Das einzig Richtige an Ihrem Antrag ist die Beschreibung der schweren Arbeit der Schulsozialarbeiter. Schulsozialarbeit wirkt aber auch über die Schule hinaus. So stellen unter anderem Förderangebote, Freizeitgestaltung und Präventionsarbeit eine wesentliche Entlastung und Hilfe im sozialen Umfeld der Kommunen dar.
Angesichts der Flüchtlingszahlen, der Kinder und Jugendlichen, die neu in unser Land kommen, ist absehbar, dass wir in Zukunft noch mehr Bedarf an Schulsozialarbeit haben werden. Genau hierin liegt der Grund, warum Rot-Grün diesen Schaufensterantrag stellt. Sie sehen Ihr organisatorisches Chaos beim Thema „Flüchtlinge“ und brechen in Schweiß aus, wenn Sie daran denken, was die Schulsozialarbeit bald tatsächlich wird leisten müssen. Angesichts Ihres finanziellen Pingpongspiels – so war zu erfahren – haben sich die Schulsozialarbeiter andere, besser dotierte Stellen mit festen Verträgen ausgesucht. Und so wird es weitergehen.
Ich will hier nicht wieder unsere Forderungen wiederholen. Dazu hat Kollegin Middendorf gerade genügend gesagt, und das können Sie alles in den Plenarprotokollen nachlesen.
Die Koalitionsfraktionen von Rot-Grün sind immer erst kurz vor der Verabschiedung des Haushalts Ende November dem öffentlichen Druck gefolgt. Das haben wir schon mehrmals erlebt. Sie haben zwar für drei Jahre Landesmittel zur Verfügung gestellt; es ist aber bereits absehbar, dass wir 2017 – und ich rede noch gar nicht vom Wahlkampf, wie die Kollegin das gemacht hat, ich rede einfach nur von den Fakten – vor den gleichen oder sogar vor noch größeren Problemen stehen wie im letzten Jahr – Stichwort: Flüchtlinge.
Ich habe wenig Hoffnung, dass Sie Frau Nahles und Frau Schwesig zum Umdenken bewegen können. Wir brauchen jedoch eine verlässliche Absicherung der Schulsozialarbeit.
Dieser Antrag wird also kaum zur Lösung beitragen können. Darüber hinaus zielt er nur darauf ab, Leistungen der Landesregierung anzupreisen, die nur unter dem Druck der Opposition und der Öffentlichkeit zustande gekommen sind. Deshalb kann unsere Fraktion dem Antrag nicht zustimmen. – Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Alda. – Für die Piratenfraktion erteilte ich Herrn Kollegen Wegner das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Zuallererst möchte ich mich den Reden von Herrn Garbrecht und Frau Grochowiak-Schmieding anschließen. In diesen Reden gab es nichts, was falsch ist und was wir kritisieren würden.
Wenn Sie in Ihren Antrag nicht noch den Punkt mit der SGB II-bezogenen Schulsozialarbeit aufgenommen hätten, gäbe es an Ihrem Antrag nichts mehr, was zu verbessern wäre. In dem Antrag geht es nicht mehr um die SGB-II-bezogene Schulsozialarbeit, sondern um die anderen Stellen aus dem BuT, für die den Kommunen noch 10 Millionen € übrig bleiben. Für die Schulsozialarbeit geben Sie noch zusätzlich 20 Millionen € aus. Das wird nur nirgends erwähnt.
Wenn ich in Ihrem Antrag lese, dass sich die Regierung selber dafür lobt, dass sie 47,7 Millionen € in die Schulsozialarbeit gibt, dann möchten wir als Piraten aber auch gerne, dass in dem Antrag erwähnt wird, dass die Kommunen 30 % obendrauf legen müssen, damit diese Gelder überhaupt in Anspruch genommen werden können. Das ist auch der Inhalt unseres Änderungsantrages.
Davon ganz abgesehen: Da Ihre Forderungen von uns ansonsten unterstützt werden, unterstützen wir auch Ihren Antrag. Wir werden also dafür stimmen, unabhängig davon, ob Sie unserem Änderungsan
trag zustimmen oder nicht. Das würde unserer Meinung nach eine Anerkennung der Kommunen bedeuten, die doch auch einen ganz erheblichen Beitrag zum Bestand der Schulsozialarbeit leisten.
An zweiter Stelle möchte ich auf unseren Entschließungsantrag eingehen. Dieses Antrags hätte es gar nicht bedurft. Die Diskussion über die Schulsozialarbeit hätte gar nicht geführt werden müssen, wenn Sie Ihren Antrag sauber geschrieben und in ihm nicht zwei Sachverhalte miteinander vermischt hätten. Da Sie die Dinge jedoch vermischt haben, haben wir den Punkt herausgenommen, den wir für wichtiger halten, und haben dazu unseren Entschließungsantrag geschrieben.
Sie fordern in Ihrem Antrag ganz klar: Die Landesregierung soll sich dafür einsetzen, dass das Defizit in Höhe von 10 Millionen €, das die Kommunen derzeit haben, vom Bund getragen wird. Die Kommunen haben aber, wenn man es richtig rechnet, ein Defizit in Höhe von 30 Millionen €. Von diesem Geld ist überhaupt nicht die Rede.
Jetzt ist die Frage: Haben Sie – hat die Landesregierung – den Kampf um die Argumentation, dass die SGB-II-bezogene Schulsozialarbeit ein Teil des Bildungs- und Teilhabepakets ist und damit auch Ihrer Meinung nach vom Bund finanziert werden muss, aufgegeben, oder warum steht das nicht in Ihrem Antrag?
Genau aus diesem Grunde haben wir den Entschließungsantrag gestellt. Wir vertreten diese Position weiterhin; wir vertreten sie schon, seitdem wir hier im Landtag sind: Der Bund muss die Kosten für das Bildungs- und Teilhabepaket vollständig zahlen, also inklusive der Schulsozialarbeiter.
Weiter fordern wir in unserem Entschließungsantrag – das wäre heute gar nicht zur Debatte gekommen, wenn es nicht Ihre Vermischung von zwei Sachverhalten in einem Antrag gegeben hätte –, dass es eine Ausbaustrategie der Schulsozialarbeit gibt. Auch das haben wir schon in der letzten Haushaltsdebatte und in den letzten Debatten gefordert, in der es hier um die Schulsozialarbeit ging. Nur, jetzt werden die Gründe, warum wir einen solchen Ausbau brauchen werden, viel wichtiger.
Eines ist klar – wir haben vorhin schon darüber diskutiert –: Es kommen jetzt ganz viele Flüchtlinge bzw. sie sind schon nach Nordrhein-Westfalen gekommen. Die Kinder und Jugendlichen gehen in die Schule. Damit kommen jetzt die sozialen Probleme vor Ort – auch das Problem der Integration – viel stärker auf. Dort brauchen die Kommunen Unterstützung.
Deswegen fordern wir in unserem Entschließungsantrag die Landesregierung auf, ein Ausbauprogramm für die SGB-II-bezogene Schulsozialarbeit zu entwickeln, ohne – ganz wichtig – die Kommunen weiter zu belasten. Es soll bei den 20 Millio
Somit komme ich jetzt zum Ende meiner Ausführungen. Noch einmal ganz kurz: Ja, wir stimmen Ihrem Antrag zu. Er ist inhaltlich richtig. Was wir an erster Stelle kritisieren, ist die Vermischung des BuT mit den SGB-II-bezogenen Schulsozialarbeitern. Da diese Vermischung von Ihnen vorgenommen worden ist, haben wir uns auf den Punkt konzentriert, der uns wichtiger ist, und dafür einen Änderungsantrag und einen Entschließungsantrag gestellt. Ich bitte Sie, beide zu unterstützen. – Vielen Dank.
: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwischenzeitlich habe ich ein bisschen das Gefühl gehabt, dass man sich hier nur noch über die Frage streitet: „Schulsozialarbeit – ja oder nein“, und ob das im Antrag steht – ja oder nein.
Ich kann Ihnen direkt sagen: Nein, wir haben den Kampf nicht aufgegeben. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass der Bund dies übernehmen muss. Der Antrag richtet sich – so lese ich ihn – deutlich auch nicht in Richtung Schulsozialarbeit.
Hinsichtlich Ihrer Forderung, den konstruktiven Umgang darzulegen, ist es so – das sage ich schon einmal in Richtung Frau Middendorf –: Aufgrund der Tatsache, dass sich der Bund aus der Verantwortung herausgezogen hat, sind wir dafür eingetreten, dass die Schulsozialarbeit in Höhe von 47,7 Millionen € finanziert werden kann. Das ist konstruktiver Umgang, Frau Kollegin Middendorf.
Seit seiner Einführung im Jahr 2011 sind die Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepaket stetig gewachsen, im vergangenen Jahr um mehr als 15,7 Millionen € auf insgesamt 151,6 Millionen €. Das sind Fakten, Frau Kollegin Middendorf. Bei Ihrer Zahlenjongliererei ist mir sehr deutlich geworden, dass Sie keine gelernte Kauffrau sind, denn sonst würden Sie nicht so viele Zahlen durcheinander bringen.
Dass diese Leistungen immer mehr in Anspruch genommen werden, ist nicht zuletzt dem Einsatz vieler Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter zu verdanken, die speziell für die Vermittlung des Bildungs- und Teilhabepakets an den Schulen sorgen.
Um diesen Einsatz weiter zu gewährleisten, haben wir die bereits von mir gerade erwähnten 47,7 Millionen € den Kreisen und kreisfreien Städten zur Un
terstützung zur Verfügung gestellt. Zugegeben, das ist eine Ausfallbürgschaft. Nordrhein-Westfalen hat also mit Blick auf die Bundesbeteiligung eindeutig seine Hausaufgaben gemacht. Das Ganze wird seit 1. Januar 2014 bedarfsgerecht an die kommunalen Träger weitergeleitet.
Was wir jetzt noch benötigen, ist eine ausreichende Finanzierung dieser Mittel durch den Bund. In den vergangenen beiden Jahren mussten die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen etwa 20 Millionen € der von ihnen an benachteiligte Kinder erbrachten Leistungen aus eigener Tasche bezahlen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Zuwanderung – die ist eben zu Recht angesprochen worden – vieler Kinder aus Krisengebieten ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren noch mehr Kinder durch das Bildungs- und Teilhabepaket Unterstützung finden müssen. Der Bund darf vor dieser Entwicklung nicht die Augen verschließen und muss seiner Verantwortung für eine auskömmliche Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes endlich nachkommen.
Um eine Änderung der bundesgesetzlichen Regelung zu erreichen, hat Nordrhein-Westfalen diese Thematik bereits Anfang Oktober dieses Jahres in die Amtschefkonferenz zur Vorbereitung der in zwei Wochen anstehenden Arbeits- und Sozialministerkonferenz hineingetragen. Die Initiative NordrheinWestfalens wird flankiert von einer breiten Unterstützung der meisten Länder.
Frau Middendorf hat vorhin gesagt, wir sollten nicht immer nach Geld schreien. Ich kann Ihnen sagen: Da gibt es eine breite Unterstützung. Ich weiß zurzeit nicht, wo Bayern steht. Ansonsten stehen, wie es sich abzeichnet, alle Bundesländer hinter dem von Ihnen so titulierten „Schreien nach mehr Geld“, also auch Ihre CDU-geführten Bundesländer. Von daher kann diese Initiative Nordrhein-Westfalens auf der ASMK nicht die verkehrteste sein.
Ich habe große Hoffnung, dass durch diese Initiative das von-der-Leyen-Baby in zwei Wochen endlich die Korrektur bekommt, die es benötigt, damit die Finanzierung seitens des Bundes auch zu einer ordentlichen Finanzierung für die Länder und Kommunen wird. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich noch einmal Frau Kollegin Grochowiak-Schmieding zu Wort gemeldet. Bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mir noch etwas Redezeit übrig gelassen, weil ich mir
Frau Middendorf, es hat mich erschüttert, dass Sie offensichtlich überhaupt nicht in der Lage sind, Bundesgesetzgebung zu verstehen und auf Landesebene herunterzuziehen. Wir wollen nicht mehr Geld vom Bund, sondern wir wollen das Geld, das er selber – damals unter Schwarz-Gelb – in seinen Gesetzen festgeschrieben hat, nämlich im Bundes- und Teilhabepaket, angebunden an das SGB II.
Da ist ganz klar festgelegt, inwieweit sich der Bund an den Kosten des Bildungs- und Teilhabepaketes beteiligt. Das tut er in der Tat nicht, wenn er in 2015 Summen bezahlt, die 2014 verausgabt wurden, die aber deutlich geringer waren als in 2015. Die Differenz bleibt bei den Kommunen hängen. Genau das Geld fordern wir vom Bund ein. Ich denke, das ist nicht mehr als recht und billig.
Zur Schulsozialarbeit. Ich sage es gerne noch einmal, auch dem Kollegen Alda: Wir müssen einfach unterscheiden: Die Schulsozialarbeit ist eine Aufgabe des Schulträgers, und die Schulträger sind in aller Regel die Kommunen. Die Schulsozialarbeit wurde damals in das BuT eingebastelt, unglücklicherweise unter dem gleichen Namen. Deshalb spreche ich gerne von der „zuführenden Schulsozialarbeit“. Der Minister hat es ja dankenswerterweise eben auch ausgeführt.
Es geht um eine Sozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes, die es erst ermöglicht – insbesondere den betroffenen Familien –, die Anträge zu stellen, die in vielfältigster Art und Weise nötig sind, damit sie diese Leistungen erhalten.
An die Piraten gerichtet: Ich möchte ausdrücklich anerkennen und mich bedanken, dass Sie unseren Antrag unterstützen. Es tut mir allerdings leid, Ihren Änderungsantrag ablehnen zu müssen. Diesen habe ich erst vor zehn Minuten gelesen. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass die Kommunen einen Anteil an der vom Land geförderten Schulsozialarbeit tragen müssen. Dies ändert aber nichts an den Tatsachen in unserem Antrag schlechthin. Ihren Entschließungsantrag habe ich gerade das erste Mal zu Gesicht bekommen. Ich konnte ihn noch nicht einmal durchlesen.
Ich komme zum Ende, Herr Präsident. – Wir überbrücken die nächsten drei Jahre mit den 47 Millionen € für die Schulsozialarbeit, erwarten aber, dass der