Marcus Optendrenk
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beginnen heute die Beratung eines Staatsvertrags, der das Glücksspiel in Deutschland neu ordnen, regulieren und begrenzen soll.
In diesem Vertragswerk finden sich zu fast allen Themen des Glücksspielrechts Regulierungen und Ausnahmen, Erläuterungen und fast zwingende Anknüpfungspunkte für viele neue Fragen.
Allein der Begriff „Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag“ macht deutlich, wie kompliziert es war, sich unter den 16 Bundesländern auf einen gemeinsamen Text zu einigen. Frau Ministerin hat dazu einige Ausführungen gemacht.
Was ist aber eigentlich grundsätzlich neu? – Die Geschichte des Glücksspiels ist fast so alt wie die Geschichte der Menschheit. Schon vor mehr als 5.000 Jahren wurde das Glück auf die Probe gestellt, und zwar beim Würfeln. Vermutlich ist schon damals der Versuch durch die Obrigkeit gestartet worden, hier regulierend einzugreifen – es ist uns nur nicht überliefert.
Sehr breit ist die Überlieferung dagegen aus dem alten Rom. Hier wurde der Würfelspieler, der Aleator,
allerdings nicht gerade zu den gehobenen gesellschaftlichen Schichten gezählt. Dennoch vergnügten sich beispielsweise auch die römischen Kaiser bei Glücksspielen, und es gab in der Antike Kur- und Heilorte, die zugleich bevorzugte Spielorte waren. Parallelen zur Gegenwart sind rein zufällig.
Das Spiel diente damals wie heute der Entspannung, der Abwechslung und der Geselligkeit. Von den Germanen, die uns bei einem solchen deutschen Gesetzeswerk natürlich besonders interessieren, wissen wir dank der Überlieferung des römischen Schriftstellers Tacitus, dass sie es mit dem Glücksspiel und dem Würfelspiel besonders ernst nahmen und wohl eine besondere Leidenschaft an den Tag legten.
Im Mittelalter gab es ebenfalls unterschiedliche Varianten des Glücksspiels und der Versuche, dieses zu regulieren. Das reichte von völligen Verboten des Glücksspiels über die kirchliche Ächtung als Spiel mit dem Teufel bis hin zur Legalisierung von ansonsten verbotenen Spielen an besonders konzessionierten Spielorten. Vielfach gab es auch Spielhäuser für die höfische Oberschicht, während sich die einfachen Leute in Wirtshäusern trafen.
Es ist kein Zufall, dass die Betreiber solcher Einrichtungen Genehmigungen der staatlichen Obrigkeit brauchten und häufig auch selbst Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit der Spielabwicklung übernehmen mussten. Auch das kommt uns bekannt vor: Die Betreiber mussten Steuern und Abgaben zahlen.
Hier begegnen uns also Fragen, die uns auch heute sehr vertraut sind. Es geht unter anderem um die Kanalisierung des in fast allen Menschen vorhandenen Spieltriebs. Dieses Interesse am Spiel ist beim Glücksspiel zumeist auch mit dem Anliegen verbunden, seine eigene Situation durch einen glücklichen Zufall sprunghaft zu verbessern. Viele Menschen neigen dazu, für einen solchen Zufallstreffer hohe Risiken einzugehen. Diese Risiken sollten und sollen begrenzt werden.
Es geht aber auch darum, illegale Angebote des Glücksspiels möglichst weit zurückzudrängen. Dazu gestattete man staatlich genehmigte Glücksspielangebote. Damit der chronisch klamme Fiskus daran auch seine Freude hatte, erhob man im Gegenzug Steuern, Gebühren und Abgaben in sehr unterschiedlicher Höhe. So gewinnt neben dem Betreiber des Glücksspielangebots und manchmal auch dem Spieler immer auch der staatliche Haushalt.
Ein Unterschied zu früher besteht heute allerdings darin, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen für gesellschafts- und sozialpolitische Zwecke ausgeschüttet wird. Wenn wir also in den nächsten Monaten den hier eingebrachten Staatsvertrag und das noch folgende Ausführungsgesetz beraten, führen wir im Kern die gleichen Diskussionen wie Generationen vor uns.
Es gibt noch einen weiteren Unterschied: Die alten Römer hätten es sich trotz ihres Weltreiches rund um das Mittelmeer nicht vorstellen können, dass die spielsüchtigen Germanen sich mithilfe elektronischer Geräte mühelos und jederzeit von zu Hause aus von illegalen Spieleanbietern aus Malta, Gibraltar oder Zypern um ihr Geld bringen lassen können.
Das zu unterbinden, ist nun eine der Aufgaben des Gesetzgebers im 21. Jahrhundert, und damit bin ich wieder in der Gegenwart angekommen und freue mich auf die bevorstehenden Beratungen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der erste Bundespräsident, Theodor Heuss, hat einmal gesagt: „Ohne Städte ist kein Staat zu machen.“ Das war damals richtig, und es ist heute richtig. Heute würde er sicherlich ergänzen: Ohne die Regionen ist kein Europa zu machen.
Die Vielfalt und die Kraft der Regionen sind der Motor Europas. Denn die tägliche Praxis zeigt: Europa funktioniert vor Ort am besten. Europa lebt von der Zusammenarbeit in Grenzregionen, von den Städtepartnerschaften, von der Erlebbarkeit europäischer Initiativen und Förderungen, von der Begegnung der
Menschen – kurz gesagt: von der Vielfalt, die gerade vor Ort gelebt wird und erlebbar ist.
Die Menschen in Nordrhein-Westfalen leben Europa seit Jahrzehnten; ja, seit Jahrhunderten. Schon Konrad Beikircher hat dies auf das Rheinland bezogen in wunderbarer Weise erklärt. Er hat es – im Grunde genommen erweiterbar auf die Menschen an Rhein, Ruhr und Lippe insgesamt – so berichtet, dass seit der Römerzeit immer wieder unterschiedlichste Herrschaften hier gewesen sind, die die unterschiedlichsten kulturellen Einflüsse hinterlassen haben. Die Menschen haben sie aufgesogen und verarbeitet, und diese Erfahrungen prägen uns bis heute.
Das lässt sich an den verschiedenen Sprachen ablesen, die vom Niederländischen über das Französische bis hin zum Lateinischen in unserem Sprachschatz erhalten geblieben sind – zum Teil bewusst, im Dialekt zum Teil auch unbewusst.
Ein guter Zwischenruf, Herr Kollege Brockes.
Der Ausschuss der Regionen ist die institutionalisierte Interessenvertretung der Gemeinden und Regionen Europas. Seit 1994 gibt es dieses Gremium mit der Aufgabe, die Organe der Europäischen Union und die regionalen und örtlichen Gebietskörperschaften enger miteinander zu verbinden.
Aus eigener Erfahrung darf ich sagen: Der Ausschuss der Regionen bringt diese Perspektive tatsächlich zunehmend in die politischen und rechtlichen Beratungen in Brüssel ein. Er nimmt Einfluss, er fordert Informationen ein, er beteiligt sich frühzeitig an Grundsatzdiskussionen zur Zukunft der Europäischen Union und der europäischen Institutionen.
Gerade wir in Nordrhein-Westfalen haben ein hohes Interesse daran, das föderale und dezentrale Gedankengut aktiv einzubringen. In der aktuellen Situation, in der eine Pandemie im Grunde alle Staaten, alle Regionen, alle Kommunen vor die gleichen schwierigen Aufgaben und Herausforderungen stellt, liegt es auf der Hand, auch über gemeinsame Lösungen zu sprechen und Informationen und Erfahrungen auszutauschen.
Wir können die Fragen und Erfahrungen grenzüberschreitender Zusammenarbeit gerade hier bei uns in Nordrhein-Westfalen in die Arbeit in Brüssel einbringen. Und wir treten dafür ein, dass die Stimme von Kommunen, Regionen und Bundesländern in Brüssel zukünftig noch deutlicher gehört wird.
Mit unserem Antrag unterstützen wir auch die geplante Konferenz zur Zukunft Europas, die der europäischen Integration auch neue Impulse aus der Zivilgesellschaft heraus verleihen soll. Wir wollen die europäische Demokratie stärken. Hier ist eine stärkere Einbindung des Ausschusses der Regionen wünschenswert und notwendig. Europa lebt eben
aus der Mitwirkung der Menschen sowie aus der Erfahrung von gemeinsamem Frieden, grenzüberschreitender Freiheit und mehr gemeinsamem Wohlstand.
Der Ausschuss der Regionen ist deshalb ein wichtiger Akteur für eine gute europäische Zukunft. Schon die Gründungsväter der europäischen Einigung wussten: Dieses weltweit bewunderte, weil so ungewöhnliche, aber auch ungewöhnlich erfolgreiche Projekt „Europa“ lebt von der Verankerung in den Herzen und Köpfen der Menschen. Oder, um es mit Helmut Kohl, dem Ehrenbürger Europas zu sagen:
„Wir wollen das kulturelle Europa bewahren, das aus seiner Vielfalt und seinem geistigen Reichtum Ideen und Ideale gewinnt, an denen sich die Hoffnungen der Menschen entzünden.“
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität. Die Zusammenarbeit von Polizei, Finanzverwaltung und Justiz wurde in den letzten Jahren weiter verstärkt und besser koordiniert. Sie ist erheblich effizienter geworden. Der Erfolg gibt uns recht, deshalb müssen wir diesen Weg – darüber besteht, glaube ich, Einvernehmen – konsequent fortsetzen.
Unsere bundesweit bisher einmalige Taskforce hat inzwischen eine Vielzahl erfolgreicher Ermittlungen vorzuweisen. Die flexible und eng abgestimmte Bündelung der unterschiedlichen Kompetenzen ist die einzig richtige Antwort auf die dynamische und besorgniserregende Entwicklung der organisierten Finanzkriminalität.
Diese Taskforce kann ein Vorbild für andere Bundesländer sein. Sie kann möglicherweise auch ein Weg sein, wie wir durch die Zusammenarbeit von Bundesländern und Bund noch effektiver arbeiten können.
Schauen wir uns einmal die Rahmenbedingungen an. Nach seriösen Schätzungen wird bis zu 1 Million Euro täglich in Deutschland durch kriminelle Netzwerke gewaschen und an den Finanzämtern vorbei ins Ausland geschleust.
Ein großer Teil des Schwarzgeldes stammt aus dem Drogenhandel, dem Glücksspiel, dem Immobilienhandel. Mit den Erlösen dieser finanziellen Machenschaften wird häufig auch der internationale Terrorismus finanziert.
Es ist deshalb richtig, dass die Bundesregierung und der Bundestag in diesen Tagen Regelungen für den Immobilienhandel transparenter gestalten und beispielsweise Barzahlungen von Immobilien eingeschränkt und zum Teil untersagt werden. Schon vor
Jahren haben Studien belegt, dass solche Geschäftspraktiken geradezu der ideale Nährboden für Geldwäsche sind.
Auch in anderen Bereichen gibt es noch sehr viele Möglichkeiten für kriminelle Netzwerke, um durch Steuerhinterziehung und Geldwäsche große Vermögen aufzubauen und zu transferieren. Ich nenne hier als Beispiel nur das Smurfing, bei dem Schwarzgeld in zahlreiche und unauffällige Kleinstbeträge aufgeteilt und dann in den legalen Geldkreislauf eingeführt wird.
Auch das arabische Hawala-System ist bestens für Geldwäsche und Steuerhinterziehung geeignet. Das soll jetzt keine Beratung sein, das ist einfach die Beobachtung der Praktiker. Dieses Finanzsystem führt keine Überweisungen über Banken oder Finanzdienstleister aus. Damit lassen sich eben Geldströme für Außenstehende kaum nachvollziehen.
Zu beobachten ist das auch im wachsenden Markt des illegalen Glücksspiels. Dieses findet nicht nur in den berühmt-berüchtigten Hinterzimmern statt, sondern zunehmend auch im Internet. Das Internet wird so zum neuen Hinterzimmer. Das ist mittlerweile auch ein Milliardenmarkt. Häufig können Kunden, die etwa Onlinewettangebote nutzen, den kriminellen Anbieter nicht mehr von dem legalen unterscheiden. Das ist nur ein Teil des Problems.
Die für den Staat noch größere Herausforderung besteht darin, dass über unzählige illegale Wett- und Spielangebote Geldwäsche und Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe praktiziert werden. Diese Straftaten müssen mit allen zur Verfügung stehenden Mittel geahndet und verfolgt werden. Deshalb müssen wir unseren Rechtsstaat an dieser Stelle noch deutlich handlungsfähiger machen.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag, der auch eine klare Regulierung des deutschen Onlinemarktes ermöglichen soll, ist dazu ein wichtiger Schritt, aber er reicht nicht aus. Hinzukommen muss eine Erweiterung der Instrumentarien für die Ermittler, um illegale Finanzströme auch in diesem Bereich überhaupt erkennen zu können.
Wir werden daher eine Initiative starten, um die Kenntnisse der Steuerfahnder über eine Veränderung des § 370 der Abgabenordnung auch für die Nachschau beim Verdacht von Geldwäsche nutzbar zu machen. Steuerhinterziehung und Geldwäsche gehen – das wissen die Praktiker genau – häufig Hand in Hand und entstehen im gleichen Sumpf. Umso wichtiger ist es, die Ermittlungsbefugnisse an dieser Stelle zu harmonisieren.
Wer die Methoden der Kriminellen kennt, schaut häufiger an der richtigen Stelle hin. Wer auf Finanzthemen spezialisiert ist, kann wie kein anderer dieses Wissen auch den anderen zur Verfügung stellen. Ein solches Vorgehen erhöht damit die Schlagkraft des
Staates gegen Geldwäsche und Schattenwirtschaft. Das ist auch ein Erfolgsgeheimnis unserer Taskforce. Sie braucht jetzt die richtigen Werkzeuge, um noch erfolgreicher zu sein.
Zu Recht fordern die Menschen bei uns, dass es im Steuer- und im Finanzsystem legal und transparent zugehen soll. Deshalb müssen wir verstärkt dorthin schauen, wo die Gefahr organisierter Finanzkriminalität besonders groß ist.
Das haben wir uns im Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben, das setzt die NRW-Koalition weiter entschlossen um. Dazu werden wir in Berlin die notwendigen Anstöße geben, und dazu dient auch unser heutiger Antrag. Unser Prinzip lautet auch hier: null Toleranz für Organisierte Kriminalität. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Zimkeit, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich habe folgende Frage: Warum haben Sie, wenn Ihnen das Thema doch angeblich so wichtig ist, in dieser Wahlperiode bisher nichts unternommen, um hier im Plenum darüber zu diskutieren und eigene Anträge zu stellen? Haben wir Sie zufällig geweckt?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Friede, Freiheit und Wohlstand haben wir Europa zu verdanken. Seit mehr als 60 Jahren ist die Zusammenarbeit der Staaten Europas – zunächst als Gemeinschaft von sechs Gründungsstaaten – auch für die erfolgreiche Entwicklung Nordrhein-Westfalens prägend. Unser Land ist beispielhaft dafür, wie die Idee des gemeinsamen Europas Grenzen und Feindschaften überwunden, Ängste beseitigt und neue Freundschaften geschaffen und gefestigt hat.
In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts galt die Schwerindustrie aus Kohle und Stahl an der Ruhr als Kriegsindustrie. Der Rhein war das Symbol für den ewigen Streit zwischen den Nachbarn Frankreich und Deutschland um politische Grenzen und die Vormachtstellung in Europa.
All das wollten die Politikerinnen und Politiker überwinden, die vor 70 Jahren die Verfassung unseres Landes Nordrhein-Westfalen schufen. Als unsere
Verfassung am 18. Juni 1950 in einer Volksabstimmung angenommen wurde, war die von Robert Schuman kurz davor vorgeschlagene Montanunion noch Zukunftsmusik; ganz zu schweigen von einer Europäischen Union, wie sie meine Generation als Wirklichkeit seit vielen Jahren kennt, erkennt und lebt.
Die Landesverfassung von 1950 beschreibt in ihrer Präambel eindrucksvoll die insgesamt schwierige Ausgangslage der Nachkriegszeit und die Herausforderungen gemeinsamer europäischer Nachbarschaftspolitik. Dort heißt es wörtlich:
„In Verantwortung vor Gott und den Menschen, verbunden mit allen Deutschen, erfüllt von dem Willen, die Not der Gegenwart in gemeinschaftlicher Arbeit zu überwinden, dem inneren und äußeren Frieden zu dienen, Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand für alle zu schaffen, haben sich die Männer und Frauen des Landes NordrheinWestfalen diese Verfassung gegeben.“
70 Jahre später haben wir diese damals selbst gestellte Aufgabe in Nordrhein-Westfalen in einer Weise bewältigt, wie sich das 1950 nach den Erfahrungen zweier Weltkriege niemand vorstellen konnte. Mit den Nachbarn in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Frankreich, aber auch unserem Gründungspaten Großbritannien ist nach der Versöhnung eine tiefe Freundschaft entstanden. Nordrhein-Westfalen ist inzwischen sogar kooptiertes Mitglied der Benelux-Union. 1950 wäre das unvorstellbar gewesen.
Auch die wirtschaftliche Verflechtung ist immer enger geworden. Das zeigen die intensive Zusammenarbeit der Häfen von Rotterdam über Duisburg bis Antwerpen, die enge Verflechtung der Chemieindustrie unserer Regionen und nicht zuletzt der Tourismus vom „niederländischen Sauerland“ bis zum „rheinischen Zeeland“. Ausgrenzung und Identitätsverlust der Kriegszeit sind einer gemeinsamen europäischen DNA gewichen.
Wir haben allerdings in den letzten Monaten erlebt, dass es neue Herausforderungen gibt, auf die wir bisher noch keine gemeinsamen Antworten hatten. Ein Virus, der sich innerhalb kürzester Zeit über den ganzen Globus verbreitet, macht auch an den Grenzen innerhalb Europas nicht halt.
Die Coronapandemie zeigt: Kein Staat ist in der Lage, eine solche Situation alleine zu bewältigen. Die gemeinsame Entwicklung eines Impfstoffes zum Beispiel hat absolute Priorität, wenn wir die Pandemie dauerhaft überwinden wollen. Wie unter einem Brennglas ist deutlich geworden: Nur gemeinsam können wir in Europa solche Gefahren bewältigen. Wir können uns auch nicht auf andere – weder die USA noch China – verlassen.
Krisen sind auch für Europa immer eine Chance, grundlegend Neues zu gestalten. So ist auch die Coronakrise eine Chance für Europa zu einer Vertiefung von Gemeinsamkeit und Zusammenhalt. Ehrlich gesagt gibt es aber natürlich in solchen Situationen immer auch das Risiko des Scheiterns.
Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt für ein klares Bekenntnis unseres Landes und seines Parlamentes zu Europa. Nordrhein-Westfalen ist nicht nur ein Teil der Bundesrepublik Deutschland, sondern ist eine wichtige Kraft, die gemeinsame Zukunft Europas zu gestalten.
Wir sehen uns in der Verpflichtung, in diesem gemeinsamen Europa gerade auch die Eigenständigkeit der Regionen zu wahren. Wir verstehen uns als ein Land, das mit anderen europäischen Regionen gemeinsam – ob in der Benelux-Union, im Regionalen Weimarer Dreieck mit Hauts-de-France und Schlesien, aber auch mit Großbritannien und anderen europäischen Staaten – Europa gestaltet und lebt. Wir fördern bewusst die kommunale grenzüberschreitende Zusammenarbeit und geben Raum für Entwicklungen auf zivilgesellschaftlicher, wissenschaftlicher und kultureller Ebene.
Wir sind aktiver Teil Europas, und wir sind auch verantwortlich für die Bewältigung dieser gemeinsamen Herausforderungen. Europa gehört zur DNA unseres Landes und ist unsere Zukunft. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worte erzeugen Vorstellungen und Bilder. Als ich die Überschrift über dem Antrag der AfD gelesen habe, „NRW wieder aufmachen“, da bin ich stutzig geworden. Sollte ich mich in der AfD so getäuscht haben? Für mich steht diese Partei für Zumachen, für Dichtmachen, für Grenzen schließen. Heute Nachmittag haben wir das in einem anderen Tagesordnungspunkt ja schon erlebt.
Als ich dann weitergelesen habe, wurde mir klar: Na ja, es ist eigentlich nur wieder einer der vielen Anträge nach dem immer bekannten Muster. Sie suchen sich eine Gruppe von Menschen aus, die aktuell große Sorgen und Nöte hat, spielen sich zu deren vermeintlichem Sprachrohr auf, instrumentalisieren und missbrauchen die Sorgen der Menschen und schüren deren Ängste.
Sie verstärken Unsicherheiten. Sie verwenden möglichst plakative Etiketten. Sie verzichten auf Differenzierung. Sie bieten vermeintlich einfache Lösungen; Herr Tritschler hat das gerade wieder exemplarisch vorgeführt. Kurz gesagt: Sie sind und Sie bleiben verantwortungslose Populisten. Es gehört zu Ihrer Faustregel, Angst zu vermehren und möglichst nicht erfüllbare Erwartungen zu schüren, damit die anderen dann möglichst an Ihren Erwartungen scheitern.
Ich kann nur mit den Worten von Papst Franziskus dazu sagen: Populismus ist böse und endet schlecht, wie das vergangene Jahrhundert gezeigt hat.
Dabei hat die Politik gerade in einer solchen Ausnahmesituation eine besonders hohe Verantwortung. Wir befinden uns in einer weltweiten Krisensituation, auch wenn Sie immer versuchen, das hier auf eine lokale oder Landesebene runterzuzonen, als wenn sich alle anderen auf dieser Welt mit dem Thema der Pandemie nicht beschäftigen würden oder völlig andere Wege gingen. Die Wahrheit ist eine andere, und das wissen Sie.
Die Welt ist durch das Coronavirus in ihren vertrauten Strukturen getroffen. Uns stehen die Bilder der Militärlaster von Bergamo oder aus New York noch vor Augen.
Ich kann mich nicht erinnern, dass solche Bilder bei einer Grippewelle in den letzten Jahren in Europa oder in Amerika schon mal gesendet worden sind.
Notbeerdigungen im Central Park, kein verfügbarer Impfstoff, kein verfügbares Medikament. Das ist für ein Gesundheitssystem etwas völlig anderes als eine Grippewelle, übrigens unabhängig von den reinen Todeszahlen.
Deshalb ist es die Aufgabe von Staat und Politik, so zu handeln, dass die Gesundheit, dass Leib und Leben der Menschen geschützt werden, die Gefahren für unsere gesamte Gesellschaft und auch die sozialen und wirtschaftlichen Folgen so beherrschbar wie möglich sind.
Staat und Gesellschaft können das nur gemeinsam schaffen. Wir brauchen die Bürgerinnen und Bürger dafür, und sie haben auch in den letzten Wochen in einer ganz bemerkenswerten Weise mitgemacht. Das war wichtig. Die Akzeptanz der einschneidenden Maßnahmen war hoch. Aber es ist auch richtig: Je länger diese Maßnahmen andauern, desto mehr brauchen wir verantwortliche Wege aus dieser Krise heraus und müssen diese auch in verantwortlicher Weise schrittweise umsetzen.
Worte erzeugen Vorstellungen und Bilder. Von diesen wird unser Verhalten geleitet. Und wer Begriffe wie „Willkür“ verwendet, der ist auch verantwortlich für die Wirkung dieser Begriffe. Sie sprechen in Ihrem Antrag von „Willkür“ in dem Wissen, dass das Wort „Willkür“ assoziiert wird mit Ungerechtigkeit, mit Gewalt, mit Unrecht. Das ist eine toxische Sprache, die ihr Ziel einmal mehr verdeutlicht: Denn gegen Willkür muss man sich ja vermeintlich wehren.
Und Sie spielen dann den vermeintlichen Versteher der besorgten Menschen, spielen den vermeintlichen Anwalt, den Verstärker.
Die Wahrheit ist aber: Sie spielen es nur. Es geht Ihnen nämlich gar nicht darum, dass Sie jetzt Freiheit und Grundrechte sichern. Sie haben vor sechs Monaten genau das Gegenteil bei allem vertreten wie jetzt.
Es geht Ihnen darum, Menschen zu instrumentalisieren, Gruppen zu instrumentalisieren. Damit handeln Sie schlicht und ergreifend verantwortungslos. Aber was war auch anderes zu erwarten? Verantwortung von Ihnen? Sie sind ja nicht einmal bereit, Verantwortung für das zu übernehmen, was im Namen Ihrer Fraktion in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wird. Was will man von Ihnen anderes erwarten?
Viele Menschen sind von den wirtschaftlichen Folgen der Krise existenziell bedroht. Wir haben hierüber in den letzten Wochen anders, als Sie das eben geschildert haben, mehrfach im Plenum diskutiert. Wir haben ein Gesetzesverfahren intensiv durchgeführt, trotz Pandemiezeit, trotz der Frage, wie man es möglichst schnell und effizient machen kann. Wir haben hier als Parlament mit allen Fraktionen intensiv diskutiert. Es hat hier stattgefunden, und Sie erzeugen
für der Öffentlichkeit den Eindruck, es habe nicht stattgefunden. Das ist genauso verantwortungslos.
Sie haben doch überhaupt keine Mehrheit dafür gehabt, anders zu verfahren. Wir haben das gemeinsam mit dem Parlament durchgesetzt, Herr Keith. Erzählen Sie doch keine Märchen.
Wir alle kennen die gewaltigen Zahlen, die Bund und Länder in den letzten Wochen aufgebracht haben, um die ökonomischen Folgen der Krise für möglichst viele Bevölkerungsgruppen, für möglichst viele Menschen zu begrenzen. Aus unseren Wahlkreisen kennen wir alle ganz viele Einzelbeispiele. Und wir wissen, wie viele Menschen von den existenziellen Fragen, die daran hängen, betroffen sind.
Wir als Land versuchen nach Kräften, zu helfen. Trotzdem wissen wir: Die gigantischen Summen alleine werden es nicht machen. Wir werden damit scheitern, als Staat alle Schwierigkeiten zu bewältigen. Das ist übrigens ein gutes Beispiel dafür, dass der Staat damit scheitern würde, wenn er auch in anderen Zeiten versuchen würde, der bessere Unternehmer zu sein. Daraus folgt: Wir müssen weiterhin beides tun, die medizinische Seite beachten und den verantwortlichen Weg aus der Krise beschreiten.
Deshalb sage ich noch einmal: Es geht um Verantwortung. Die haben wir gemeinsam als Parlament und als Regierung. Wer, wie Sie es gerade getan haben, Herr Tritschler, und wie es Herr Gauland im Bundestag gesagt hat, unter dem Deckmäntelchen der Eigenverantwortung jedes Einzelnen in dieser Situation die Menschen sich selbst überlässt, der überfordert sie nicht nur, der handelt verantwortungslos.
Die Rückkehr in unser Leben ohne Pandemie und deren Folgen braucht deshalb verantwortungsvolle Politik. Wir wollen die Verringerung der Einschränkungen möglichst bald, aber verantwortlich. Wir wollen so geringe Eingriffe in unser aller Leben wie möglich, aber wir müssen so handeln, dass wir auch gegenüber den Schwächsten und der gesamten Gesellschaft dieser Verantwortung gerecht werden.
Derzeit und immer ist nicht die Zeit des Populismus, sondern der Verantwortung. Das haben Sie vermissen lassen. Deshalb werden wir Ihren Antrag selbstverständlich ablehnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Einleitung durch den Präsidenten ist es nicht ganz einfach, jetzt die Überleitung zu einem Thema zu finden, das auch sehr grundsätzlich ist. Aber vielleicht ist das gerade die Chance, dies in der gebotenen Ernsthaftigkeit und ohne nur Tagesaktuelles zu betrachten, hier an diesem Rednerpult einmal zu thematisieren.
Klimaschutz heißt, dass man Verantwortung übernehmen muss. Verantwortung bedeutet, dass wir Antworten geben müssen, Antworten gegenüber der Gesellschaft, gegenüber der Wirtschaft, gegenüber Natur und Umwelt, gegenüber der Schöpfung. Deshalb ist es ein ermutigendes Zeichen, dass sich Bund und Länder gestern im Vermittlungsausschuss geeinigt haben. Sie haben Verantwortung übernommen.
Die Zukunft wird so aussehen, wie wir sie gestalten. Zukunft gestalten bedeutet aber immer, auch die Mühen der Ebene auf sich zu nehmen, Kompromisse und Lösungen zu suchen. Je komplexer die Fragen, desto weniger gibt es einfache Antworten und desto wichtiger sind vernünftige und machbare Kompromisse.
Kompromisse sind geradezu das Wesen, das Markenzeichen unserer Demokratie. Das gilt auch und gerade bei aller Handlungsnotwendigkeit für den Klimaschutz.
„Zeit zu handeln“ war das Motto des Klimagipfels von Madrid. Das Motto war richtig, das Ergebnis von Madrid dagegen dürftig, zu dürftig. Es wird dem Anspruch und den Notwendigkeiten nicht gerecht. Trotz der Verlängerung hat der Klimagipfel sein zentrales Ziel nicht erreicht. Es gibt keine klaren Verabredungen für globale Investitionen in den Klimaschutz. Zu vieles bleibt auf der Ebene von Absichtserklärungen.
Zeit zu handeln. – Das galt und gilt auch für uns in Nordrhein-Westfalen. Ich stelle fest: Unser Bundesland hat seine eigenen Klimaziele 2020 bereits jetzt erreicht. Das ist eine gute Nachricht. Dabei wollen wir aber nicht stehen bleiben.
Zeit zu handeln – das war auch die Aufforderung an Bund und Länder, die im September mit dem Eckpunkteprogramm der Bundesregierung einen ersten Schritt umgesetzt haben. Im November haben dann Bundestag und Bundesrat bereits wesentliche Teile beschlossen. Lediglich für den Finanzteil haben die
Länder den Vermittlungsausschuss angerufen; denn hier geht es um eine faire Lastenverteilung zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen.
Heute können wir feststellen: Der Vermittlungsausschuss hat einen Durchbruch erzielt. Morgen werden Bundestag und Bundesrat die noch fehlenden Teile des Klimaprogramms 2030 beschließen können.
Zeit zu handeln – ja, Deutschland handelt. Unser Föderalismus hat wieder einmal bewiesen, dass er handlungsfähig ist, wenn es darauf ankommt.
Alle Beteiligten haben sich zu größeren Anstrengungen Deutschlands beim Klimaschutz bekannt. Sie sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Die NRWKoalition bedankt sich bei Ministerpräsident Armin Laschet und der Landesregierung für die erfolgreichen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss. Herzlichen Dank!
Wir wollen dem Anspruch gerecht werden, unseren Teil dazu beizutragen, dass nachfolgende Generationen noch einen lebenswerten Planeten vorfinden und ihr Leben eigenverantwortlich gestalten können. Dazu müssen wir uns nicht nur bei uns in NordrheinWestfalen und in Deutschland, sondern auch global verändern.
Die Bewahrung der Schöpfung verlangt von uns, unsere Lebensweisen zum Teil grundlegend zu verändern. Umwelt- und Klimaschutz fangen bei uns zu Hause an. Das erfordert vieles von jedem Einzelnen, selbstverständlich auch, über alltäglich gewordene Gewohnheiten nachzudenken. Die Bewahrung der Schöpfung ist Verpflichtung.
Wir können dabei zum Teil nur einen kleinen Beitrag leisten. Deutschland alleine kann ebenfalls im globalen Maßstab nur wenig bewirken. Selbst die Europäische Union hat keinen hinreichenden Einfluss auf alle notwendigen Veränderungen. Die Weltgemeinschaft – das ist das Traurige von Paris und auch von Madrid – ist ihrer Verantwortung noch nicht gerecht geworden.
Wir wissen aber auch, dass wir in Deutschland mit dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses Vorreiter sein können; denn hier werden die richtigen Weichen gestellt.
Die Mehrwertsteuer auf Fahrkarten der Bahn wird gesenkt. Das schafft einen spürbaren Anreiz, dieses klimaschonende Verkehrsmittel verstärkt einzusetzen.
Der Preis für die Tonne CO2 wird zum 1. Januar 2021 auf 25 Euro erhöht. Damit entspricht dieser Einstiegspreis in etwa dem Zertifikatspreis im europäischen Emissionshandel. Die Mehreinnahmen von
rund 5,4 Milliarden Euro sollen zur Senkung der EEG-Umlage eingesetzt werden. Dadurch sinkt der Strompreis sowohl für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Unternehmen – das ist gerade für Nordrhein-Westfalen wichtig – im industriellen Mittelstand, die häufig selbst nicht von der EEG-Umlage befreit sind.
Zugleich wird die Pendlerpauschale ab dem Jahr 2021 auf 35 Cent und später auf 38 Cent erhöht. Das ist wichtig für viele Millionen Menschen in Deutschland, die zumeist gar keine andere Wahl haben, als weite Strecken zum Arbeitsplatz zurückzulegen.
Wir brauchen eben nicht nur ökologische Nachhaltigkeit, sondern auch wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit. Dieses Klimapaket ist wirtschaftlich und sozial verträglich.
Wir müssen die Menschen bei den notwendigen Veränderungen mitnehmen. Es geht darum, einen echten, einen nachhaltigen Strukturwandel zu schaffen. Wir wollen einen Strukturwandel und keine Strukturbrüche. Das gilt es immer im Auge zu behalten.
Die Länder erhalten zudem für ihre Steuerausfälle aufgrund der Konzeption für die Jahre 2021 bis 2024 insgesamt eine Summe von 1,5 Milliarden Euro zur Kompensation der Steuerausfälle. Damit gelingt eine faire Lastenverteilung.
Wir werden uns aber in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiter den Mühen der Ebenen stellen müssen. Mit flotten Sprüchen auf Freitagsdemos, plakativen Forderungen in Parteiprogrammen und täglich neuen Verbotsforderungen ist dabei nichts zu gewinnen.
Daran wird sich auch der eine oder andere gewöhnen müssen. Gleiches gilt für die lautstarke Weigerung, sich der Wirklichkeit überhaupt zu stellen. Den Populisten und Ideologen ist das Danach gleichgültig. Für sie zählt der Augenblick. Das ist zwar zunehmend in Mode, aber es reicht eben nicht.
Deshalb ist es Zeit zu handeln. Es ist Zeit, Verantwortung zu übernehmen. Wir in Nordrhein-Westfalen verstehen uns als Treuhänder für die kommenden Generationen, in Verantwortung für unsere Kinder und Enkel. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in bewegten Zeiten. Vieles, was wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten als sicher angesehen haben, wird heute infrage gestellt. Nicht wenigen gehen dabei die Orientierungspunkte verloren. Vertraute Institutionen verlieren an Bindungskraft.
Das fast unendliche Angebot an Informationen, an Gelegenheiten zum Konsum und zur Freizeitgestaltung sowie die globale Gleichzeitigkeit von Ereignissen und die Informationen darüber – all das schafft einerseits Freiheiten und Chancen, macht uns andererseits aber auch in vielerlei Hinsicht unsicher. Wir fühlen uns überflutet. Wir fühlen uns überfordert. Wir suchen instinktiv nach einem Anker.
Es gibt einen solchen Anker für unsere Gesellschaft: das Grundgesetz. Die heutige Debatte über 70 Jahre Grundgesetz ist eine gute Gelegenheit, diese Bedeutung unserer Verfassung als Anker von Staat und Gesellschaft zu verdeutlichen. Dieses Grundgesetz, das selbst in Zeiten von Unsicherheit und Unklarheit entstanden ist, war bei seiner Erarbeitung und bei seiner Verabschiedung genau heute vor 70 Jahren eines wahrlich nicht: Es war nicht selbstverständlich.
Es hat aber in den vergangenen sieben Jahrzehnten ein festes Fundament gebildet. Es kann uns auch heute helfen, das Wichtige vom Unwichtigen zu unterscheiden.
Das ist die Funktion einer guten Verfassung: Sie stellt fest und regelt, was das Fundament ist, auf dem unser Gemeinwesen aufbaut. Die Verfassung ermöglicht Entwicklung, bleibt im Kern aber unverändert – kurz gesagt: Sie bietet Halt.
Der Parlamentarische Rat stand 1949 unter dem Eindruck des Scheiterns einer Verfassung, die 30 Jahre zuvor die erste Demokratie in Deutschland begründet hatte. Diese Weimarer Reichsverfassung hatte sich leider als zu anfällig erwiesen.
Eine Verfassung muss eben nicht nur in ruhigen und geordneten Zeiten anwendbar sein und einen tauglichen Rahmen setzen, sondern auch in schwierigen Zeiten. Eine wichtige Lehre aus dem Jahr 1933 war damals, dass eine Verfassung nicht so geschrieben sein darf, dass sie in ihrem Kern ausgehöhlt und dann einfach abgeschafft werden kann. Sie muss so angelegt sein, dass sie die Fehlbarkeit und Unvollkommenheit ihrer Anwender aushält.
Wahr ist aber auch – das ist, glaube ich, eine der Botschaften, die uns in diesen Tagen in ganz Europa umtreibt –: Die Weimarer Republik ist letztlich nicht an ihrer Verfassung gescheitert. Sie ist daran gescheitert, dass sie eine Republik mit zu wenig engagierten Demokraten war.
Daraus haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes Konsequenzen gezogen. Sie haben den Gesetzgeber gebunden, und zwar genau an diese Verfassung. Sie haben den Wesenskern unseres Grundgesetzes durch die Verfassung selbst gesichert, und zwar durch die Ewigkeitsgarantie des Artikels 79 Abs. 3.
Weil er so wichtig ist, will ich ihn hier – mit Erlaubnis des Präsidenten – kurz vortragen. Er lautet:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Aber was steht da wirklich drin? Vermitteln wir denen, die heute zum Beispiel für unseren Staat arbeiten, in ausreichendem Maße das, was diesen Staat ausmacht? Ich denke beispielsweise an die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern, die neben den Eltern unsere Kinder und Jugendlichen am meisten prägen.
Geben wir ihnen das Rüstzeug mit auf den Weg, um zu erklären, was unseren Staat, was die Grundrechte, was die staatliche Ordnung ausmacht? Bringen wir es jungen Menschen nahe, die sich mit unserem Land identifizieren wollen, die es suchen? Geben wir die Antworten?
Machen wir den Wert unserer Grundordnung als Landesregierung, als Landtag überall, wo wir im politischen Geschehen tätig sind, immer wieder deutlich! Denn wir verlieren nach meinem Eindruck zunehmend auch uns selbst in Fragen der Tagesaktualität.
Jagen wir als Politiker, wenn wir ehrlich sind, nicht wie viele andere Menschen auch dem hinterher, was gerade die Top News, die heißesten Trends oder die neuesten Skandale und Skandälchen ausmacht? Dabei zeigt doch der Blick auf die Ewigkeitsgarantie sehr deutlich, was eigentlich die Grundlage unserer Arbeit sein muss, und was wir mit großer Überzeugung vermitteln müssen.
Unser Grundgesetz formuliert als unabänderliche Grundsätze: den Schutz der Würde jedes einzelnen Menschen, die Anerkennung der Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gesellschaft, die Bindung aller staatlichen Gewalt an die Grundrechte. Der Staat besteht nicht um seiner selbst willen; der Staat besteht um der Menschen willen.
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten 1949 die Diktatur, die Unmenschlichkeit von Herrschaftsmissbrauch und Vernichtung in der Nazizeit noch klar vor Augen, ebenso die Zerstörungen des Krieges bis zum Kriegsende. Sie hatten Hunger und
Not vor Augen. Deshalb haben sie den Menschen zum Ausgangspunkt des Grundgesetzes gemacht, und eben nicht den Staat.
Die Erfahrungen der gescheiterten Weimarer Demokratie sind deshalb auch in den sogenannten Staatsstrukturprinzipien des Art. 20 verankert. Da geht es um Rechtsstaat, Bundesstaat und Gewaltenteilung, um das Sozialstaatsprinzip und eben auch um unsere Demokratie.
Diese Demokratie muss immer wieder neu gelebt, und sie muss vor allen Dingen auch geschützt werden; denn in der Mehrheit aller Staaten ist sie nicht die geltende Staatsform. Sie ist eher ein Privileg für eine Minderheit von Staaten, erst recht für eine Minderheit von Menschen, bezogen auf die gesamte Menschheit. Wie wir in den letzten Jahren leider feststellen mussten, ist es auch nicht selbstverständlich, dass sie dort auf Dauer Bestand hat, wo sie einmal eingeführt worden ist.
Heute scheitern Demokratien nur noch selten durch Militärputsche. Sie gehen auch im Regelfall nicht in Bürgerkriegen unter. Sie scheitern in Wahlen. Sie werden durch Wahlergebnisse gefährdet, die die vermeintliche Legitimation geben, Minderheitenrechte zu beschneiden, die Unabhängigkeit der Justiz aufzuheben oder die Freiheit der Medien zu beseitigen.
Im Jahre 1989 haben die Menschen in Europa einen Aufbruch gewagt, vor allen Dingen in Osteuropa. Die Menschen sind dort für Freiheit und Demokratie nicht nur auf die Straße gegangen, sondern sie haben sogar eine friedliche Revolution herbeigeführt. Sie kannten die Diktatur und wollten sie nicht länger ertragen müssen; denn sie beschränkte ganz konkret die Entwicklungschancen jedes einzelnen Menschen. Sie wollten freie Wahlen, eine unabhängige Justiz, freie Medien, das Recht zur freien Meinungsäußerung und natürlich auch mehr Wohlstand.
Diktaturen stellen den Staat und die Herrschenden in den Mittelpunkt. Sie setzen Herrschaft mit Gewalt und Repression durch. Demokratie dagegen eröffnet Chancen zur Mitgestaltung und zur Mitentscheidung. Demokratie und soziale Marktwirtschaft ermöglichen es den Menschen, das Schicksal in die eigene Hand zu nehmen – und das in einem verlässlichen Rahmen.
Wir hier in Deutschland sind aufgerufen, dieses wertvolle Privileg zu wahren und zu schützen – nicht nur heute am Verfassungstag. Die nächste Gelegenheit dazu besteht schon am kommenden Sonntag bei der Europawahl. Es steht viel auf dem Spiel, nicht zuletzt das demokratische Fundament Europas.
Demokratie bedeutet nicht, dass alle Entscheidungen richtig sind. Sie beruht vielmehr auf der Erkenntnis, dass Mehrheitsentscheidungen auch falsch sein können. Aber die Entscheidung der Mehrheit hat zunächst Geltung. Das kann bei den nächsten Wahlen dadurch in Frage gestellt werden, indem das Volk eine andere Mehrheit in die Regierung wählt und diese neue Mehrheit dann eben andere Entscheidungen trifft.
Dass wir diese Grundlagen gerade auch jungen Menschen vermitteln, ist heute besonders wichtig. Wie häufig treffen wir inzwischen in unserer Gesellschaft auf die Meinung, eine Entscheidung sei nicht akzeptabel und nicht zu respektieren, wenn sie nicht der eigenen Auffassung entspricht – und das auch dann, wenn die Entscheidung durch eine demokratisch legitimierte Mehrheit getroffen worden ist.
Egal welche Entscheidung in der Sache gemeint ist: Wir alle als Demokraten müssen dem entschieden entgegentreten; denn Demokratie verlangt entscheidend, dass alle die gemeinsam festgelegten Spielregeln akzeptieren.
Heute ist deshalb der Tag, sich zu vergewissern, dass alle alles unternehmen, was sie leisten können, um diese Demokratie zu schützen. Unsere Demokratie ist es das wert.
Um mit Barack Obama zu schließen, der wenige Tage vor dem Amtswechsel in Chicago gesagt hat – dies zu beachten, ist auch hier in Deutschland die Aufgabe der nächsten Wochen, Monate und Jahre –: Eine Demokratie ist vor allen Dingen dann gefährdet, wenn sie als zu selbstverständlich betrachtet wird. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Berichterstatter über die Beratung und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses stelle ich heute kurz die wesentlichen Ergebnisse der Ausschussberatungen vor. Im Detail sind diese Erörterungen in der Drucksache 17/6293 nachvollziehbar.
Ausgangspunkt der Beratung ist ein Antrag der Fraktion der AfD, der eine Empfehlung des Landtags herbeiführen will, der Ahmadiyya-Muslim-Jamaat-Gemeinde in Nordrhein-Westfalen die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verweigern. Ausgangspunkt ist ein entsprechender Anerkennungsantrag der Religionsgemeinschaft vom Januar 2018.
Hierzu hat der Hauptausschuss am 17. Januar 2019 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Diese Anhörung hat der Ausschuss am vergangenen Donnerstag ausgewertet und auch eine Stellungnahme der Landesregierung in die eigene Beratung einbezogen. Im Ergebnis hat der Ausschuss den Antrag der Fraktion der AfD abgelehnt.
Die Verleihung des Körperschaftsstatus ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine gebundene Entscheidung. Dies bedeutet, die zur Prüfung berufene Instanz – das ist hier die Staatskanzlei – hat das Vorliegen oder das Nichtvorliegen der notwendigen Voraussetzungen für eine Verleihung des Körperschaftsstatus eigenständig und eigenverantwortlich abschließend zu prüfen.
Sofern diese Voraussetzungen vorliegen oder eben nicht vorliegen, hat die Behörde kein eigenes Ermessen mehr, sondern nach den Prüfungsergebnissen zu entscheiden. Dies schließt zugleich einen politischen Einschätzungsspielraum des Parlaments oder der Regierung bei der Entscheidung aus.
Die grundsätzlich religionsfreundliche Haltung des Grundgesetzes und der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen – die nicht nur an der Gewährleistung der Religionsfreiheit nach Art. 4 Grundgesetz ablesbar ist – wird durch das sogenannte Staatskirchenrecht ergänzt. Dieses besteht in fast
unveränderter Form seit der Weimarer Reichsverfassung. Danach haben die Länder das Recht, den Körperschaftsstatus auszugestalten, was in NordrheinWestfalen auch landesrechtlich geschehen ist.
Eine Anerkennung einer Religionsgemeinschaft setzt zwingend die Anerkennung der staatlichen Ordnung des Grundgesetzes und der staatlichen Gesetze voraus. Dies im Einzelnen zu prüfen, ist die Aufgabe der Landesregierung. Hierbei hat das Land in eigener Zuständigkeit und eigener Verantwortung zu prüfen, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Insofern kommt es nicht darauf an, ob ein anderes Bundesland seinerseits bereits eine eigene Regelung getroffen und eine eigene Prüfung durchgeführt hat. Dies bedeutet insbesondere: Eine Anerkennung in einem anderen Bundesland hat keine Bindungswirkung für Nordrhein-Westfalen. Dies ist schon aus der eigenständigen Prüfungsverantwortung des Landes nach Art. 140 Grundgesetz und nach Art. 137 Weimarer Reichsverfassung ableitbar.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in der Kompetenzordnung des Landes weder ein eigenes Prüfungsrecht im Körperschaftsrecht, noch ist ihm nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts eine solche eigene Aufgabe zugewiesen.
Daher hat der Hauptausschuss den Antrag im Ergebnis mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift der von den Grünen beantragten Aktuellen Stunde kommt eher wie eine Kleine Anfrage an die Landesregierung daher. Das wundert auch nicht so sehr. Denn in der Sache sind sich die meisten Abgeordneten dieses Landtags ja einig. Um dann doch noch einen möglichen Dissens zu produzieren, muss man mindestens mal wieder Fragen stellen. Wenn ich es richtig weiß, ist das inzwischen das Lieblingshobby von Herrn Remmel.
Und um Ihre wichtigste Frage zu beantworten: Der Ministerpräsident ist hier. Er ist im Plenarsaal.
Der Brexit ist und bleibt bedauerlich und ist aus unserer Sicht in der Sache eine ganz schlimme Fehlentscheidung. Gleichwohl müssen wir die – wenn auch sehr knappe – Entscheidung des britischen Volkes akzeptieren. Sie ist eine Entscheidung gegen die eigenen Interessen des britischen Volkes. Sie scha
det aber auch dem Projekt Europa, das auf dem Fundament von Frieden, Freiheit und offenem Binnenmarkt beruht.
Zudem ist es beklemmend, zu sehen, wie die politische Elite eines Landes, das mit als Wiege der modernen Demokratie anzusehen ist, in einer schwierigen Situation wie der heutigen kollektiv versagt.
Zunächst haben unverantwortliche Politiker die Zukunft des Landes aus rein parteipolitischen Gründen aufs Spiel gesetzt. Damals hat eine hoch polarisierte Debatte mit wenig sachlichen Argumenten, die sich kurze Zeit später überwiegend als Lügen herausgestellt haben, eine Mehrheitsentscheidung der Bevölkerung in einem Referendum herbeigeführt. Dann erst haben die Bürger in Großbritannien tendenziell mehrheitlich festgestellt, dass die Entscheidung vielleicht doch problematisch ist, dass sie gegen ihre eigenen Interessen ist.
Jetzt schafft es die politische Führung durch alle Parteien und Fraktionen nicht, eine geordnete Mehrheitsbildung für etwas zustande zu bringen, weder für einen geordneten Brexit noch für irgendeine andere Option, geschweige denn für die Option, den Irrtum möglicherweise noch einmal zur Abstimmung, zur Korrektur, zu stellen.
Das ist übrigens eine der ganz großen Lehren für die Frage: Was ist Demokratie, und wie funktioniert Demokratie eigentlich?
Eine repräsentative, auf parlamentarischen Regeln beruhende Demokratie hat offenbar doch einen Vorteil. Wir machen alle Fehler. Aber Parlamente können Fehler korrigieren. Deshalb ist die parlamentarische Demokratie unseres Musters nicht die schlechtere Demokratie, sondern offensichtlich die stabilere und im Interesse des Volkes die bessere.
Lieber Kollege Remmel, Sie haben leider wieder nur Fragen gestellt. Sie stellen gerne Fragen. Gute Opposition würde allerdings irgendwann über das Fragen hinauskommen und eigene Lösungsvorstellungen, eigene Optionen in die Debatte einbringen –
auch in einer Aktuellen Stunde und gerade dann, wenn es keine Fragestunde ist.
Was können andere tun?
Was kann Brüssel tun? Das haben wir in den letzten Monaten erlebt: ein Angebot für eine zugegeben konsequente, aber unter Wahrung der Interessen aller anderen Beteiligten auch faire Trennung vorschlagen.
Dass es dafür in Großbritannien keine Mehrheit gibt, kann man auch anders interpretieren, als der Kollege Tritschler es getan hat. Möglicherweise wird den Bri
ten erst jetzt deutlich, dass sie den falschen Weg eingeschlagen haben. Sie finden nur leider nicht den Weg zurück.
Was kann Deutschland tun? Weiter daran mitwirken, sich auf die absehbaren Folgen vorzubereiten – von Wirtschaft über Arbeitsmarkt, Hochschulen und Landwirtschaft bis hin zu Steuer-, Finanz- und Zollsystem.
Was können wir in NRW tun? Wir sind nun einmal eingebunden. Wir sind zwar das größte Bundesland, aber in alles das eingebunden, was die Bundesrepublik Deutschland – auch in Brüssel, auch mit den Briten – verhandelt. Wir werben hier, wie der Ministerpräsident das immer getan hat, weiter um den Verbleib der britischen Freunde in der EU. Sollte das nicht gelingen, brauchen wir erst recht eine möglichst enge Partnerschaft zu unserem Patenonkel. Unsere Hand bleibt jedenfalls ausgestreckt.
Der Antrag der AfD disqualifiziert sich schon von ganz alleine. Boris Johnson, der nachweislich vor dem Referendum mit Falschaussagen durchs Land gezogen ist, als Quelle heranzuziehen, ist an Peinlichkeit eigentlich nicht mehr zu überbieten.
In der Sondersitzung des Europaausschusses am vergangenen Montag hat die Landesregierung sehr deutlich gemacht, in welcher Weise und an welchen Stellen sie sich darauf vorbereitet – auch im Zusammenhang mit der Wirtschaft unseres Landes und vielen anderen Akteuren –, und die Szenarien dargestellt.
Man kann sich aber auch nur auf Szenarien vorbereiten – es sei denn, Herr Kollege Remmel, Sie hätten hier eine nachvollziehbare Deutung der Konzeption von Theresa May anzubieten. Denn alle anderen Beteiligten haben diese bisher nicht. Wir haben noch nicht verstanden, was sie wirklich will und wie sie dafür eine Mehrheit bekommen möchte. Sollte es der Fall sein, dass Sie davon eine Idee haben, wäre es gut, das in der zweiten Runde vorzutragen.
Die gestern vorgestellte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums hat deutlich gemacht, dass sich die große Mehrzahl der Unternehmen in NordrheinWestfalen auf sehr unterschiedliche Szenarien des Brexits vorbereitet.
Insofern lautet das Fazit hier: Sie haben eine Fragestunde probiert. Sie haben versucht, Empörung über angeblich mangelnden Einsatz der Landesregierung – oder von wem auch immer – zu generieren. Das ist eine reine Showveranstaltung und hilft in der Sache nichts.
Wir könnten diese Debatte besser nutzen, wenn wir tatsächlich noch einmal darüber nachdenken würden, ob Sie bessere Ideen haben, wie Land und Bund möglicherweise dazu beitragen können, dass der Brexit entweder nicht oder jedenfalls geordnet kommt.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir in Zukunft hier in Aktuellen Stunde mehr über Lösungen als über Fragenstunden reden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute debattieren wir hier im Landtag über eine Grundgesetzänderung.
Drei Anträge beschäftigen sich damit – zwei dafür, einer dagegen.
Worüber streiten wir im Kern nicht? Wir streiten im Kern nicht über die Frage von 5 Milliarden Euro für digitale Bildung an den Schulen deutschlandweit, davon 1 Milliarde Euro in Nordrhein-Westfalen –
auch wenn das der inhaltliche Aufhänger der vorgeschlagenen Verfassungsänderung ist. Man könnte auch sagen: Es ist der vermeintlich passende Vorwand, um die Gewichte im Grundgesetz zulasten der Länder dauerhaft zu verschieben.
Im Grunde erleben wir gerade eine typische Anglerszene. Die einen, die Angler, spekulieren darauf, dass der als Köder eingesetzte Wurm den anderen so gut schmeckt, dass sie schon anbeißen. Die anderen können es gar nicht abwarten, nach dem Köder zu schnappen. Wie die Geschichte weitergeht, ist
bekannt: Wenn der andere zubeißt, hat der Angler am Ende einen schönen fetten Fisch an der Angel.
Hier im Landtag sitzen offenbar viele, die Geschmack an dem Köder hätten, wenn man sie denn nur ließe.
Im Bundestag sitzen erkennbar noch mehr, die darauf hoffen, dass das als Köder eingesetzte Geld die Landtagskollegen vor Weihnachten landauf, landab sinnlich und gierig macht.
Natürlich geht es in der Politik häufig um die Verteilung von Geld. Denn Geld ermöglicht zumeist erst die Umsetzung politischer Ziele. Das gilt für den Haushalt des Landes ebenso wie für das Gemeindefinanzierungsgesetz oder auch für Zuschussprogramme des Bundes.
Aber hier geht es um einen sehr viel grundsätzlicheren Vorgang.
Hinter dem glitzernden Vorhang von Bundesgeld für die Digitalisierung von Schulen wird die beabsichtigte Verschiebung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern nur sehr mühsam versteckt. Der Kernbereich der alleinigen Zuständigkeit der Länder für die schulische Bildung soll in eine Mitzuständigkeit des Bundes verwandelt werden.
Um es noch einmal deutlich zu sagen – auch an den Kollegen Ott gerichtet –: Es geht hier um eine absolute Kernzuständigkeit des Landes. Die Frage, wie Bildung in den Schulen stattfindet, wird sonst zukünftig im Kanzleramt und im Bundestag mitentschieden und nicht mehr von der Regierung in Düsseldorf und von diesem Parlament entschieden.
Da ist es nur zu verständlich, dass der Verlust von Entscheidungsmöglichkeiten den Ländern mit reichlich Mammon versüßt werden soll. Denn diese Pille soll ja auch jemand schlucken.
Was anderes ist denn der Entwurf des Art. 104c Grundgesetz, wie er vom Bundestag beschlossen worden ist? Es geht nämlich nicht nur um die gemeinsame Finanzierung von Bildungsinvestitionen für Schulen, sondern auch um den Zwang zur 50%igen Mitfinanzierung durch die Länder und um ein weitgehendes Kontrollrecht des Bundes bei der Mittelverwendung durch die Kommunen.
Frau Kollegin Beer darf gerne eine Kurzintervention machen oder ihre weitere Redezeit nutzen. Ich möchte gerne im Zusammenhang vortragen.
Damit wird deutlich: Es geht um das Budgetrecht des Parlamentes. Es geht um das, was wir gestern hier in diesem Haus noch alle beschworen haben, nämlich um das Königsrecht des Parlamentes. In diesem Recht wollen zwei Fraktionen dieses Hohen Hauses durch von ihnen selbst vorangetriebene Grundgesetzänderungen sich selbst und uns alle für alle Zukunft beschränken.
Die beiden Redner, die hier vorgetragen haben, Frau Beer, Herr Ott, frage ich: Wie überflüssig wollen Sie eigentlich Ihren eigenen Arbeitsplatz machen, und das kurz vor Weihnachten?
Für eine Handvoll Euros wollen Sie Ihre eigenen Rechte
und damit Ihr eigenes Mandat beschneiden. An den Wahlkampfständen haben Sie noch versucht, den Wählerinnen und Wählern schmackhaft zu machen, dass Sie sich für schulische Bildung einsetzen – und nicht irgendeiner in Berlin.
Sie haben doch eben hier die Geschichte von den Wahlkampfständen erzählt. Dann hören Sie jetzt auch einmal zu. Sie haben erzählt: Wir sind als Land zuständig, und wir wollen etwas verändern. – Dafür sind Sie angetreten, und dafür sind wir angetreten.
Zukünftig soll es dann folgendermaßen sein: Wer so richtig zuständig ist, weiß keiner mehr.
Das soll für die Bürgerinnen und Bürger besser werden?
Es geht aber auch anders.
Denn der Art. 106 des Grundgesetzes ermöglicht es schon lange, das Aufkommen aus den großen Gemeinschaftssteuern von Bund und Ländern neu aufzuteilen. Darauf hat gestern schon der Ministerpräsident hingewiesen. Sie haben es offensichtlich nur
akustisch verstanden. Sonst würden Sie jetzt nicht dazwischenrufen.
Diese Neuberechnung nach Art. 106 Grundgesetz findet eigentlich immer dann statt, wenn sich Aufgaben und Ausgabenlast verschoben haben. Das hat es schon häufiger gegeben. Doch das will der Bund eben nicht.
Der Bund muss heute zum Glück viel weniger Geld für die Bundesagentur für Arbeit zahlen, weil es in Deutschland glücklicherweise nur noch halb so viele Arbeitslose gibt wie 2005. Länder und Kommunen aber kommen bei der Modernisierung der Schulen nicht so schnell voran, wie wir das alle möchten, weil das Geld dafür fehlt.
Genau das ist der Fall des Art. 106 Grundgesetz. Genau das ist der Fall, in dem über die Neuverteilung von Umsatzsteueranteilen zwischen Bund und Ländern eine richtige Justierung gefunden werden kann, also ein sinnvoller Weg, um das Geld an die richtige Stelle zu bringen.