Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle zu unserer heutigen, 20. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen herzlich willkommen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen in den Medien, auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich elf Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Geburtstag feiert heute unser Kollege Dr. Dennis Maelzer von der Fraktion der SPD. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute im Namen der Kolleginnen und Kollegen!
Vor Eintritt in die Tagesordnung: Die Fraktionen haben sich gestern darauf verständigt, den für heute vorgesehenen Tagesordnungspunkt 1 „Wahl und Vereidigung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen“ von der Tagesordnung abzusetzen. – Ich sehe, hiergegen gibt es keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Landtag muss über die Verhandlung und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zur Stickstoffdioxid-Belastung diskutieren
Die Fraktion der AfD hat mit Schreiben vom 23. Februar gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu der erstgenannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt.
Ebenfalls mit Schreiben vom 23. Februar hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu der anschließend aufgeführten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst für die antragstellende Fraktion der AfD zur Drucksache 17/2026 Herrn Dr. Blex das Wort. Anschließend erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Antragstellerin der Drucksache 17/2027 Herr Klocke das Wort. – Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist interessant zu sehen, wie viele grüne Freundinnen heute Morgen bei der von Ihnen mit beantragten Aktuellen Stunde anwesend sind. So wichtig scheint Ihnen das Thema „Diesel in Deutschland“ zu sein.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern in seinem Urteil verkündet, dass die nordrheinwestfälischen Kommunen Fahrverbote zur Luftreinhaltung verhängen dürfen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sei nicht zu beanstanden. Die Revision des Landes Nordrhein-Westfalen wurde zurückgewiesen.
Meine Damen und Herren, das, was wir gestern erleben durften, war Staatsversagen mit Ansage. Bevor das Verfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen beim Bundesverwaltungsgericht anhängig wurde, haben wir Ihnen gesagt, dass das strukturelle Korsett zur Einhaltung eines absurd geringen EUGrenzwertes in Verbindung mit einer klagewütigen Umweltlobby konsequenterweise zu einem Fahrverbot führen muss.
Das Grundübel des Fahrverbots, das mittlerweile sogar manche Systemmedien erkannt haben und das in manchen Kommentaren genannt wird, liegt an der vollkommen unreflektierten Übernahme einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation – nicht mehr und nicht weniger. Den sogenannten Luftgüteleitwert in Höhe von 40 µg/m³ Luft für Stickoxid hat die EU als ökoradikales Planziel übernommen und so auch der deutsche Gesetzgeber. Dabei wird der Zielwert für Stickoxide in der Umgebungsluft als Grenzwert zur Abwehr unmittelbarer gesundheitlicher Gefahren interpretiert. Diese Interpretation, Ihre Interpretation ist ganz bewusst falsch.
Es spricht für Sie, dass Sie jetzt meinen, hier quatschen zu müssen, anstatt sich die Faktenlage anzuhören. Das ist eine Unverschämtheit den deutschen Dieselfahrern gegenüber.
Höchst offiziell sind an den deutschen Produktionsstätten weiterhin 950 µg/m³ Luft erlaubt. Zum Vergleich: Die nach den hohen deutschen Standards durchgeführten Reizuntersuchungen an Nagetieren zeigen, dass Atemwegsbeschwerden erst ab einer Stickstoffdioxidkonzentration von 8.000 – nicht 40! – µg/m³ Luft auftreten.
Diesen ganzen Grenzwertunsinn haben Sie alle hier zu verantworten. Sie sind zum Schaden unserer Bürger über das Brüsseler „Ökostöckchen“ gesprungen, und zwar sehr bereitwillig.
Im direkten Vergleich mit unseren europäischen Nachbarn nach der gültigen EU-Karte für Luftreinheit fällt schnell auf, dass Deutschland mit 51 die mit Abstand meisten Messstellen hat. Frankreich, auf dem nächsten Platz liegend, hat gerade einmal 28 Messstellen.
Auch beim Aufstellen der Messcontainer rächt sich die preußische Obrigkeitshörigkeit. So bauen wir Deutsche unsere Messstellen direkt an den Hauptverkehrsstraßen auf. Die Standorte Corneliusstraße und Merowingerstraße liegen bewusst ungünstig und sind damit nicht repräsentativ für Düsseldorf oder ganz NRW.
Doch die räumlichen Umgebungsbedingungen, die nichts mit dem Autoverkehr zu tun haben, begünstigen die hohen NO2-Werte, und zwar ganz bewusst.
Ein bloßes Verschieben der Messstation Corneliusstraße um 250 m nach Süden hin zur Oberbilker Allee würde zu deutlich geringeren Ergebnissen führen. Aber es hat einen Grund, warum sie dort nicht steht: Die Abgase der Binnenschiffe verursachen deutlich höhere Schadstoffanteile in der Luft als die Kraftfahrzeuge in Düsseldorf.
Die Probenentnahmepraxis in den romanischen Ländern dagegen spricht eine ganz andere Sprache. Das Zitat von Herrn Stolpe: „In Brüssel wird’s erdacht, in Deutschland wird’s gemacht, in Italien wird gelacht!“, ist aktueller denn je.
In der politischen Debatte über Fahrverbote wird außer Acht gelassen, dass die gesamten Stickstoffdioxidemissionen vor 25 Jahren noch 1,5 Millionen t betrugen und derzeit bei nur noch 0,5 Millionen t liegen. Vor allen Dingen im Verkehr wurden die Emissionen um 65 % reduziert.
Auch wird mit einem differenzierten Blick auf die mittleren Stickstoffdioxidkonzentrationen deutlich, dass diese für den ländlichen, für den städtischen und erstmals seit 2016 auch für den verkehrsnahen Hintergrund im Mittel unter dem EU-Grenzwert von 40 µg/m³ Luft liegen. Vor fast 20 Jahren betrug die mittlere Stickstoffdioxidkonzentration für den verkehrsnahen Hintergrund noch mehr als 130 µg/m³ Luft.
Seit einigen Jahren publiziert das LANUV auf seiner Webseite die Monatsberichte zur Luftqualität in Nordrhein-Westfalen. So wurde bei der letzten Messung im September 2017 deutlich, dass keine Messstelle den Mittelwert von 55 µg/m³ Luft überschritten hat. Keine einzige! Die höchste Messung lag 15 µg/m³ Luft darüber; nicht mehr und nicht weniger.
Wenn wir über Stickstoffdioxid sprechen, so verweise ich auf den Abschlussbericht des Abgasuntersuchungsausschusses im Bundestag. Dort heißt es:
„Die Kausalität unterstellende Aussage, jährlich würden 10.000 Menschen durch Verkehrsemissionen sterben, ist nach Ansicht des Ausschusses nach dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung nicht haltbar.“
„Es gibt keine wissenschaftlich erwiesenen Zahlen dazu, wie viele Menschen aufgrund grenzwertüberschreitender NO2-Expositionen erkrankt oder gar gestorben sind.“
Als Ökoblockwart wird die Deutsche Umwelthilfe, die ihren Kreuzzug bisher gegen Immobilienmakler, Händler, Auto- und Möbelhäuser führte, jetzt auch verstärkt gegen nordrhein-westfälische Städte führen. Die juristische Schlammschlacht der DUH gegen die deutsche Wirtschaft hat gerade erst begonnen. Denn das Ganze hat System: Die DUH lehnt die persönliche Freiheit und den Individualverkehr ab. Sie skandalisiert um des Skandals willen, und Ihre Parteien haben dieses Problem vollkommen bewusst erst geschaffen.
Sie alleine sind dafür verantwortlich, dass Millionen von deutschen Dieselbesitzern quasi kriminalisiert und enteignet werden. – Ich bedanke mich.