Protokoll der Sitzung vom 03.09.2015

Alles in allem halten wir den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zur Begrenzung des vereinfachten Verfahrens daher für richtig.

Dann möchte ich noch eine Bemerkung an die Kolleginnen und Kollegen der CDU richten.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Mach das, Diet- mar!)

Lieber Kollege Hovenjürgen, die rot-grüne Landesregierung verfolgt spätestens seit 2013 im Bundesrat eine ganz klare Linie bei der Regulierungsnovelle. Daran ändern Sie mit diesem wenig ambitionierten Antrag, ehrlich gesagt, überhaupt nichts. Vielmehr lassen Sie dieser Landesregierung einen Blankoscheck für ihre bisherige verbraucherfeindliche Politik zukommen. Das geht zulasten der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Einen solchen Weg kann die FDP nicht unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Brockes. – Für die Piratenfraktion hat nun Herr Kollege Rohwedder das Wort.

Hanns-Jörg Rohwedder (PIRATEN) : Vielen

Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir befassen uns heute mit einem gemeinsamen Antrag der regierungstragenden Fraktionen und der größten Oppositionsfraktion im Zusammenhang mit der Energiewende. Das ist zunächst einmal verdächtig. Ein anderer Antrag von denselben Fraktionen zu Wärme- und Kältespeicherung, den wir hier vor einigen Monaten behandelt haben, war aber ja zielführend und überwiegend richtig.

Ich fasse den vorliegenden Antrag einmal zusammen: Da die Energiewende überwiegend dezentral stattfindet, ist vor allem ein Aus- und Umbau der Verteilnetze erforderlich. Es gibt einen Trend hin zur Rekommunalisierung der Verteilnetze, was zu vielen kleinen kommunalen Netzbetrieben geführt hat.

Da es sich bei Netzen um natürliche Monopole handelt, reguliert der Bundesgesetzgeber die Netz

entgelte über die Anreizregulierungsverordnung. Dazu wird im Bundesrat derzeit eine Novelle zur Abstimmung vorgelegt. Da kommt NordrheinWestfalen als Energieland Nummer eins mit dichter Siedlungsstruktur mit ins Spiel.

Die Ermöglichung von Investitionen in die Verteilnetzstruktur ist besonders wichtig. Durch die derzeitige Ausgestaltung des Anreizregimes sowie durch die Novelle finden zusätzliche Investitionen in intelligente Lösungen keine Berücksichtigung. Außerdem werden durch die Novelle die Effizienzanforderungen verschärft. Das vereinfachte Verfahren soll für wesentlich weniger Unternehmen gelten, was mit einem höheren bürokratischen Aufwand einhergeht.

Im Antrag wird also gefordert, die Landesregierung solle die verschiedenen Ansätze der Anreizregulierung und der Novelle prüfen und sich basierend auf den Ergebnissen für den zügigen Um- und Ausbau der Verteilnetze einsetzen sowie den Aufwand der verschiedenen Ansätze, der Rechenverfahren prüfen und das dann auch mit den Interessen der Endabnehmer, der Verbraucher, ins Verhältnis setzen.

Wie in dem Antrag richtig dargestellt, spielt der Um- und Ausbau der Verteilnetze zu intelligenten Netzen eine wichtige Rolle für die Energiewende. Da Investitionen in intelligente Lösungen bei der Novelle der Anreizregulierung nicht gesondert berücksichtigt werden und die Novelle insgesamt zu einer Verschärfung der Effizienzanforderungen führt, ist zu erwarten, dass für den nachhaltigen Um- und Ausbau die Finanzierung fehlen wird. Diese Befürchtung wurde auch in einem Brief der Stadtwerke Bochum an den Landtag zum Ausdruck gebracht.

Auf der anderen Seite wird der Netzausbau als Feuerprobe der Energiewende angesehen, da hier die größten Kosten entstehen. Die derzeit vorgelegte Novelle dient somit zu Recht der Effizienzsteigerung und geht gegen Mitnahmeeffekte vor, die in der Vergangenheit üblich waren, zum Beispiel durch das vereinfachte Verfahren.

Zusätzlich ist die Behauptung im Antrag, dass die Anreizregulierung gerade für Nordrhein-Westfalen als Energieland Nummer eins in Deutschland besonders wichtig ist, sehr gewagt; denn NordrheinWestfalen hinkt in Sachen Energiewende stark hinter anderen Bundesländern her. Ich habe schon mehrfach hier im Plenum angemerkt, dass wir als Energieland Nummer eins gleichzeitig bei der Energiewende Träger der roten Achterlaterne sind.

Insofern können Netzbetreiber in Nordrhein

Westfalen besonders von etwaigen Mitnahmeeffekten und Ineffizienzen profitieren – zum Nachteil der Verbraucher, die bei nicht berichtigten Fehlentwicklungen im Prozess der Energiewende dann bezahlen müssen.

Neben der Weiterentwicklung der Anreizregulierungsverordnung sind außerdem eine Überarbei

tung des Systems der Netzentgelte, eine Reform des Marktdesigns und der Aufbau eines Energieinformationssystems dringend erforderlich.

Der Beschlussteil des Antrages ist so geschickt formuliert, dass man dagegen kaum etwas einwenden kann. Insbesondere ist zu prüfen, ob verschärfte Effizienzvorgaben von kleineren Netzbetrieben in Nordrhein-Westfalen überhaupt erfüllt werden können.

Der Um- und Ausbau der Verteilnetze mit effizienten, intelligenten und nachhaltigen Lösungen ist auf jeden Fall wünschenswert. Dahin gehend hat die vorgelegte Novelle Nachbesserungsbedarf, da daraus resultierende Mehrinvestitionen nicht gesondert berücksichtigt werden.

Ineffizienzen und Mitnahmeeffekte schaden der Energiewende heftig. Sie werden in der Propaganda gegen die Energiewende eingesetzt und instrumentalisiert, können diese sogar scheitern lassen und sind unbedingt zu vermeiden, auch wenn das für manche Netzbetreiber in Nordrhein-Westfalen zu einer Verschlechterung der Situation führt.

Daher empfehle ich insgesamt Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Rohwedder. – Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Duin.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, diese Debatte hat bisher schon deutlich gemacht: Wir haben es hier mit einem Thema zu tun, das schwere Kost ist. Trotzdem ist es von extrem großer Bedeutung. Deswegen ist es auch richtig, das hier so intensiv zu debattieren.

Um das, was zum Teil schon gesagt ist, noch einmal aufzugreifen: Die Fachleute wissen: Seit 2009 werden die Entgelte für die Nutzung der Strom- und Gasnetze im Wege der Anreizregulierung bestimmt. Dafür gibt es eine entsprechende Verordnung. Diese hat das Ziel, den Netzbetreibern ein klares Ziel, einen klaren Anreiz für eine effiziente Leistungserbringung zu setzen.

Nun haben wir ein paar Jahre Praxiserfahrung. Die Bundesnetzagentur hat deswegen im letzten Jahr eine Evaluierung vorgenommen. Der Anlass dafür war auch eine ganze Reihe von Hinweisen aus der Branche, das gegenwärtige System werde den Aufgaben eben nicht gerecht, die mit der Energiewende auf die Netzbetreiber zukommen. Dass wir mehr Dezentralität haben, mehr Volatilität – das ist in den vorhergegangenen Beiträgen schon ausreichend geschildert worden.

Wir haben jetzt die Vorschläge aus dem BMWi, die in der Tat auf Veränderungen bei Investitionsbedingungen, bei Effizienzanreizen, aber auch bei den behördlichen Verfahren zielen. Da haben wir festgestellt, dass das in der Fachwelt doch für ein sehr unterschiedliches Echo gesorgt hat. Deswegen befinden wir uns so intensiven Diskussionen.

Der jetzt vorliegende Antrag von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen, der, wie wir gerade gehört haben, auch von den Piraten mit unterstützt wird, greift einige dieser Themen auf. Ich will nur auf ein paar Punkte kurz eingehen:

Erstens. Die zeitnahe Refinanzierung von Investitionen in die Netzinfrastruktur ist das zentrale Anliegen der aktuellen Überlegungen. Den Verteilnetzbetreibern steht hierfür in erster Linie der sogenannte Erweiterungsfaktor zur Verfügung, ein allerdings recht zielungenaues Instrument, das überdies die Refinanzierung nur mit einem gewissen Zeitverzug zulässt. Das BMWi will gleichwohl hieran festhalten, ihn aber zielgenauer ausgestalten. Die Länder haben mit einem jährlichen Kapitalkostenabgleich eine einfache und transparente Lösung vorgeschlagen, die auch den beschriebenen Zeitverzug behebt.

In jedem Fall hat die Wirtschaftsministerkonferenz schon im Juni einstimmig die Forderung an die Bundesregierung gerichtet, das gegenwärtige System zur Berücksichtigung von Investitionskosten durch einen kapitalorientierten Mechanismus zu ersetzen. Ich freue mich, dass diese Bemühungen durch den vorliegenden Antrag noch einmal Unterstützung finden.

Zweitens. Der Effizienzvergleich der Netzbetreiber – auch der ist hier angesprochen worden –, den die BNetzA alle fünf Jahre vor Beginn einer neuen Regulierungsperiode vornimmt, basiert derzeit auf zwei Methoden. Das „Best-of-4“-Prinzip ist ja ebenfalls schon in der Debatte eingeführt worden. Das BMWi geht nun davon aus, dass der Effizienzvergleich nach zwei Durchläufen so robust sei, dass künftig aus den vier Effizienzwerten ein Durchschnittseffizienzwert gebildet werden soll.

In Übereinstimmung mit dem hier vorliegenden Antrag plädiert die Landesregierung dafür, zunächst an der „Best-of-4“-Methode festzuhalten, bis eine Methodik entwickelt ist, die eine verlässliche Ermittlung der Effizienzwerte garantiert.

Einen dritten Punkt will ich gerne aufgreifen, der ebenfalls nach wie vor zur schweren Kost gehört: Das ist der sogenannte sektorale Produktivitätsfaktor. Was heißt das? Dort ist den Netzbetreibern aufgegeben, jährlich um einen vordefinierten Prozentsatz jeweils effizienter zu werden, was sicherlich zur Abschmelzung von ehemals bestehenden Monopolrenditen auch richtig war. Nach Abschluss von zwei Regulierungsperioden sollte dieser Prozess jedoch abgeschlossen sein. Aus Sicht der Landesregierung ist die Beibehaltung eines generellen entsprechenden Produktivitätsfaktors nicht weiter erforderlich.

Meine Damen und Herren, schon diese wenigen Punkte haben sicherlich deutlich werden lassen, um was für eine in Teilen auch komplizierte und für Außenstehende sicherlich schwer zu durchschauende Materie es sich hier handelt. Umso wichtiger ist es aus meiner Sicht, dass der Landtag auch solche Themen aufgreift, die sich hier zu fraktionsübergreifenden Positionen entwickeln. Die Landesregierung – Herr Hovenjürgen, einig wie immer – unterstützt daher den vorliegenden Antrag uneingeschränkt.

Die Fortentwicklung der Anreizregulierung …

(Heiterkeit von Josef Hovenjürgen [CDU] – Beifall von der SPD)

Bei diesem Thema Zwischenapplaus zu bekommen, ist bemerkenswert; das muss man erst einmal hinkriegen.

(Heiterkeit)

Die Fortentwicklung der Anreizregulierung muss es einerseits den Netzbetreibern ermöglichen, die Aufgaben der Energiewende zu bewältigen; andererseits darf das Ziel des effizienten Netzbetriebs nicht aus den Augen verloren werden – und das, Herr Brockes, ausdrücklich im Dienste der Letztverbraucherinnen und -verbraucher, die den Betrieb der Strom- und Gasnetze am Ende bezahlen müssen. Genau deswegen ergreifen hier so viele Fraktionen diese Initiative, weil sie die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher im Blick haben und nicht so tun, wie Sie es getan haben, als ob das hier überhaupt keine Rolle spielt. Das Gegenteil ist richtig. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Duin. – Damit liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von SPD, CDU und Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt dem Antrag Drucksache 16/9582 zu? – SPD, Grüne und CDU, was zu erwarten war, und dazu die Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – Die FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Bei Gegenstimmen der FDP ist dieser Antrag mit breiter Mehrheit vom Landtag Nordrhein-Westfalen angenommen.

Ich rufe auf:

3 Landesregierung muss Breitbandförderfonds

für flächendeckendes schnelles Internet in allen Kommunen auflegen

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/9596

In Verbindung mit:

Ohne Glasfaser-Strategie verhindert die Landesregierung den Sprung in die GigabitGesellschaft