zum Beispiel einen Antrag zu der von Ihnen geforderten Aufwertung der Gesundheitspolitik für Männer. Ich bin mir sicher: Die Frauen- und Gesundheitsministerin wird gleich noch etwas dazu sagen, wer eigentlich von der gesamten Gesundheitsförderung profitiert und wie da die Geschlechterverhältnisse sind. Das wäre doch auch mal was.
Ich möchte auch noch etwas zur Förderung der von Gewalt betroffenen Fragen sagen. Wir haben – Frau Kieninger hat es gerade schon gesagt – noch einmal 1 Million € auf die Finanzierung der Frauenhäuser draufgepackt. Wir wollen die Kinder unterstützen, denn auch sie sind von Gewalt betroffen. Sie bekommen die Gewalt in den Familien mit und sind zum Teil auch selbst Opfer. Sie wollen wir unterstützen: von dem Moment an, an dem auch sie mit ihren Müttern im Frauenhaus ankommen.
Wir brauchen neue Wohnformen, denn die Frauenhäuser sind ein Ort der akuten Nothilfe. Dafür sind sie immens wichtig. Wir möchten mit den Frauen gemeinsam auch neue Perspektiven für ein Leben jenseits der Gewalt bieten. Deswegen brauchen wir Projekte neuer Wohnformen. Auch zu den überdurchschnittlichen Platzzahlen wurde etwas gesagt.
Ich möchte noch einige Sätze zum Themenbereich „Landesaktionsplan“ sagen. Er ist in diesem Jahr fortgeschrieben worden. Wir haben auch noch einmal durch die Fraktionen die Mittel für den Bereich LSBTTI um 100.000 € erhöhen können. Frau Schneider, viele Ihrer Einlassungen in letzter Zeit zum Thema „LSBTTI“ medial und als Anfragen machen mir deutlich, dass es wichtig ist, dass wir weiterhin diesen Landesaktionsplan haben, dass wir die Akzeptanzkampagne haben. Sie sind einer der
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und zu Hause! Liebe Eichhörnchen! Vielen Dank erst einmal natürlich für die 100.000 € im Bereich LSBTTI und die 220.000 €, die schon angesprochen wurden, für die Frauenhäuser und für die Kinder.
Zwei Dinge irritieren mich immer wieder, Jahr für Jahr. Viel Zeit bleibt in dieser Legislaturperiode nicht mehr. Ich erinnere gern an den Koalitionsvertrag. Die Opposition hat nicht die Aufgabe, die Sachen entsprechend vorzubereiten und hier einzubringen.
Sie haben sich „Gender Budgeting“ selbst ins Heft geschrieben. Das steht komplettamente noch aus. Vielleicht können Sie das mal mitnehmen; Sie haben nicht mehr so viel Zeit.
Und es gibt noch immer den Punkt der allgemeinen koordinierenden Stabstelle im Bereich der Gleichstellung. Das ist etwas, dass wir dieses Jahr weiter beobachten werden.
Insgesamt ist es sehr enttäuschend. Es sind einfach nur kleine Bastelbaustellen. Das große Bild fehlt in diesem Zusammenhang einfach. Daher sind wir letztlich enttäuscht. – Vielen Dank und noch einen schönen Abend.
Vielen Dank, Herr Kollege Olejak. – Ich finde es schön, wenn Sie in Ihrer Rede alle entsprechend begrüßen, aber ich weiß nicht, ob die Begrüßungsformel „liebe Eichhörnchen“ parlamentsgerecht ist.
Überlegen Sie sich vielleicht, ob wir in diesem Stil miteinander umgehen sollten. Ich meine, wir sollten das Parlament ernster nehmen.
Emanzipation, Pflege und Alter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Olejak, ich will kurz auf Ihren Beitrag reagieren. Sie vertreten heute die Kollegin, die Mitglied im Gleichstellungsausschuss ist. Diese Kollegin hat sich in Gänze konträr zu Ihnen eingelassen. Sie hat sich bei mir für die Arbeit bedankt. Sie hat dem Einzelplan 15 zugestimmt. Sie hat die Arbeit der Landesregierung gelobt. Ich finde es erstaunlich, wenn der Tenor Ihrer Rede dazu an dieser Stelle im Gegensatz steht. Denn ich fand, dass die Einlassung der Kollegin, die unsere Arbeit kontinuierlich begleitet, authentisch ist. Deswegen bin ich etwas erstaunt.
Zu den Einlassungen der Kollegin Schneider: Ich könnte wahrscheinlich die Reden der letzten Jahre wieder herausholen, was wir im Bereich Frauenpolitik machen. Wir haben damit nun einmal in der Landespolitik einen Bereich, der nicht Gleichstellungspolitik ist, sondern der im Sinne des Nachteilsausgleichs Frauenpolitik ist. Das ist ein Bereich, der sich auch weiterhin nicht mit Männern beschäftigen wird.
Wir werden im Gesundheitsbereich weiterhin genderspezifische Gesundheitspolitik betreiben. Wir werden im Pflegebereich genderspezifische Pflegepolitik betreiben. Aber da, wo wir explizite Frauenpolitik im Sinne des Nachteilsausgleichs und der Gewaltschutzkonzeption betreiben, werden wir natürlich weiterhin der Aufgabe, die wir hier für das Land übernommen haben, nachkommen.
Sie haben die großen Projekte, die wir noch vor uns haben, aufgezählt. Sie haben nicht aufgezählt, welche großen Projekte wir im Bereich Frauen bereits gemacht haben. Aber ich gehe auf diese Bereiche gerne noch kurz ein.
Ein Projekt, das Sie angesprochen haben, ist die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes und die Gutachten, die wir dazu in Auftrag geben haben.
Frau Schneider, wahrscheinlich ist Ihnen die Rechtsproblematik bei einem Gleichstellungsgesetz nicht wirklich präsent. Denn wir sind das erste Bundesland, das versucht, hier einen innovativen Schritt voranzugehen. Wir waren das erste Land, das Gleichstellungspolitik in dieser Form betrieben hat. Dabei ist wichtig, dass man nicht eben einmal ein Gesetz darnieder schreibt und verabschiedet, sondern dass man ein Gesetz wirklich rechtssicher gestaltet und dass man es mit denjenigen, die die Bedarfe und die Umsetzungsprobleme vor Ort haben, partizipativ umsetzt.
Dass Sie mit den Gleichstellungsbeauftragten, dass Sie mit denen, die es vor Ort umsetzen und die Probleme benennen, nicht reden, ist das eine. Wir, die Landesregierung, tun es aber. Das halte ich für einen sehr wichtigen Schritt.
Auch bezogen auf unsere Gewaltschutzpolitik ist natürlich klar, dass wir das in einem partizipativen Prozess angehen und wir eine gemeinsame Konzeption auf den Weg bringen wollen. Denn allein top down kann man Strukturen nicht verändern oder stärken. Vielmehr muss das gemeinsam geschehen.
Als dritten Punkt haben Sie die anonyme Spurensicherung angesprochen. Eigentlich müssten Sie dazu hier eine andere Einlassung bringen können. Sie haben im Ausschuss die Präsentation von GOBSIS erwähnt, einem innovativen System, dass wir im Land entwickelt haben lassen. Denn Sie alle haben das System GOBSIS, mit dem wir die anonyme Spurensicherung internetgestützt, mit neuen Techniken voranbringen, gelobt. Das ist eines der hervorragenden Beispiele.
Der nächste Schritt ist, dass wir die Strukturen, die wir in der Frauenhilfe und beim Gewaltschutz haben, mit den Strukturen im Bereich des Personals zusammenbringen wollen, dass wir eine Ist-StandErhebung haben und dass wir dann gemeinsam versuchen, die flächendeckende Ausrollung zu entwickeln.
Sie sagen dann aber, 400.000 € würden dafür reichen. Auch darüber, ob das reicht und wie viele Mittel man benötigt, um eine flächendeckende Versorgung an dieser Stelle zu haben, werden wir im Ausschuss intensiv diskutieren. Aber wir sind in diesen Punkten weit. Wir müssen ja nicht mehr Mittel in den Haushalt einstellen, als wir derzeit abfließen lassen können. Vielmehr brauchen wir zunächst eine Konzeption. Da sind wir dran.
An dieser Stelle geht mir Sorgfalt vor Schnelligkeit. Denn die Strukturen sollen nachhaltig sein. In Vergangenheit gab es genug Beispiele dafür, dass Schnelligkeit keine nachhaltigen Strukturen geschaffen hat. Deswegen geht es uns darum, hier wirklich etwas substanziell zu verändern.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 48 Sekunden überschritten. Ich möchte darauf hinweisen, sehe aber keine weiteren Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben einige Abstimmungen vorzunehmen. Wir fangen mit der Abstimmung über den Einzelplan 15 an. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/10515, den Einzelplan 15 in der Fassung der Beschlüsse des Haushalts- und Finanzausschusses anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Einzelplan 15 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Zur Abstimmung über den Einzelplan 20, über den wir die Aussprache bereits gestern geführt haben, gebe ich noch den Hinweis auf den Änderungsantrag der CDU Drucksache 16/10388.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/10388. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderunsantrag Drucksache 16/10388 abgelehnt mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der Piraten gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
Wir stimmen nun ab über den Einzelplan 20. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/10520, den Einzelplan 20 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Einzelplan 20 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion der Piraten.
Wir kommen nun zu den Abstimmungen erstens über das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2016, also des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016, und zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes. Das sind die Drucksachen 16/9302 und – die Ergänzung – 16/10150. Hierzu möchte ich einen Hinweis geben auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses. Das ist die Drucksache 16/517. Die Aussprache hierüber haben wir auch bereits durchgeführt.
Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in der zweiten von drei Lesungen. Wer also für die Annahme des Gesetzentwurfes gemäß der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDPFraktion und der Fraktion der Piraten. Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 Drucksachen 16/9302 und 16/10517 ist in zweiter Lesung entsprechend den Beschlüssen des Ausschusses angenommen.
Wir stimmen zweitens ab über das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016.
Das sind die Drucksachen 16/9300 sowie die Ergänzungsvorlage 16/10150. Ich weise hin auf die Beschlussempfehlungen und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses. Das ist die Drucksache 16/10500. Die Aussprache hierüber haben wir auch bereits gestern durchgeführt.
Wir stimmen also jetzt ab über den Gesetzentwurf in der zweiten von drei Lesungen. Da kein Antrag auf Einzelabstimmung gestellt wurde, kann die Abstimmung über alle Einzelbestimmungen einschließlich Einleitung und Überschrift gemeinsam erfolgen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der vorgenannten Drucksache 16/10500, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9300 sowie die Drucksache 16/10150 – die Ergänzung – in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer also für die Annahme des Gesetzentwurfes gemäß der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses angenommen mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion der Piraten. Das Haushaltsgesetz 2016 Drucksachen 16/9300 und 16/10150 ist in zweiter Lesung in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen.
Wir kommen drittens zur Abstimmung über die Rücküberweisung des Haushaltsgesetzes 2016 Drucksache 16/9300 sowie 16/10150 – Ergänzung – und des Gemeindefinanzierungsgesetzes – das sind die Drucksachen 16/9302 und 16/10150, die Ergänzung – an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Ich stelle fest, dass diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen wurde.
Ich möchte noch einen Hinweis geben: Die dritte Lesung der Haushaltsvorlagen ist für die Plenarsitzungen am 16. und 17. Dezember dieses Jahres vorgesehen.