Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Deutschland ist ein Einwanderungsland. Gerade NRW als Industriestandort hat eine lange Geschichte der Arbeitsmigration.
Es gibt keine Zweifel mehr, dass wir auch langfristig auf Zuwanderung angewiesen sein werden. Daher brauchen wir auch ein Einwanderungsgesetz, das seinem Namen gerecht wird. In unserem grünen Entwurf für solch ein Gesetz rücken wir auf Bundesebene die Gestaltung einer Einwanderungsgesellschaft in den Fokus, die die Interessen und Talente der Menschen in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig dafür sorgt, den Bedarf an Arbeitskräften in Deutschland auch in Zukunft zu decken.
Die 2015 eingeführte sogenannte Westbalkanregelung ist ein kluges und an den realen Bedürfnissen ausgerichtetes Instrument der Arbeitsmigration. Sie ermöglicht Menschen aus den ehemals von Krieg und Vertreibung geprägten Ländern wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien die Chance auf eine legale Einreise und berufliche Perspektive hier bei uns. Voraussetzung dafür ist ein konkretes Ausbildungs- oder Arbeitsplatzangebot in Deutschland.
Die Westbalkanregelung leistet also einen wichtigen Beitrag zur regulären Migration und ist maßgeblich für die Sicherung des Arbeitskräftebedarfs in Deutschland. Davon profitiert ganz besonders die nordrhein-westfälische Wirtschaft. Gerade die
Coronakrise hat doch gezeigt, dass wir in unserem Aufenthaltsrecht noch viel zu wenige solcher niedrigschwelligen Regelungen haben.
Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom April dieses Jahres kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei Arbeitsverträgen im Rahmen der Westbalkanregelung zum großen Teil um stabile Arbeitsverhältnisse mit einer angemessenen Entlohnung handelt. Es kommen zu uns also genauso Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen aus dem Kosovo wie Pflegefachkräfte aus Albanien. Diese Arbeitskräfte erreichten einen außergewöhnlich hohen Beschäftigungsstand; Sozialleistungen wurden nahezu gar nicht in Anspruch genommen.
Das Bundeskabinett hat am 26. August 2020 beschlossen, die Westbalkanregelung zu verlängern. Ich finde, dass das eine kluge Entscheidung und gut so ist.
Der Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht aktuell jedoch vor, die Westbalkanregelung bis zum 31. Dezember 2023 zu befristen und auf 25.000 Anträge pro Jahr zu deckeln.
Wir Grüne sind der festen Überzeugung, dass die Westbalkanregelung entfristet und die geplante Deckelung gestrichen werden muss. Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Außerdem liegt ja auf der Hand, dass wir auch in Zukunft den Arbeitskräftebedarf haben werden und dem großen Interesse aus den Westbalkanstaaten gerecht werden müssen. Warum also diese Deckelung?
Den offenen Brief von BAUVERBÄNDE.NRW mit dem Appell, die Bundesratsinitiative der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen und Thüringen zu unterstützen, haben sicher auch Sie, Herr Minister Stamp, zur Kenntnis genommen.
Auch wir fordern Sie auf, sich jetzt am Freitag im Bundesrat den Forderungen der drei Bundesländer anzuschließen und für eine Entfristung der Westbalkanregelung und eine Streichung der vorgesehenen Deckelung zu stimmen. Setzen Sie sich dafür ein, die Praxis der Visavergabe für Arbeitskräfte aus den Westbalkanländern zu verbessern; denn ganz sicher ist ja: Ein Einwanderungsland braucht auch Außenvertretungen, die entsprechend ausgestattet sind.
Herr Minister Stamp, Sie haben jetzt also die Chance, von NRW aus voranzugehen, damit ein bewährtes Instrument für reguläre Arbeitsmigration fortgesetzt werden kann – im Sinne der nordrhein-westfälischen Wirtschaft, der hoch motivierten Arbeitskräfte und vor allen Dingen auch der Menschen aus dem Westbalkan. Stimmen Sie unserem Antrag doch einfach zu! – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auf dem Bau, in der Pflege, in der Gastronomie – überall gibt es großen Bedarf an Arbeitskräften. Dieser Bedarf bleibt auch während und nach der Coronakrise. Es steht also die Frage im Raum, wie dieser Bedarf auch weiterhin gedeckt werden kann.
Ich danke den Grünen, dass sie das Thema „Westbalkanregelung“ heute hier platzieren; denn die Westbalkanregelung ist für die Betriebe und Einrichtungen in NRW wichtig, nahezu unerlässlich.
Wichtig ist an dieser Stelle, den Arbeitgebern Sicherheit zu geben – Sicherheit, ob sie auch nach dem Stichtag 31. Dezember weiterhin Arbeitskräfte aus dem Westbalkan beschäftigen können. Sicherheit brauchen auch die ausländischen Arbeitskräfte –
alles unter Berücksichtigung einer entsprechenden Vorrangprüfung deutscher und europäischer Arbeitskräfte.
Erstens. Das Land weiß um die Wichtigkeit der Westbalkanregelung. Deshalb setzt sich die Landesregierung seit längerer Zeit für die Fortführung der Regelung in der Beschäftigungsverordnung ein – und das besonders im zuständigen Ausschuss im Bundesrat. Wir sehen also: Das Land handelt an dieser Stelle bereits. – Mehr noch: Als Reaktion auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat Nordrhein-Westfalen sich im Bundesrat bereits für eine Entfristung und gegen eine Deckelung ausgesprochen.
Das ist der erste Grund, weshalb wir dem vorliegenden Antrag der Grünen nicht zustimmen können: Die Aspekte sind im Bundesrat schon platziert.
Zweitens. Genau wie der Antrag der Grünen vergisst die Bundesratsinitiative von Thüringen, Bremen und Rheinland-Pfalz – alle wohlgemerkt grün mitgeprägt – einen wichtigen Aspekt: die explizite Aufnahme einer Ausschlussregelung.
Fakt ist: Ohne einen expliziten Ausschluss von Antragstellern, die bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben, ist die Westbalkanregelung hinfällig. Denn genau deshalb wurde sie damals ins Leben gerufen: für die Trennung von Asyl und legaler Arbeitsmigration. – Wir sind für ordnungspolitische Maßnahmen, und das gilt besonders für die Arbeitsmigration. Ohne diese Trennung funktioniert es nicht. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion unterstützt den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen.
Ich verstehe die Kurve, die Frau Wermer gezogen hat, nicht so ganz. 80 % bis 90 % ihres Redebeitrags hat sie erklärt, wie gut der Antrag sei, um dann festzustellen, dass das Land das Ganze ja sowieso schon wolle, um dann, wenn ich es richtig verstanden habe, wiederum festzustellen, dass Sie Freitag nicht zustimmen wollen, obwohl Sie alles wollen. Und dann kommt noch die Frage des Ausschusses; das müsse man noch hineinbringen.
Frau Wermer, Sie müssen noch genauer erklären, warum das Land, wenn es das will, am Freitag trotzdem nicht zustimmen wird.
Das war Ihr erster Aspekt. Sie haben gesagt, dass sie dem Antrag nicht zustimmten, weil das Land es wolle. Der Antrag besagt jedoch, dass am Freitag im Bundesrat zugestimmt werden soll.
Wieso stimmen Sie denn nicht zu, wenn Sie zustimmen wollen, wenn Sie dasselbe wollen? Das ist in sich völlig widersinnig.
Wir hatten hier im Saal – ich meine, das ist zwei Jahre her – eine große Anhörung des Integrationsausschusses zum Thema „Beschäftigung, Migration, Flüchtlinge“ mit vielen Beteiligten. Wenn ich den Oberbegriff der Anhörung noch richtig in Erinnerung habe, lautete dieser: Wir wollen, dass Einwanderung zum Nutzen aller Beteiligten legal passiert – zum Nutzen der Menschen, die zuwandern, und zum gesellschaftlichen Nutzen in Deutschland.
Diesbezüglich ist die Westbalkanregelung vorbildlich, da sie vorsieht, dass bereits ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wenn ein Mensch aus dem Westbalkan einreist. Ich formuliere es mal so: Für einen Flüchtlingspolitiker ist das der Traum einer Vereinbarung. Besser geht es überhaupt nicht. Herr Lenzen, ich bin wirklich gespannt auf Ihren Redebeitrag.
Die BAUVERBÄNDE NRW haben uns einen offenen Brief geschrieben. Herr Pinkwart, Herr Laschet, wir Abgeordnete, also auch Sie, Frau Wermer, und ich weiß nicht, wer alles noch, haben ihn erhalten.
Die Mitglieder der DEHOGA befinden sich wegen Corona in der Krise. Aus Gesprächen weiß ich, dass sie ganz klar sagen, das müsse geöffnet werden, die Regelungen müssten ausgeweitet werden.