Protokoll der Sitzung vom 04.11.2015

Die landesinterne Verteilung hin zu einer garantierten Erstattung aller Kosten, die den Kommunen entstehen, haben wir noch nicht erreicht. Es gibt,

wie gesagt, keine Anreizmechanismen für die Kommunen, die Förderung nach dem BuT wirklich ernst zu nehmen, sich insbesondere dem Thema der Lernförderung stärker zuzuwenden, auch wenn da positive Entwicklungen zu verzeichnen sind. Viele Kommunen, die sich dort sehr engagiert betätigen, bleiben auf den Kosten sitzen. Wir bremsen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter – durch das dreijährige Landesprogramm haben wir jetzt fast 150 Millionen € für die Förderung der Schulsozialarbeit eingebracht – in der Frage der Gewährung von Leistungen sozusagen aus.

Ziel unseres Antrags ist, dass der Bund die tatsächlichen Ausgaben einer Kommune kommunalscharf und nicht über landesweite nachträgliche Erstattungsregelungen ersetzt. Weil diese Fragestellung im zuständigen Ausschuss und auch im Ausschuss für Kommunalpolitik hinreichend diskutiert worden ist, haben wir direkte Abstimmung beantragt. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Garbrecht. – Für die grüne Fraktion spricht nun Frau Kollegin Grochowiak-Schmieding.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum wiederholten Male steht das Bildungs- und Teilhabepaket, das BuT, auf der Tagesordnung. Einmal mehr gibt es Anlass zur Klage. Das BuT ist und bleibt ein bürokratisches Monster.

Es erreicht nicht alle diejenigen, die es eigentlich erreichen soll, nämlich Kinder in prekären Lebenslagen, und für die, die daraus Leistungen beziehen, ist es zu gering bemessen. Denn – darüber sind wir uns wohl alle einig – mit 70 € bzw. 30 € Schulstartgeld kann man noch nicht einmal den Grundbedarf einer Schulausstattung finanzieren, und von 10 € im Monat lassen sich weder Kultur noch Sport bezahlen.

Schließlich hat der Bund auch noch seine Leistungen bei der zuführenden Schulsozialarbeit gestrichen.

Nun müssen wir feststellen, dass die Bundesregierung nicht einmal die zugesagten Mittel – besser gesagt: die im Gesetz festgelegten Anteile – in voller Höhe bezahlt. Dies wiederum ergibt sich aus dem zugrunde gelegten Berechnungssystem. Der Bund bewilligt für das laufende Jahr nur das, was im letzten Jahr an Leistungen in den Kommunen verausgabt wurde, und berücksichtigt nicht, dass im laufenden Jahr durchaus mehr ausgegeben wird. Auf exakt dieser Differenz bleiben die Kommunen schlichtweg sitzen.

Das bedeutet, meine Damen und Herren: Die Bundesregierung spart zulasten der Kommunen; sie spart zulasten von Kindern und Jugendlichen. Das ist ein starkes Stück!

(Beifall von den GRÜNEN)

Schwarz-Gelb hat damals ein schlechtes Gesetz geschnürt; Schwarz-Rot hat bislang nichts daran geändert. Darunter leidet das Land, darunter leiden die Kommunen, und darunter leiden vor allen Dingen die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Es ist höchste Zeit für Veränderungen. Daher fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene entsprechend einzusetzen.

Die Bundesregierung muss ihrer Verpflichtung zur Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche vollumfänglich nachkommen, und zwar so, wie es das Bundesverfassungsgericht 2010 gefordert hat. Einmal mehr müssen wir leider daran erinnern. Daher fordere ich alle hier im Hohen Hause vertretenen Fraktionen auf: Bitte befürworten Sie unseren Antrag, und unterstützen Sie unser Ansinnen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Grochowiak-Schmieding. – Nun spricht für die CDUFraktion Frau Middendorf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorweg noch ein paar Fakten nennen, damit wir nicht nur den Antrag sehen, sondern insgesamt eine Grundlage haben und wissen, worüber wir sprechen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT genannt, hat seit Einführung im Jahre 2011 nun schon einige Stationen und Entwicklungsstufen hinter sich gebracht. Im Jahr 2012 – das ist jetzt entscheidend; da muss die Landesregierung noch einmal hinschauen – hat der Bund eine Revision durchgeführt. Dabei wurde überprüft, was die Kommunen und Kreise tatsächlich für den vorgesehenen Zweck verausgabt haben.

Tatsächlich wurden 2012 in NRW nur etwa 63 % – ich wiederhole: 63 % – der Mittel vor Ort zweckentsprechend eingesetzt. Daraufhin wurde die Höhe der Bundesmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket in den Jahren 2013 und 2014 neu festgelegt. Für das Land Nordrhein-Westfalen bedeutete dies, dass die Kommunen und Kreise in NRW nun einen verringerten Aufschlag von 3,4 % erhielten.

Dass die darauffolgende Planung des Bundesministeriums zur rückwirkenden Verrechnung der in 2012 nicht verausgabten Mittel mit den Auszahlungen für 2013 vom Bundessozialgericht so nicht gebilligt wurde, ist richtig, aber keine neue Erkenntnis.

Mit dem vorliegenden Antrag soll nun eine erneute Diskussion – wir haben in diesem Zusammenhang mehrmals einen Aufschlag im Schul- sowie im Kinder- und Jugendbereich gehabt – angestoßen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktion, die Art und Weise, wie Sie ständig diese Rufe nach mehr Geld auf Ihre Fahnen schreiben, hat schon etwas Gebetsmühlenartiges. Ihr Antrag stellt wieder einmal auf die Schulsozialarbeit ab, wie ich gerade schon sagte. Dabei machen Sie wohlweislich nicht deutlich, wie Schulsozialarbeit denn definiert wurde. Es handelt sich dabei nämlich um eine Erfüllung des Bildungsauftrags des Landes Nordrhein-Westfalen und eben nicht um eine Leistung des Bundes.

(Manuela Grochowiak-Schmieding [GRÜNE]: Falsch!)

Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, sieht übrigens auch Ihre eigene Bundesministerin Frau Nahles genau so und antwortet in ihrem Schreiben an die Grünen entsprechend. Liebe Kollegen von den Grünen, Sie wurden ja direkt angeschrieben. Herr Präsident, ich bitte, zitieren zu dürfen:

„Die Zuständigkeit für Schulsozialarbeit liegt nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung jedoch nicht beim Bund. Schulsozialarbeit bildet eine Schnittstelle zwischen Schulen, Familien und Jugendhilfe und damit einen Bestandteil der allgemeinen Bildungspolitik und des Schulwesens.“

(Beifall von der CDU – Zuruf von Manuela Grochowiak-Schmieding [GRÜNE] – Sigrid Beer [GRÜNE]: Nicht verwechseln!)

„Die Verantwortung für den Bildungsbereich ist den Ländern zugewiesen.“

Wir als CDU haben bereits seit Langem – das wissen Sie auch – den konstruktiven Finanzierungsvorschlag eingebracht, die Schulsozialarbeit aus einem Anteil – ich bitte Sie, sich dies genau anzuhören – der ab 2015 eingesparten Mittel aus der wegfallenden Finanzierung des BAföG zu ermöglichen. Mit der vollständigen Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund wurde NRW um 280 Millionen € entlastet. Davon hätten 100 Millionen € für die Schulsozialarbeit eingesetzt werden können. Doch es passierte, was leider viel zu häufig in unserem schönen Land Nordrhein-Westfalen passiert: Das Geld ist einfach im Landeshaushalt versickert.

Kurzum: Es gab eine gute Möglichkeit zur Finanzierung durch Bundesgeld, aber Sie haben wie immer die Chance nicht genutzt.

(Beifall von der CDU)

Jetzt können Sie sich doch nicht im Ernst hier hinstellen und zum zweiten Mal Geld einfordern.

An dieser Stelle möchte ich mit Ihnen nicht länger über die Schulsozialarbeit sprechen, und ich würde Sie bitten, keine weiteren Anträge zu stellen, sondern wirklich konstruktiv mit uns zu arbeiten. Ich bin hundertprozentig sicher, dass dieser Streit spätestens beim Wahlkampf 2017, nach dem Auslaufen des NRW-Programms für die Schulsozialarbeit – das ist identisch –, hier wieder auf den Tisch kommt.

Wie Ihre Forderung dann lauten wird, dürfte auch niemanden überraschen. Sie werden natürlich wieder Geld vom Bund fordern.

(Manuela Grochowiak-Schmieding [GRÜNE]: Wir fordern nur das, wozu der Bund verpflich- tet ist!)

Dazu können wir von der Opposition nur genauso gebetsmühlenartig erwidern: Es wird höchste Zeit, dass Sie endlich das Haushalten lernen. – Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Alda das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich sage es ganz kurz. Der Antrag, der hier eingebracht worden ist, ist ein reiner Schaufensterantrag. Sie wollen die Landesregierung für Aktivitäten feiern, die erst auf den Druck von Kommunen und den Oppositionsfraktionen hin zustande gekommen sind.

(Beifall von der FDP)

Außerdem appellieren Sie wieder einmal an den Bund.

Sicher ist es richtig, dass der Bund für eine ausreichende Finanzierung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets verantwortlich ist.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Aha! – Manuela Grochowiak-Schmieding [GRÜNE]: Aha!)

Aha, aha! Sie haben vorhin schon wieder einen Schuldigen gefunden: Schwarz-Gelb. Ist klar; kenne ich alles. –

(Zuruf von Manuela Grochowiak-Schmieding [GRÜNE])

Das hat auch unsere Fraktion immer gefordert. Doch warum stellt ausgerechnet die SPD hier im Landtag einen derart unverbindlichen Antrag? – Sprechen Sie einmal mit Frau Nahles, sprechen Sie mit Frau Schwesig, die Sie ja ziemlich gut kennen. Ihre Parteifreundinnen sind in Berlin für die Finanzierung der Leistungen verantwortlich. Da könnten Sie Druck machen, um substanzielle Ergebnisse zu erzielen.

(Beifall von der FDP)

Übrigens habe ich das Ihrem Vorgänger, Herr Minister, auch schon gesagt.

Sie begrüßen den Übergang zu einer ausgabenorientierten Verteilung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Ich möchte daran erinnern, dass die Kommunen frühzeitig darauf hingewiesen haben, dass sich die Ausgaben für Bildung und Teilhabe nicht einfach durch eine Quote bei den Kosten der Unterkunft ermitteln lassen. Schwerpunkte und Bedarfe sind anders gewichtet.

Die Landesregierung hat noch 2013 mit Verweis auf das vom Bund vorgegebene Prinzip eines pauschalen Budgets eine Spitzabrechnung verweigert. Erst nach Initiative der kommunalen Spitzenverbände – Sie erinnern sich bestimmt –, nach Anfragen und nach einem Antrag aus den Reihen der Opposition war die Bereitschaft zum Umdenken erkennbar. In diesem Antrag feiern Sie auch die Landeszuschüsse zur Schulsozialarbeit. Da wird es jetzt endgültig kritisch.

Über dieses Thema haben wir in den letzten Jahren hier im Plenum mehrfach diskutiert. Auch hier haben Sie erst die Anträge der Oppositionsfraktion überhaupt zum Handeln getrieben. Jetzt wollen Sie die Verantwortung wieder auf den Bund schieben.

Fazit: nichts dazugelernt. Ich habe bei der Vorbereitung auf diese Rede tatsächlich überlegt, ob ich meine alten Reden hier nicht eins zu eins einsetze. Dann habe ich aber gedacht: Na gut, gönne ich ihnen noch einmal etwas Neues, auch wenn es der gleiche Inhalt ist.

(Beifall von der FDP)