Protokoll der Sitzung vom 12.10.2017

Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/899

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 4 des Verfassungsschutzgesetzes kann der Landtag Mitglieder des Kontrollgremiums oder Stellvertreter mit einer Mehrheit von

zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen abberufen. Ihnen liegt mit der Drucksache 17/899 ein diesbezüglicher Antrag vor. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Deshalb beabsichtige ich, jetzt hier unmittelbar über den gesamten Antrag abstimmen zu lassen. Ich schaue noch einmal in die Runde. – Das findet keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Wer dem Antrag Drucksache 17/899 zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der drei fraktionslosen Abgeordneten des Hauses ist damit der Antrag mit der Drucksachennummer 17/899 angenommen.

Ich stelle ausdrücklich fest, dass die nach § 24 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erreicht wurde.

Damit sind wir am Schluss des Tagesordnungspunkts 13 und auch am Schluss unserer heutigen Beratungen angekommen.

Ich berufe das Plenum wieder ein für Mittwoch, den 15. November 2017, 10:00 Uhr.

Ich wünsche Ihnen allen noch einen erfolgreichen arbeitsreichen Nachmittag.

Die Sitzung ist geschlossen.