Sehr gut. – Sie haben gerade Frau Vogt vorgeworfen, dass sie ein Gesamtkonzept fordert. Sie kritisieren auch, dass davon im Antrag die Rede ist. Selbst wenn – ich unterstelle das jetzt mal, um mich aus dieser Debatte herauszuhalten – die Ministerin ein Gesamtkonzept vorgelegt hat, sollten wir an einer Stelle fair sein: Der Antrag ist vom 22., einem Dienstag; die Unterrichtung war am 23., einem Mittwoch. Also ist es durchaus legitim, die Forderung in den Antrag zu schreiben.
(Eva Voigt-Küppers [SPD]: Wenn es am 21. gewesen wäre, hätte in dem Antrag auch nichts anderes gestanden!)
Das stimmt. Am 21. wäre es ja auch vor der Unterrichtung gewesen; von daher wäre das durchaus genauso legitim.
Ich möchte auf einen Punkt eingehen. Das ist der Unterpunkt „Erstellung eines Konzeptes zur Vermittlung von Werten und demokratischen Grundprinzipien im Sinne des Grundgesetzes“. Da habe ich ein bisschen gezuckt. Denn dieses Konzept gibt es schon. Das nennt sich „Politikunterricht“.
Unser großes Problem ist, dass der Politikunterricht nicht gut aufgestellt ist und dass 85,5 % des Politikunterrichts fachfremd erteilt wird. Vielleicht sollten wir uns hier im Landtag, wenn wir vor dieser Herausforderung mit Flüchtlingskindern stehen, auch darüber unterhalten, dass nicht immer nur der MINT-Lehrermangel in den Blick genommen wird, sondern dass auch dieses Versorgungsproblem hier ein Thema sein sollte.
Flüchtlingen. In diesem Sinne hoffe ich einfach darauf, dass die Beratungen im Ausschuss dafür genutzt werden, nicht immer nur das Nötigste zu tun – irgendwie –, sondern dass wir immer wieder offen dafür sind, kritisch zu hinterfragen und zu überprüfen, ob die Regeln und Rahmenbedingungen, die gesetzt werden, dafür geeignet sind, die großen Herausforderungen zu bestehen, sodass wir das
Wir sollten den Ausschuss als Prüfstand für alle Maßnahmen nutzen, die das Land trifft. Von daher freue ich mich auf die Beratungen zu diesem Antrag im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich nehme sehr gerne auch im Hohen Haus noch einmal Stellung zu dem Gesamtkonzept. Ich bin Herrn Marsching dankbar, dass er den Gesamtrahmen dargestellt hat und sich nicht wie andere damit aufgehalten hat, vermeintliche Haare in der Suppe zu finden.
Ich fände es auch angemessen, wenn die Opposition – in dem Fall auf der rechten Seite des Hauses – mal sagen würde: Ja, das ist eine wirklich gigantische Leistung, hier so viele zusätzliche Lehrerstellen zu schaffen.
Als ich die ersten Stellen vorgestellt habe – die 300 und die 674 – habe ich auch aus Gewerkschaftskreisen gehört: Oh, das war ja gut. Das hätten wir so schnell nicht erwartet.
Ich glaube, dass zu dem Zeitpunkt die Leute nicht gedacht hätten, dass es nach so kurzer Zeit noch einmal eine so deutliche quantitative Ausweitung bei den Lehrerstellen geben würde.
Frau Gebauer, Sie vermischen hier – ich unterstelle: bewusst – verschiedene Dinge, um den Eindruck zu erwecken, hier würde etwas gekürzt.
Ich will das noch einmal sehr deutlich sagen: Die Integrationsstellen, die es vorher gegeben hat – ungefähr 3.000 –, sind mit anderen Sprachförderstellen zusammengeführt worden, weil uns zum Beispiel der Landesrechnungshof sagt: Besser größere Stellentöpfe und nicht so viele kleine, um diese Mittel effizienter einsetzen zu können. – Da ist nichts gestrichen worden.
Diese Stellen kommen weiterhin der Sprachförderung aller Kinder und Jugendlichen, die Bedarf haben, zugute. Das kommt jetzt nicht nur den Flüchtlingskindern zugute.
Ich verwahre mich dagegen, dass die verschiedenen Kinder, die Sprachförderbedarf haben, hier gegeneinander ausgespielt werden!
Ich bin auch irritiert, aber nicht darüber, dass die CDU den Antrag gestellt hat. Der Bericht war allerdings schon angekündigt; es ist nicht erst aufgrund des Antrags zum Bericht gekommen. Das zu betonen, ist mir auch wichtig. Aber ich bin irritiert darüber, dass Sie den Antrag nicht zurückgezogen haben, weil ich nämlich umfänglich alles, was die Landesregierung tut – und zwar in der Kombination von Integrations- und Schulpolitik – vorgestellt habe.
Die Bedeutung, die die CDU dem beimisst, kann man daran ablesen, dass sie meint, jetzt dem scheidenden Minister Guntram Schneider noch mal eins mitgeben zu müssen. Ich finde, das entwertet doch auch Ihren Wortbeitrag. Das entwertet auch diesen Antrag, meine Damen und Herren von der CDU.
Nun zu den Zahlen: Ja, wir kalkulieren im Moment mit zusätzlichen 40.000 Flüchtlingskindern an den Schulen. Die Zahl muss als vorläufig betrachtet werden. Ich zitiere den deutschen Vertreter des UNHCR in der „Zeit“: „Mit Zahlen, selbst mit ungefähren Schätzungen, verbrennt man sich nur die Finger.“
Ich will auch noch einmal – das habe ich bereits im Ausschuss gesagt, aber weil es mir wichtig ist, sage ich es jetzt auch hier gerne – die Aussage der Bundeskanzlerin zitieren, wonach das Asyl als Grundrecht für politisch Verfolgte als nach oben offen betrachtet werden muss. Auch das wiederhole ich gerne.
Der Landtag hat die Landesregierung hinsichtlich der Realisierung der Schulpflicht unterstützt – ich zitiere aus der Debatte vom 2. September 2015 –:
Auch weiterhin wird das Land zu seiner Verantwortung stehen und die Stellen für Lehrerinnen und Lehrer an die tatsächliche Entwicklung der Flüchtlingszahlen anpassen.
Was ich noch einmal betonen will – ich weiß es in diesem Fall ziemlich genau, weil ich selber schon in den 80er-Jahren in diesem Kontext gearbeitet habe, meine Damen und Herren von CDU und FDP –: Die
Voraussetzungen für die Integration der bei uns Zuflucht suchenden Kinder und Jugendlichen sind strukturell gut. Das verdanken wir dem großen und gemeinsamen Engagement aller Akteure in Land, Kommune und Zivilgesellschaft.
Außerdem können wir in Nordrhein-Westfalen an ein inzwischen breit getragenes Verständnis als Einwanderungsland anknüpfen. Strukturen, die infolge der Gastarbeiterzuwanderung in den 60erJahren punktuell entstanden sind, wurden systematisch und nachhaltig verstetigt.
Zentrale Grundlagen sind außerdem das hier einstimmig verabschiedete Teilhabe- und Integrationsgesetz vom Februar 2012 sowie die zur Ausgestaltung der kommunalen Integrationszentren und zur Weiterentwicklung der Integrationsstellen erforderlichen Erlasse vom Juni 2012.
Es wundert mich schon sehr, wenn die Fraktion eines ehemaligen Integrationsministers offenbar die systematische Arbeit der Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen nicht gekannt hat, die wir zu den kommunalen Integrationszentren weiterentwickelt haben. Da ist bei Herrn Laschet offenbar vieles an der Oberfläche geblieben.
Ich möchte darüber hinaus – das war im Ausschuss offen geblieben; darum hatte mich Herr Kaiser gebeten – darauf hinweisen, wie vielfältig das Material ist, das es hier für alle Lehrinnen und Lehrer gibt. Im Internet findet sich ein umfassendes niedrigschwelliges Beratungs- und Materialangebot für unsere Lehrkräfte, beispielsweise im Bildungsportal unter www.learn:line.de, unter www.kommunale-integrationszentren.nrw.de.
Sehr zu empfehlen ist auch die Materialsammlung der Universität Duisburg-Essen: Förderunterricht für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. Auch dazu nenne ich gerne die Internetadresse: www.uni-due.de/foerderunterricht.
Dort ist besonders die Seite 5 interessant. Da heißt es nämlich „Pädagogische Grundsätze des Förderunterrichts (seit 1974)“ – ich lese sie jetzt vor, um deutlich zu machen, dass wir beileibe nicht bei Null anfangen –: „Deutschförderung, fachliche Förderung, Beobachtung von schulischer Entwicklung und Noten, Einbeziehung der muttersprachlichen Fähigkeiten, weitgehende Repressionsfreiheit, Erziehung zur Toleranz, Gleichberechtigung der Geschlechter, pädagogische Betreuung, Unterstützung bei sozialen und schulischen Konflikten, Beratung und Begleitung bei Fragen der Schullaufbahn.“
Ich glaube, die Menschen, die bei uns vor Ort schulische und Integrationsarbeit leisten, brauchen keine Nachhilfe von der CDU-Fraktion in Sachen umfassende ganzheitliche Bildung von Kindern und Ju