Wir sind bereit, über viele Ansätze, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen, zu diskutieren. Wir brauchen aber keine außerschulischen Lernorte neben den Förderschulen.
Wir stimmen allerdings darin überein, dass wir Inklusion wollen und brauchen. Unsere Kinder sind mit und ohne Förderbedarf eine fantastische Bereicherung, und diese sollten wir mit aller Anstrengung fördern und fordern. Wir haben bereits viel geschafft, was wir auch mit Stolz nach außen tragen.
Über den Weg lässt sich bekanntlich streiten. Wir haben immer gesagt, das erste Inklusionsgesetz wird ein erstes Inklusionsgesetz bleiben. Denn es gibt bestimmt noch viele Schrauben, an denen wir werden drehen müssen. Vor uns liegt etwa noch die Evaluation des Neunten Schulrechtsänderungsgesetzes. Und wir haben uns einen Zeitplan gegeben.
Wir freuen uns auf weitere Diskussionen und stimmen somit der Überweisung an die Ausschüsse zu. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf!
Vielen Dank, Frau Voigt-Küppers. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Beer das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem Punkt möchte ich mich sofort der Kollegin Voigt-Küppers anschließen.
Liebe Frau Bunse, eigentlich wollte ich zunächst über Ihren Antrag reden. Der war wesentlich sachlicher und prozessgerichtet nach vorn als das, was Sie hier vorgetragen haben. Ich dachte, in dieser Pauschalität würden Sie das hier nicht ausführen.
Ich will auf die Frage eingehen, ob wir die Kommunen alleinlassen. – Insoweit erinnere ich an das Inklusionsleistungsgesetz, das jährlich evaluiert wird, in dem Schulträgeraufgaben als konnexitätsrelevant anerkannt sind und welches auch bezüglich der Frage der multiprofessionellen Teams und der Möglichkeit der Kommunen, aus den 10 Millionen € zum Beispiel Schulassistenz nicht nach SGB, sondern als Unterstützungsfunktion und -struktur zu etablieren, jährlich überprüft wird. Ich darf Sie daran erin
nern, dass im letzten Jahr erst 8,6 Millionen € aus dem ersten Fonds abgerufen wurden. So viel zu diesen Dingen.
Das Zweite. Sie wollen hier sicherlich nicht sagen, dass das Land jetzt auch noch die Aufgaben der Jugendhilfe übernehmen soll.
Gut. Dann haben wir das schon einmal geklärt. Dann ist ja gut. Dann können wir zu dem Antrag zurückkommen.
Ich würde Sie auch bitten, das, was es an Befragungen oder Pressemitteilungen gibt, nicht in der Pauschalität so zu übernehmen. Das müsste man auch einmal diskutieren. Denn ich finde es schon bemerkenswert.
Zum Beispiel fordert Herr Meidinger auf der Bundesebene, dass angesichts der Zahl der zu uns kommenden Flüchtlingskinder 3.000 Stellen für Pädagogen eingerichtet werden. Die Landesregierung wird, wenn sie im Dezember den Haushalt beschließt, im Haushaltsjahr 2015 und 2016 über 5.700 neue Stellen geschaffen haben, die allen Kindern in Nordrhein-Westfalen zugutekommen.
Dann zur Logik des VBE. Damit wir uns da nicht missverstehen: Ich schätze den VBE in der fachlichen Diskussion sehr. Aber der VBE fordert an einem Tag 3.000 Stellen, und wenn das Land diese Stellen einrichtet, haben wir am nächsten Tag die Forderung von 6.000 Stellen. Da fehlt manchmal ein wenig die Rationalität im System.
Das wäre außerhalb des regulären Verfahrens, aber immer ein nettes Zeichen. – Frau Kollegin Dr. Bunse.
Dr. Anette Bunse (CDU: Wenn wir jetzt in der Schule wären, Frau Beer, dann würden Sie mich tadeln, weil ich den Platz gewechselt habe.
Den VBE finde ich in seinen Aussagen nicht pauschal, den finde ich sehr konkret. Ich hoffe sehr, dass Sie mir da zustimmen. Dann sind wir uns einig.
Ich habe gerade gesagt, den VBE schätze ich sehr. Wir müssten nur einmal schauen, was die Fragen sind und wie man mit der Forderung nach Stellen umgeht. Sie haben sehr pauschal über Befragungen und Presseerklärungen geredet. Ich glaube, darauf muss man differenzierter schauen.
Ich habe Ihnen auseinandergesetzt, was wir in Sachen Stellenforderungen im Vergleich zu dem, was das Land tut, erleben. Da erlebe ich – Wie wird das gesehen? –, dass wir am nächsten Tag plötzlich eine doppelt so hohe Stellenforderung auf dem Tapet haben. Solche Forderungen kann man realistischerweise überhaupt nicht mehr erfüllen.
Ich bin sehr dafür, zu schauen: Wie sind die Schulen ausgestattet? Wie sieht die Entwicklung für die Schülerinnen und Schüler aus? – Manchmal habe ich das Gefühl, dass da das Wünsch-Dir-Was und das wirklich Notwendige doch deutlich auseinanderklaffen. – Jetzt kann Frau Korte gleich auch noch etwas sagen; die zuckt ja schon. – Von daher müssen wir das nebeneinanderlegen. Sehen Sie sich da bitte einmal in der Verantwortung.
Deswegen darf ich darauf hinweisen, was Sie in einer der letzten Debatten gesagt haben. Da haben Sie zum Beispiel betont, wie wichtig es wäre, die Schwerpunktschulen stärker zu entwickeln. Jetzt kommen Sie heute wieder mit der pauschalen Frage, wo die Stellenzuweisungen aus dem Budget sind. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir darüber im Ausschuss ein bisschen fachlich orientierter reden, denn das ist bisher sehr pauschal. Das berücksichtigt im Übrigen nicht das, was an Entwicklung vorher in den Grundschulen schon längst gelaufen ist.
Vielen Dank, Frau Beer – auch an Herrn Präsidenten natürlich –, dass Sie mich animiert haben, zu fragen.
Frau Beer, gehe ich recht in der Annahme, dass wahrscheinlich auch Sie Zuschriften von vielen betroffenen Lehrerinnen und Lehrern an Regelschulen bekommen, die mit der Situation, wie sie sich vor Ort darstellt, wirklich mehr als unglücklich sind? Ich will nicht den Begriff „überfordert“ nehmen, sondern den Begriff „mehr als unglücklich“.
Sie haben eben gesagt: Inklusion. Ja, warum haben wir denn das Problem in vielen Bereichen? Weil wir aus ideologischen Gründen die Inklusion zu einem Termin auf Teufel komm raus eingeführt haben, ohne für die notwendigen Rahmenbedingungen Sorge zu tragen.
Mit dem „auf Teufel komm raus“ ist mir das überhaupt nicht bekannt. Ich habe von einer UN-Konvention gehört, zu deren Umsetzung das Land verpflichtet ist.
Ich kenne seit dreißig Jahren Eltern, die sich verzweifelt bemüht haben, für ihr Kind einen Platz im gemeinsamen Unterricht zu erkämpfen, weil es viel zu wenige Plätze gab – seit 30 Jahren.Mit dem Ersten Gesetz zur Umsetzung der UN-Konvention ist in Nordrhein-Westfalen ein Prozess in Gang gesetzt worden, systematisch die Inklusion auch im schulischen Bereich zu entwickeln.