Inzwischen können Sie mit einem mittelmäßigen Smartphone bessere Aufnahmen machen als mit einer professionellen Fernsehkamera von vor zehn Jahren. Gleichzeitig bauen die Anstalten seit Jahren ihr kostenintensives Sendernetz zurück. Das verdanken wir der Digitaltechnik und sparen auch damit riesige Geldsummen.
Außerdem wurde vor ein paar Jahren die Zahl der Beitragszahler dadurch erhöht, dass jetzt plötzlich jeder bezahlen muss, der in Deutschland einen Hausstand hat. Das war vorher nicht so. Das vergessen
Sie immer zu erwähnen, wenn Sie erzählen, wie lange der Beitrag nicht erhöht wurde. Das ist ja nur die halbe Wahrheit.
Mitten in der größten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit erhöhen Sie die Rundfunkgebühr. Schließlich muss WDR-Intendant Tom Buhrow weiter 400.000 Euro im Jahr bekommen – immerhin doppelt so viel wie der Ministerpräsident –, während das besendete Volk von Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Insolvenz bedroht ist.
Als Legitimation – das haben wir eben mehrfach gehört – dient Ihnen die Empfehlung der KEF, also der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, ein vermeintlich unabhängiges – das ist in diesem Zusammenhang mein Lieblingswort – politikfernes Expertengremium. Es ist in etwa so politikfern wie der SPD-Parteivorstand und umfasst auch ähnlich viele Experten.
Sie umfasst nicht zufällig 16 Mitglieder, nämlich deshalb, weil jedes Land, jede Landesregierung – natürlich ganz staatsfern – Vertreter entsenden darf. Das sind Experten, völlig unpolitische Leute. Nur: Gerade im Juni erzeugte die Neuberufung des Saarlandes ein paar Schlagzeilen. Dabei handelte es sich nämlich um den CDU-Mann Ulli Meyer, Oberbürgermeister der Medienmetropole St. Ingbert. Dieser darf das Gremium jetzt mit seiner bisher sehr gut verborgenen medienpolitischen Expertise beglücken. – So staatsfern ist dieses Gremium.
Meine Damen und Herren, Ihnen gefällt der öffentlich-rechtliche Rundfunk einfach zu gut; denn er berichtet, er hofberichtet fleißig für Sie – insbesondere in der Coronazeit.
Kürzlich hat eine Studie der Universität Passau nachgewiesen, wie unkritisch und hysterisch ARD und ZDF sich in der Coronakrise zu reinen Verkündungsanstalten haben machen lassen. Die Uni Passau ist jetzt kein AfD-nahes Institut.
Dafür ist Ihnen da dann aber auch nichts zu teuer. Alibimäßig werden die Anstalten zum Sparen aufgefordert – was in etwa so gut funktioniert, wie wenn man seinen Hund zum mäßigen Fleischkonsum auffordert. Das macht nichts; es ist ja nicht Ihr Geld.
Meine Fraktion hat gemeinsam mit sechs weiteren AfD-Landtagsfraktionen vor den Sommerferien einen Alternativvorschlag vorgestellt. Dieses Grundfunkkonzept – man findet es leicht im Internet; vielleicht lesen Sie es mal nach – würde den öffentlich
rechtlichen Rundfunk deutlich verschlanken und den Rundfunkbeitrag abschaffen. Die Resonanz aus der Bevölkerung war außerordentlich erfreulich.
Das deckt sich auch mit den Umfragen: Nur 8 % der Bürger sind mit dem Rundfunkbeitrag in der jetzigen Höhe einverstanden. 92 % möchten einen niedrigeren oder gar keinen Beitrag zahlen.
Aber auch das ist Ihnen egal – außer der CDU in Sachsen-Anhalt. Die dortige AfD-Fraktion trägt ebenfalls unser Grundfunkkonzept mit. Und es ist ja bald wieder Landtagswahl. Also stimmt die CDU – zumindest hat sie das versprochen – lieber gegen die Gebührenerhöhung. Man staunt: Ist Sachsen-Anhalt etwa das Reservat für Christdemokraten mit Rückgrat oder kommt am Ende doch ein Anruf aus dem Bundeskanzleramt und der Widerstandsgeist ist verflogen? Wir sind sehr gespannt.
Jedenfalls sind die Zeiten vorbei, in denen Sie so etwas mal eben ohne Widerspruch durchs Parlament winken konnten.
Der teure Staatsfunk bröckelt. Da können Sie schreien und rufen – er bröckelt und verliert an Akzeptanz.
Wenn Sie ihn retten wollen, dann reformieren Sie ihn lieber grundlegend, sonst bringen wir ihn eines Tages zu Fall – vielleicht eher, als Sie es sich denken können. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tritschler. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Heinen-Esser in Vertretung für Herrn Ministerpräsidenten Laschet.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat im Juni den Entwurf des Ersten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge vorgelegt. Dieser bedarf nun der Zustimmung des Landtags, um die ich Sie heute bitte.
Der Staatsvertrag beinhaltet die Anpassung des Rundfunkbeitrags sowie des ARD-internen Finanzausgleichs ab dem 1. Januar 2021. Insbesondere die
Beitragserhöhung ist in den zuständigen Ausschüssen, dem federführenden Ausschuss für Kultur und Medien sowie dem mitberatenden Hauptausschuss, intensiv beraten und erörtert worden.
Die Beratung sowie die Anhörung von Sachverständigen haben gezeigt, dass der Staatsvertrag von den Sachverständigen in deren schriftlichen Stellungnahmen nahezu einhellig begrüßt wird. Insbesondere wird in den Stellungnahmen nochmals auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen eingegangen, wie sie vom Bundesverfassungsgericht wiederholt konkretisiert worden sind.
Die Anstalten haben einen Anspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung. So ist unser Recht. Was bedarfsgerecht ist, prüft die mit unabhängigen Sachverständigen besetzte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Es gilt die strukturelle Trennung von allgemeiner Medienpolitik einerseits und Finanzierungsentscheidungen andererseits.
Mit der im Staatsvertrag vorgesehenen Umsetzung der Empfehlungen der KEF, nämlich den Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2021 um 86 Cent zu erhöhen, kommen die Länder somit den verfassungsrechtlichen Anforderungen nach. Entsprechend spricht sich die Landesregierung nach wie vor für diese moderate Erhöhung um 86 Cent aus.
Dass es nur 86 Cent sind, nachdem der Beitragssatz seit 2009 nicht mehr erhöht worden ist und seit 2015 stabil war, ist nur aufgrund bereits erfolgter Sparbemühungen aufseiten der Rundfunkanstalten möglich. Davon haben wir eben schon gehört.
Die Landesregierung hat – nicht nur im Zusammenhang mit diesem Medienänderungsstaatsvertrag – wiederholt betont: Es müssen noch weitere Anstrengungen der Anstalten folgen. Im Länderkreis wird sie sich daher weiterhin nachhaltig in den Diskussionsprozess zu einer Reform des Auftrags und zur Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einbringen.
Die Reform von Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist von der nunmehr zu beschließenden Erhöhung des Rundfunkbeitrags jedoch zu trennen. Denn bei dieser Beitragserhöhung geht es um die bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ein Abweichen vom Vorschlag der KEF allein aufgrund von medienpolitischen Überlegungen ist – das hat auch schon das Bundesverfassungsgericht ausgeführt – nicht zu rechtfertigen.
Vielmehr verbleibt es auch in der aktuell durch die Coronapandemie geprägten Zeit bei dem Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung. Durch diese wird nicht zuletzt sichergestellt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dem erhöhten Informationsbedarf
Wir haben mit dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag somit verfassungsrechtlich notwendige gesetzliche Änderungen eingebracht. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetz. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir direkt zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 17/10915 – und zwar in der Fassung des Neudrucks –, dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag zu entsprechen. Deshalb kommen wir nun zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu dem Staatsvertrag und nicht über die Beschlussempfehlung.
Wer dem Staatsvertrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis die Zustimmung gemäß § 66 Abs. 2 der Landesverfassung erteilt, und der Staatsvertrag ist gebilligt worden.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die CDU-Fraktion Herr Dr. Optendrenk das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der erste Bundespräsident, Theodor Heuss, hat einmal gesagt: „Ohne Städte ist kein Staat zu machen.“ Das war damals richtig, und es ist heute richtig. Heute würde er sicherlich ergänzen: Ohne die Regionen ist kein Europa zu machen.
Die Vielfalt und die Kraft der Regionen sind der Motor Europas. Denn die tägliche Praxis zeigt: Europa funktioniert vor Ort am besten. Europa lebt von der Zusammenarbeit in Grenzregionen, von den Städtepartnerschaften, von der Erlebbarkeit europäischer Initiativen und Förderungen, von der Begegnung der
Die Menschen in Nordrhein-Westfalen leben Europa seit Jahrzehnten; ja, seit Jahrhunderten. Schon Konrad Beikircher hat dies auf das Rheinland bezogen in wunderbarer Weise erklärt. Er hat es – im Grunde genommen erweiterbar auf die Menschen an Rhein, Ruhr und Lippe insgesamt – so berichtet, dass seit der Römerzeit immer wieder unterschiedlichste Herrschaften hier gewesen sind, die die unterschiedlichsten kulturellen Einflüsse hinterlassen haben. Die Menschen haben sie aufgesogen und verarbeitet, und diese Erfahrungen prägen uns bis heute.
Das lässt sich an den verschiedenen Sprachen ablesen, die vom Niederländischen über das Französische bis hin zum Lateinischen in unserem Sprachschatz erhalten geblieben sind – zum Teil bewusst, im Dialekt zum Teil auch unbewusst.