Protokoll der Sitzung vom 30.09.2015

Nichtsdestotrotz ist es in der momentanen Situation, in der wir versuchen, Obdachlosigkeit zu vermeiden, das falsche Signal und die falsche Herangehensweise, den Internetzugang obligatorisch für alle Einrichtungen zu fordern.

Deswegen lehnen wir den Antrag der Piraten ab und enthalten uns bei dem Entschließungsantrag von Rot-Grün. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Stamp. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für diejenigen, die bei uns Schutz suchen, ist der Zugang zum Internet elementar wichtig. Es geht dabei nicht um Wissensverbreitung und Wissensvermittlung. Vielmehr ist es oft – es ist schon gesagt worden – die einzige Möglichkeit, mit Freunden und der Familie Kontakt zu halten.

Es geht auch nicht darum, dass jemand als Flüchtling freies Internet bekommt, während andere dafür bezahlen müssen, sondern darum, dass diese Form des Internetzugangs helfen kann, die Integration von Schutzbefohlenen zu fördern. Es gibt bereits gute Beispiele, nämlich

,Apps, die dolmetschen, und Integrationsapps der Kommunen, in denen den Flüchtlingen Integrationsangebote und -maßnahmen mitgeteilt werden.

Ziel der Landesregierung ist, möglichst alle Erstaufnahme- und Zentralen Unterbringungseinrichtungen mit einem solchen freien und offenen Internetzugang auszustatten.

Wie schon gesagt worden ist, gibt es bereits einige WLAN-Hotspots, beispielsweise durch die Freifunkinitiative. Es gibt auch mit der Deutschen Telekom vereinbarte Ausstattungen.

Meine Damen und Herren, zukünftig soll die Versorgung mit kostenfreien WLAN-Hotspots in allen dauerhaften Unterbringungseinrichtungen des Landes als Standard für die Betreiber vorgegeben werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen erstens über den Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/9784 ab. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/9784. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Die CDU. – Ich frage noch einmal: Wer stimmt mit Nein? – Die FDPFraktion.

(Zurufe von der SPD: Wir auch! – Zuruf von den PIRATEN: Jetzt ist es vorbei! Das hat keiner gesehen!)

Mit Ja haben die Piraten gestimmt. Und Enthaltungen?

(Zuruf von den PIRATEN: Hammelsprung! Aufstehen!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis ist: Die Piraten haben dem Antrag zugestimmt. Die FDP-Fraktion hat den Antrag abgelehnt.

(Zurufe)

Ich bitte, mir das noch einmal mitzuteilen. – Jetzt haben wir das Ergebnis: Zustimmung bei den Piraten; Ablehnung bei SPD, Grünen und FDP; Enthaltung der CDU-Fraktion.

(Zurufe: Ah! – Beifall von der SPD)

Damit ist der Antrag Drucksache 16/9784 abgelehnt.

Das war die Übung. Wir haben nämlich noch vier weitere Abstimmungen. Wir stimmen nun über den Entschließungsantrag der Fraktion von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/9882 ab.

Die Fraktion der Piraten hat zu diesem Antrag Einzelabstimmung beantragt. Da diese Fraktion nicht die Antragstellerin ist, muss ich gemäß § 42 Abs. 1 GO feststellen, ob hiergegen Bedenken erhoben werden. Werden dagegen Bedenken erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Einzelabstimmung über den im Beschlussteil des Entschließungsantrags

Drucksache 16/9882 aufgeführten Punkt II.1. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist Punkt II.1 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Piratenfraktion angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den im Beschlussteil des Entschließungsantrags Drucksache 16/9882 aufgeführten Punkt II.2. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist Punkt II.2 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Piratenfraktion angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den im Beschlussteil des Entschließungsantrags Drucksache 16/9882 aufgeführten Punkt II.3. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist Punkt II.3 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piraten bei Enthaltung der CDU-Fraktion angenommen.

Wir kommen nun zur Gesamtabstimmung über den Entschließungsantrag Drucksache 16/9882. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/9882 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Piratenfraktion angenommen.

Wir kommen zu:

7 Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der

Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9761

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Herrn Minister Schneider das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Inklusion braucht Orientierung. Inklusion benötigt einen Leitfaden zur Stärkung des inklusiven Bewusstseins bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, ja in der gesamten Gesellschaft.

Mit unserem Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ haben wir die Grundlagen geschaffen. Mit dem hier zu diskutierenden Inklusionsstärkungsgesetz gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen. Dabei geht es allein in NRW um die Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von mehr als 2,7 Millionen Menschen.

Wir geben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verwaltungen und Eigenbetrieben von Land

und Kommunen, in den Universitäten, aber zum Beispiel auch beim WDR eine verbindliche Richtschnur für ihr inklusives Handeln. Gleichzeitig verbessern wir den Schutz der Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung, und wir stärken ihre Beteiligungsrechte getreu dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“. Wir unterstützen die Selbstständigkeit und selbstbestimmte Lebensführung durch eine Orientierung am Prinzip „Hilfen aus einer Hand“.

Von zentraler Bedeutung sind uns die Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und die Schaffung umfassender Barrierefreiheit und Zugänglichkeit. Hierzu nenne ich als Beispiel die Stärkung der Rechte von Eltern mit Behinderung in Schulen und Kindertageseinrichtungen durch den Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher zum Beispiel beim Elternsprechtag oder die Sicherstellung notwendiger Hilfen im Einzelfall. Das kann beispielsweise den Zugang für Rollstuhlfahrer zu Veranstaltungen oder Induktionsschleifen in Sitzungen für Menschen mit Hörbehinderung betreffen.

Ich nenne als weiteres Beispiel selbstbestimmte geheime Wahlen durch die Finanzierung von Wahlschablonen zur Unterstützung der selbstständigen Ausübung des Wahlrechts von blinden und sehbehinderten Menschen. Menschen mit Lernschwierigkeiten sollen Mitteilungen der Verwaltung in leicht verständlicher Sprache erläutert bekommen.

Selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderung wird gestärkt und auch vereinfacht.

Ich nenne ferner die Stärkung der Beteiligungsrechte von Menschen mit Behinderung zum Beispiel durch die rechtliche Verankerung des Inklusionsbeirats auf Landesebene. Die Beteiligung von Menschen mit Behinderung nehmen wir sehr ernst. Wir haben im Inklusionsbeirat sowohl die Eckpunkte als auch den vorliegenden Gesetzentwurf selbst vorgestellt.

Im Rahmen der anschließenden Verbändeanhörung haben wir rund 200 Stellungnahmen von Organisationen von Menschen mit Behinderung ausgewertet. Nahezu alle haben die Vorlage des Gesetzentwurfes im Grundsatz begrüßt. In einer Reihe von Punkten haben wir aber auch kritische Anregungen aufgegriffen.

Meine Damen und Herren, ich lebe seit vielen Jahren im östlichen Ruhrgebiet, einer Region, in der die Menschen Klartext sprechen und manchmal alltagsphilosophische Bewertungen von sich geben. Einer dieser Alltagsphilosophen ist der hoch geachtete Adi Preißler, der durch folgenden Satz berühmt geworden ist: Grau ist alle Theorie – entscheidend is auf‘m Platz.

(Beifall von allen Fraktionen)

Ein anderer großer deutscher Philosoph, ein Geistestitan, hat das, was Adi Preißler in seiner Sprache ausgedrückt hat, so formuliert: Die Philosophen ha

ben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Mir war jetzt klar, dass diese Seite des Parlaments klatscht, die andere Seite nicht

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)