„sowie der Abgleich der Zwischenergebnisse für den Bus- und den Stadtbahnbereich haben längere Zeit in Anspruch genommen und damit zu einer Verzögerung bei der Erstellung der Studie geführt.“
Zitat Ende; das ist aus dem Bericht für die vorletzte Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr.
In dieser Ausschusssitzung wurde ergänzend dazu ausgeführt, dass die Daten der anderen Gutachter erst im Spätsommer vorlagen. Erst dann konnte die Studiengesellschaft unterirdische Verkehrsanlagen die Erkenntnisse für das Landesgutachten auswerten.
Aus Sicht des Ministeriums und auch des Ministers haben alle Menschen einen Anspruch auf Mitnahme im ÖPNV, im öffentlichen Personennahverkehr, wenn Ihre Beförderung sicher ist – sicher für sie selbst und auch für andere Fahrgäste.
Wenn Gerichte, darunter auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, auf der Grundlage des Gutachtens im Auftrag des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen das von einigen, nicht von allen verhängte Mitnahmeverbot von EScootern bestätigen, müssen wir das ernst nehmen. Das Landesgutachten muss die Fragestellungen solide bearbeiten. Dafür benötigt unser Gutachter die notwendigen technischen Daten, die ihm seit dem Spätsommer vorlagen.
Ergänzend zu diesem für die letzte Sitzung des Landtags vorbereiteten Text möchte ich Ihnen jetzt aktualisiert auf die Frage mitteilen, dass wir davon ausgehen, dass das Landesgutachten innerhalb der nächsten zehn Tage vorliegen wird. Sobald dieses Landesgutachten vorliegt, werden wir es dem runden Tisch zur Verfügung stellen. Der runde Tisch
wird dann so fristgerecht eingeladen zur gemeinsamen Beurteilung des Gutachtens, das einerseits das Bedürfnis nach baldmöglichster Klärung und andererseits das Bedürfnis nach vernünftiger, gründlicher Vorbereitung beim Studium dieses Gutachtens in Einklang zu bringen sind.
Unser größtes Anliegen ist es, eine vermeintliche Rechtsunsicherheit durch eine rechtliche Sicherheit abzulösen. Es wäre aus Sicht des Ministeriums und aus meiner persönlichen Sicht misslich, wenn wir durch ein Richterrecht unterschiedliche Aspekte bei der Mitnahme von mobilitätseingeschränkten Menschen, die auf einen E-Scooter angewiesen sind, über weitere Zeiträume keine vernünftige Perspektive entwickeln könnten.
Ich glaube, wir sind gut beraten, mit einem Vertrauensvorschuss dem runden Tisch zu begegnen, an dem nicht nur die fachlich zuständigen Ressorts versammelt sind, sondern auch die unterschiedlichen Verbände und Interessenvertretungen, sodass das Know-how, das an diesem Tisch versammelt ist, sicherlich konsensual eine wertschätzende Beurteilung des Gutachtens vornehmen wird, die dazu führen wird, dass mobilitätseingeschränkte Menschen die Chance bekommen, für sich sicher und auch für andere sicher befördert zu werden – auch mit einem E-Scooter, wenn das durch das Gutachten abgesichert ist.
Ob das Gutachten Hinweise darauf liefert, dass alle Typen von E-Scootern unzweifelhaft sicher zu transportieren sind, vermag ich jetzt nicht einzuschätzen, weil die Ergebnisse des Gutachtens auch dem Ministerium noch nicht bekannt sind. Wenn uns das Gutachten, wie wir unterstellen dürfen, innerhalb der nächsten zehn Tage bekannt wird, werden wir natürlich auch eine eigene Meinungsbildung vorantreiben. Die werden wir in die Diskussion und die Beurteilung des runden Tisches einbringen. Der Landtag wird dann natürlich auch zeitnah unterrichtet.
Ich gehe davon aus, dass wir nicht genötigt sein werden, mit Zwangsmaßnahmen zu reagieren, sondern dass wir konsensual mit den Anbietern der Verkehrsdienstleistungen eine angemessene Beförderungsgarantie gewährleisten können. Das jedenfalls ist ausdrücklicher Wunsch des Ministeriums.
Soweit wir die Vorarbeiten unseres Gutachters beurteilen können, wird das Gutachten auch eine Qualität besitzen, die dies möglicherweise so seriös begründet, dass auch Zweifler überzeugt sind und konsensstiftend die Diskussionen des runden Tisches bereichern.
Vielen Dank, Herr Minister Groschek. Da die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit ÖPNV-Leistungen ein Teil der grundsätzlich verankerten Daseinsvorsorge ist, wird derzeit ein bestimmter Personenkreis faktisch von einem grundgesetzlich verankerten Recht ausgeschlossen. Wer trägt die Kosten für den Mehraufwand, den diese Menschen nun zur Sicherstellung ihrer Mobilität betreiben müssen?
Ich bin sehr sicher, dass das im Laufe der nächsten zehn Tage vorliegende Gutachten Hinweise darauf geben wird, dass zumindest ein großer Teil der mobilitätseingeschränkten Menschen, die auf die Nutzung eines EScooters angewiesen sind, für sich und für andere sicher befördert werden können.
Das Maß an Selbstsicherung und Sicherheit der übrigen Mitfahrgäste ist natürlich dominant zu sehen. Ohne die Gewährleistung von Sicherheit für den mobilitätseingeschränkten Menschen und für die übrigen Fahrgäste ist eine Transportdienstleistung nicht zu verantworten. Sicherheit ist durch nichts zu ersetzen. Das gilt gerade auch beim Transport im öffentlichen Personennahverkehr.
Dieses Maß an Sicherheit wird sicherlich im Gutachten präzisierter definiert, sodass wir dann über das Gutachten und die konsequente Umsetzung des Gutachtens in eine ÖPNV-Beförderungspraxis gemeinsam werden diskutieren können; hoffentlich möglichst wenig kontrovers – sowohl am runden Tisch als auch im Landtag –; denn die betroffenen Menschen haben ein Recht auf Klarheit und auf ein breites Recht auf Mitnahme im üblichen ÖPNV, damit sie für sich selbst und andere sicher befördert werden können.
Es mag sein – ohne dass ich das prognostizieren möchte –, dass das Gutachten auch Hinweise gibt, wie man die Sicherheit für die mobilitätseingeschränkten Menschen und die übrigen Fahrgäste durch eine angepasste Bauweise so erhöhen kann, dass der Transport von mehr E-Scooter-Typen möglich sein wird. Auch das ist eine Perspektive.
Das ist ja nicht nur eine mögliche Anforderung an die sicherheitsrelevante Gestaltung von ÖPNVFahrzeugen auf Schiene und Straße, sondern das ist ja möglicherweise auch eine Handlungsanleitung zur künftigen Baugestaltung und Ausgestaltung der E-Scooter, damit das Maß an Sicherheit beim Transport erhöht wird. Das sind manchmal nur recht einfache konstruktive Hinweise zur Balance eines solchen Fahrzeuges beim Anfahren oder Abstoppen.
Ich glaube, dass wir jetzt eine vernünftige, kurzfristige Perspektive haben, um hinreichend sichere Antworten auf diese komplexe Herausforderung geben zu können.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, damit ist die Mündliche Anfrage 70 beantwortet.
„Wie gestaltet sich der Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz für Ärztinnen und Ärzte, die ehrenamtlich Flüchtlinge untersuchen?“
Vielen Dank. Auch dazu ist die zuständige Ministerin sicherlich gerne bereit. Dann bekommen Sie in Kürze von Frau Ministerin Steffens die gewünschte schriftliche Antwort. (Siehe Anlage)
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/9793 – Neudruck
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin für die SPD-Fraktion Frau Kollegin KoppHerr das Wort, bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, und ganz besonders liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten! Prima, dass Sie bei diesem Antrag ebenfalls Antragsteller sind.
Zum zweiten Mal innerhalb von vier Wochen debattieren wir das wichtige Thema „Gewalt – auch sexualisierte Gewalt – gegenüber Menschen mit Behinderung“ sowie das Recht auf Unversehrtheit, das wir mit unserem Antrag gewährleisten möchten.
So haben wir einen sehr umfangreichen Antrag eingebracht, der neben den wichtigen Inhalten des Themas bereits auf den Weg gebrachte Initiativen in Nordrhein-Westfalen aufgreift, der aber auch feststellt, wo Handlungsbedarfe liegen und natürlich die dazugehörenden Forderungen an die Landesregierung enthält.
Deshalb möchte ich auf Folgendes Bezug nehmen und es ganz besonders herausstellen: Menschen mit Behinderung – besonders Frauen – sind häufig Opfer sexualisierter Gewalt. Deshalb ist es hier besonders wichtig, dass wir uns, aber auch der Öffentlichkeit, ins Bewusstsein rufen, dass Menschen mit Behinderung das Recht auf Sexualität und auf ein selbstbestimmtes Sexualleben haben.
Lange Zeit war dieses Thema mit einem Tabu belegt – sowohl in Elternhäusern wie stationären Einrichtungen, aber auch in der Gesamtgesellschaft. In einem Beitrag der „Lebenshilfe“ ist zu lesen – ich zitiere –:
„Sexualität ist von Geburt an ein alles durchdringendes Potenzial, das den Menschen als sexuelles Wesen betrifft, welches entwickelt und gefördert werden will. Sowohl im Kindes- und Jugendalter als auch im Erwachsenenalter sind Menschen mit Behinderung meist mit besonderen Lebensbedingungen konfrontiert und in größerem Maß auf Unterstützung und Förderung angewiesen – auch beim Thema Sexualität.“
Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderung so viel wie möglich über ihren eigenen Körper Bescheid wissen müssen. Sie sollen in der Lage sein, eigene Entscheidungen zu treffen und über Mitspracherechte ebenso Bescheid wissen, um diese nutzen zu können.
Das gilt auch für das Wissen zur Gestaltung ihres Lebensumfeldes. Je mehr Menschen mit Behinderung in ihrem Wissen um Sexualität und Selbstbestimmungsrechte gestärkt werden, umso besser können sie sich gegen sexuelle Übergriffe wehren.
Um die Selbstbestimmungsrechte für diese Menschen umzusetzen, brauchen wir Barrierefreiheit in allen Bereichen – beispielsweise für einfache Sprache, zur Erreichbarkeit von Beratungsstellen, aber auch von medizinischer Versorgung. Ebenso brauchen Eltern sowie das Personal in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ein Beratungs-, Gesprächs- und Fortbildungsangebot, damit sie die ihnen anvertrauten Menschen mit Behinderung sach- und fachgerecht in all ihren Bedürfnissen stärken können.
Im April dieses Jahres hat der UN-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen abschließende Bemerkungen über den ersten Staatsbericht Deutschlands veröffentlicht. Unter der Ziffer 36 des Berichtes wird unter anderem angemerkt, dass der Ausschuss dem Vertragsstaat, also der Bundesrepublik, anrät, eine umfassende und wirksame Stra
tegie aufzustellen, um in allen öffentlichen und privaten Umfeldern einen wirksamen Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Wie wichtig dem UN-Ausschuss diese Forderung ist, belegt die erste Aussage zu den Folgemaßnahmen, in denen der Vertragsstaat, also die Bundesrepublik, innerhalb von zwölf Monaten Informationen über die von ihm ergriffenen Maßnahmen, die unter Ziffer 36 beschrieben wurden, vorlegen soll. Das war im April dieses Jahres.
Wir sind nun nicht der Vertragspartner; wir befinden uns im Land Nordrhein-Westfalen. Ich will aber noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir mit diesem Antrag auf einem richtigen und guten Weg sind, Bedarfe erkannt und beschrieben haben, die auch der entsprechende UN-Ausschuss identifiziert und zur Umsetzung empfohlen hat.
Jetzt gilt es, diese Maßnahmen zeitnah und praxistauglich umzusetzen. Unsere umfangreichen Forderungen, die der Landtag an die Landesregierung stellt, zeigen, wie vielfältig Unterstützungsmaßnahmen sein müssen, um ein Recht auf Unversehrtheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Ein starkes Signal, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre heute Abend eine breite, vielleicht sogar einstimmige Verabschiedung unseres Antrags. Dazu möchte ich Sie alle einladen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Kopp-Herr. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin GrochowiakSchmieding. Irgendwann lerne ich, den Namen fließend auszusprechen; aber manchmal stolpert man darüber. Entschuldigung!