Wer baut denn Wohnungen? Wohnungen werden verwaltet und gebaut von der gewerblichen Wohnungswirtschaft – 17 % des Wohnungsbestandes –, durch kommunale Wohnungsgesellschaften – 5 % –,
durch genossenschaftliche Wohnungsbauten – 6 %. 72 % unserer Wohnungen jedoch sind in privater Hand bei einzelnen Wohnungseigentümern und bei kleinen gewerblichen Vermietern. Es ist privates Kapital, das hier investiert worden ist.
Dass dem so ist, daran besteht kein Zweifel. Untersuchungen zum Beispiel des Städte- und Gemeindebundes und der NRW.BANK „Wohnungsbaubericht“ bestätigen das: 72 % der Wohnungen sind in privater Hand. Das bedeutet doch: Wenn wir das Problem „Wohnungsbau“ angehen wollen, müssen wir privates Kapital mobilisieren.
Was machen wir aber tatsächlich? Wer wird noch privates Kapital für Wohnungsbau in die Hand nehmen, wenn Grundsteuererhöhungen, Grunder
werbsteuerhöhungen, eine Kappungsgrenzenverordnung, eine Mietpreisbremse und eine Energieeinsparverordnung drohen? Das sind Maßnahmen, die den privaten Vermieter eher abschrecken, als dass sie ihm das Investieren erleichtern.
Das Mietrechtsnovellierungsgesetz des Bundesministers – ich drücke das einmal etwas diplomatisch aus – ist aus meiner Sicht verkorkst. Aber wir müssen das in Nordrhein-Westfalen doch nicht nachmachen, so wie es die Landesregierung jetzt wohl beschlossen hat.
Diese Mietpreisbegrenzungsverordnung steht auf juristisch wackeligen Füßen, weil ein Dreh- und Angelpunkt die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist vom Amtsgericht Berlin infrage gestellt worden, und zwar bei einem Mietspiegel, der qualifiziert war und der als beispielhaft galt. Wie wird es dann erst sein, wenn man gerichtlich überprüft, wie der einfache Mietspiegel zu bewerten ist?
Wichtig ist, einmal zu überlegen, welche Wirkung das überhaupt hat. Diese Mietpreisbegrenzung führt dazu, dass Mieten zwar gedeckelt sind, aber auch bis zum Äußersten ausgereizt werden. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt: Weil künftig bei Neuvermietung der ortsübliche Vergleichswert um höchstens 10 % überschritten werden darf, sind Vermieter von nun an gut beraten, wenn sie regelmäßig die Miete erhöhen, um nicht den Anschluss zu verpassen.
Herr Minister Groschek, ich versuche einmal, mich in Ihre Gedankenwelt zu versetzen. Ein Mike Groschek würde unter normalen Umständen bei einem solchen Gesetz anklagend ausrufen: Das ist ein Mieterhöhungsmotivationsgesetz, was da läuft!
Einkommen verfügt, und benachteiligt denjenigen, der nicht ein so gesichertes Einkommen hat; denn eine große Anzahl von Bewerbern wird sich auf wenige Wohnungen konzentrieren. Der Vermieter wird dort genauso handeln, wie der Kollege Klocke und ich handeln würden, und wird denjenigen nehmen, der solvent ist und eine sichere Mieteinnahme verspricht. Das ist doch völlig klar.
Zum qualifizierten Mietspiegel und dessen rechtliche Infragestellung habe ich gerade schon etwas gesagt. Was lerne ich daraus? Die Mietpreisbremse führt dazu, dass nicht eine einzige Wohnung mehr gebaut wird.
Dieses Gesetz steht von der Methode her auf wackeligen Füßen; es steht auf wackeligen Füßen hinsichtlich der gerichtlichen Überprüfung und, was noch schlimmer ist, es begünstigt den Falschen.
Was müssten wir tun, um endlich unserem Anspruch Genüge zu tun, ausreichend Wohnungen bereitzustellen? Ich wiederhole es: verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, Baulandmobilisierung,
Energieeinsparung mit Maß. Das ist der Weg, aber nicht, zusätzliche Begrenzungen bei der Miete vorzusehen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Für die SPD-Fraktion steht schon Frau Kollegin Philipp parat. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Mietpreisbremse provoziert Chaos auf den Wohnungsmärkten“ – das ist der Titel Ihres Antrages.
Das Thema ist nicht neu. Das Thema „Mietpreisbremse“ ist im Gegenteil gerade sehr aktuell. Ihre Position ist für uns natürlich auch nicht neu. Wir haben darüber schon ausführlich im Ausschuss gesprochen. Mich hat dieses Mal aber der Zeitpunkt der Einbringung verwundert.
Bekanntermaßen wird die Verordnung erst ab dem 1. Juli 2015 in Kraft treten. Sie fordern aber schon jetzt die Abschaffung. Sie offenbaren offensichtlich sehr hellseherische Fähigkeiten. Dabei entbehrt aus unserer Sicht die Heraufbeschwörung eines vermeintlichen Chaos auf den Wohnungsmärkten jeder Grundlage, und es ist aus unserer Sicht reine Panikmache, die Sie hier heute betreiben wollen.
Der FDP-Antrag ist ein erneuter Versuch, mit untauglichen Argumenten und sehr fadenscheinigen Begründungen eine Verbesserung für Tausende Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen verhindern zu wollen. Diesmal zieht man sich verstärkt darauf zurück, dass man das Gutachten bemängelt, die darin abgeleiteten Gebietskulissen infrage stellt und darüber fabuliert, dass angeblich Investitionen im Wohnungswesen verhindert werden.
Richtig ist aber: Nach der Kappungsgrenzenverordnung, die Preissprünge bei laufenden Mietverträgen verhindert, kommt jetzt die Mietpreisbremse Teil 2, bei der es um Neuvermietungen geht. Damit wird für die Mieterinnen und Mieter endlich eine weitere Lücke geschlossen.
Ja, völlig richtig: Bei der Verordnung geht es auch um die Freiheit der Preisgestaltung des Vermieters – keine Frage, da sind wir uns einig. Mietsteigerungen werden künftig moderat gedämpft – die Betonung liegt auf „moderat“ –; Erhöhungen werden aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen. Die Vermieter können weiterhin gute Renditen auf dem Markt erzielen und Anpassungen nach oben – aber auch nach unten, wenn der Druck erst mal rausgenommen wird – vornehmen. Im Falle der Wiedervermietung sind Mieten, die bis zu 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, weiterhin möglich.
Damit gibt es aus unserer Sicht ein nachvollziehbares und gut begründetes Eingreifen. Denn es geht darum, extreme Auswüchse in bestimmten Wohnungsmärkten zu verhindern und einzudämpfen. Das ist unser Beitrag zu einer sozialen Wohnungsmarktpolitik in Nordrhein-Westfalen.
Bei Ihrem heutigen Antrag wird umso mehr deutlich: Die FDP hält sich lieber an das Dogma der Marktgläubigkeit; sie hält sich weiterhin daran fest, dass der Markt alles regeln wird. Wir sagen, dass der Markt gerade auf den angespannten Wohnungsmärkten in bestimmten Ballungsräumen gar nichts mehr regeln wird. Deswegen, liebe FDP-Fraktion, wäre uns etwas mehr Realität, etwas mehr Kontakt vor Ort lieber gewesen als Ihre Ideologie, die Sie auf dem Wohnungsmarkt weiterhin anwenden.
Die Realität ist – darüber haben wir schon oft gesprochen; aber offensichtlich muss man die Zahlen ständig wiederholen, damit es sich einprägt –: In Düsseldorf sind die Mieten allein in den letzten fünf Jahren durchschnittlich um 18 % gestiegen. In Münster liegt die Neumiete über 30 % höher als die Bestandsmiete. Das sind Zahlen, die man sich einfach mal auf der Zunge zergehen lassen muss, und anhand derer deutlich wird, warum die Maßnahme der Mietpreisbremse für uns sehr wichtig ist.
Frau Kollegin, wenn Sie die Mietpreissteigerungen in den Raum stellen und sie so bedauern: Wie stehen Sie dann dazu, dass gerade die öffentliche Hand – Bund, Länder und Kommunen – die Kosten für Neubauten laut einer Untersuchung des Mieterbundes durch Grundsteuererhöhungen, Grunderwerbsteuererhöhungen und Kosten im Bereich der Energieversorgung um 40 % in die Höhe getrieben haben?
Ich hatte gerade schon gesagt, diese Mietpreisbremse ist nur ein Mittel, um auf dem Wohnungsmarkt tätig zu werden.
Zum Thema „Neubauinvestitionen“ komme ich gleich noch. Ich werde einfach mit meinen Ausführungen weitermachen und die Frage dann im weiteren Verlauf beantworten.
Wer beispielsweise – das möchte ich empfehlen – mit jungen Studierenden spricht und ihre Sorgen ernst nimmt, merkt ganz schnell, dass es in mancher Universitätsstadt eine ungute Entwicklung gibt: Wohnen könnte zum Luxusgut werden bzw. ist es teilweise schon geworden. Wer 40 % und mehr seines Einkommens für die Miete ausgeben muss, dem bleibt nicht mehr viel zum Leben übrig. Das gilt auch für weitere schwächere Gruppen unserer Gesellschaft: für Alleinerziehende, für Geringverdiener. Das kann man so fortführen. Von daher ist das Instrument sehr wichtig.
Die methodisch nachvollziehbaren und aus unserer Sicht transparent dargelegten Indikatoren des von Ihnen kritisierten Gutachtens für angespannte Wohnungsmärkte – wie zum Beispiel Bevölkerungswachstum, Leerstandsquoten, Mietentwicklung und Belastungen – sprechen für uns eine eindeutige Sprache.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, wir setzen da auf soziale Marktwirtschaft, nicht mehr alleine
auf den Markt. Beim Wohnraum zeigt sich eben ganz besonders, wie wichtig der soziale Rahmen ist. Da unterscheiden wir uns ganz eindeutig von Ihren Positionen.