieser Veröffentlichung widersprechen.
Insofern gibt es da durchaus Handlungsbedarf, nämlich einerseits bei der Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Kommunalpolitikern, und andererseits ein Instrument zu finden, wie die Bürgerschaft über das Ratsleben ein Stück weit besser informiert werden kann.
Diesem Anspruch werden Sie mit Ihrem Gesetzentwurf aber nicht gerecht, weil Sie den Aspekt „Wahrung der Persönlichkeitsrechte“ völlig ausgeklammert haben. Herr Herrmann, wir haben hierzu diverse Gespräche mit dem Datenschutzbeauftragten geführt, um gemeinsam mit dem Ministerium zu überlegen, inwieweit es praktikable Lösungen gibt, die es ermöglichen, bei Einwilligung der Betroffenen auch Aufzeichnungen für Reden vorzunehmen, die vom Platz gehalten werden, wohlwissend, dass dann auch automatisch die Sitznachnachbarn mit aufgezeichnet werden.
Wir haben bisher noch keinen praktikablen Weg gefunden. Insofern – bei aller Sympathie für Ihr Anliegen, das wir durchaus für gerechtfertigt halten – halten wir den Weg, den Sie uns hier aufzeigen, für keinen guten und werden uns deswegen auch gegen die Gesetzesvorlage aussprechen.
Das heißt aber nicht, dass das Anliegen nicht gerechtfertigt ist. Wir werden schauen, wie wir es in den weiteren Monaten, möglicherweise auch in der nächsten Legislaturperiode, erneut aufgreifen können. – Bis dahin.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Frau Thönnissen, das Thema „Kreistag und Mehrbelastung der Mitglieder in den Kreistagen“ werden wir nicht heute, sondern beim nächsten Mal diskutieren, wenn wir die Anhörung im Fachausschuss ausgewertet haben und zu einer abschließenden Beratung im Plenum kommen. Vielleicht kann man Sie noch überzeugen, dass es nicht ganz so ist, wie es gerade geschildert worden ist.
Ich will aber gerne an die Ausführungen von Ihnen, Frau Thönnissen, und auch von Frau Steinmann anknüpfen. Wir bringen einen vierjährigen Prozess zum Abschluss, der mich, gemessen an seinen Ergebnissen, sehr zufrieden stimmt. Wir haben, anknüpfend an eine Empfehlung der Ehrenamtskommission, eine Vielzahl von Regelungen neu formuliert, die insbesondere mit dem Ziel, das kommunale Ehrenamt aufzuwerten, gemeinsam mit uns diskutiert worden sind.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal allen Akteuren danken, insbesondere den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunalpolitischen Vereinigungen, die sich über einen langen Zeitraum hinweg konsensorientiert in die Diskussion eingebracht haben.
Wer sich die Anhörung und das, was in dem Zusammenhang vorgetragen worden ist, noch einmal ansieht, stellt fest, dass wir Regelungen gefunden haben, die auf eine breite Zustimmung treffen.
Ich will – über das hinaus, was bereits vorgetragen worden ist – drei Bereiche vorstellen, die uns wichtig sind:
Erstens: Vereinheitlichung des Verdienstausfalls. Auch ich war wie viele andere lange in Gemeindevertretungen unterwegs. Sie kennen die Situation. Die untere Grenze für die Erstattung des Verdienstausfalls ist in einzelnen Gebietskörperschaften oftmals unterhalb des Mindestlohns angesiedelt gewesen, die obere Grenze bei 20 bis maximal 30 € – mit der
Konsequenz, dass Arbeitnehmer oder Selbstständige, die mit Stundenlohnsätzen von mehr als 20 € arbeiten bzw. vergütet werden, in der Regel draufgezahlt haben. Das heißt: Bei einem Brutto von monatlich gut 3.400 € musste man draufzahlen.
Das ist in den einzelnen Gebietskörperschaften sehr unterschiedlich gehandhabt worden. Unsere Herangehensweise war, per Erlass die entsprechenden Grundlagen für eine landeseinheitliche Regelung zu schaffen und als Land vorzugeben, nach welchen Kriterien der Verdienstausfall künftig zu regeln ist.
Zweitens: Mindestfraktionsgrößen. Um die bisherigen Regelungen zu verdeutlichen, nehme ich als Beispiel die Stadt Neuss mit 155.000 Einwohnern und 68 Ratsmitgliedern. Zwei Ratsmitglieder reichen aus, um eine Fraktion zu bilden, also ein Stimmenanteil von etwa 2,6 %. Warum bilden in Neuss zwei Ratsmitglieder eine Fraktion? Neuss ist kreisangehörig. In der wesentlich kleineren Stadt Bottrop mit 117.000 Einwohnern und einem deutlich kleineren Rat mit 54 Mitgliedern sind demgegenüber drei Ratsmitglieder nötig, um eine Fraktion zu bilden. Man muss also mehr als 5 % der Stimmen erreichen, um eine Fraktionsgemeinschaft bilden zu können. Solche Unterschiede waren überhaupt nicht nachvollziehbar.
Parallel dazu war die Entwicklung einer zunehmenden Bildung von technischen Fraktionen zu beobachten. Da gibt es merkwürdige Beispiele wie etwa aus dem Kreistag Gütersloh, in dem FDP und AfD eine Fraktionsgemeinschaft gebildet haben. In anderen Gebietskörperschaften wurde eine Fraktion von Piraten und Linken gebildet.
Da muss man sich allen Ernstes fragen: Gibt es überhaupt ein gemeinschaftliches Interesse, Politik zu machen? Oder war für die Bildung einer Fraktionsgemeinschaft nicht eher die Zielsetzung ausschlaggebend, dass man auch über entsprechende finanzielle Zuwendungen verfügen will und deswegen diesen Weg geht?
Wir wollen das verschärfen und daher die Mindestfraktionsgröße in Abhängigkeit von der Ratsgröße anheben. Ab 51 Ratsmitgliedern bilden drei, ab 75 Ratsmitgliedern vier und ab 90 Ratsmitgliedern fünf Ratsmitglieder eine Fraktionsgemeinschaft. Das ist etwa die Größenordnung, dass 4,5 bis 5 % der Stimmen erreicht werden müssen.
Drittens: Fraktionszuwendungen. Diesen Bereich haben wir letztes Jahr im Rahmen eines Erlasses geregelt. Ich kann noch nicht erkennen, dass da eine große Bewegung eingesetzt hat. Wir haben momentan immer noch sehr unterschiedliche Herangehensweisen. Es gibt Städte oder Gemeinden mit 45.000 Einwohnern, in denen 200 € als Fraktionszuwendungen pro Jahr und Ratsmitglied zur Verfügung gestellt werden, während vergleichbare Gemeinden gleicher
Größenordnung mit 5.000 €, 6.000 €, teilweise bis zu 17.000 € dabei sind.
Da bleibt abzuwarten, inwieweit man diesen Erlass aufgreift bzw. hier die Notwendigkeit sieht, Fraktionen angemessen auszustatten, damit sie ihre Arbeit erledigen können.
Es bleiben Baustellen übrig.
Ich will insbesondere eine benennen, die wir aber hier nicht regeln können, sondern die nur auf der Bundesebene geregelt werden kann; das ist das Thema „Anrechnung von Einkünften aus kommunalpolitischen Tätigkeiten“. Das gilt insbesondere für Leute, die Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Unterhaltsrecht oder nach dem BAföG beziehen.
Hier ist es so, dass diese Einkünfte aus der kommunalpolitischen Tätigkeit angerechnet werden und damit kein großes Interesse bei diesem Personenkreis besteht, sich entsprechend zu engagieren. Aber auch diese Leute müssen wir ins das Ehrenamt bringen; ihnen sollten dadurch keine Nachteile erwachsen. Das ist aber, wie gesagt, eine Angelegenheit, die auf Bundesebene zu regeln ist.
Insgesamt ist das ein sehr zufriedenstellender Prozess. – Meine Redezeit ist zu Ende. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Umsetzung.
Meine Damen, meine Herren! Es ist schon richtig, Manfred Busch ist Mitglied der Grünen und nicht Mitglied der Sozialdemokraten.
Wenn man so ein Feindbild hat, Herr Kuper, kommt man schon mal durcheinander und kann nicht zwischen Rot und Grün unterscheiden.
Ich wollte eigentlich etwas ganz anderes sagen – in Analogie zu dem, was gerade Herr Dahm ausgeführt hat –, trenne mich aber davon und gehe auf Ihren Beitrag ein.
Ich frage mich allen Ernstes: Herr Kuper, wo waren Sie die letzten fünf Jahre? Sie sprechen davon, der Stärkungspakt sei ein Steuererhöhungsprogramm. Es ist richtig, dass die Kommunen bezogen auf die Frage, wie sie ihre Haushaltssituation verändern, verbessern können, in Teilbereichen Mehreinnahmen durch eine Anhebung der Grund- und Gewerbesteuer von 28 bis 30 % erzielt haben. Die Größenordnung ist davon abhängig, wo man genau hinguckt.
Es ist aber auch richtig, dass wir 2010 gesagt haben: Dieser Stärkungspakt wird nur dann gelingen, wenn es – erstens – möglich ist, aus dem Landeshaushalt entsprechende Gelder bereitzustellen, wenn die
Kommunen – zweitens – bereit sind, ihre eigenen Haushaltsanstrengungen zu verbessern und wenn der Bund – drittens – seiner Aufgabe gerecht wird und die sozialen Aufwendungen der Kommunen, die stetig ansteigen, endlich entsprechend gegenfinanziert.
Wenn Sie sich vor Augen führen, dass zum Thema „Bundesteilhabegesetz – Eingliederungshilfen“ seinerzeit – das ist schon viele Jahre her – eine Kostenentlastung von 5 Milliarden € versprochen worden ist und bis heute noch nicht absehbar ist, wann diese 5 Milliarden kommen, dann werden Sie erkennen können, dass zumindest einer der Akteure, der in diesem Zusammenhang auch gefordert war, seine Hausaufgaben nicht oder nur in unzureichendem Maße gemacht hat.
Zum Zweiten sagen Sie: Die tatsächliche Situation bleibt unberücksichtigt. – Das heißt, Sie haben einen starren Rahmen, in dem sich Kommunalpolitik überhaupt nicht bewegen kann.
Ich empfehle Ihnen, sich mal die Haushaltrechnungen früherer Jahre – 2009, 2010, 2011 oder auch 2008 – zum Beispiel in Zusammenhang mit dem Thema „Investitionsquoten“ anzusehen. Sie werden dann eine ganze Reihe von Kommunen wahrnehmen können, die heute mit im Stärkungspakt sind, die für Investitionsmaßnahmen höhere Zuweisungen erhalten haben, als tatsächlich verausgabt wurde, oder die – anders formuliert – ihre pauschalen Zuwendungen letztlich nutzen müssen, indem sie ihre konsumtiven Aufwendungen entsprechend gegenfinanzieren. – Das war die Realität.
Heute haben sie erstmalig die Möglichkeit, hier entsprechend tätig zu werden. Wenn Sie sehen, wie in der Kommunalpolitik – ob im Duisburger Rathaus, in Leverkusen oder in Mönchengladbach – die Situation wahrgenommen wird: Das ist eine ganz andere als zu Ihrer Zeit.
Thema „Lösung der Altschuldenfrage“: Wissen Sie, wir haben das zum Thema gemacht. Und wir wissen, an wem das gescheitert ist. Wir haben einen auslaufenden Solidarpakt Ost. Es wäre möglich gewesen, die nicht eingesetzten Gelder für einen kommunalen Altschuldenfonds zu verwenden. Dazu war Ihre Bundespartei, Ihre Bundestagsfraktion aber nicht bereit.
Kommen wir nun zu den Zahlen – Sie sagen ja immer, der wirkt nicht –, ich habe ein paar herausgesucht. Man sollte auch immer gucken, wie die Haushaltsrechnungen sind, und nicht unbedingt, wie die Haushaltsplanungen aussehen. Ich nenne Beispiele.
Stadt Hagen: 2010 einen Aufwand von 580 Millionen €, ein Defizit von 126 Millionen €. Im Haushaltsjahr 2016 sprechen wir hier von einem Defizit von
12,6 Millionen € und einem Aufwand von 687 Millionen €. Anders formuliert: Wir haben das Defizit im rund 90 % reduzieren können.
Stadt Duisburg: 2010 ein Defizit von 163 Millionen €. Sie hat erstmalig mit der Haushaltsrechnung 2015 einen Überschuss von 11,5 Millionen € ausgewiesen.
Diese Beispiele könnte ich fortführen, aber im Hinblick auf die Zeit lasse ich das sein.
Letztendlich zeigen auch die Berichte – Herr Kuper, laufen Sie nicht weg, sondern hören Sie zu! –, die wir dazu erhalten haben, dass der Stärkungspakt seine Wirkung entfaltet. Das sagen auch die kommunalen Spitzenverbände. Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Realität wahrnehmen würden. – Vielen Dank.
Herr Kuper, Michael Hübner hat gerade ausgeführt: 2010 liefen Ihre Vorschläge zur Finanzierung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen darauf hinaus: Wir stellen 700 Millionen € pro Jahr zur Verfügung und finanzieren das über Befrachtungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz, das heißt komplett – komplett! – aus den kommunalen Kassen. Sie wollten kein eigenes Geld dazugeben.
Wir bringen 70 % der Gelder für die Stufe 1 und die Stufe 2 aus dem Landeshaushalt selbst bei – rund 3,6 Milliarden € –, und wir finanzieren die Stufe 3 aus dem Rücklauf der Gelder der Stufen 1 und 2, die abgebaut werden. Wir werden voraussichtlich 250 Millionen € für die Stufe 3 einsetzen. Das sind 175 Millionen € an Landesgeldern. – Das ist die Wahrheit.
Ich bin ab und zu vor Ort, unter anderem in kleineren Gemeinden wie Laer. Dort habe ich auch mit den örtlichen CDU-Vertretern darüber gesprochen, warum sie sich nicht freiwillig um Stufe 2 bemüht haben. Die Antwort lautete: Das hätten sie gerne getan, aber vonseiten des Landesverbandes der CDU sei ihnen vorgegeben worden: Lasst bloß die Finger davon! – Und sie haben gemeinsam mit uns erkennen müssen: Es wäre gut gewesen, wenn sie seinerzeit Anträge zur Teilnahme an Stufe 2 gestellt hätten. – Das ist die Wahrheit.
Ich würde von Ihnen gerne mal ein überzeugendes Konzept hören, wie Sie die Gesundung der Finanzen angehen wollen.
Bisher habe ich nämlich nichts außer großen Wolken gesehen, die Sie an den Himmel malen. – Vielen Dank.
Meine Damen, meine Herren! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Herr Präsident! Ich möchte heute anders an die Frage, wie wir mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz umgehen, herangehen als in früheren Jahren.
In früheren Jahren haben wir deutlich gemacht, was wir alles Gutes getan haben, haben im Zusammenhang aufgerechnet, wie sich denn in den schwarzgelben Regierungszeiten das Land zulasten der Kommunen bereichert hat und welche Änderungen wir in diesem Zusammenhang vorgenommen haben. Das erspare ich Ihnen heute.
Aber eines, Herr Höne, will ich Ihnen deutlich sagen: Wenn Sie sagen, dass dieses Spitzenergebnis der verteilbaren Verbundmasse das Ergebnis der sprudelnden Steuereinnahmen sei, dann ist das nur eine Antwort. Es gibt aber noch eine andere Antwort, die Sie auch hätten geben können.
Wir hatten 2009 eine verteilbare Verbundmasse von 7,9 Milliarden €. Heute liegen wir bei 10,5 Milliarden € oder – anders formuliert – bei einem Plus von 2,6 Milliarden €. Etwa 2 Milliarden € davon sind den sprudelnden Steuereinnahmen zugestanden, aber mehr als 500 Millionen € legen wir als Landesgesetzgeber dazu, und zwar zum einen durch die Herausnahme der Befrachtungen in Höhe von rund 166 Millionen €, die Sie seinerzeit eingeführt haben, und zum anderen durch die Einbeziehung der Grunderwerbsteuer; das haben Sie seinerzeit nicht getan.
Das sollten Sie in diesem Zusammenhang auch erwähnen.
Des Weiteren haben Sie von fiktiven Hebesätzen gesprochen. Liebe Zuhörer, fiktiv heißt, man würfelt irgendwie. Es wird aber nicht gewürfelt, sondern es handelt sich um die mittleren Hebesätze aller NRW
Kommunen abzüglich 5 %. Warum machen wir das? Warum halten wir an fiktiven bzw. mittleren Hebesätzen abzüglich 5 % fest? Weil wir natürlich wissen, dass die Kommunen einen gewissen Gestaltungsspielraum bezogen auf die Höhe ihrer Einnahmen haben.
Folgendes sollten wir allerdings nicht tun: Wir sollten nicht in Abhängigkeit zu den jeweils genutzten Gestaltungsspielräumen entsprechend in das Gemeindefinanzierungsgesetz nachfinanzieren; denn das würde der Willkür Tür und Tor öffnen.
Frau Thönnissen, ich weiß nicht, ob Sie das Urteil des Verfassungsgerichtes Münster aus Mai richtig gelesen oder verstanden haben. Der Landesverfassungshof hat zum wiederholten Male anerkannt, dass die Art und Weise, wie wir mit der Gemeindefinanzierung umgehen, sprich die Art und Weise, wie wir die Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligen, völlig in Ordnung ist. Wir kommen unserer Verpflichtung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Landeshaushaltes nach, und wir können uns auch im Vergleich zu anderen Bundesländern messen lassen.
Herr Höne, Sie sind noch relativ neu im Kommunalausschuss. Ich empfehle Ihnen – das gilt auch für Sie, Frau Thönnissen –, sich einmal eine Studie des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern anzuschauen, die in diesem Zusammenhang die verschiedenen Ausgleichssysteme der einzelnen Bundesländer beleuchtet hat. Diese ist relativ einfach zu lesen. Da sehen Sie, welche Verbundsätze zugrunde gelegt werden, welche Verbundgrundlagen zugrunde gelegt werden und wie hoch die Kommunalisierungsgrade sind. Wenn Sie das gelesen und auch verstanden haben, dann werden Sie erkennen, dass wir uns bezogen auf die Frage der kommunalen Finanzen durchaus sehen lassen können.
Wir haben neben Hessen und Niedersachsen mit 23 % den höchsten Verbundsatz.
Das hat etwas mit der Entwicklung der sozialen Lasten zu tun; ohne Zweifel. Bezogen auf die Sachaufwendungen betrug die Steigerungsrate in den letzten Jahren etwa 1 %.
Die Personalaufwüchse bzw. Steigerungsraten im Personalaufwand betrugen etwa 2%. Dafür haben wir einen relativ starken Anstieg der sozialen Aufwendungen, nämlich im Schnitt zwischen 4,5 und 5 %, teilweise auch über 5 %, zu verzeichnen. Das
macht auch die Entwicklung des Soziallastenansatzes aus, der in diesem GFG mit – jetzt muss ich einmal nachschauen – 17,63 festgeschrieben wird.
Wenn Sie, Frau Thönnissen, das Urteil richtig gelesen haben, dann werden Sie festgestellt haben, dass der Landesverfassungshof dazu – ich beziehe mich hier auf die Ziffer 105 – Folgendes ausgeführt hat:
„Die Beschwerdeführerinnen machen zu Recht systematische ‚Übernivellierungen‘ wegen der Art der Finanzierung der Soziallasten im kreisangehörigen Raum geltend. Dies wird der Gesetzgeber zukünftig zu berücksichtigen haben. Die systematischen Verzerrungen beruhen darauf, dass der Soziallastenansatz auf Gemeindeebene ‚verortet‘ wird, obwohl die Kosten für die Sozialleistungen im kreisangehörigen Raum zu einem großen Teil von den Kreisen getragen werden, und die Soziallasten der Kreise über die Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden refinanziert werden.“
Was heißt das? Das heißt, wir haben den Aufwand bei den Kreisen und die Einbeziehung dieser Aufwendungen bei den kreisangehörigen Gemeinden.
Und wenn wir entsprechende Veränderungen vornehmen – und das wird das Gutachten zeigen –, dann werden sich diese Veränderungen im kreisangehörigen Raum darstellen. Solange im kreisangehörigen Raum bzw. innerhalb eines Kreises der Aufwand im Bereich der Sozialleisten gleich hoch ist, werden die Veränderungen minimal sein. Problematisch wird es aber in den Kreisen werden, die einerseits strukturschwache Gemeinden und andererseits strukturstarke Gemeinden haben.
Ein Beispiel hierfür ist der Kreis Mettmann. Langenfeld und Monheim werden davon profitieren, Heiligenhaus und Mettmann mit Sicherheit nicht.
Insofern gibt es mehrere Möglichkeiten, wie man herangeht.
Eine der Möglichkeiten ist, in einem gewissen Umfang den Mehrwert, der aus einem gestiegenen Soziallastenansatz resultiert, sozusagen zulasten der jeweils betroffenen kreisangehörigen Gemeinden abzuschöpfen und in Richtung der Schlüsselzuweisungen für die Kreise zu schieben.
Eine andere Möglichkeit wäre, das Kreisumlagegesetz entsprechend zu ändern und eine Situation herzustellen, in der diese Übernivellierung abgeschöpft wird, mit der Konsequenz, dass natürlich strukturschwache Gemeinden im kreisangehörigen Raum entsprechende Nachteile hinzunehmen haben.
Das ist die Hauptaussage, die in der Urteilsbegründung getroffen ist. Darauf hat der Landesgesetzgeber zu achten, und dem werden wir auch im Rahmen der künftigen Gemeindefinanzierungsgesetze nachkommen.
Dass dies Zeit braucht, ist völlig normal. Daher erfolgt auch das Einfrieren auf Grundlage der Daten der Haupt- und Nebenansätze des Jahres 2016 für 2017, obwohl ich immer ein Verfechter davon gewesen bin, laufend zu aktualisieren. Wenn sich nämlich der Aufwand verändert, dann muss dieser im Gemeindefinanzierungsgesetz auch entsprechend dargestellt werden.
Das wird eine spannende Diskussion werden, und da bin ich mal gespannt, inwieweit denn die Beschwerdeführer, die diese Verfassungsklage angestrengt haben, mit dem abschließenden Ergebnis hinterher zufrieden sein werden.
Ich bin auch gespannt, inwieweit der Städte- und Gemeindebund, der diese Klage massiv vorangetrieben hat, hier im Sinne aller kreisangehörigen Gemeinden gut beraten war.
Aber das wird eine Angelegenheit sein, mit der sich der künftige Landtag zu beschäftigen hat. Wir wissen, wie die Vorlaufzeiten sind. Das Gutachten wird möglicherweise erst im Sommer vorliegen, und ich glaube, da werden manchen bezogen auf die Frage: „Was ist in dem Zusammenhang angestoßen worden?“ die Augen aufgehen.
Was wir nicht machen können, ist, auf Dauer den Soziallastenansatz abzusenken. In der Fragestunde gestern hat Minister Jäger dem Kollegen Schemmer noch einmal deutlich gemacht, nach welchen Kriterien das Gemeindefinanzierungsgesetz aufgebaut und ist weshalb so verfahren werden muss, wie verfahren wird. Das heißt, wir haben normierte Aufwendungen einerseits …
Weiß ich. Es stellt sich im Alter eine gewisse Sturheit ein – ich merke das langsam auch selbst –, und dann ist man nicht bereit, auf irgendwelche Argumente einzugehen. Insofern sei ihm das zugestanden an dem Punkt.
Nur, wenn wir entsprechende Aufwandszuwächse im Bereich der Sozialleistungen bzw. Sozialaufwendungen haben, dann wird man das zukünftig im Soziallastenansatz auch entsprechend darstellen müssen. Diese Wechselwirkung zwischen Hauptansatzstaffel einerseits und Soziallasten andererseits führt dazu, dass wir die Vor- und Nachteile in den jeweiligen Gebietskörperschaften natürlich entsprechend vorfinden.
Hauptansatzstaffel bzw. Einwohnerveredelung. Herr Höne, ich empfehle Ihnen, sich einmal anzuschauen – auch diese Studie aus Mecklenburg-Vorpommern –, in welchem Umfang das Thema „Ein
wohnerveredelung“ oder Hauptansatzstaffel aufgegriffen wird. Fast alle Flächenbundesländer greifen darauf zurück. Auch die Gutachten haben in der Vergangenheit bestätigt, dass es ein guter Verteilmaßstab ist. Denn es gibt sehr wohl einen Zusammenhang zwischen der Größe von Städten einerseits und den Aufwendungen andererseits.
Und daran werden wir auch festhalten. Das heißt, wenn wir Veränderungen vornehmen in Anlehnung an den …
Es geht einfach darum, inwieweit man das Ganze gerecht organisiert, nicht darum, ob man jemanden in diesem Zusammenhang bevorzugt oder benachteiligt. Es geht darum, inwieweit man auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Untersuchung einen Verteilmechanismus findet, der einer externen Prüfung standhält.
Die Verteilmechanismen, die wir in diesem Zusammenhang der Gemeindefinanzierung zugrunde gelegt haben, wurden bisher in allen Verfassungsklagen bestätigt, so auch in der zum GFG 2012. Nur, die Hinweise, die zum Thema „Soziallastenansatz im kreisangehörigen Raum“ gemacht wurden, werden entsprechende Konsequenzen haben. Das haben ich Ihnen heute entsprechend vortragen wollen, damit keiner im Nachgang aus allen Wolken fällt, wenn das ganze Verfahren nicht das Ergebnis findet, das man sich vorher gewünscht hat. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das ist ein guter Tag für das kommunale Ehrenamt. Wir bringen einen mehrjährigen Prozess zum Abschluss. Heute setzen wir die Empfehlungen der Ehrenamtskommission um. Insofern erleben Sie einen sehr zufriedenen Mario Krüger.
Der vorliegende Gesetzentwurf greift verschiedene Bausteine auf. Wir ändern zum Ersten die Gemeindeordnung, zum Zweiten die Kreisordnung, zum Dritten die Landschaftsverbandsordnung und zum Vierten das Gesetz über den Regionalverband Ruhr. Als kleinen Nachtrag gibt es zum Fünften noch die Änderung im Sparkassengesetz bezogen auf die Frage der Hauptverwaltungsbeamten.
Von meiner Vorrednerin ist schon angesprochen worden, wer sich denn überhaupt noch in den Räten wiederfindet bzw. welche Bevölkerungsgruppen überhaupt noch in diesem Zusammenhang wahrgenommen werden. Meine Erfahrung ist: Demokratie und politische Willensbildung erleben die meisten
Menschen nicht unbedingt über Debatten im Bundestag oder Debatten im Landtag, sondern in der Regel vor Ort in den Gemeindevertretungen selbst.
Wer sich vor Augen führt, welche Zugangsvoraussetzungen wir mittlerweile haben und welche Hürden aufgebaut werden, Politik, politisches Ehrenamt, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, stellt fest, dass es hier einen Handlungsbedarf gibt.
Ich mache das einmal am Thema „Verdienstausfall“ fest. Derzeit kann jede Kommune im Einzelfall regeln, in welchem Umfang Verdienstausfall erstattet wird. Da gibt es Situationen wie zum Beispiel in meiner Heimatstadt Dortmund, wo der Regelstundensatz, der erstattet wird, bei 7,50 € liegt, also unterhalb des Mindestlohns, oder in Siegen, wo der Höchstsatz in der Hauptsatzung der Stadt Siegen mit 17,75 € beziffert worden ist. Das heißt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Selbstständige, die mehr als 3.000 € an Einkünften erzielen, zahlen regelmäßig drauf, wenn Sitzungen innerhalb der normalen Arbeitszeit stattfinden.
Das wollen wir ändern, indem wir das landeseinheitlich vereinheitlichen, und zwar in der Art und Weise, dass wir per Rechtsverordnung über das Ministerium einheitliche Regelungen hierfür zugrunde legen werden.
Ein weiteres Thema sind zusätzliche Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende. Wer einem Finanzausschuss als Ausschussvorsitzender vorsteht, der weiß, welche Arbeit damit einhergeht. Es sind Gespräche mit der Verwaltung notwendig; es sind Gespräche mit den einzelnen Beteiligten aus den Fraktionen zu führen; man muss schauen, inwieweit man Konsens zwischen einzelnen Fraktionen organisieren kann. Dafür geht eine Menge Zeit drauf. Insofern haben wir uns darauf verständigt, dass wir eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende zur Verfügung stellen wollen.
Im Hinblick auf die Zersplitterung der Räte haben wir eine Änderung in der Landesverfassung vorgenommen. Darüber hinaus wollen wir einfachgesetzliche Maßnahmen ergreifen. Das haben wir beim Thema „Mindestfraktionsgrößen“ getan.
Bisher erfolgt die Regelung in Abhängigkeit davon, wie die Gemeinde verortet ist. Abhängig davon, ob es sich um eine kreisangehörige Gemeinde oder eine kreisfreie Gemeinde handelt, sind es zwei bzw. drei Mitglieder, die zur Bildung einer Fraktion notwendig sind.
Wir orientieren uns jetzt an einer Fünfprozentregelung. Wenn eine Partei 5 % der Stimmen erreicht hat, dann sollte sie in einer Gemeindevertretung auch den Fraktionsstatus haben. In diesem Zusammenhang haben wir die Mindestfraktionsgrößen in Abhängigkeit von der Größe der Räte gestaffelt. – Vielen Dank.
Zur Finanzausstattung von Gruppen: Ich kann mich noch gut entsinnen, dass damals, als ich Mitglied im Rat der Stadt Dortmund war, auf Wunsch der FDP die großzügige Regelung getroffen worden ist: zwei Drittel der Finanzausstattung in Abhängigkeit von den Zuwendungen, die die kleinste technische Fraktion erhält.
Wenn wir demnächst unterschiedliche Gruppengrößen haben werden – zwei, drei oder vier Leute –, dann muss man hier auch abgestuft die entsprechenden Zuwendungen zur Verfügung stellen. Wir wollen vermeiden, dass Parteien wie beispielsweise die DVU und Die Rechte in Dortmund mit Zuwendungen von 43.000 € bedacht werden, und insofern eine entsprechende Absenkung vornehmen.
Ich habe noch 43 Sekunden und komme jetzt zu den Änderungen der Landschaftsverbandsordnung. Wir haben letztes Jahr im Mai sehr strittig über die Novellierung des RVR-Gesetzes diskutiert. Damals hieß es, da werde eine Extrawurst für den RVR gebraten. Wir haben gesagt, dass wir einen Gleichklang herstellen werden. Auch die Landschaftsverbände sollen entsprechende Aufgabenzuweisungen erhalten.
Das geschieht mit diesem Gesetzentwurf. Sie werden künftig Kliniken für somatische Erkrankungen betreiben können. Sie werden sich genauso wie der RVR im Bereich der erneuerbaren Energien energiewirtschaftlich betätigen können. Wir werden es den Landschaftsverbänden auch ermöglichen, dass sie für ihre Verbandskommunen gegen ein kostendeckendes Entgelt Aufgaben übernehmen, beispielsweise im Bereich der Bauunterhaltung oder im Bereich der Beihilfeprüfung. Das ist ein Beitrag zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit.
Ich bin gleich fertig, Frau Präsidentin. – Wer die Diskussion zu der Bildung der Verbandsversammlung des RVR und dem entsprechenden Aufblähen wahrgenommen hat, der weiß, dass auch bei den Landschaftsverbänden Handlungsbedarf besteht. Insofern werden wir eine Kappungsgrenze einführen.
Ich freue mich auf die kommenden Beratungen und hoffe, dass wir dieses Gesetzeswerk dann auch im großen Einvernehmen miteinander verabschieden können. Wenn der Prozess Ende dieses Jahres zu Ende geführt wird, dann dürften auch alle zufrieden sein. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich will nicht ganz so höflich sein. Wo ist Herr Nettekoven? – Ach, da ist er.
Ich habe mir am 29. Januar auch die Demonstration der Bergneustädter vor dem Landtagsgebäude angesehen, und ich habe in diesem Zusammenhang auch Ihren Fraktionsvorsitzenden Armin Laschet erlebt. Ich habe ihn – um einmal in dem Bild zu bleiben – als Retter der Witwen und Waisen erlebt, der dann angekündigt hat: Wir als CDU-Fraktion greifen das Ganze auf und werden das zum Gegenstand einer Debatte im Landtag machen. – So ist dieser Antrag zustande gekommen.
Schauen wir uns diesen Antrag nun einmal an. Ich beziehe mich jetzt wirklich nur auf das, was Sie darin fordern. Beispiel eins: Sie sagen, hohe Hebesätze sollten als Standortnachteil anerkannt werden, und dem solle mit geeigneten Maßnahmen entgegenge
wirkt werden. Ich glaube, Willi, wir sind uns darin einig, dass das ohne Zweifel ein Standortnachteil ist. Das muss man hier nicht großartig in einem Schreiben deutlich machen. Das wird, denke ich, fraktionsübergreifend anerkannt.
Aber mit welchen geeigneten Maßnahmen dem entgegengewirkt werden soll, dazu findet man nichts. Dazu steht nichts in Ihrem Antrag.
Beispiel zwei: Sie sagen unter dem zweiten Spiegelstrich, es seien Maßnahmen zu unterlassen, die die kommunalen Haushalte belasten könnten. Welche meinen Sie denn?
Der Kollege Michael Hübner hat gerade das Thema „Flüchtlingspolitik“ aufgegriffen. Im Jahr 2014 hatten wir im Einzelplan 03, Titelgruppe Integration, 80 Millionen € für die Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen ausgewiesen. Wir sind jetzt bei 1,94 Milliarden €, und klar ist: Das ist nicht das Ende der Fahnenstange, sondern wir werden im Rahmen von Nachträgen noch weiter aufstocken.
Wenn man den Kommunen Bergneustadt, Remscheid und Recklinghausen wirklich helfen will, dann sollte man andere Enden anpacken und sich beispielsweise auf die Frage konzentrieren, wie lange solche Verfahren dauern und wann diese Verfahren abgewickelt werden. Wir wissen aus entsprechenden Statistiken der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge, dass zum Jahresbeginn 700.000 unerledigte Verfahren auf Halde liegen und dass weitere 200.000 bis 300.000 Verfahren noch gar nicht begonnen worden sind. Das löst die Kosten und die Belastung auf der kommunalen Seite aus.
Drittes Beispiel: Sie sagen, für eine bessere finanzielle Ausstattung der NRW-Kommunen sei zu sorgen. – Schön. Das unterstützen wir. Wir schreiben auch gleich unseren Wilhelm mit darunter. Ich frage mich nur, wer das Ganze angesichts Ihrer Regierungszeit in den Jahren 2005 bis 2010 fordert. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir sind schon längst dabei, und ich würde mich freuen, wenn Sie das endlich einmal wahrnehmen würden.
Danke. – Herr Nettekoven, wir haben allein die Mittel im GFG 2016 gegenüber GFG 2015 um 710 Millionen € angehoben. Wir haben seit 2010 allein durch die Einbeziehung – Michael Hübner ist gerade schon darauf eingegangen – der Grunderwerbsteuer, die Sie seinerzeit herausgenommen hatten, aber auch durch die Herausnahme der Befrachtung mehr als 2 Milliarden € substanziell dem Gemeindefinanzausgleich zugeführt.
Weiterhin werden den Kommunen im Rahmen des Stärkungspaktes Finanzen mehr als 5,76 Milliarden € bereitgestellt, davon allein 4 Milliarden € an Landesgeld. Wir kümmern uns im Gegensatz zu Ihnen um die finanzielle Ausstattung der NRWKommunen.
Gehen wir weiter zum vierten Beispiel: Die individuelle Situation der Stärkungspaktkommunen sei zu berücksichtigen. – Ich habe mich gefragt: Was mache ich denn mit diesem Satz? Was wollen Sie uns damit sagen? Ich kann mich entsinnen, dass Sie als Fraktion den Stärkungspakt abgelehnt hatten.
Jetzt sprechen Sie sich dafür aus, dass die Stärkungspaktkommunen und deren Situation individuell berücksichtigt werden sollen. Bisher gilt für uns das Prinzip der Gleichbehandlung. Ich sähe es gerne, wenn für Bergneustadt eine Sonderregelung vereinbart werden könnte, aber Sie wissen auch, dass das schlechterdings überhaupt nicht möglich ist, weil automatisch alle anderen ähnliche Sonderreglungen fordern würden.
Insofern, Herr Nettekoven, sagen Sie Ihrem Herrn Laschet, er soll in seiner Funktion als stellvertretender Parteivorsitzender das Thema anders anpacken. Er soll einmal mit Herrn Schäuble sprechen und nachfragen, ob es denn sinnvoll ist, 12 Milliarden € Überschuss im Rahmen der Haushaltsrechnung auszuweisen. Oder er soll darüber nachdenken, inwieweit wir beispielsweise im Rahmen der Eingliederungshilfen endlich die 5 Milliarden € Kostenentlastung für die Kommunen weitergeben können oder die Anteile im Rahmen der Kosten der Unterkunft für NRW anheben oder das Thema „Integration und Flüchtlingsunterbringung“ besser ausstatten, als es momentan der Fall ist.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Herr Nettekoven, es dürfte Ihnen – nach den Beratungen im Finanzausschuss bzw. im zuständigen Fachausschuss, dem Kommunalausschuss – klar sein, wie die Entscheidung ausfallen wird.
Gerne will ich noch einmal auf das Verfahren und auf das eingehen, was vorgetragen worden ist. Wir hatten miteinander eine schriftliche Anhörung vereinbart. Es gab – da haben Sie recht – drei Stellungsnahmen.
Eine kam vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern. Interessant fand ich den Hinweis in dieser Stellungnahme: Der vorliegende Gesetzentwurf hat viele Elemente aus MecklenburgVorpommern übernommen. – Andere würden sagen: Es wurde abgeschrieben. Aber egal. Sie erklären, dass der Städte- und Gemeindebund Mecklenburg-Vorpommern dieses Gesetz angeregt hat. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass der vorliegende Gesetzesentwurf vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich begrüßt wird.
Anders sieht es bei der Stadt Bielefeld aus. Der Kollege, der neben Ihnen sitzt, kommt ja aus Bielefeld. In Bielefeld wird ganz deutlich gesagt: Es wird davon abgeraten, dem Vorschlag zu folgen. Bereits jetzt gibt es schon hinreichende Gelegenheiten, Standards zu hinterfragen. Aus Bielefeld wird vorgetragen: Es ist nicht gut, wenn Standards im Nachgang hinterfragt werden. Es ist besser, wenn man
es am Anfang macht. Solche Regelungen greifen normalerweise zu spät. Sie bemängeln unter anderem die Darlegungspflicht, die Sie in § 2 Nr. 1 vorgeschlagen haben. Und Sie verweisen auf die bestehende Clearingstelle, die schon jetzt gut funktioniert und wo entsprechende Vorschläge und Erfahrungen aus dem kommunalen Raum eingebracht werden können.
Schauen wir einmal etwas näher – meine Vorvorrednerin hat es schon getan; aber ich will noch einmal tun – auf die Stellungnahme aller drei kommunalen Spitzenverbände. Die sagen ganz deutlich: Nicht die Kommunen, sondern das Land sollte hinterfragen, inwieweit die gesetzten Standards angemessen sind oder auch nicht. Das heißt: Delegiere nicht Verantwortung nach unten. – Sie führen weiterhin aus: Es sollten mehr Selbstverwaltungsaufgaben pflichtiger Art den Kommunen übertragen werden, ohne im Detail zu regeln, wie es ausgeführt wird. Das heißt: weniger Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung.
Sie verweisen darauf, dass der Eindruck, der geschaffen worden ist, unzutreffend ist, dass eine Vielzahl von Landesgesetzen in diesem Zusammenhang überhöhte Standards enthalten, und weisen darauf hin, dass viele Vorgaben nicht der Landesgesetzgeber, sondern der europäische Gesetzgeber oder der Bundesgesetzgeber bestimmt.
Die Entscheidungskompetenz – dabei geht es um die Frage, wie man mit entsprechenden Vorschlägen umgeht, wenn man denn Ihrem Gesetzesentwurf folgt – soll das zuständige Fachministerium treffen. Dazu sagen der Städte- und Gemeindebund, der Städtetag und der Landkreistag: Das, was sie in § 2 Abs. 2 geregelt haben, kann doch wohl nicht wahr sein. Diejenigen, die diese Standards formuliert haben, sollen anschließend entscheiden, inwieweit diese Standards beibehalten werden.
Da gibt es eine ganz klare Interessenkollision – insbesondere wenn man sich vor Augen führt, dass diese Standards im Regelfall im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens im Landtag beschlossen worden sind. Insofern gibt es vermutlich auch keine große Bereitschaft, hier entsprechende Abweichungen vorzunehmen.
Insgesamt wird dieses Vorhaben von allen Beteiligten – mit Ausnahme des Initiators des Gesetzesentwurfes, des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern – abgelehnt. Die Erfahrungen aus 2006 sind hier bereits vorgetragen worden.
Das Anliegen, was Sie hiermit verfolgen, nämlich Standards zu reduzieren, teilen wir durchaus. Der Weg aber, den Sie hier beschreiten wollten, ist nicht richtig. Er führt nicht zum Ziel. Daher auch die ablehnenden Stellungnahmen und auch unsere ablehnende Einschätzung. – Vielen Dank.
Meine Damen, meine Herren! Herr Präsident! Kai Abruszat, André Kuper, es sind keine guten Vorlagen, über die wir heute zu entscheiden haben. Insofern werden wir unsere Einschätzung beibehalten und die beiden Vorlagen entsprechend ablehnen.
Ich will zunächst einmal auf das Thema „Finanzagentur“ eingehen. Gerade wurde von André Kuper vorgetragen, dass beim Innenministerium eine Stabsstelle geschaffen werden soll. Das können wir machen – wenn es in diesem Zusammenhang einen Bedarf gibt. Wir kennen jedoch keine Kommune, die uns in diesem Zusammenhang deutlich gemacht hat: Wir brauchen externen Beratungsbedarf, der beim Innen- oder Finanzministerium angesiedelt ist. Ganz im Gegenteil: Im Rahmen der Anhörung ist deutlich geworden, dass es eine Vielzahl von Instituten und Beratungsunternehmen gibt, die den Kommunen hilfreich zur Verfügung stehen.
Wenn man ein solches Angebot zu den Themen „Schuldenbremse“ und „Personalaufwuchs“ aufbaut, funktioniert das Ganze nur, wenn diese Dienstleistungen von den Kommunen, die ein entsprechendes Dienstleistungsangebot in Anspruch nehmen, auch finanziert werden können. Aber wie gesagt: Es gibt in diesem Zusammenhang keine Nachfrage, und insofern hat sich das Thema „Finanzagentur“ erledigt. Wenn irgendwann eine entsprechende Nachfrage vorhanden ist, kann man sicherlich noch einmal darüber nachdenken.
Kommen wir zum Thema „Fremdwährungsdarlehen/Genehmigungspflicht bzw. Verbot von spekulativen Finanzgeschäften“. Auch hierzu hat es in der Anhörung eindeutige Aussagen gegeben. Ich kann mich da auf die Worte von Michael Hübner beziehen.