Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme gerne zum derzeit vorliegenden Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes Stellung, wobei ich meine, dass der vorliegende Antrag der CDU, aber auch die Redebeiträge gerade vonseiten der Opposition aus der Fraktion der CDU und auch aus der Fraktion der FDP in weiten Teilen das Thema nicht richtig treffen.
Wir sprechen über die Regelungskompetenz, die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Abfallgesetz sowie aufgrund der europäischen Rahmenbedingungen dem Land zugewiesen ist. Das beschränkt sich, meine sehr verehrten Damen und Herren – und insofern ist das, was Sie hier betreiben, etwas nebulös und verwirrend –, auf die Siedlungsabfälle. Dazu müssen wir eine Regelung treffen, um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten, um dem Prinzip der Nähe Geltung zu verschaffen und auch – was Sie an dieser Stelle immer verschweigen, was aber dazugehört – das Prinzip der Autarkie zu beachten. Das heißt, dass wir innerhalb unserer Landesgrenzen unseren eigenen Siedlungsabfall behandeln, entsorgen, möglichst nicht zustande kommen lassen und wiederverwerten. Das ist die Regelungskompetenz, die uns hier zusteht. Nicht mehr und nicht weniger!
Über Gewerbeabfall können wir gerne philosophieren. Aber die Hausaufgaben in Sachen Gewerbeabfall müssen an anderer Stelle gemacht werden, weil sie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz überhaupt nicht der Regelungskompetenz der öffentlichen Hand unterliegen, sondern sozusagen frei handelbar als Ware, als Wirtschaftsgut zur Verfügung stehen.
Lieber Herr Deppe, da wünsche ich mir schon, dass Sie die Landesregierung in ihrem Bestreben, eine wirklich umfassende Rohstoff- und Recyclingwirtschaft auf den Weg zu bringen, unterstützen würden, beim Bund endlich – „endlich“ sage ich an dieser Stelle – ein umfassendes Wirtschaftsgesetz auf den Weg zu bringen.
Denn der viel größere Teil der Wertstoffe und Rohstoffe befindet sich tatsächlich im Gewerbeabfall, aber wir bekommen derzeit weder ein Wertstoffgesetz, das die Große Koalition verabredet hat, noch eine Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung. Wir als Landesregierung plädieren dafür, beides in einem umfassenden Wertstoffgesetz auf Bundesebene endlich zu regeln, um hier die Abfallhierarchie zum Tragen zu bringen.
Wenn Sie den Menschen, den Bürgerinnen und Bürgern draußen im Lande die Systematik erklären würden, würde auch schnell klar, was wir regeln können und wo wir vielleicht mit einem ökologischen Abfallwirtschaftsplan einerseits dazu beitragen können, dass die Gebühren stabil bleiben, und andererseits dafür sorgen können, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht für die Abfallverbrennung von Gewerbeabfällen aufkommen müssen. Erklären Sie doch einmal, warum in den Anlagen von NordrheinWestfalen die Bürgerinnen und Bürger 80 € bis 160 € je Tonne und darüber hinaus zahlen müssen, aber der Gewerbeabfall bei 30 bis 60 € liegt! Der gleiche Abfall, aber ein unterschiedlicher Preis!
Das führt meines Erachtens dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger sozusagen die Entsorgung des Gewerbemülls mitfinanzieren. Das darf nicht sein. Deshalb brauchen wir eine solche Regelung auf Bundesebene, um hier Klarheit zu schaffen.
macht er, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aber er greift nicht in den Wettbewerb ein, wie das Kartellamt mutmaßt, sondern lässt Wettbewerb in den entsprechenden Regionen zu. Das Kartellamt sieht an dieser Stelle eindeutig nicht, dass aufgrund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Möglichkeit bestehen würde – so war auch der ursprüngliche Impuls –, Einzelzuweisungen zu konkreten Anlagen zu treffen. Das ist die politische Forderung gewesen, die wir bewusst als milderes Mittel eben nicht gewählt haben, sondern hier ist das mildere Mittel die Bildung von Entsorgungsregionen, um in einer solchen Region die Möglichkeit eines Wettbewerbs zu gewährleisten.
Darüber hinaus führt es zur Verwirrung, über Deponiekapazitäten zu sprechen, die mit dem Abfallwirtschaftsplan bezogen auf die Siedlungsabfälle überhaupt nichts zu tun haben. Es geht um DK-IDeponien. DK-I-Deponien beziehen sich vor allem auf die Notwendigkeit, Baustoffabfälle, Erdabfälle, Industrieabfälle mit leichter Belastung unterzubringen. Da ist es Aufgabe der kommunalen Seite und der Regionalplanung, hier für ausreichende Kapazitäten zu sorgen.
Wir haben das ganze Verfahren unterstützt, indem wir ein entsprechendes Gutachten auf den Weg gebracht haben, das die Notwendigkeit weiterer Ausweisung unterstreicht. Aber mit dem Abfallwirt
Auch das als Klarstellung: Es steht ausdrücklich im Abfallwirtschaftsplan, dass bestehende Kooperationen nicht infrage gestellt werden, das heißt, dass bestehende Kooperationen auch über die Beschlussfassung dieses Abfallwirtschaftsplans hinaus weitergeführt werden können. Insofern besteht hier keine Beeinträchtigung.
Zu guter Letzt noch ein Hinweis auf die Datenbasis: In der Tat liegt hier die Datenbasis des Jahres 2010 zugrunde. Wir können aber nachweisen – das wird Ihnen in Kürze auch zugehen –, dass sich mit den Daten 2011, 2012, 2013 und in der Perspektive 2014 an dem Aufkommens des Siedlungsabfalls kaum etwas geändert hat. Insofern sind die Daten die gleichen, und wir können auf dieser Grundlage eine gute Entscheidung treffen. Das werden wir dann nach der Beratung im Ausschuss auch tun. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Nun hat sich für die CDU noch einmal Herr Kollege Deppe zu Wort gemeldet.
Herr Keymis! Meine Damen und Herren! Herr Meesters, man bereitet manchmal eine Rede vor und steckt dann auch in dieser Rede drin; das kenne ich selbst. Aber Sie hätten wenigstens den Antrag einmal lesen können.
Darin haben wir Sie darum gebeten, dass Sie diesen Plan zurückziehen und bis zum 1. Juli 2016, also nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag, sondern in einem guten halben Jahr, einen neuen Plan vorlegen. Natürlich sind diese Begriffe wie „in die Tonne kloppen“ völlig fehl am Platze.
Wir haben dann im Folgenden – wenn Sie den Antrag gelesen hätten, wüssten Sie es – auch die Punkte aufgezählt, die in diesem Plan gelöst werden müssen und auf die Sie heute überhaupt keine Antwort gegeben haben. Sie haben gesagt: „Wir sprechen darüber“, aber sind zum Inhalt jede Antwort schuldig geblieben.
Die Sachverständigen haben ja nicht ohne Grund erklärt, dass das Thema „Autarkie“ überhaupt kein Thema ist, weil wir in Nordrhein-Westfalen ausreichend Kapazitäten haben, zumindest was die Verbrennung angeht. Beim Deponieraum sieht es ganz anders aus.
Herr Remmel, dann kann man sich nicht hinstellen und sagen: Wir sind rechtlich nur für den Siedlungsabfall zuständig.
Trotzdem brauche ich aber Kapazitäten, um den restlichen Abfall in diesem Lande bewältigen zu können. Im Verbrennungsbereich ist das gewährleistet. Da wollen Sie jetzt die Situation verknappen – mit der Folge, dass Gebühren steigen werden –, und im Deponiebereich machen Sie einfach die Augen zu. Das ist unverantwortlich. Sie kommen damit zwar über den nächsten Wahltermin, aber nicht weiter.
Wenn es Ihnen helfen würde, Herr Meesters, würden wir uns auch damit einverstanden erklären, den Antrag in den Ausschuss zu verweisen, um ihn dort weiter zu diskutieren.
Aber wenn Sie ihn heute ablehnen wollen, können wir auch damit leben. Es ist nur wichtig, dass wir die Probleme, die objektiv bestehen, auch wirklich zu lösen versuchen. Das sehen wir mit Ihrem Plan nicht.
Die antragstellendenden Fraktionen von CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Daher frage ich: Wer stimmt dem Antrag zu? – CDU und FDP. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – SPD, Grüne und die Fraktion der Piraten. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 16/9804 - Neudruck - mit breiter Mehrheit im Hohen Haus abgelehnt worden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Kampmann – sie nimmt noch Glückwünsche vom Geburtstagskind entgegen und hört gar nicht zu –,
ich wollte die Gelegenheit nutzen, Sie zu Ihrem neuen Amt zu beglückwünschen und uns aus unserer gemeinschaftlichen Sicht eine gute Zusammenarbeit zu wünschen. Ich hoffe, dass wir an viele Dinge anknüpfen können. Gleich werden Sie ja Ihre erste Rede hier im Hohen Hause halten.
Ich komme nun zu unserem Antrag. Das Betreuungsgeld war zu keiner Zeit ein auch nur irgendwie geeignetes familienpolitisches Instrument. Wir Piraten begrüßen daher die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015.
Jetzt werden Sie sich fragen, warum ich hier mit einem Antrag stehe, der etwas mit dem Betreuungsgeld zu tun hat. Ich will versuchen, Ihnen das zu erklären. Wir haben durch das Urteil vom 21. Juli 2015 die Situation, dass ab diesem Zeitpunkt keinerlei Betreuungsgeldanträge in den Kommunen mehr bewilligt werden konnten. Es konnten auch die Anträge nicht bewilligt werden, die vor dem 21. Juli 2015 dort eingegangen waren und vielleicht sogar schon in der laufenden Bearbeitung waren, also die Anträge, bei denen Familien fest mit gesetzlich zugesichertem Geld gerechnet haben. Die Kommunen können diese Anträge nicht mehr weiter bearbeiten bzw. sie nicht mehr positiv bescheiden.
Nach Auskunft des Ministeriums sind allein hier in Nordrhein-Westfalen knapp 10.000 Anträge liegen geblieben. Wir sind der Meinung, dass wir diesen Familien helfen müssen. Die Familien haben, wie ich gerade schon sagte, mit diesem Geld gerechnet. Wir fordern in unserem Antrag die Landesregierung auf, eine Übergangslösung zu schaffen, die diesen Familien diese Lücke in irgendeiner Form ausgleicht.
In unserem Antrag stehen bewusst keine Zahlen. Wir geben auch keinen Zeitraum vor, sagen also nicht, dieses Geld solle noch für soundso viele Monate bewilligt werden. Das ist ein Prozess, den wir an das Ministerium weiterleiten und bei der Landesregierung ansiedeln wollen. Dort soll geprüft werden, ob eine Übergangslösung von sechs oder zwölf Monaten, wie viel auch immer, ausreicht. Wir möchten den Familien aber zeigen, dass wir als Land Nordrhein-Westfalen da sind und ihnen helfen wollen.
Wir begrüßen natürlich ebenfalls, dass der rot-grüne Antrag, der heute zunächst auf der Tagesordnung stand und den wir fast auch beraten hätten, mittlerweile erledigt ist. Wir begrüßen die Entscheidung, dass die aus dem Betreuungsgeld freiwerdenden Mittel den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Wir werden natürlich überwachen, dass das Geld auch wirklich dort ankommt, wo es gebraucht wird, nämlich bei dem Ausbau und der Finanzierung der Kitas und bei dem Ausbau der frühkindlichen Bildung zum Beispiel im Bereich der Flüchtlinge.
Ich komme noch einmal zurück zu unserem Antrag. Damit schließe ich auch. Ich will ganz klar darstellen: Es geht hier um den Ausgleich einer ungerechten Behandlung von Familien. Jemand, der in Dortmund einen Antrag gestellt hat, hat ihn vielleicht noch bewilligt bekommen, während jemand, der schon eine Woche früher in Bochum oder Oberhausen den entsprechenden Antrag gestellt hat, diesen Antrag nicht mehr bewilligt bekommen hat. Das ist eine Ungerechtigkeit.
Meines Erachtens wäre es eine gerechte Lösung, hier den Stichtag 21. Juli 2015 anzuwenden, um den Familien, die vorher noch den Antrag gestellt haben, zu helfen.
Ich bitte daher freundlich um Zustimmung zu unserem Antrag. Im Übrigen freue ich mich darüber, dass wir uns dazu entscheiden konnten, den Antrag in direkter Abstimmung abzuwickeln; denn es bringt nichts, wenn wir im Landtag im Verfahren noch monatelang über diese Thematik diskutieren. Schließlich muss den Familien jetzt geholfen werden. – Herzlichen Dank.