Claudia Middendorf

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere liebe Kolleginnen und Kollegen aus Dortmund! Sie haben sicherlich schon lange darauf gewartet: Wann spricht die Middendorf, die aus Dortmund kommt, die alle ihre zwölf Stadtteile in Dortmund kennt, zu uns?
Und: Warum haben meine beiden Kollegen Gregor Golland und Daniel Sieveke dieses Thema aufgegriffen?
Sie haben zu Recht gesagt, Frau Lüders: Die Nordstadt ist ein sehr liebenswerter und wertvoller Stadtteil für uns Dortmunder. Ich glaube auch, dass Sie recht haben. Wir hätten die Liste ergänzen können, die Herr Golland genannt hat und von der Herr Schatz gerade gesagt hat, es wäre nur ein Lückenfüller gewesen. Es geht nicht explizit nur um die Dortmunder Nordstadt, sondern um jeden Stadtteil und um alle Städte und alle Kreise in Nordrhein-Westfalen.
Ich glaube auch, Herr Minister, man darf nicht die Augen verschließen, sondern man muss die Augen öffnen und sich den Problemen stellen.
Wenn ich vor Ort meine Aktivtage in Dortmund durchführe – sei es bei der Feuerwehr am Dienstag nächster Woche, bei der Polizei, bei der Dortmunder Tafel oder, wie Sie sagten, Frau Lüders, bei Caritas,
Diakonie oder auch in AWO-Einrichtungen –, verschaffe ich mir schon ein Bild, wie es in Dortmund und insbesondere in diesem schönen Stadtteil aussieht. Ich glaube aber, anscheinend kommen nur CDU-Politiker mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch, und Sie schließen die Ohren.
Ich habe letzte Woche fünf Tage Bürgersprechstunde auf Marktplätzen in Dortmund gemacht.
Ich glaube schon, dass ich das Gefühl aufnehme.
Sie haben heute ganz häufig unseren Bundespräsidenten Norbert Lammert zitiert.
Bundestagspräsidenten, ja.
Vielleicht können wir noch einmal zur Sachlichkeit kommen.
Nein, dazu brauche ich kein Manuskript, das kann ich so machen, weil ich weiß, was in Dortmund passiert und was hier in Nordrhein-Westfalen passiert. Das ist das Entscheidende.
Dass wir das Thema „Sicherheit“ oder – besser gesagt – „Unsicherheit“ bei den Bürgerinnen und Bürgern heute hier aufgreifen, muss doch ein Anlass sein, Herr Minister, dass Sie endlich Konzepte erstellen. Da kann es nicht sein, dass Sie nur sagen, wir haben 170 Polizeibeamte mehr in Dortmund eingestellt. Dann frage ich mich: Als der Bericht am Samstag vorletzter Woche bei uns in den „Ruhr-Nachrichten“ erschien, warum am Donnerstag der Oberbürgermeister mit dem Polizeipräsidenten und mit dem Staatsanwalt vor Ort war. Warum geht er nicht in die anderen elf Stadtteile und macht sich dort ein Bild? Das ist doch das Entscheidende.
Wir haben uns gerade gefragt, wie unsere Politik ausgerichtet werden soll. Da sage ich ganz klar: Die CDU macht eine aufrichtige Politik für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
Das muss unsere Aufgabe hier sein.
Dafür müssen wir kämpfen. Wir werden immer wieder dafür stehen, den Finger in die Wunde zu legen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Minister, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen! Wie es die Landesregierung so gerne macht: Es ist eine Schönwetterrede. Aber für uns, die CDUFraktion, gilt – das sind auch meine Fragen –: Wann wollen Sie die Betroffenen endlich mit einbeziehen? Wie wollen Sie diese Personengruppe im nächsten Haushalt letztlich bedienen? – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorweg noch ein paar Fakten nennen, damit wir nicht nur den Antrag sehen, sondern insgesamt eine Grundlage haben und wissen, worüber wir sprechen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT genannt, hat seit Einführung im Jahre 2011 nun schon einige Stationen und Entwicklungsstufen hinter sich gebracht. Im Jahr 2012 – das ist jetzt entscheidend; da muss die Landesregierung noch einmal hinschauen – hat der Bund eine Revision durchgeführt. Dabei wurde überprüft, was die Kommunen und Kreise tatsächlich für den vorgesehenen Zweck verausgabt haben.
Tatsächlich wurden 2012 in NRW nur etwa 63 % – ich wiederhole: 63 % – der Mittel vor Ort zweckentsprechend eingesetzt. Daraufhin wurde die Höhe der Bundesmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket in den Jahren 2013 und 2014 neu festgelegt. Für das Land Nordrhein-Westfalen bedeutete dies, dass die Kommunen und Kreise in NRW nun einen verringerten Aufschlag von 3,4 % erhielten.
Dass die darauffolgende Planung des Bundesministeriums zur rückwirkenden Verrechnung der in 2012 nicht verausgabten Mittel mit den Auszahlungen für 2013 vom Bundessozialgericht so nicht gebilligt wurde, ist richtig, aber keine neue Erkenntnis.
Mit dem vorliegenden Antrag soll nun eine erneute Diskussion – wir haben in diesem Zusammenhang mehrmals einen Aufschlag im Schul- sowie im Kinder- und Jugendbereich gehabt – angestoßen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktion, die Art und Weise, wie Sie ständig diese Rufe nach mehr Geld auf Ihre Fahnen schreiben, hat schon etwas Gebetsmühlenartiges. Ihr Antrag stellt wieder einmal auf die Schulsozialarbeit ab, wie ich gerade schon sagte. Dabei machen Sie wohlweislich nicht deutlich, wie Schulsozialarbeit denn definiert wurde. Es handelt sich dabei nämlich um eine Erfüllung des Bildungsauftrags des Landes Nordrhein-Westfalen und eben nicht um eine Leistung des Bundes.
Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, sieht übrigens auch Ihre eigene Bundesministerin Frau Nahles genau so und antwortet in ihrem Schreiben an die Grünen entsprechend. Liebe Kollegen von den Grünen, Sie wurden ja direkt angeschrieben. Herr Präsident, ich bitte, zitieren zu dürfen:
„Die Zuständigkeit für Schulsozialarbeit liegt nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung jedoch nicht beim Bund. Schulsozialarbeit bildet eine Schnittstelle zwischen Schulen, Familien und Jugendhilfe und damit einen Bestandteil der allgemeinen Bildungspolitik und des Schulwesens.“
„Die Verantwortung für den Bildungsbereich ist den Ländern zugewiesen.“
Wir als CDU haben bereits seit Langem – das wissen Sie auch – den konstruktiven Finanzierungsvorschlag eingebracht, die Schulsozialarbeit aus einem Anteil – ich bitte Sie, sich dies genau anzuhören – der ab 2015 eingesparten Mittel aus der wegfallenden Finanzierung des BAföG zu ermöglichen. Mit der vollständigen Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund wurde NRW um 280 Millionen € entlastet. Davon hätten 100 Millionen € für die Schulsozialarbeit eingesetzt werden können. Doch es passierte, was leider viel zu häufig in unserem schönen Land Nordrhein-Westfalen passiert: Das Geld ist einfach im Landeshaushalt versickert.
Kurzum: Es gab eine gute Möglichkeit zur Finanzierung durch Bundesgeld, aber Sie haben wie immer die Chance nicht genutzt.
Jetzt können Sie sich doch nicht im Ernst hier hinstellen und zum zweiten Mal Geld einfordern.
An dieser Stelle möchte ich mit Ihnen nicht länger über die Schulsozialarbeit sprechen, und ich würde Sie bitten, keine weiteren Anträge zu stellen, sondern wirklich konstruktiv mit uns zu arbeiten. Ich bin hundertprozentig sicher, dass dieser Streit spätestens beim Wahlkampf 2017, nach dem Auslaufen des NRW-Programms für die Schulsozialarbeit – das ist identisch –, hier wieder auf den Tisch kommt.
Wie Ihre Forderung dann lauten wird, dürfte auch niemanden überraschen. Sie werden natürlich wieder Geld vom Bund fordern.
Dazu können wir von der Opposition nur genauso gebetsmühlenartig erwidern: Es wird höchste Zeit, dass Sie endlich das Haushalten lernen. – Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Über den Anlass der heutigen Bera
tung zum dritten Nachtragshaushalt und zur Anpassung der Stichtagsregelung sowie anderer Rechnungsgrundlagen ist bereits viel gesagt worden. Das möchte ich auch nicht wiederholen. Bei der Betrachtung der finanzpolitischen Aspekte kann ich mich nur den Ausführungen meines geschätzten Kollegen Marcus Optendrenk anschließen und mich bedanken.
Bislang wurde in diesem Jahr auf Basis von 28.000 Flüchtlingen die Pauschale erstattet. Dabei waren zum 1. Januar dieses Jahres mehr als doppelt so viele Flüchtlinge zu versorgen. Effektiv zahlte man gerade einmal knapp 4.000 € bei der kommunalen Aufwendung von rund 12.500 €.
Jahrelang – ich glaube, das kann man nicht oft genug hören, meine Damen und Herren von der Regierung – haben die Kommunen eine Erstattung gebraucht, weil sie völlig überfordert waren. Jetzt wurde endlich auf den Druck der Kommunen reagiert, zumindest an dieser Stelle. Der Stichtag der Erstattung wird endlich angepasst und damit eine reale Pauschale gezahlt – ein überfälliger und notwendiger Schritt. Aber auch dieser Schritt kann nur ein erster Schritt hin zu einer vollen Erstattung der kommunalen Flüchtlingskosten sein.
Um es noch einmal zu sagen, weil das ganz entscheidend ist und um – auch für die Zuschauer auf der Tribüne – klare Fakten zu schaffen : Der Bund zahlt mit der nun beschlossenen Soforthilfe 216 Millionen € zusätzlich für die Kommunen. Es ist gut, dass wir heute nun die Grundlagen für eine Weiterleitung schaffen. Auch die Neuregelungen zum Ablauf des Verfahrens und zur Aufenthaltsdauer von Asylbewerbern in den Erstaufnahmeeinrichtungen müssen ihren Niederschlag in der Flüchtlingspolitik des Landes finden.
Künftig wird sich der Bund dauerhaft, dynamisch und strukturell an den Kosten beteiligen. Es ist das Entscheidende – da spreche ich auch für die Kommunen –, dass 670 € pro Asylbewerber für die Dauer des Asylverfahrens getragen werden.
Jetzt ist auch unser Land Nordrhein-Westfalen – das hat gestern auch die Ministerpräsidentin gesagt, von der ich dachte, dass sie beim Nachtragshaushalt auch anwesend sein würde – in der Verantwortung, dass es auch umgesetzt wird. Vielleicht könnten Sie als ihre Stellvertreterin es an die Ministerpräsidentin weiterleiten, Frau Löhrmann. Sie stehen gegenüber den Kommunen – das sind hier die wichtigsten Organe – in der Verantwortung, die Mittel des Bundes Cent für Cent an sie weiterzugeben. Das ist das Entscheidende.
Lassen Sie mich einige weitere Worte verlieren. Da kann man ruhig auch einmal ein bisschen in die Vergangenheit abschweifen – der Kollege Optendrenk wird gleich noch einmal auf die finanzielle Seite eingehen – und auf die Erstaufnahmeeinrichtungen
schauen. Sie wissen, dass das ein Dauerthema für meine Heimatstadt Dortmund ist und für uns auch eine Herzensangelegenheit ist, wobei wir sowohl vom Finanzministerium als auch vom Innenministerium immer im Stich gelassen worden sind.
Daher bitte ich die Landesregierung ganz inständig, hier und jetzt noch einmal auf die Kommunen zu schauen. Spätestens jetzt steht die Landesregierung bei den Kommunen im Wort, die Mittel im Interesse ihrer eigenen Glaubwürdigkeit weiterzuleiten. Also: Halten Sie Wort, und lassen Sie die Taten folgen! – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Minister! Wir sprechen über Flüchtlinge, wir sprechen aber auch über Kommunen. Ich bin Dortmun
der Abgeordnete und habe am Montag die Erstaufnahmeeinrichtung in Dortmund besucht. Dabei habe ich festgestellt, dass dort verheerende Zustände herrschen. Wir sprechen hier von Menschenwürde. Dort sind derzeit 450 Flüchtlinge untergebracht, für die uns aber nur 350 Plätze zur Verfügung stehen. Die Menschen campen auf Wiesen. Gut, dass das Wetter so schön ist. Sie campen zudem in Warteräumen. Die Mitarbeiter der ZAP sind überfordert. Sie können die Menschen nicht menschenwürdig unterbringen. Die Kommune, sprich die Stadtspitze, der Oberbürgermeister, die Dezernentinnen, sind ratlos. Sie organisieren alles, und tun dies zum Wohle der Bürger, aber letztendlich fühlen sie sich vom Land im Stich gelassen. Deshalb hätte ich von Ihnen gerne eine Antwort auf die Frage: Wo bleibt denn da die kommunale Solidarität?
Eine Ergänzung zu der Frage von Frau Milz: Wurden mit Hilfe Ihres Hauses, mit dem Ministerium, vielleicht Vorbereitungen für die Moderationen erstellt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir im Dezember letzten Jahres den Haushalt für 2012 verabschiedet haben, sind wir nun bei der zweiten Lesung für den Haushalt 2013.
Was fällt uns auf, wenn wir die Lektüre für die Zahlen 2013 lesen? – Sieben Bundesländer schreiben inzwischen schwarze Zahlen – das sind unter anderem Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen –, überholen uns und unternehmen Anstrengungen bei der Schuldentilgung. Nur Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen spart nicht. Stattdessen nehmen Sie 3,5 Milliarden € an neuen Schulden für 2013 auf, und das trotz höchster Steuereinnahmen.
Nun schauen wir einmal in Ihr Haus, Herr Minister Schneider – was mich immer besonders freut, ist, dass Sie mein Wahlkreismitbewerber sind –, was da so los ist. Der Gesamthaushalt des MAIS im Haushalt 2013 liegt bei rund 3,2 Milliarden €. Im Vergleich zu 2012 handelt es sich dabei um eine Steigerung von rund 291 Millionen €, die vor allem auf höhere Ausgaben im Bereich der Grundsicherung zurückzuführen sind.
Nun zu einigen Haushaltsbereichen: Für den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ sowie für weitere
Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut werden im Haushalt 2013 Mittel in Höhe von 1 Million € bereitgestellt. Mit den Lorbeeren für dieses Programm und die Mittagsverpflegung schmückt sich die Landesregierung bekanntlich sehr gerne, und Herr Minister Schneider hat zum Beispiel noch bei der letzten Haushaltsberatung 2012 auf den hohen Stellenwert der Bekämpfung von Kinderarmut verwiesen.
Doch in der politischen Realität sieht es bei RotGrün anders aus. Den Löwenanteil – und jetzt bitte ich Rot-Grün, genau zuzuhören – von „Alle Kinder essen mit“ trägt der Bund.
Und auch sonst – das habe ich in meinen drei Reden, in denen ich für den Bereich „Soziales“ sprechen durfte, angemerkt – fehlen Ideen und Konzepte von SPD und Grünen. Das gilt neben der Bekämpfung der Kinderarmut auch für die Erscheinungsformen von Armut bei alten Menschen oder von Ausgrenzungen.
Ein weiterer Bereich ist die Erstattung der Fahrgeldausfälle für die Freifahrten der Schwerbehinderten im öffentlichen Nahverkehr. Hier wurde der Haushaltsansatz auf 106 Millionen € erhöht, mit der Begründung, die Summe an den zu erwartenden Bedarf anzupassen. Da der tatsächliche Bedarf für 2012 bei ca. 93 Millionen € lag, halten wir eine Reduzierung für notwendig und wichtig. Wir haben dazu einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht.
Auch die Mittel für den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung sollen gestrichen werden – 2010 war die Landesbeauftragte noch ehrenamtlich tätig; wir alle wissen noch, wie engagiert Frau Gemkow ihre Arbeit ehrenamtlich gemacht hat –,
denn die Aufgaben für den Behindertenbeauftragten werden in vollem Umfang bereits auf Bundesebene wahrgenommen. Dies ist wirklich unnützes Geldausgeben, Herr Minister.
Ein weiterer Punkt aus dem Haushaltsteilbereich Soziales beinhaltet die Vergütungsregelung für Kommunikationshelfer bzw. Gebärdensprachdolmetscher. Der Aktionsplan der Landesregierung „Eine Gesellschaft für alle“ sieht vor, diese Vergütungsregelung zu überarbeiten.
Wir als CDU fordern, einen Sonderfonds von 100.000 € einzurichten. Damit sollen einmalig zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern möglich zu machen. Hier sind Sie gefragt, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsfraktio
nen, um den Betroffenen ein wichtiges Signal zu geben.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die CDULandtagsfraktion mit 84 Änderungsanträgen einen konstruktiven Beitrag in dieser Haushaltsdebatte geleistet hat. Mit unseren Anträgen wären strukturelle Einsparungen von etwa 1 Milliarde € im Etat verbunden gewesen. SPD und Grüne haben alle Vorschläge unseres Sanierungskonzeptes abgelehnt. Durch die hohe Neuverschuldung wird NRW wieder einmal einsamer Spitzenreiter. Was dieser Landesregierung fehlt, ist nach wie vor die Einsicht, mit dem Geld auszukommen, das zur Verfügung steht. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Wenn Herr Middendorf, mein Vater mit 85 Jahren, hier stehen würde, dann würde er sagen: Herr Minister Schneider, ich kann Ihnen klar und deutlich sagen, was Armut ist und was sozial ist.
Frau Howe, Sie haben sich Aussagen angemaßt, zu denen ich sagen muss: Das ist unglaublich.
Sie sagen, Sie seien sozial. Wer sitzt denn alles im Petitionsausschuss? Wer hat denn Wahlkreise, meine Damen und Herren von der Koalition, gewonnen? Das sind auch CDU- und FDP-Leute.
Meine Damen und Herren von Rot-Grün – Frau Beer, vielleicht hören Sie auch netterweise einmal zu –,
heute geht es um den Sozialbericht von NordrheinWestfalen und nicht um den Bundestagswahlkampf, den Sie hier eröffnen wollen.
Ich möchte im Sozialbericht insbesondere auf die Problematik Kinder, Jugendliche, ältere Menschen
und Geringqualifizierte eingehen. Vorausschicken will ich, dass ein differenzierter Blick dabei nötig ist. Ein Werk wie der vorliegende Sozialbericht zeichnet als Zahlensammlung kein treffendes oder umfassendes Abbild der Realität.
Trotzdem möchte ich in den Bereichen Kinder und Jugend, ältere Menschen und Geringqualifizierte noch einmal einen Blick auf besondere Risikofaktoren werfen. Schon im letzten Sozialbericht 2007 haben die Zahlen der Kinderarmut bei einem Fünftel aller Kinder – 19,6 % – schockiert. Im Jahre 2011 lag die Armutsrisikoquote mit 21,6 % noch höher. Betrachtet man die Altersgruppe zwischen 18 und 25 Jahren, zeigt sich: Fast jede vierte Person zwischen 18 und 25 Jahren lebt in einem einkommensarmen Haushalt. Kinder und Jugendliche sind damit eine Gruppe, die besonders durch Armutsrisiken beeinflusst ist.
Vor allem Kinder und Jugendliche, die geringqualifizierte oder nicht erwerbstätige Eltern haben, die aus kinderreichen Familien stammen, die bei einem alleinerziehenden Elternteil aufwachsen oder einen Migrationshintergrund aufweisen, sind in besonderem Maße von Einkommensarmut betroffen.
Minderjährige sind zudem öfter von einer Anhäufung unterschiedlicher Risikolagen betroffen. Der geringe Bildungsstatus der Eltern, fehlende Erwerbstätigkeit der Eltern und mangelnde Unterstützung von zu Hause aus verringern den Bildungserfolg der Kinder. So besuchen Kinder mit Migrationshintergrund oder Kinder von Eltern mit niedrigem Bildungsstand seltener bzw. kürzer Kindertageseinrichtungen.
Werfen wir einen Blick auf die Situation der älteren Menschen: Für die große Mehrheit der Älteren sind Renten und Pensionen die Haupteinkommensquelle. Ältere sind im Vergleich zur Gesamtbevölkerung unterdurchschnittlich von Armut betroffen. Jetzt folgt die Einschränkung: Das wird wohl nicht so bleiben. Auch hier werden in der Zukunft bei Menschen mit Lücken in der Erwerbsbiografie bei steigender Pflegebedürftigkeit und steigenden Kosten die Probleme größer.
Wer ist in Nordrhein-Westfalen geringqualifiziert? – Im Jahre 2010 wurden 19,2 % der 25- bis 65Jährigen als geringqualifiziert eingestuft. Das heißt, sie hatten keinen Abschluss der Sekundarstufe II. Die Erwerbslosenquote ist seit dem Jahr 2000 vor allem bei jüngeren Geringqualifizierten zwischen 25 und 35 Jahren – bei Männern um 11,6 % auf 27,6 % und bei Frauen um 7 % auf 22,4 % – gestiegen.
Nun hat die Koalition von SPD und Grünen – das haben Sie gerade wieder deutlich gemacht, Herr Minister Schneider – in ihrem Koalitionsvertrag und der Regierungserklärung auf die Bekämpfung von Armut allerhöchste Priorität gesetzt. Sie haben Aspekte dieses Punktes bei der Haushaltseinführung
im Fachausschuss und in der letzten Plenardebatte besonders betont.
Diesen Worten sind seit 2010 keine Taten gefolgt, Herr Minister Schneider. Sie haben in der Einbringung des Haushalts im Ausschuss gesagt, dass Sie mit dem Haushaltsentwurf 2012 zeigen, dass Sie handlungsfähig sind. Ich habe beim letzten Mal schon gesagt: Dann handeln Sie endlich und beweisen, dass Sie wirklich gestalten wollen! Ich erwarte von Ihnen, dass Sie konkrete Zielvorstellungen und Lösungsansätze, die Sie in den einzelnen Bereichen umsetzen wollen, auch deutlich und klar benennen.
Wenn wir über den Bundestagswahlkampf sprechen, dann zeigen wir einmal kurz auf, was der Bund getan hat. Der Bund zahlt mit der steigenden Beteiligung an den Kosten zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung den Kommunen 19,9 Milliarden € mehr. Der Bund sichert den Rechtsanspruch über das Bildungs- und Teilhabegesetz auf Grundsicherung für Arbeitssuchende – Sozialhilfe – sowie den Kinderzuschlag und das Wohngeld für Familien.
Das Problem ist: Sie rufen die Mittel hier in Nordrhein-Westfalen nicht ab. Das ist das große Problem.
Frau Beer, der Bund fördert die Betreuung der Unterdreijährigen mit zusätzlich 580,5 Millionen €. Es gibt eine höhere Beteiligung an den Betriebskosten. Bisher beteiligt sich der Bund bereits zu einem Drittel an den zusätzlichen Kosten. Sie können sehen: NRW verschläft das, was der Bund dem Land gibt – ganz klar, meine Damen und Herren.
Ich möchte zum Schluss einfach nur sagen – vielleicht hören Sie einmal noch einen kurzen Moment zu, um das Wichtigste zu erkennen –: Es reicht nicht, den Menschen großes Verständnis für Probleme auszusprechen, wenn diese Probleme dann doch nur ausgesessen werden. – Danke schön, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Sehr geehrter Herr Minister Schneider! Mit den aktuellen Haushaltsberatungen befinden wir uns bereits fast am Ende. Das haben wir gestern gehört, das haben wir heute gehört. Aber nichtsdestotrotz ist es einfach ärgerlich, dass die Rolle des Landtags als Haushaltsgesetzgeber sicherlich eine andere ist als jetzt.
Es ist auch deshalb ärgerlich, weil der heutigen Diskussion dadurch die richtige Grundlage fehlt. Das Haushaltsjahr ist schließlich fast vorbei. Wichtige und notwendige Veränderungen an diesem Entwurf würden ohnehin keine Wirkung mehr finden.
Schauen wir jetzt zum Sozialbereich. Die Koalition von SPD und Grünen hat in ihrer Koalitionsvereinbarung und der Regierungserklärung der Bekämpfung von Armut allerhöchste Priorität eingeräumt. Herr Minister Schneider hat diesen Aspekt bei der Haushaltseinführung im Fachausschuss des Landtags auch besonders betont.
Die Zahlen vom Sozialbericht 2012 zeigen uns, dass demnach jeder siebte Einwohner in NordrheinWestfalen einkommensarm ist. Die Risikoquote bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist von 19,9 % 2010 auf 21,6 % 2011 gestiegen.
Im Sozialetat finden wir als einzigen Punkt zur Bekämpfung von Kinderarmut den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“. Dabei muss man sich doch fragen, auf wen dieses Konzept überhaupt zurückgeht. Es war Minister Laumann, der mit „Kein Kind ohne Mahlzeit“ die Initiative ergriffen hat. Diese Initiative führen Sie jetzt weiter.
Was fehlt uns jetzt beim Sozialetat? Hier lautet die Antwort klar und deutlich: Eigene Zielvorstellungen von Herrn Minister Schneider. – Aber das kennen wir ja bereits. In den letzten zwei Jahren hatten Sie ja da auch keine konkreten Vorstellungen.
Nehmen wir doch einmal das Thema „Armut“, das ich gerade schon aufgezeigt hatte. Hier fordere ich Sie auf, endlich die hervorgehobenen Bereiche auch unter unterschiedlichen Aspekten zu betrachten: Altersarmut, Kinderarmut, Armutsrisiko durch Pflegebedürftigkeit. Was passiert? – Nichts.
Auch im Bereich „Inklusion“ gibt es nichts Neues in Nordrhein-Westfalen. Der Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ wird als Allzweckmit
tel im Etat aufgeführt. Ebenso wird die Unterstützung der Betreuungsvereine zur Stärkung des Ehrenamts mit aufgeführt. Auch hier, Herr Minister Schneider, fehlen Konzepte, die über Dialogveranstaltungen hinausgehen und eine konkrete Umsetzung überhaupt möglich machen.
Herr Minister Schneider, Sie haben in der Ausschusseinbringung des Haushalts gesagt, dass Sie mit dem Haushaltsentwurf 2012 zeigen, dass Sie handlungsfähig sind. Dann handeln Sie auch endlich und beweisen Sie, dass Sie echten Gestaltungswillen haben. Ich erwarte von Ihnen Konkretisierungen, Zielvorstellungen und Lösungsansätze, was Sie in den einzelnen Bereichen umsetzen wollen. In den vergangenen zwei Jahren haben wir dazu nichts gehört.
Fazit: Es fehlen uns schlicht und ergreifend die Grundlagen, über die wir heute diskutieren können. Also zeigen Sie uns auf, was Sie im nächsten Jahr und in den nächsten Jahren gestalten wollen! – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Sommer, Sie sind genauso Dortmunder wie ich Dortmunderin bin. Ich finde das Thema, über das wir hier diskutieren, ein sehr emotionales, weil es ja auch um die Wahlwiederholung in Dortmund geht. Ich denke, das ist nicht einfach so abzutun, sondern da muss man Klartext sprechen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf plädiert die Fraktion der Piraten für eine Gleichstellung von aktivem und passivem Wahlrecht bei Wiederholungswahl und einer entsprechenden Änderung des Kommunalwahlgesetzes.
Wie ich gerade schon sagte, wählen wir in Dortmund am 26. August. Das ist eine Wiederholung der Ratswahl. Dafür, warum es eine Wiederholungswahl gibt, gibt es bestimmte Hintergründe.
Warum wurde überhaupt Einspruch bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 eingelegt?
Den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in Dortmund wurden vom damaligen Oberbürgermeister, dem Stadtdirektor, der jetzt Bürgermeister unserer Stadt ist, und der Kämmerin, die wir Gott sei Dank nicht mehr haben, wissentlich wahlkampfrelevante Informationen vorenthalten. Damit hat ein Fall unzulässiger Wahlbeeinflussung stattgefunden.
Worum geht es in Zahlen?
Die Finanzsituation – das wissen viele Kommunen im Ruhrgebiet, und so ist es auch in Dortmund – ist ein zentrales Wahlkampfthema zu der Frage gewesen, wie der Haushalt aufgestellt wird.
Bereits am 29. Mai 2009 wurden dem damaligen Oberbürgermeister Langemeyer und dem jetzigen Oberbürgermeister Sierau durch die Stadtkämmerei vertrauliche Unterlagen zugestellt. Aus diesen Un
terlagen ging deutlich eine Verschlechterung der Finanzlage der Stadt Dortmund hervor. Um die Größenordnung einmal zu nennen: Wir sprechen hier von einem Haushaltsloch von über 100 Millionen €.
Das war dem Oberbürgermeister, der Stadtkämmerin und dem jetzigen Oberbürgermeister seit dem 5. Juni bekannt. Aber es wurde natürlich erst nach der Wahl, und zwar einen Tag danach, am 31.08., preisgegeben.
So wurden – das ist das Schlimme, und das muss man auch hier verdeutlichen – die Dortmunder Wählerinnen und Wähler getäuscht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf! Sinn und Zweck des § 42 Kommunalwahlgesetz bestehen darin, Wahlfehler der Hauptwahl zu korrigieren, wenn die Hauptwahl wegen ihrer Mängel für ungültig erklärt worden ist. Deshalb findet bei einer Wiederholungswahl wie im Falle von Dortmund auch keine Neuwahl statt. Eine Wiederholungswahl ist demnach weder Neuwahl noch Nachwahl.
Die erste unregelmäßige Wahl ist zu wiederholen, um am Ende eine fehlerfreie – das ist das Entscheidende –, legitimierte Vertretung auf der Grundlage der existierenden Wahlvorschläge zu haben.
Wichtig ist: Die bei der Hauptwahl angetretenen Wahlbewerber waren von Beeinträchtigungen betroffen. Die Chancengleichheit der sich damals zur Wahl stellenden Bewerber und die Parteien wurde beeinträchtigt. Deshalb lautet der Grundsatz, dass bei der Wiederholungswahl keine neuen Wahlvorschläge zugelassen werden – eine logische Konsequenz, gerade auch weil es nie Zweifel an der Korrektheit der damals aufgestellten Wahlvorschläge gab.
Auf eine zeitnahe Umsetzung der Wiederholungswahl können die Bürgerinnen und Bürger gleichwohl nicht immer setzen. Im Dortmunder Fall liegt zwischen Haupt- und Wiederholungswahl ein langer Zeitraum.
Nein, lasse ich nicht.
Verantwortlich dafür ist eine Reihe von Klagen der SPD-Ratsmitglieder, die auch für das Haushaltsloch in Dortmund verantwortlich waren. Erst mit dem Beschluss am 9. Mai 2012 konnte die Auflösung des Rates rechtskräftig werden. Erst damit wurde der Weg für die Wahlwiederholung frei.
Gestatten Sie mir zum Schluss meiner Rede noch einen letzten Verweis auf Dortmund. In Dortmund wollen die Piraten bei der Wiederholungswahl des Rates am 26. August 2012 antreten. Da sie das laut
Gesetz aber nicht dürfen, weil sie 2009 noch nicht kandidiert haben, und eine Klage keinen Erfolg verspricht, soll nun wohl ein Umweg über den Landtag mit den vorgeschlagenen Änderungen der gesetzlichen Grundlagen beschritten werden. Das halte ich für äußerst fragwürdig.
Wiederholungswahl, lieber Herr Sommer, heißt: Wenn wir am 26. August 2012 wählen, dann wählen wir für die nächsten anderthalb Jahre bis 2014, bis wieder Kommunalwahlen sind. Dann haben Sie die Chance, als Piraten anzutreten, und dann können Sie in Dortmund alles verändern. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.