Protokoll der Sitzung vom 05.11.2015

Zum Antrag selbst: Der Antrag gibt nichts Neues wieder. Er stellt das noch einmal klar. Man kann eigentlich nichts dagegen haben. Insofern empfehle ich meiner Fraktion hier die Zustimmung und bin sehr gespannt auf morgen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Lamla. Wir haben alle gehört, dass Sie „echt gut“ sagen wollten. Das ist auch ein Wort mit „g“.

(Lukas Lamla [PIRATEN]: Habe ich doch!)

Ja, ja, das habe ich gehört.

Ich freue mich, dass jetzt in Vertretung für Herrn Minister Lersch-Mense Herr Minister Kutschaty das Wort ergreift für die Landesregierung zum Antrag „Rechtssicherheit für offene WLANs: Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates folgen!“. Bitte, Herr Minister.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade schon mehrfach gehört: Morgen stimmt der Bundesrat darüber ab, welche Zukunft Freifunkinitiativen und WLAN-Hotspots in Deutschland haben werden. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen tritt dafür ein, dass es eine gute Zukunft wird.

Freiwillige in nicht gewinnorientierten Freifunkprojekten leisten viel, wie ich finde, für die Technik- und Medienkompetenz in unserem Land und jetzt ganz aktuell auch Großartiges bei Initiativen für geflohene Menschen. Die Landesregierung erkennt dieses Engagement an. Wir fördern das nach besten Kräften.

Aber neue Regeln zur Störerhaftung, meine Damen und Herren, dürfen diese Situation, das Engagement dieser Initiativen, nicht verschlechtern, im Übrigen aber auch nicht die Situation für Unternehmen, Vereine oder Privatpersonen, die WLAN-Hotspots betreiben.

Wir haben heute Zehntausende offene Hotspots in Deutschland. Das ist in der Relation zu den Einwohnern in der Bundesrepublik viel weniger als in anderen Staaten. Aber es gibt diese Hotspots auch in Deutschland. Der Grund dafür, dass das in Deutschland noch relativ zurückhaltend ausgebaut ist, ist sicherlich der Sonderfall der Störerhaftung.

Dass es überhaupt offene Zugangspunkte in Deutschland gibt, liegt auch an einigen Urteilen der letzten Jahre. Zumindest einige geschäftsmäßige Provider – dazu zählen auch nichtkommerzielle Freifunkvereine – schätzen die gegenwärtige

Rechtslage als rechtssicher genug ein, um offene WLAN-Hotspots zu betreiben. Bei Privatpersonen und Einzelhändlern ist das allerdings nicht der Fall. Deswegen ist es auch gut und richtig, hier gesetzgeberisch klare Lösungen zu formulieren.

Vertreter der Vereine und Unternehmen, die heute offene Hotspots in Deutschland betreiben, haben den vorliegenden Entwurf der Bundesregierung dazu kritisiert. Sie fürchten sogar eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage.

Die Landesregierung hat diese Bedenken geprüft und tritt deshalb für klare Regelungen ein, klare Regeln, die sicherstellen, dass die Grundsätze der Störerhaftung für WLAN-Anbieter künftig in Deutschland nicht gelten sollen, so wie es übrigens derzeit in zahlreichen anderen europäischen Ländern bereits der Fall ist.

Wir sind nur in einem Spezialfall für eine Einschränkung, nämlich wenn der Anbieter eines Hotspots absichtlich mit einem Nutzer zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen, dann soll er natürlich auch weiter haften.

Meine Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen hat sich auf vielen Ebenen dafür stark gemacht, dass

der Gesetzentwurf der Bundesregierung hier eindeutig nachgebessert wird. Auch im Bundesrat haben wir mit weiteren Ländern in mehreren Ausschüssen entsprechende Anträge formuliert und gestellt.

Abgestimmt wird morgen im Bundesrat. Die Landesregierung tritt grundsätzlich für eine klare Lösung bei Störerhaftung ein. Rechtsunsicherheit hat, wie wir das alle festgestellt haben, zu einer niedrigen Verbreitung von Hotspots in Deutschland geführt. Neue Rechtsunsicherheit wird denselben Effekt haben. Deswegen macht sich die Landesregierung auch morgen im Bundesrat für eine eindeutige Lösung stark. Ich bin zuversichtlich, dass der Bundesrat auch entsprechend zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung nehmen wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. Damit sind wir am Ende der Aussprache zu diesem Antrag und kommen zur Abstimmung.

Der fraktionslose Abgeordnete Schwerd hat direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt also dem Inhalt des Antrags zu? – Herr Schwerd (fraktionslos) sowie die Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne sowie die FDP-Fraktion stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Es enthält sich die CDU-Fraktion. Gleichwohl ist der Antrag Drucksache 16/10056 mit der Stimmenmehrheit von SPD, Grünen und FDP – in dem Fall gemeinsam – abgelehnt.

Damit ist der letzte Tagesordnungspunkt abgearbeitet, und wir sind am Ende unserer heutigen Sitzung.

Das Plenum berufen wir wieder ein für Mittwoch, 2. Dezember 2015, um 10:00 Uhr.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.