Bernhard Tenhumberg

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit unserem gemeinsamen Antrag wollen wir – mit „wir“ meine ich das gesamte Parlament – es ermöglichen, dass der konstruktive Dialog, den alle Fraktionen dieses Hauses gemeinsam mit dem Landesjugendring, mit der LandesschülerInnenvertretung und mit dem Kinder- und Jugendrat NRW in den letzten Jahren geführt haben, auch in der nächsten Wahlperiode fortgeführt wird.
Die CDU hat sich seit Jahren im Arbeitskreis, in der Fraktion und auch in der Partei sowie in unzähligen Gesprächen mit der Frage beschäftigt, wie verbindlichere Beteiligungsformen und Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche auf Landesebene geschaffen werden können.
Ausgangspunkt und Grundlage für unsere Vorstellungen zur Ausgestaltung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene stellt für uns das Positionspapier des Kinder- und Jugendrats NRW vom September 2012 dar, in dem es heißt – ich zitiere –:
Eine … institutionalisierte, dauerhafte und wirklich funktionsfähige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen Prozessen kann aus unserer Sicht nur im Rahmen eines allgemein demokratisch legitimierten Gremiums stattfinden. Die Struktur des politischen Systems und der repräsentativen Demokratie sollte sich in der Struktur des Beteiligungsgremiums wiederspiegeln. Eine Jugendselbstvertretung als zentraler Ansprechpartner für Politik und Öffentlichkeit kann daher nicht auf Strukturen allgemeiner demokratischer Wahlen verzichten.“
Bisher wurde sowohl die Errichtung eines Landesjugendbeirats basierend auf einem Delegiertensystem als auch ein überwiegend direkt gewähltes Landesjugendparlament diskutiert. Meine Fraktion – und seit dem 1. April auch meine Partei – befürwortet ein Landesjugendparlament ausgerichtet an dem schottischen Modell.
Aber die letztendliche Entscheidung über die Form und Struktur einer modernen, zeitgemäßen Beteiligungsform sollten die Jugendlichen selber treffen.
Unser gemeinsamer Antrag schafft dafür eine gute Grundlage.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem gemeinsamen Antrag bin ich auch in der Schlussphase meiner 22-jährigen Abgeordnetentätigkeit. Beim Abschied wird die Zuneigung zu den Dingen, die uns lieb sind, immer ein wenig größer. Ich habe viele Menschen durch die Abgeordnetentätigkeit kennenlernen dürfen. Von den allermeisten habe ich viel mitnehmen dürfen, habe immer wieder etwas dazugelernt, meine Position, Wolfgang, nach Diskussionen oft selbstkritisch überdenken und manchmal so entscheiden müssen, wie andere es nicht erwartet haben.
Ich danke daher allen, die ich in den letzten 22 Jahren kennenlernen durfte. Alle haben mein Leben bereichert – einige weniger, einige mehr,
aber per saldo ist es ein deutliches Plus geworden. Es war für mich immer eine Ehre, diesem Hohen Hause anzugehören. Ich möchte nun nach Hape Kerkeling sagen: Ich bin dann mal weg!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach diesen zwei Reden erinnere ich mich umso lieber an die gute Zeit vor 2010, als wir in großer Übereinstimmung mit allen Fraktionen im Landtag die Schuldner- und Insolvenzberatung diskutiert und gemeinsam auch auf Bundesebene vertreten haben.
Ich erinnere mich gerne an die Vorsitzende Annegret Krauskopf, die immer wieder mit mir zusammen die Landestagungen der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung besucht hat. Seit sieben Jahren allerdings bin ich einsam und allein in Gesprächen mit dieser Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, und ich finde auf diesen Tagungen keine weiteren Politiker.
Deshalb bin ich schon etwas überrascht, dass jetzt, ohne diese große Gemeinsamkeit, die wir bisher in dieser Frage hatten, einseitig ein Antrag auf den Tisch gelegt wird, natürlich angestoßen von den Presseverlautbarungen, dass 1,72 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen überschuldet seien. Aber das ist natürlich wieder typisch Nordrhein-Westfalen.
„Schlusslicht“, interpretiert der „Kölner Stadtanzeiger“,
Nordrhein-Westfalen befinde sich am unteren Ende der Liste bei der Verschuldung privater Haushalte. – Sie wissen ganz genau, woran das liegt, nämlich an einer verfehlten Politik. Das müssen wir nicht vertiefen; denn das ist heute nicht das Thema.
Liebe Kollegen, Sie haben heute schon in Punkt 1 der Tagesordnung bewiesen, dass man auch mit Lautstärke keine Diskussionen führen kann, statt dessen sollte man ein bisschen zuhören.
Herr Kollege, Sie tun ja so, als wenn das ein neuer Antrag wäre. Ich darf auf Ihren alten SPD-Antrag von 2010 verweisen, als Sie noch in der Opposition waren. Diesen Antrag haben Sie jetzt ein bisschen verschönert und umgeschrieben, um ihn hier neu einzubringen. Ich will einmal etwas aus dem Antrag von 2010 zitieren:
„Angesichts des zu erwartenden Beratungsbedarfs bei der Schuldner- und Insolvenzberatung kommt der Landesregierung eine weitere besondere Verantwortung zu. Sie muss diesen Komplex endlich koordinieren.“
Das haben Sie 2010 gefordert. Was haben Sie gemacht? Was haben Sie denn in diesen sieben Jahren gemacht? Nichts. Gar nichts haben Sie gemacht.
Das Thema haben Sie jetzt, kurz vor der Wahl, wieder auf die Agenda genommen und meinen, damit punkten zu können – sieben Jahre Schlafmützigkeit.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen auch sagen, was Sie im Mai 2011 als Landesregierung gesagt haben. Damals haben wir gefragt, wie Sie es denn in der Finanzierungsfrage sehen würden. Dazu sagt die Landesregierung:
„Die Landesregierung strebt die Einrichtung eines Bankenfonds an, in dem analog zum vorhandenen Sparkassenfonds private Banken und genossenschaftlich organisierte Banken einen Beitrag zur Finanzierung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung leisten.“
Was ist geschehen? Sie ahnen es: Nichts! Gar nichts!
Nein, die lasse ich nicht zu.
Ich lasse mich von Lautstärke nicht unterbrechen. Wenn Sie mit Sachargumenten kommen würden, wäre das etwas anderes. Aber ich ahne schon, was wieder käme, nämlich nichts Sachliches.
Meine Damen und Herren. Ich darf weiter erinnern: In einer Anfrage an das Ministerium im November 2011 hatten wir zu langen Wartezeiten – die es auch heute noch gibt, darauf sind Sie gar nicht eingegangen – und der starken Beanspruchung der Beratungsstellen gefragt. Wissen Sie, was die Landesregierung dazu schreibt? – „Weiteren Handlungsbedarf bzw. weitere Handlungsmöglichkeiten sehe ich zurzeit nicht. Mit freundlichen Grüßen, Ute Schäfer“.
Jetzt kommen Sie und wiederholen all das, was wir schon gefordert haben.
Meine Damen und Herren, man kann 2010 nicht alles fordern, wenn man in der Opposition ist, dann sieben Jahre lang nichts machen und jetzt, wo die Regierungszeit vorbei ist, mit alten Kamellen ankommen und es erneut fordern. Das ist keine verantwortungsvolle Politik.
Meine Damen und Herren, ich will auch auf den Bericht von Februar 2015 zur Evaluierung des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung hinweisen. Was sagt dort Ihre damalige Ministerin? Ministerin Ute Schäfer antwortet, das Anliegen bestehe
natürlich darin, das Gesetz weiterzuentwickeln. Noch vor der Sommerpause werde dem Parlament ein Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser werde auf den Dingen, die angesprochen worden sind, fußen. – Das war im Februar 2015. Wo ist denn dieses Gesetz? Wo ist dieser Entwurf? Nichts ist gemacht worden. Auch hier wurde alles wieder verpennt.
Abschließend darf ich gerne noch einmal daran erinnern, was Ihnen die Freie Wohlfahrtspflege im September 2015 gesagt hat: Für die Beratungsstellen bedeute dies ein weiteres Auseinanderdriften von realen Kosten zur Refinanzierung, da seit 2011 keine ausreichende Aufstockung der Mittel erfolgt sei, um die Tarifsteigerung anteilig nachzuvollziehen.
Das, was Sie gerade hier vorgetragen haben, Herr Ott, war das, was wir vor 2010 alles schon diskutiert haben, wo die Ursachen der Verschuldung liegen und wie man das bekämpfen muss. Und wir hatten auch Top-Lösungen mit Ihrer Kollegin Annegret Krauskopf aus Dortmund. Das waren wunderbare Antworten. Aber Sie hätten in den sieben Jahren der Regierung sagen müssen: Nun setzt es endlich um! – Sie haben nichts getan, und jetzt kommen Sie mit so einer alten Kamelle! Da kann man doch nur sagen: Lächerlich, das können wir doch nicht unterstützen! – Danke schön.
Herr Präsident! Frau Ministerin, ja, Sie antworten zu wenig auf konkrete Fragen. Das stimmt.
In der Bewertung des Themas „Schuldner- und Insolvenzberatung, Zusammenführung und Vernetzungsstrukturen“ stimme ich Ihnen in vielen Aussagen zu. Darum geht es aber eigentlich gar nicht.
Es geht darum, dass hier ein Antrag vorgelegt wird, der bereits 2010 gestellt worden ist, wobei ich Ihnen sage, dass Sie zu wenig getan haben bzw. gar nichts getan haben. Ich habe Ihnen gerade anhand der verschiedenen Fundstellen deutlich gemacht, was Ihre Vorgängerin dazu ausgeführt hat: keine Handlungsmöglichkeiten, keine Handlungsnotwendigkeiten
und, und, und.
Sie weisen auf die Steigerung im Haushaltsplan 2010 von 5 Millionen € auf 5,5 Millionen € hin. Das deckt natürlich bei Weitem nicht die tatsächlichen Kostensteigerungen. Das hat die Freie Wohlfahrtspflege Ihnen im Ministerium in ihrem Schreiben vom September 2015 deutlich mitgeteilt: Es reicht nicht aus.
Meine abschließende Frage, Frau Ministerin, ist: Wie stehen Sie eigentlich zu der Forderung der SPD aus dem Jahr 2010? Haben Sie diese erfüllt, ja oder nein? Dort wird an die Regierung formuliert:
Zur Steigerung der Qualität der Beratung ist deshalb eine ressortübergreifende Koordination und Vernetzung aller Akteure notwendig. Diese Vernetzungstätigkeit muss Aufgabe der Landesregierung sein.
Haben Sie das seit 2010 getan, oder ist nichts geschehen – und warum nicht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dieser Tagesordnungspunkt wird etwas konkreter, damit wir verlässlichere Aussagen bekommen.
Frau Ministerin hat in der „Neue Rhein Zeitung“ am 7. März 2017 erklärt – ich zitiere –:
Im letzten Jahr wurden viele Gespräche geführt, um für ein neues Kitagesetz möglichst viele Akteure an einen Tisch zu bekommen. Wir können jetzt einige Ergebnisse präsentieren.
Bis heute wissen wir nichts über Ergebnisse.
Ich stelle deshalb noch einmal die konkrete Frage: Welche Ergebnisse haben Sie erzielt?
Auf unsere Kleine Anfrage vom 28. März hin teilt die Landesregierung und die Ministerin mit – ich zitiere –:
„Die Landesregierung befindet sich … mit den in der Antwort zu Frage 1 genannten Partnern … in Gesprächen.“
Als Partner werden die kommunalen Spitzenverbände, die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, das Land Nordrhein-Westfalen und die Kirchen definiert.
Mit Schreiben vom 30. März teilen uns die relevanten Beteiligten – das sind der Städtetag, der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund NRW, die AWO, der Caritas-Verband, die Paritätischen, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, die Jüdischen Gemeinden, das Katholische Büro und das Evangelische Büro – mit – ich zitiere –:
In Presseveröffentlichungen entsteht bedauerlicherweise zurzeit der unzutreffende Eindruck, dass Verhandlungen zwischen dem Land und uns stattgefunden hätten.
Frau Ministerin, Sie haben immer behauptet, Sie wären mit den relevanten Beteiligten in Gesprächen. Am 30. März teilten uns alle relevanten Beteiligten mit, das sei nicht der Fall. Wer sagt hier jetzt die Unwahrheit? Ich erwarte von Ihnen heute und hier Aufklärung. Sagen Sie uns: Haben Sie diese Gespräche geführt? Mit wem haben Sie sie geführt? Wollen Sie überhaupt eine Einigung erzielen? Welche Vorstellungen haben Sie überhaupt? – Ich erwarte heute und hier eine konkrete Antwort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst mal vielen Dank für die netten Worte. Ich will nicht verheimlichen, dass mich das emotional schon berührt. Das hat es auch heute Morgen in der Andacht getan. Aber ich habe morgen noch eine Rede und deswegen komme ich auch schnell wieder zu den harten Fakten.
Liebe Britta: „Wir wollen und wir haben getan.“ – Man muss auch die tatsächliche Situation der Kindergärten und Kitas hier in Nordrhein-Westfalen betrachten. Ich könnte das jetzt aufzählen mit 64.000 fehlenden Plätzen, 20.000 fehlenden Erzieherinnen und Erziehern, Arbeitsüberlastung – will ich aber nicht. Fakt ist, und das muss jeder, der seine Besuche in den Kitas macht, feststellen: Wir stehen kurz vor dem Kollaps – sowohl bei der Belastung der Erzieherinnen wie finanziell.
Wer das nicht sieht, muss beide Augen verschließen. – Also, das sind die Fakten.
Meine Damen und Herren, darum ging es heute eigentlich gar nicht im Wesentlichen, sondern wir haben doch festgestellt, dass hier laufend Widersprüche auftauchen. Da wird etwas gesagt, da wird etwas veröffentlicht. Zum Beispiel habe ich hier einen Zeitungsartikel aus der „Neue Westfälische“, wo Frau Kampmann auf die Frage hin, was sie denn so alles vorhat, sagt:
„Ja, wir führen intensive Gespräche und werden bis Ende der Legislaturperiode Eckpunkte für ein neues Kitagesetz vorlegen.“
Mir geht es um die Gespräche, Frau Kampmann. Sie haben im Übrigen …
Die von Herrn Jörg lasse ich zu.
Da kann ich ganz einfach antworten: Dann hast du etwas übersehen.
Lies unser Wahlprogramm vernünftig! Es steht alles umfassend drin. Alle Lebensbereiche, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, sind dort erfasst, und wir haben gute Antworten darauf.
Nur, Wolfgang Jörg, wir sind hier nicht unter einer parteipolitischen Debatte. Wir sind heute im Landtag Nordrhein-Westfalen, wo es darum geht, die unerträgliche Situation zu verbessern,
und es geht darum, dass die Ministerin endlich – nach vielen Monaten – konkrete Antworten gibt. Deshalb darf ich an die Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden erinnern, wo Sie zugesagt haben – und zwar bereits 2015 im Flüchtlingsgipfel –, unverzüglich in Gespräche einzutreten, um die Kita Finanzierung zu regeln. – Bis heute haben Sie das nicht getan. Ich muss schon fragen: Wer sagt denn hier die Unwahrheit?
Der Städte-und Gemeindebund hat am 22.03.2017 schriftlich mitgeteilt: Vor dem Hintergrund der aktuell laufenden politischen Diskussion steht das Jugendministerium NRW für stattfindende Gespräche aktuell nicht mehr zur Verfügung. – Wer sagt denn hier die Unwahrheit? Sagt der Städte- und Gemeindebund die Unwahrheit?
Was sagt denn der Landkreistag? Der Landkreistag sagt, schriftlich mitgeteilt am 30.03., dass keine Verhandlungen zwischen dem Land einerseits und den
kommunalen Spitzenverbänden sowie den weiteren Trägergruppen anderseits stattgefunden haben.
Sie sagen, Sie sind in intensiven Gesprächen, und die teilen uns dies schriftlich mit. Und Sie sagen nicht mal hier am Mikrofon: Ja, es hat am Soundsovielten stattgefunden mit dem und dem Verband.
Ich könnte Ihnen weiter den Landkreistag anführen und auch sagen, dass die Fraktionen gar nicht mehr auf Schreiben des Städte- und Gemeindebundes reagieren.
Meine Damen und Herren, es ist doch ganz selbstverständlich, dass man im Landtag als Parlamentarier im Rahmen der Kontrollfunktion der Regierung mal einige Fragen stellt. Und die sind einfach; ich bin kein Professor, ich drücke mich in der Fragestellung ganz klar aus. Da kann ich doch erwarten, dass eine zuständige Ministerin sich hier an das Pult stellt und sagt: Herr Tenhumberg, auf Ihre Frage eins antworte ich Ihnen: Nein, ich bin nicht in Gesprächen gewesen; da habe ich mich vertan. – Und auf die zweite Frage: Nein, das war ich nicht, das war mein Abteilungsleiter, der in den Gesprächen war. – Warum können Sie das dem Parlament nicht vortragen?
Tun Sie es! Sie würden uns einen großen Gefallen tun, und wir hätten dann morgen einen noch schöneren Tag.
Herr Kollege, in der Anhörung am 9. Februar ist von der Freien Wohlfahrtspflege darauf hingewiesen worden, dass viele Kolleginnen und Kollegen, die in den Kitas arbeiten, in prekären Arbeitsverhältnissen sind.
Wenn das alles so positiv – „wir haben, wir haben“ – gewesen ist, warum haben Sie die seit Jahren geübte Kritik der Gewerkschaften und der Berufsgenossenschaften nicht ernst genommen und diese prekäre Situation abgeschafft?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie und auch die SPDFraktion haben heute immer vorgetragen: Wir haben, wir haben, wir haben. Wenn Sie so viel haben, dann muss ich feststellen, dass Sie vieles falsch gemacht haben. Denn das, was Sie haben bzw. getan haben, hat zum Ergebnis geführt, dass wir kurz vorm KitaKollaps stehen. Das hat die Anhörung am 09.02. dieses Jahres deutlich gemacht. Aus der besagten Anhörung vom 09.02. will ich zitieren, was auch die Kirchen gesagt haben:
„Einige, auch größere kirchliche Träger mussten schon die bittere Konsequenz ziehen und die defizitären Einrichtungen aufgeben, weil sie die Last nicht mehr tragen konnten.“
Die Landesregierung hätte dagegen etwas tun können. Sie haben es aber nicht getan und haben damit die Träger und auch die Kommunen alleine gelassen.
Weiter ist in der Anhörung deutlich geworden, dass es – Herr Kollege Düngel hat darauf hingewiesen – nicht eine Minute vor zwölf ist. Der Antrag stammt ja auch vom 06.12. vorigen Jahres. Ein paar Monate später haben wir es tatsächlich fünf Minuten nach zwölf, weil viele Einrichtungen – wie es die Freie Wohlfahrtspflege in Anhörung vom 09.02. auch deutlich dargelegt hat – nicht wissen, wie sie unter Zugrundelegung der Tarifverträge weiter betrieben werden können.
Ich bin der Auffassung, dass die Fachkräfte in den Einrichtungen das, was tariflich ausgehandelt ist, auch verdienen und daher das Land in der Verpflichtung ist, dafür zu sorgen, Tarifflucht nicht stattfinden zu lassen. Sehen Sie das auch so?
Vielen Dank, Frau Präsidentin, für den konstruktiven Vorschlag, den ich gerne annehme. – Frau Kollegin Altenkamp, Sie hatten darauf hingewiesen, an wen die Aufforderung gerichtet sei, über eine Neukonzeption des Kinderbildungsgesetzes nachzudenken und diese zu verhandeln, und dabei deutlich gemacht, dass die Landesregierung nicht in erster Linie in der Verantwortung stehe.
Darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie mit Ihrer Regierungsmehrheit am 17. Juni 2014 das Kinderbildungsgesetz insofern geändert haben, dass Sie in § 28 ausdrücklich Folgendes beschlossen haben:
„Die Landesregierung überprüft in einem weiteren Schritt unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände, der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen, der Eltern, der Beschäftigten und ihrer Verbände weitere Punkte, insbesondere die Bedarfsgerechtigkeit der Angebotsstruktur, das Finanzierungssystem, die Auskömmlichkeit der Pauschalen, den Betreuungsschlüssel und die zusätzliche Sprachförderung.“
Dieser Paragraf ist ausdrücklich mit Ihrer Mehrheit am 1. August 2014 in Kraft getreten.
Finden Sie nicht, dass diese gesetzliche Bestimmung, die dieses Hohe Haus verabschiedet hat, als eine Aufforderung an die Landesregierung dahin gehend zu interpretieren ist, dass darüber seit dem 1. August 2014 dann auch mit den entsprechenden Gremien zu debattieren ist?
Das ist der Punkt, über den wir heute sprechen – und nicht über irgendwelche Abgeordneten, die irgendwelche Gespräche mit irgendwelchen Verbänden führen, die in diesem Parlament nicht bekannt sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Altenkamp, dass man in laufenden Gesprächen usw. ist, dokumentiert die Anhörung vom 23. Juni 2016 in keiner Weise. Ich zitiere die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege:
„Ich lege Wert darauf, dass die Freie Wohlfahrtspflege nicht am Eckpunkteprozess beteiligt ist.“
Frau Ministerin kann ja gleich dazu Stellung nehmen, inwieweit da eine Aktualisierung vorliegt.
Meine Damen und Herren, unter der CDU/FDPRegierung ist am 1. August 2008 das Kinderbildungsgesetz in Kraft getreten, das alle Akteure im Kitabereich mitgestaltet und unterzeichnet haben. Für die ersten knapp zwei Jahre übernahmen CDU und FDP die Verantwortung. Danach ging diese dann auf Rot-Grün über. Das heißt: Seit mehr als sechs Jahren hat Rot-Grün die Verantwortung für den Kitabereich – nicht der Bund, nicht die Opposition, sondern Rot-Grün.
Seit Übernahme durch Rot-Grün vor mehr als sechs Jahren läuft vieles falsch. Kinderpolitik unter RotGrün bedeutet falsche Prioritätensetzung, die das Fundament des Kinderbildungsgesetzes brüchig machen und es anscheinend bewusst zerstören sollen.
Dass wegen der Nichtauskömmlichkeit der Finanzierung zum Beispiel Teile der AWO nicht mehr Tariflöhne bezahlen können und dass der Versorgungsauftrag von einigen freien Trägern an Kommunen zurückgegeben werden musste, bedeutet, dass Versprechungen laufend gebrochen worden sind.
Auf das gebrochene Versprechen, ein Eckpunktepapier bis zum 31. Dezember 2016 vorzulegen, möchte ich nun ein wenig näher eingehen. Bei der Ausschusssitzung am 10. Dezember 2015 erklärte die Ministerin – Zitat –:
„An der strukturellen Lösung arbeiten wir und wollen möglichst früh Eckpunkte vorlegen.“
Weiter heißt es, noch einmal klarstellend:
„Die Eckpunkte wollen wir möglichst früh vorlegen.“
In diesem Zusammenhang bekommen die Wörter „arbeiten“ und „möglichst früh“ eine neue Bedeutung. Und wer ist eigentlich „wir“?
Im Protokoll der Ausschusssitzung am 21. Januar 2016 steht zu einem Beitrag der Ministerin – Zitat –:
„Dass ihr Haus 2016 Eckpunkte vorlege, habe sie bereits erwähnt.“
Wir befinden uns heute bereits im Jahre 2017. Was ist denn nun mit dem Versprechen?
In der Plenarsitzung am 2. März 2016 führte Frau Ministerin aus – Zitat –:
„Ich habe in diesem Jahr gesagt, dass wir in diesem Jahr Eckpunkte für ein neues Gesetz vorlegen wollen.“
In diesem Jahr! Damit ist das Jahr 2016 gemeint.
Meine Damen und Herren, in der Plenarsitzung am 7. Juli 2016 hat sie dann erzählt, dass sie in Gesprächen mit Vertretern der Eltern, des Personals und der kommunalen Spitzenverbände sei. Ist das nach wie vor eine korrekte Aussage?
Des Weiteren haben Sie in vorgenannter Plenarsitzung gesagt, dass man sich bis Ende des Jahres – gemeint war 2016 – auf Eckpunkte verständigen würde. Abschließend sagten Sie dann auf Einwendungen des Kollegen Düngel: Wir werden das auch in den kommenden Monaten schaffen.
Ich stelle fest: Sie haben es nicht geschafft. Sie haben versagt, obwohl der Druck riesengroß ist.
Viele Fragen bezüglich des Eckpunktepapiers wurden im zuständigen Ausschuss gestellt und in keiner Weise beantwortet.Wir betrachten das als Missachtung der Kontrollfunktion dieses Parlaments.
Meine Damen und Herren, der Antrag der FDP ist deshalb richtig und begründet. Wir unterstützen ihn. Wir wiederholen auch unsere Fragestellung in diesem Zusammenhang: Warum liegt das Eckpunktepapier eigentlich noch gar nicht vor? Handelt es sich wirklich um ein gebrochenes Versprechen?
Wenn man so etwas langfristig plant und immer wieder ankündigt, frage ich mich: Warum hält man diese Frist nicht ein? Und mit wem wurden eigentlich diese Gespräche geführt, bitte schön? Sind die Kindertagespflege, sind die Gewerkschaften, sind die Landschaftsverbände, ist die Berufsgenossenschaft mit an diesen Gesprächen beteiligt? Wer führt bei Ihnen eigentlich die Gespräche? Sie persönlich, Frau Ministerin? Ihr Staatssekretär? Oder eine Abteilung Ihres Ministeriums? Oder haben Sie die Aufgabe sogar, wie das zu hören ist und zum Teil in Presseerklärungen zu lesen ist, auf die Regierungsfraktionen delegiert?
Ist die Weiterentwicklung des Kinderbildungsgesetzes nach Ihrer Auffassung eine Chefinnenangelegenheit? Oder halten Sie diese Thematik für nicht so wichtig? Haben Sie überhaupt schon einmal eine Einladung an die von Ihnen genannten relevanten Akteure ausgesprochen? Sind diese Einladungen
herausgegangen? Wer koordiniert eigentlich die Gespräche der unterschiedlichen Akteure?
Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin.
Das sind alles einfache Fragen, Frau Ministerin. Ich bin gespannt, ob Sie hier heute Antworten geben können, ahne allerdings, dass Sie auch diesmal sprachlos bleiben.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Frau Asch, Sie reden in Ihren Ausführungen von Betroffenen, mit denen Sie sich gemeinsam auf den Weg machen wollen. Würden Sie bitte den Begriff „Betroffene“ einmal etwas näher erläutern? Wen meinen Sie mit den „Betroffenen“?
Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Die Diskussion – Ihr Gesetz, mein Gesetz, unser Gesetz – lassen wir dahingestellt sein. Zwei Jahre haben wir die Verantwortung gehabt, knapp sieben Jahre sind Sie in der Verantwortung. Das Ursprungsgesetz hatte eine Evaluation 2011 fest verankert, die Sie nicht durchgeführt haben. Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss jeder Zuhörer verstehen, dass diese Gesetzesinitiative, die Umsetzung und auch die Zustände in Ihrer Verantwortung sind.
Ich stelle zweitens fest, dass Sie auf keine einzige der Fragen, die die FDP-Fraktion in ihrem Antrag gestellt hat, eine Antwort gegeben haben, sondern nur allgemein wieder alles erzählt und geschönt haben.
Ich stelle weiter fest, dass Sie keinerlei Auskunft gegeben haben über die Tatsache, dass einer Studie zufolge die AWO sagt, dass 1,5 Milliarden € fehlen. Sie sprechen von 200, 300, 400 Millionen €. Da weiß man bei Ihnen nicht genau: Meinen Sie 381 Millionen €, 371 Millionen €? Dann höre ich 250 Millionen €. Einmal meinen Sie Investitionen, einmal meinen Sie Betriebskosten. Sie schmeißen da einiges durcheinander. Die Fachhochschule Niederrhein hat Folgendes festgestellt – ich zitiere –:
„Das bestehende System von Kitafinanzierung kann die notwendige Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung nicht erreichen.“
Vor diesem Hintergrund, dass Sie jetzt seit 2010 die Verantwortung übernommen haben, frage ich Sie: Wie können Sie es verantworten, eine Veränderung der finanziellen Mittel und des KiBiz weiter in das Jahr 2019 herauszuschieben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Haushaltsentwurf 2017 liegt uns der siebte Rechenschaftsbericht bzw. Tätigkeitsplan dieser rot-grünen Mehrheit in Nordrhein-Westfalen vor. Diese Mehrheitsgruppe aus Rot und Grün hat seit 2010 mit ihren Stimmen alle Initiativen, die nicht von ihr selbst kamen, niedergeschmettert – und das ohne sachliche und fachliche Begründung.
Es reichte aus, dass der Briefkopf auf Anträgen und Initiativen nicht mit roter oder grüner Tinte gestaltet war. Das war und ist keine Koalition der Einladung. Deshalb tragen Sie von Rot-Grün auch die alleinige Verantwortung für all die Missstände, die durch Ihre unsägliche ideologische Politik in Nordrhein-Westfalen entstanden sind.
Leidtragende dieser verfehlten Politik sind die Familien, die Kinder und Jugendlichen unseres Landes. Schauen wir uns als Erstes den Kinder- und Jugendförderplan an. Trotz Zusage der Koalition 2010, nach Ablauf von fünf Jahren die finanziellen Zuwendungen im Kinder- und Jugendförderplan zu erhöhen, haben Sie nichts getan. Das Volumen liegt auch nach sechs Jahren immer noch auf dem Niveau von 2010.
Auch der heutige Haushaltsentwurf berücksichtigt die zusätzlichen Aufgabenstellungen nicht. Damit dokumentiert er Ihre Konzeptlosigkeit in der Kinder- und Jugendpolitik. Bereits im November 2015 – das hätte diese Landesregierung endlich wachrütteln müssen – stellten der ABA Fachverband, die Falken, die evangelischen und katholischen Arbeitsgemeinschaften der offenen Jugendarbeit fest, dass die offene Arbeit mit Blick auf die Förderung der Grundausstattung schlechter dasteht als im Jahr 1981. Sie haben richtig gehört: schlechter als 1981, als unsere Ministerin ihren ersten Geburtstag feierte.
Weiterhin wird kritisiert: Wer als Einrichtung oder Träger nichts hat, der bekommt auch nichts – egal, ob er eine höchst interessante Projektidee anzubieten hat oder nicht. Die Leidtragenden sind die Kinder und Jugendlichen. Weiter heißt es: Nicht pädagogische Notwendigkeiten dominieren, sondern vorzeigbare Projektergebnisse müssen avisiert werden.
Dieses Urteil der betroffenen Jugendverbände sagt uns alles. Die rot-grüne Kinder- und Jugendpolitik hat versagt. Rot-Grün ist in der Kinder- und Jugendpolitik ideenlos, konzeptlos und planlos.
Rot-Grün hat den Stillstand ausgerufen, hat lediglich jährliche haushalterische Überrollungen vorgenommen oder nur kleinste Erhöhungen versprochen, die nicht einmal die jährlichen Lohnsteigerungen berücksichtigen. Das, meine Damen und Herren, ist keine innovative Politik. Das ist nur verwalten statt gestalten. Tatenlos und fantasielos lässt diese rot-grüne Koalition die Dinge laufen.
Meine Damen und Herren, bei dem von uns entwickelten Erfolgsmodell „Familienzentren“ stehen Sie auf der Stelle. Sie haben den Ausbau mehr oder weniger gestoppt. Wir fordern Sie nochmals auf, dass im Jahre 2017 die Zahl von 3.000 selbstständigen Familienzentren erreicht wird, die wir bereits im Jahr 2012 erreicht hätten. Verschlafen Sie die Entwicklung nicht! Werden Sie endlich wach!
Wir wollen, dass der Ausbau zügig weitergeht. Geben Sie Gas, damit dieses niederschwellige Superangebot endlich überall in Nordrhein-Westfalen besonders für unsere jungen Familien zur Verfügung steht!
Kommen wir nun zum Bereich der Kindertagesbetreuung. Bis zum Jahr 2010 – so zeigen alle Zahlen, Statistiken und Verlautbarungen – war die Welt noch in Ordnung, trotz der Hetzkampagnen einiger Ideologen.
Dann, oh Schreck, der Regierungswechsel zu RotGrün – damit verbunden die bewusste Nichteinlösung des Versprechens einer Evaluation des Kinderbildungsgesetzes. Sie von Rot-Grün haben in brutalster Form das Kinderbildungsgesetz ausbluten lassen.
Sie haben gespart auf Kosten der Kinder. Sie haben Gutverdienende mit Wahlgeschenke begünstigt und dafür die Gefährdung der Gesundheit der Erzieherinnen und Erzieher billigend in Kauf genommen. Sie haben die Qualität der Einrichtungen systematisch nach unten regiert.
Das ist verantwortungslos.
Meine Damen und Herren, die AWO berichtete noch in diesen Tagen, dass die notwendige Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung nicht mehr erreicht wird, dass marktgerechte Löhne nicht mehr zu zahlen seien und dass jährlich ca. 1,5 Milliarden € fehlen würden. Dann erklärt die Ministerpräsidentin dieses Landes – so berichten die „Aachener Nachrichten“ –, das sei nun einmal so, aber man habe kein Geld und man müsse die Situation irgendwie überbrücken.
Das, meine Damen und Herren, ist eine Bankrotterklärung, das ist eine kraftlose, eine ideenlose Familienpolitik. Das ist auch ein trauriger Beleg dafür, dass diese Landesregierung das Land heruntergewirtschaftet hat. Eine seriöse Finanz- und Sozialpolitik sieht anders aus!
Ihre Abschlussbilanz mit der Vorlage dieses Haushaltsplans ist ein Dokument Ihres Versagens in der Kinder-, Familien- und Jugendpolitik. Trotz großer Versprechungen und Ankündigungen einiger Modellprojekte und Hochglanzbroschüren haben Sie Nordrhein-Westfalen zurückgelassen und in Deutschland zum Schlusslicht gemacht. Es wird Zeit, dass diese Irrfahrt im Mai nächsten Jahres beendet wird. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man in NordrheinWestfalen in der Kinder- und Jugendpolitik aktiv ist, muss man nicht meinen, dass man verschont wird. Diese Äußerungen von Rot-Grün kennen wir. Wir haben eine dicke Haut und können viel ertragen. Es geht uns hier aber um Kinder und Jugendliche.
Deshalb, Herr Kollege Wolfgang Jörg: Sie sprechen immer davon, dass Sie mehr Geld ausgeben. Allerdings sagen Sie immer seltener, dass wir auch mehr Kinder haben. Wir haben viel mehr Kinder im U3-Bereich, den Sie bis 2005 sträflich vernachlässigt haben. Wir haben mittlerweile 146.000 Plätze im U3Bereich. Natürlich muss man dafür mehr Geld geben. Würden Sie bestätigen, Herr Jörg, dass Sie pro Kind gegenüber 2010 real weniger ausgeben? Würden Sie bestätigen, was alle Fachverbände und was der Haushaltsplan auch hergibt: real weniger unter Berücksichtigung der Preisspirale?
Zweite Anmerkung: Herr Wolfgang Jörg, Sie sagen immer, da seien die 100 Millionen € für den Landesjugendförderplan. Wir sind darüber sehr froh und werden auch einen Antrag stellen, dass diese Mittel erhöht werden. Aber Sie haben doch 2010 versprochen, zu erhöhen.
Nein, nach fünf Jahren, 2015, haben Sie alles wieder vergessen. Sie haben es nicht getan.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass Sie 2004 den Jugendlichen 80 Millionen € geben wollten, …
… aber nur 67 Millionen € ausgegeben haben. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin, bei Ihrer Rede ist mir bewusst geworden: Die Wirklichkeit an der Basis zur Kenntnis zu nehmen, scheint für einige Politiker etwas schwierig zu sein.
Die zweite Anmerkung ist: Sie wollen ein neues Gesetz. Sie haben schon oft etwas gewollt, aber anschließend nichts zustande gebracht. Das Wollen ist die eine Sache, das Können die andere.
Meine liebe Frau Kollegin, Sie haben gesagt, man wäre sich einig gewesen. Wenn Sie sich doch einig waren: Warum warten Sie dann bis 2019 damit, ein vernünftiges Gesetz zu machen? Warum machen Sie es denn nicht jetzt?
Was die Wirklichkeit angeht, sollten Sie einmal das zur Kenntnis nehmen, was in der „Rheinischen Post“ über die KiTa Arche Noah steht, die vor dem Existenzverlust steht. Das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen. Aber die Wirklichkeit ist nun einmal etwas Schwieriges für Rot-Grün. Das hören die nicht gerne.
Deshalb will ich, Herr Präsident, meine Damen und Herren, Ihnen Folgendes noch einmal ins Gebetbuch schreiben: Was hat Rot-Grün mit dem Kinderbildungsgesetz eigentlich gemacht?
Ein Gesetz, Frau Kollegin – das Zuhören ist nicht gerade Ihre Stärke –, das 2007 erstmalig in der Geschichte Nordrhein-Westfalens gemeinsam mit den Beteiligten im Kinderbetreuungsbereich – das sind die drei kommunalen Spitzenverbänden, die Spitzenverbände der sechs Wohlfahrtsverbände, zwei Landschaftsverbände und zwei Kirchen – entwickelt wurde! Ein gutes Gesetz, das das alte Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder, GTK genannt, ablöste, um die Vorgaben des Bundes, die mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz und dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz definiert wurden, zu erfüllen!
Das neue Kinderbildungsgesetz war dringend notwendig, weil rote und rot-grüne Vorgängerregierungen seit vielen Jahren die Belange und Bedarfe von
Familien und Kindern hier in Nordrhein-Westfalen einfach nicht beachtet haben.
11.800 Plätze 2005 im U3-Bereich – das sagt doch alles über Ihr Nichtstun für Familien und Kinder!
Meine Damen und Herren, erst mit dem neuen Kinderbildungsgesetz 2008 wurden die Chancen der Familien und Kinder in Nordrhein-Westfalen verbessert.
Und was hat Rot-Grün dann nach der Regierungsübernahme 2010 getan? Meine Damen und Herren, was haben Sie 2010 getan?
Nichts! Nichts Vernünftiges! Sie haben zum Beispiel Ihr Versprechen gebrochen, indem Sie die Evaluierung der Kindpauschalen, der Pauschalen insgesamt bis heute nicht vorgenommen haben – die versprochen waren, Frau Kollegin. Versprochen – gebrochen!
Die Bildungschancen und Qualitäten sind seit dieser Zeit – seit 2011 – mächtig nach unten gegangen. Darunter leiden besonders die Erzieherinnen und Erzieher – siehe zum Beispiel die Stellungnahmen der Berufsgenossenschaften – und natürlich unsere Kinder in besonderem Maße.
Meine Damen und Herren, heute sehen wir zum Teil dramatische Missstände. Wir stehen, regional unterschiedlich, vor dem Kitakollaps. Hilft die Landesregierung jetzt den Beteiligten? – Nein!
Sie hilft nicht. Rot-Grün hört ja nicht mal zu.
Frau Kollegin, was haben die Experten der Anhörung gesagt? Unsere Anträge wurden von allen Experten befürwortet und als richtig empfunden.
Anscheinend waren Sie nicht da, oder Sie haben nicht zugehört. Ich hatte eingangs ja schon etwas zu Ihrer Schwerhörigkeit gesagt.
Haben Sie denn die Brandbriefe nicht bekommen? Kriegen Sie gar keine Post mehr? Also, bei uns kommen Brandbriefe massenhaft an. Anscheinend wird Rot-Grün in diesem Lande nicht mehr wahrgenommen, wenn Sie keine Post mehr kriegen.
Die willkürlichen Interpretationen in diesem Hohen Hause, wie sie die Kollegin gerade wieder für die Anhörung vorgenommen hat, gehen einem allmählich
auf den Wecker. Das, was Sie wiedergeben, ist doch nicht mehr die Realität.
Meine Damen und Herren, Rot-Grün hat ein Versprechen gebrochen. Mit dem Ausbau neuer Kindergartenplätze in großem Stil sollte zeitgleich deren Qualität verbessert werden. Dieser zweite Schritt ist von dieser ideologisch geprägten rot-grünen Regierung abgesagt worden.
Was ist unter Rot-Grün geschehen? – Seit der Regierungsübernahme 2010 hat Rot-Grün die Prioritäten im Kinderbetreuungswesen verändert: weg von der Qualität, weg von der auskömmlichen Finanzierung hin zu einer ideologisierten, bevormundenden Symbolpolitik, hin zu einer Diffamierung eines guten CDU/FDP-Gesetzes, hin zu einem systematischen Kaputtsparen und Kaputtreformieren eines guten Kinderbildungsgesetzes.
Diese rot-grüne Landesregierung hat ein gutes Gesetz ideologisch bewusst ausbluten lassen,
es ständig schlechtgeredet und es durch drei Novellierungen, Qualitätsabbau und nicht auskömmliche Finanzierung an die Wand fahren lassen.
Die Anhörungen haben doch ergeben – lesen Sie bitte! –: Die Struktur des Gesetzes trägt; es ist nur zu wenig Geld im System. – Und da verweigern Sie sich seit 2011.
Sie von Rot-Grün haben die Situation in den Kitas mit jeder Gesetzesinitiative – 2011, 2014 und auch heute – verschlechtert.
2011 haben Sie Wahlgeschenke verteilt, statt wie versprochen die Auskömmlichkeit mit der Anpassung der Kindpauschale und der Anpassung des Dynamisierungsfaktors zu sichern. 2011 begann der Qualitätsabsturz.
In der zweiten Stufe, 2014, haben Sie weitere Sondertöpfe geschaffen, die keine Entlastungen, sondern Mehrarbeit und damit einen Qualitätsverlust zur Folge hatten. Die Sondertöpfe hatten von Anfang an den Fehler, dass sie nicht ausreichend waren und wegen der mangelnden Dynamisierung seit 2014 ständig einen Qualitätsabbau beinhalteten.
Und heute, 2016, wieder Stückwerk! Träger, Erzieherinnen und Erzieher, Eltern und Kinder erfahren mit diesem Gesetz in den nächsten Tagen wieder Benachteiligungen, und das mit steigender Tendenz. Die finanzielle Situation ist nach wie vor dramatisch. Bei den Trägern werden in den nächsten vier Jahren 400 Millionen € Kreditaufnahme notwendig, oder es müssen Einsparungen erfolgen. Und zu wessen Lasten geht das wieder? – Auf die Knochen der Erzieherinnen und Erzieher und damit der Qualität!
Sie verschlimmern die pädagogische Qualität in unseren Einrichtungen tagtäglich.
Der VBE hat in seiner Presseerklärung vom 28. Juni 2016 Folgendes dazu mitgeteilt – ich zitiere –:
„Leider reichen die Steigerungen längst nicht aus, damit sich Erzieherinnen ausreichend um die kindlichen Bedürfnisse kümmern können.“
Meine Damen und Herren, das ist Note 6, schlimmer geht es nicht. Das ist fatal. Rot-Grün allein trägt die Verantwortung dafür. Machen Sie endlich eine fachlich und sachlich begründete Politik zum Wohle der Kinder hier in Nordrhein-Westfalen! – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beim letzten Redebeitrag habe ich mir gewünscht, dass mein Kollege aus der SPD-Fraktion, Wolfgang Jörg, diese Rede gehalten hätte. Dann hätte ich wenigstens mehr Sachkompetenz gehört.
Ich gehe gar nicht auf die einzelnen Behauptungen ein, die völlig daneben waren. Man sollte unsere Anträge einmal lesen.
Sie haben von der Bertelsmann Stiftung gesprochen. Ich weiß nicht, was Sie gelesen haben. Ich zitiere:
„Dem jüngsten Kita-Ländermonitor der Bertelsmann-Stiftung zufolge bleibt Nordrhein-Westfalen auf einem der hinteren Ränge im Ländervergleich.“
Was zitieren Sie da eigentlich? Ich verstehe das überhaupt nicht mehr. Sie holen sich irgendetwas aus irgendwelchen Unterlagen heraus und sagen: Das ist die Wahrheit.
Ich hab doch schon in meiner Eingangsrede gesagt: Hören Sie auf mit den verfälschenden Darlegungen! Hören Sie damit auf!
Ich komme zur Frau Ministerin. Frau Ministerin, seit sechs Jahren sind Sie in der Regierung. Jetzt kündigen Sie mal wieder was an. Das haben Sie auch 2011 und 2014 gemacht. Sie kündigen an, kündigen an und kündigen an. Und was kommt dabei heraus? – Nichts! Gar nichts!
Nein.
Frau Ministerin, seit sechs Jahren sind Sie in der Regierung. Ihre Rede war wieder standardisiert. Sie sind gar nicht auf meine Fragen oder auf die von Herrn Hafke eingegangen. Wir haben ja einige Fragen gestellt. Dazu hätten Sie Stellung nehmen können.
Ja, die lasse ich zu.
Lieber Kollege Walter Kern, ich glaube den Grünen, wenn sie Weihnachtsbäume versprechen, aber wenn es um Kinderbelange geht, dann glaube ich den Grünen überhaupt nichts mehr.
Denn eines ist doch in diesen Redebeiträgen in der Anhörung …
Ich wusste gar nicht, dass Sie so große Fans von Weihnachtsbäumen sind. Das ist ja wunderbar!
Eines ist doch deutlich geworden – das habe ich der Ministerin schon gesagt –: Die Versprechungen häufen sich, und das, was dabei herauskommt, ist nichts –
oder wenig, vorsichtig gesagt.
Es ist kein Qualitätsgewinn gewesen. All diese Bemerkungen und Versprechungen sind wie Seifenblasen zerplatzt. Das wird auch deutlich an den Versprechungen, die heute wieder gegeben worden sind, mit Blick auf die Zeit nach der Wahl. So betrachte ich auch die Zusage der Reform 2019. Das ist doch ein Versprechen, vom dem Sie gar nicht wissen, ob Sie es einhalten können. Sie wissen doch gar nicht, wie die Regierung zukünftig aussieht.
Dann posaunen Sie heraus: Wir versprechen, wir machen. – Das haben Sie 2011 getan. Das haben Sie 2014 getan. Die Leier kennen wir zur Genüge.
Interessant war bei der Frau Ministerin, die noch nicht so ganz lange Ministerin ist, dass sie hervorhebt, man werde jetzt erst die Bundesmittel verwenden. Da klingelt doch bei uns etwas.
Wer hat das denn kritisiert? Lieber Kollege Wolfgang Jörg, soll ich die Protokolle heraussuchen?
Wer hat kritisiert, dass wir damals die 400 Millionen € Bundesmittel als Erstes für den Ausbau der Kitaplätze verwendet haben?
Wer hat das kritisiert?
Jetzt macht die Ministerin das Gleiche. Das ist schön zu hören. Das ist eine wunderbare Pose.
Frau Ministerin: „deutlich entlastet“ – wie kann man so etwas sagen? Träger werden deutlich belastet. Die Träger haben per Stichtag 31. August oder 31. Juli – wie Sie es nehmen wollen – dieses Jahres ein Defizit vorm Bug von 400 Millionen €. Und Sie erhöhen dieses Defizit per Mitte oder Ende 2019 auf 800 Millionen € – nach dieser Reform; ohne die Reform wäre es noch mehr.
Wie können Sie da sagen, Sie würden deutlich entlasten? Die Schulden steigen weiter bzw. die Mehrbelastung in Kitas wird größer, die Qualität sinkt oder man schafft Angebote ab. Und Sie sagen, Sie entlasten?
Wenn die Verschuldung verdoppelt wird, entlasten Sie?
Welche Begrifflichkeit wird in Ihrem Haus eigentlich genutzt? Hat denn dieses Ministerium gar keine Ahnung von Betriebswirtschaft mehr? Gar keine mehr?
Zu den Versprechungen: Ihre Vorgängerin hat bezüglich der veränderten Kindpauschalen mit Schreiben vom 26. August 2014 festgestellt,
dass eine umfassende Neugestaltung des Finanzierungssystems durch das Land nicht zu realisieren sei.
Das gelte auch für die Anhebung der jährlichen Anpassung der Kindpauschalen. – Schön, jetzt kann sie mehr. Der Finanzminister gibt sehr wahrscheinlich mehr Kohle. Jetzt kann sie mehr.
Die Vorgängerin war dazu nicht in der Lage. Aber diese Ministerin kann es.