Nach dieser Vorbemerkung eröffne ich die Aussprache und erteile als erstem Redner für die SPDFraktion Herrn Kollegen Jörg das Wort. Bitte, Herr Jörg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst ist es angebracht, bei diesem Thema den Ehrenamtlichen zu danken, die sich in den Gruppen, in den Sportgruppen, in den Ferienlagern engagieren, die helfen, dass unsere Gesellschaft funktioniert. Ein herzlicher Dank! Sie leisten eine großartige Arbeit. Ohne Sie wäre vieles in diesem Land nicht möglich. Auf Ihre Arbeit können Sie wirklich stolz sein. Ich denke, das können wir alle zusammen feststellen.
Wir müssen natürlich dafür Sorge tragen, dass diese Arbeit auch gelingen kann und dass ihnen hierbei keine bürokratischen Hindernisse in den Weg gelegt werden. Dafür wollen wir hier auch gemeinsam sorgen. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesebene gerade die Praxis der Vergabe von Führungszeugnissen evaluiert und noch bis zum Ende des Jahres diese Evaluation vorlegen wird.
Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir sehen, wo es hakt, ob wir nachsteuern müssen, ob wir eventuell Dinge bei der Vergabe verändern müssen. Dann haben wir ein konkretes Ergebnis vorliegen.
Wir hatten im Ausschuss eine Anhörung, die zeigt, dass es an einigen Punkten Probleme gab. Sie hat aber auch deutlich gemacht, dass die vorhandenen Probleme in der Regel überwindbar sind.
Ich will darauf hinweisen, dass mehrere Vereine Problemlagen geschildert haben und dass der Jugend- und Sozialdezernent des LVR diesen Gruppen angeboten hat: Wenn ihr Probleme habt, nennt sie mir. Ich gehe der Sache nach. Ich werde es klä
ren. – Es ist jedoch keine einzige Klärung abverlangt worden. Er ist sozusagen ohne einen einzigen konkreten Fall handlungslos geblieben, weil er nirgendwo eingreifen musste.
Das deutet darauf hin, dass sich die Jugendämter darauf einlassen, ihre Problemlagen mit den Vereinen selber zu lösen, dass vor Ort praktikable Umsetzungen dieser Voraussetzungen geschaffen werden. Von daher sollten wir jetzt erst einmal entspannt und in Ruhe die Evaluation abwarten und die Ergebnisse gemeinsam sichten.
Daher kommt der Antrag, liebe FDP, zu früh. Es ist ein Antrag zur falschen Zeit. Zu seinem eigenen Antrag einen Entschließungsantrag zu stellen, zeigt ja schon, dass der eigentliche Antrag vielleicht nicht ganz optimal war. Das, was Sie inhaltlich in Ihrem Entschließungsantrag fordern, sollten wir vielleicht im Januar noch einmal gemeinsam reflektieren, ob es dann als Ergebnis der Evaluation zutage kommt. Wir wollen auf jeden Fall nicht im Vorfeld irgendwelche Nägel mit Köpfen machen, sondern wollen uns das in Ruhe ansehen. Wir wollen pragmatische Lösungen finden.
Wenn wir im Januar feststellen, dass Handlungsbedarf besteht, können wir in aller Ruhe auch über den Bundesrat nachsteuern. Deshalb haben wir schon im Ausschuss Ihren Antrag abgelehnt und werden das heute hier genauso mit Ihrem Entschließungsantrag machen. Wir halten aber die Türen gerne auf, um im Januar oder Februar gemeinsam nach Sichtung der Evaluation mit allen Parteien hier im Parlament etwas zu machen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren! Der Bundesgesetzgeber hat am 1. Januar 2012 das Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Damit wurde geregelt, dass unter anderem Haupt- und Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben. Diese Regelung macht Ärger, weil sie zu bürokratisch und aufwendig für die ehrenamtlichen Strukturen ist.
Drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes muss man auch festhalten, dass ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter
Gewalt insbesondere durch Qualifizierung und Sensibilisierung sowie durch weitere Maßnahmen zur Prävention und nicht durch die bloße Überprüfung von Führungszeugnissen zu erreichen ist. Das gilt umso stärker, je mehr Arbeitszeit, ehrenamtliches Engagement oder andere Ressourcen durch den bürokratischen Aufwand im Rahmen des Zustandekommens der Vereinbarung nach § 72a SGB VIII und den formellen Akt der Überprüfung von Führungszeugnissen gebunden werden, die sinnvoller für präventive pädagogische Angebote verwendet werden könnten.
Die bisherigen umständlichen Regelungen zum erweiterten Führungszeugnis waren im Februar dieses Jahres Thema einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Die obligatorische Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit soll durch eine vereinfachte, bereichsspezifische Auskunft des Bundeszentralregisters ersetzt werden. Dies war das einhellige Votum von acht Experten und Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages.
Um Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen zu schützen, müssen nach dem Bundeskinderschutzgesetz Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen, aus dem hervorgeht, dass sie bislang nicht nach den in § 72a SGB VIII aufgeführten Straftatbeständen verurteilt worden sind. Diese Regelung ist nach Ansicht der Sachverständigen jedoch zu bürokratisch, datenschutzrechtlich umstritten, verursacht zu hohe Kosten und verunsichert viele Vereine und deren Mitarbeiter, die sich oftmals einem Generalverdacht ausgesetzt sehen.
Meine Damen und Herren, neben den Sachverständigen war auch der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Meinung, eine bereichsspezifische Auskunft beim Bundeszentralregister erfülle den gleichen Zweck wie die Vorlage eines Führungszeugnisses. Damit wäre es ausreichend, dem Antragsteller mitzuteilen, ob ein einschlägiger Eintrag vorliegt oder nicht. Es wäre wünschenswert, wenn sich dies als eine Selbstverständlichkeit in der Kinder- und Jugendarbeit durchsetzen würde.
westfälische Staatssekretär, Herr Neuendorf, hat uns in der Ausschusssitzung am 24. September dieses Jahres daran erinnert, dass mit Blick auf die Anhörung auf Bundesebene bereits an den dort gemachten Vorschlägen beispielsweise in Bezug auf das Bundeszentralregister gearbeitet werde. Diesen Vorschlag unterstütze das Ministerium.
Meine Damen und Herren, nichts anderes wird in dem nun durch Punkt 3 ergänzten Antrag der FDP gefordert. Durch die Nachbesserung dieses Antrags ist auch die Zustimmung der CDU-Fraktion möglich
geworden. Wir haben uns im Ausschuss ja der Stimme enthalten. Aber durch den neuen Punkt 3 ist eine klare Forderung gestellt worden, die der Staatssekretär und damit das Ministerium dieses Landes mit unterstützt. Wir sehen überhaupt keine Veranlassung, dieser Forderung nicht zuzustimmen.
Wir können zwar über die Punkte 1 und 2 noch diskutieren. Sie sind für uns aber nebensächlich. Der Punkt 3 ist das Entscheidende. Wir müssen eine Entbürokratisierung dieser Angelegenheit erreichen. Wir brauchen eine Optimierung der Strukturen durch vereinfachte Regelungen.
Wenn auch alle Experten und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs dieses fordern und das Ministerium – nachweisbar im Protokoll der Ausschusssitzung vom 24. September 2015 – dieses ebenfalls unterstützt und in der Ministerkonferenz durchsetzen will, frage ich Sie, meine Damen und Herren: Warum wollen Sie diesem Punkt 3 nicht zustimmen?
Ich fordere Sie auf: Stimmen Sie dem zu. Der Landtag sollte ein eindeutiges Zeichen geben, damit zu einer vereinfachten Regelung kommen, die den gleichen Schutz herbeiführt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, lieber Kollege Tenhumberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Hanses.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verkehrte Welt – die CDU stimmt dem FDP-Antrag zu. Die FDP ist nicht im Bundestag und konnte deshalb wohl einige Ereignisse, die im Bundestag und in den beratenden Ausschüssen gelaufen sind, nicht verfolgen.
Lieber Herr Kollege Hafke, ich habe Ihnen die Stellungnahme des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs noch gereicht, weil Sie sie nicht gesehen haben. Genau das, was Sie in Punkt 3 fordern, wurde in der Anhörung des Bundestages im Februar dieses Jahres so beraten und nach Meinung aller Sachverständigen so gefordert.
Ihr vorliegender Antrag ist von Januar 2015. Wir haben jetzt November 2015. Wir haben auch gehört, dass die Evaluation des Gesetzes im Bundestag am 15. Dezember dieses Jahres erfolgen wird.
Lieber Herr Hafke, nach der umfangreichen Beratung im Bundestag und nach der umfangreichen Beratung hier haben Sie zwar Zeit von Januar bis November, aber nicht mehr bis Dezember, um zu sehen, ob die Bundesregierung dem so folgen wird, wie es im Bundestag beraten wurde. Das können wir nicht nachvollziehen.
Nun komme ich zu unserer Kritik am Bundeskinderschutzgesetz, das – ich darf daran erinnern – leider unter Kristina Schröder verabschiedet worden ist. Schon lange vor Kristina Schröder wurde diskutiert: Was hilft, um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch in Verbänden, Institutionen und Einrichtungen zu schützen? – Ein Stück Papier garantiert nicht!
Wir brauchen umfangreiche Schutzkonzepte. Wir brauchen eine Kultur des Hinsehens. Wir brauchen eine gewisse Sensibilität in den Verbänden, Vereinen und Institutionen. Sie müssen darauf achten, dass Kinder und Jugendliche ein Beschwerderecht haben, dass sie in ihrer Intimität geschützt werden, dass ihnen geglaubt wird und dass sie Vertrauenspersonen haben. Wir brauchen also umfangreiche Schutzkonzepte. Ein Stück Papier allein, das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis, hilft da nicht.
In der Tat würde die jetzt vorgeschlagene Regelung, nämlich die bereichsspezifische Auskunft aus dem Bundeszentralregister, einiges verbessern. Sie würde dabei helfen, den Datenschutz zu verbessern. Damit ließen sich viele Probleme lösen, die wir seit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes haben. Deshalb würden auch wir diese Regelung bevorzugen.
Jetzt aber einen Änderungsantrag zum eigenen Antrag vorzulegen – und das mit einer Änderung, auf die ich Sie erst hingewiesen habe –, anstatt mal eben bis zum Dezember dieses Jahres zu warten, finden wir völlig obskur – und das für ein Gesetz, das bereits seit 2012 gilt.
Herr Hafke, damit haben Sie deutlich gemacht, dass Sie mit niemandem hier zusammenarbeiten wollen. Wenn die CDU das mitmacht, wenn sie sich im Ausschuss enthält und hier im Plenum dafür stimmt, dann kann sie das gerne tun. Für uns jedoch ist dieses Verhalten nicht kollegial. Es ist nicht nachvollziehbar und macht deutlich, dass Ihnen allein um einen Show-Antrag geht.
Es geht Ihnen nicht um die Jugendverbandsarbeit und auch nicht um die Ehrenamtlichen, sondern Sie ziehen hier lediglich eine rein populistische Show ab. Das machen wir nicht mit; das lehnen wir in jeder Form ab. Ihre vermeintliche Nähe zur Jugendverbandsarbeit ist uns dadurch auch nicht gerade deutlicher geworden. Das können Sie wem anders erzählen.
Ich sehe gerade, dass hier ein Licht leuchtet, Frau Präsidentin. Aber ich könnte mich noch mehr echauffieren.
Das glaube ich Ihnen unbesehen; gar keine Frage. Das Licht leuchtet aber nur auf, um Ihnen anzuzeigen, dass es den Wunsch nach einer Kurzintervention gegeben hat.
Dann danke ich Ihnen erst einmal für Ihren Redebeitrag. Ihre Fraktion tut das sicherlich auch. – Der Wunsch nach einer Kurzintervention besteht bei Herrn Kollegen Tenhumberg. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau Hanses. – Als Vorbemerkung: Wenn ein Kollege hier im Parlament einen Änderungsantrag einreicht, ohne dies vorher mit uns abzusprechen, und dieser Änderungsantrag inhaltlich hervorragend ist, dann bin ich nicht empfindlich. Es geht mir da um die Sache. Das Verfahren ist mir dann letztlich egal.
Frau Hanses, es ist doch so: Im Anhörungsverfahren werden Meinungen artikuliert. Dann findet ein Meinungsbildungsprozess statt, in dem die Politiker diese Anhörung interpretieren. Insbesondere die Ministerialbürokratie – auch in Berlin – liest sich das Ganze durch. Anschließend wird daraus ein Gesetz oder eine Verordnung geschrieben.
Wäre es denn nicht sinnvoll – zumindest nach unserer Auffassung wäre es das –, dass sich ein so bedeutendes Bundesland wie Nordrhein-Westfalen dazu äußert, wie man mit dem Thema „erweiterte Führungszeugnisse“ umgeht? Im neuen Punkt 3 des FDP-Antrags wird genau das beschrieben, was – so wie ich das beurteile – fünf Fraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen fordern.
Da sollten wir uns doch artikulieren und sagen: Liebe Bundesregierung, lieber Gesetzgeber in Berlin, wir möchten das so, wie es die Sachverständigen artikuliert haben. Schreibt bitte in den Gesetzentwurf nichts anderes hinein als das, was der Bundesbeauftragte und was die Sachexperten gesagt haben. – Dazu sollten wir uns doch klar bekennen. Das ist eine Aufforderung der FDP, die wir jetzt gerne unterstützen.