Lassen Sie mich zunächst festhalten: Der Westdeutsche Rundfunk hat in den vergangenen 60 Jahren Überragendes geleistet. Er war und ist für uns alle unverzichtbar und hat insbesondere durch seine
starke regionale Ausrichtung für eine große Identifikation der Bürger und Bürgerinnen mit ihrem WDR gesorgt.
Damit dies so bleibt, sieht der Gesetzentwurf unter anderem folgende Änderungen vor, die ich mit Blick auf die Uhr nur stichwortartig anspreche.
Wir modernisieren das Gesetz: weg vom Programm, hin zum Angebot unter Betonung von Telemedien und Apps.
Wir ermutigen zur Kooperation durch ein klares Ja zu auch medienübergreifenden Kooperationen mit öffentlich-rechtlichen Anstalten und Privaten.
Wir stärken die Unabhängigkeit der Gremien. Die Landesregierung hält die Aufsicht durch die ehrenamtlich tätigen Gremien nach wie vor für unverzichtbar für eine große Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks und ist für das Engagement der Berufenen sehr dankbar.
Damit dies auch künftig effektiv geleistet werden kann, halten wir die Stärkung der finanziellen Unabhängigkeit und die Personalhoheit der Gremien für erforderlich.
Außerdem, meine Damen und Herren, sollen die Aufgaben des Rundfunkrates auf die Bereiche Kooperationen und Kontrolle von größeren Programmbeschaffungen durch Tochterunternehmen erweitert werden.
Den Verwaltungsrat wollen wir zu einem Expertengremium machen. Diese Forderung wurde in der Konsultation ebenso erhoben wie die nach Transparenz, die der Entwurf ebenso umsetzt.
Die Sitzungen des Rundfunkrates sollen in Zukunft öffentlich sein, und im Rahmen der ausgeweiteten Veröffentlichungspflichten sind auch außer- und übertarifliche Vereinbarungen offenzulegen.
Last but not least wird durch die Aufnahme weiterer Mitglieder der staatliche Einfluss in den Gremien des WDR reduziert – weit über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus. Die Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts zu Themen wie „Dynamisierung“ und „Vielfaltssicherung“ werden ebenfalls umgesetzt.
Ich möchte abschließend noch darauf hinweisen, dass die Webseite der Onlinekonsultation weiterhin online verfügbar ist. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens können Sie so auch weiterhin darauf zurückgreifen. Alle Kommentare und Bewertungen sind über eine Open-Data-Schnittstelle herunterladbar.
Meine Damen und Herren, jetzt liegt es an Ihnen, den Gesetzentwurf weiter zu beraten, um das Gesetz zu einem guten Abschluss für die Zukunft des Westdeutschen Rundfunks zu bringen.
sen, meine letzte Einbringungsrede. Ich danke Ihnen für die konstruktive Kritik und die Lösungsorientierung bei der Zusammenarbeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin Schwall-Düren, nicht nur für Ihre Rede, sondern im Namen des Landtags NordrheinWestfalen für das, was Sie für unser Land als Ministerin geleistet haben. Ich weiß, dass die Abgeordneten sehr gerne mit Ihnen debattiert haben. Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Parlaments für das, was vor Ihnen liegt, sehr herzlich alles Gute. Wir freuen uns auf ein hoffentlich baldiges Wiedersehen. – Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute ist ein Tag, der im Zeichen des Wandels steht: auf der einen Seite eine ganz persönliche Veränderung für Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, auf der anderen Seite ein Gesetzentwurf, der die Vorgaben für den WDR so verändern soll, dass er auch für die Zukunft gut gerüstet ist.
Seit Jahrzehnten trägt der WDR zur Medien- und Meinungsvielfalt in NRW und in Deutschland bei. Gemeinsam mit privaten Sendern und Verlagen leistet er einen wichtigen Beitrag für unsere Demokratie. Mit der Zeit aber wandeln sich Rahmenbedingungen – auch für Medienunternehmen –: geändertes Nutzungsverhalten, neue Angebote, neue Ansprüche an Transparenz und die zunehmende Digitalisierung. Den WDR an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen, ihn so aufzustellen, dass er auch zukünftig erfolgreich arbeiten kann – dazu bietet der eingebrachte Gesetzentwurf eine gute Grundlage.
Meine Damen und Herren, schauen wir uns einige zentrale Punkte des Gesetzentwurfs genauer an. Was finden wir zu verändertem Nutzerverhalten? Immer mehr Menschen schauen ihre Sendung dann, wenn es ihnen zeitlich passt: online und in Mediatheken.
Der Gesetzentwurf trägt dieser gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung. Er setzt auf die Idee, dass Angebote verbreitet werden sollen, anstatt nur lineares Programm auszustrahlen. Diese inhaltlichen Angebote sollen die Menschen erreichen über TV, Radio und auch über das Internet.
Ein weiteres wichtiges Thema im Gesetzentwurf ist die Stärkung der binnenpluralen Kontrolle, also wie der WDR intern kontrolliert wird. Diese Kontrollfunktion wird beim WDR durch den Rundfunkrat und durch den Verwaltungsrat vorgenommen. Dort bringen sich Menschen aus Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und vielen weiteren Organisationen ein. Ihre Arbeit soll gestärkt werden.
Wie von Ministerin Schwall-Düren schon erwähnt, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag beschlossen, dass die Gremien durchlässiger werden sollen und die sogenannte Versteinerung aufgebrochen werden müsse. Diesen Vorgaben des Gerichts kommt der Gesetzentwurf für den WDR nach.
Vertreter von neuen Organisationen haben die Möglichkeit, für jeweils eine Periode in den Rundfunkrat entsandt zu werden, und auch Einzelbewerber können durch den Rundfunkrat selbst hinzugewählt werden. Auch die Amtszeitbeschränkung auf maximal drei Perioden ist vorgesehen. Damit wird eine wesentlich höhere Durchlässigkeit erreicht.
Die Anforderung an die Tätigkeit in den Gremien steigt. Dies gilt insbesondere für den Verwaltungsrat. Der Gesetzentwurf sieht vor, Experten mit bestimmten Kenntnissen und Qualifikationen in den Verwaltungsrat zu berufen und die Kontrollfunktion somit zu stärken.
Eine Stärkung der Kontrolle bei größeren Programmbeschaffungen von Tochterunternehmen des WDR ist ebenfalls Ziel des Gesetzes. Das ist nicht nur mit Blick auf die Diskussion über die GottschalkVerträge eine wichtige Neuerung. Mehr Transparenz, öffentliche Sitzungen und Offenlegung von Unterlagen sowie Kooperation im journalistischen Bereich sind auch für uns wichtige Punkte des Gesetzes.
Meine Damen und Herren, wir werden in den nächsten Monaten den Gesetzentwurf intensiv beraten. Dankenswerterweise stehen uns hierzu auch die Informationen der erfolgreichen Onlinekonsultation der Landesregierung zur Verfügung, wie Frau Ministerin eingangs schon erwähnt hatte. Darüber hinaus erreichen uns jetzt schon eine ganze Reihe von Zuschriften, die uns empfehlen, weitere Änderungen am WDR-Gesetz vorzunehmen. Dies reicht von der Gremienzusammensetzung bis hin zur Einschränkung von Werbung und Sponsoring. Wir werden uns diese Forderungen und Ideen alle eingehend ansehen und beraten.
Sehr geehrte Frau Ministerin, die Gesetzeseinbringung möchte ich nutzen, um Danke zu sagen. Liebe Angelica Schwall-Düren, danke für deine Arbeit, die du seit 2010 hier geleistet hast. Beständigkeit, Herzlichkeit und hohe Professionalität zeichnen dein Tun hier für uns in unserem Bundesland und für die Medienpolitik aus. Du warst für uns immer fachlich und
Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Prof. Dr. Dr. Sternberg das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung bringt einen Gesetzentwurf ein, von Staatssekretär Eumann offensichtlich jetzt schon weiß, wie er verabschiedet werden wird. Denn am 3. September erläuterte er beim Medientreff in Köln, was nach der Verabschiedung des neuen WDR-Gesetzes Sache ist. Allerdings kommt der Gesetzentwurf heute ins Parlament, und das Gesetz wird hier und nirgendwo anders verabschiedet. Nicht noch einmal so eine Überrumpelung wie damals beim Mediengesetz!
Herr Kollege Vogt, ob dieser Entwurf wirklich auf die neue Medienwirklichkeit reagiert – daran habe ich doch erhebliche Zweifel. Zumindest die Ersetzung des Wortes „Programm“ durch „Angebot“ ist dafür ein bisschen dürftig.
Wenn man einen Blick auf das ZDF-Urteil wirft, stellt man fest: Es hat die Besetzung des WDRRundfunkrates kaum berührt. Denn auch nach dem geltenden Gesetz gibt es da kein Problem mit zu großer Staatsnähe.
Der Rundfunkrat wird aber deutlich vergrößert. Meine Frage: Sind 47 Mitglieder nicht ohnehin schon sehr viel? Warum soll das aufgebläht werden auf 58? Oder soll damit dessen Entmachtung kaschiert werden? Übrigens entstehen allein durch diese Aufblähung Kosten von etwa einer Viertelmillion Euro pro Jahr.
Es gibt viele Fragen zu der Besetzung, die da jetzt vorgesehen ist. Diese werden wir im Ausschuss diskutieren. Das gilt zum Beispiel für die Frage, was die neuen Kombinationen sollen. Mich hat besonders die Kombination von Bühnenangehörigen und Filmbüro amüsiert. Wie man auf diese aparte Kombination gekommen ist, weiß ich auch nicht. Anderes hingegen ist durchaus sinnvoll.
Ferner können sich sieben neue Verbände beim Landtag bewerben. Wird das Ganze dann wirklich politikferner als bisher? Zwei Mitglieder soll der Rundfunkrat auf Bewerbung hinzuwählen können. Wen repräsentieren die eigentlich? Oder ist das alles eher ein modischer Gag?
Erstaunt hat mich, dass eine Vertretung der vielen Muslime in diesem Land offenbar weniger wichtig ist und nicht vor die Klammer gezogen wurde.
Aber der Entwurf zeigt: Aufblähen, um das Entmachten zu verdecken. Das ist Methode. Denn nur noch für Programmfragen ist diese riesige Vertretung von 58 Personen dann zuständig. Alle Aufsichtsfunktionen liegen künftig beim Verwaltungsrat. Wollen Sie das wirklich? Die gesellschaftlichen Gruppen im Rundfunkrat haben dann nicht mehr die Aufsicht über den WDR. Dafür sind künftig nicht die die Gesellschaft repräsentierenden Gremien zuständig, sondern ein professionalisierter Verwaltungsrat.
Dass der Verwaltungsrat professionalisiert werden soll – why not? Das kann man bei einem Kontrollgremium für ein Unternehmen mit immerhin 1,5 Milliarden € Jahresetat durchaus einsehen. Aber warum diese Anforderungen für alle? Wenn das so festgelegt wird, dann hätte zum Beispiel der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Telekom, René Obermann, keine Chance. Der dürfte dann nicht Verwaltungsratsmitglied werden.
Oder werden hier wieder Tricks angewandt, um personalpolitische Absichten zu verfolgen, wie wir das bei der Tischvorlage zum Mediengesetz über eine scheinbar harmlos neue Voraussetzung für die Vertragsverlängerung mit der Absetzung des Direktors der LfM, Dr. Brautmeier, erleben mussten?
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zur Frage nach der Werbefreiheit, die offenbar nicht nur mich erstaunt hat. Gerade die Werbefreiheit kann zur Unterscheidbarkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks beitragen.
Die Fraktionen von SPD und Grünen haben am 16. Juni dieses Jahres einen Antrag eingebracht, zu dem wir uns enthalten. Es gibt in dieser Frage offenbar einen politischen Konsens. Aber wie wollen Sie Ihre vollmundige Formulierung im Antrag „Es ist nun Zeit zum Handeln“ im Gesetz umsetzen?
Wir dürfen den WDR weder überlasten, noch dürfen wir ihn schlechter stellen als andere ARD-Sender. Der neue Intendant setzt sich bewundernswert für echte Einsparungen ein. Vielleicht finden wir eine Formulierung, mit der das Ziel der Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks WDR ohne momentane Zusatzbelastungen genannt und erwähnt werden kann. Ich denke, da werden wir zu reden haben.
Kommen wir zu einer weiteren Ungereimtheit. Das Grimme-Institut soll künftig direkte Zuweisungen vom WDR erhalten. Das kann doch wohl nicht wahr sein! Da wird ein inzüchtiges System aufgebaut. Der WDR zahlt an ein Institut und holt sich das Investment über die Grimme-Preise wieder zurück. Aber der neue Aufsichtsratsvorsitzende ist zugleich auch Fernsehdirektor beim WDR. Das ist schon sehr in sich bezogen.
Die Mediennutzung befindet sich auch beim WDR in einem rasanten Umbruch. Eine Formulierung, die das Gesetz auf neue Sachverhalte hin zukunftsfest
machen würde, ist ein Desiderat im Gesetz. Bei jedem WDR-Gesetz, das wir verabschieden, geht es um einen Sender, der in seinem öffentlichrechtlichen Anspruch gestärkt zu werden verdient.