Berivan Aymaz
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ja, es sind außergewöhnliche Zeiten. Ab heute gehen wir auch in Deutschland wieder in einen harten Lockdown, um Menschenleben zu retten. Das öffentliche Leben wird weitestgehend stillgelegt und heruntergefahren.
Doch es ist wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass auch in diesen schwierigen Zeiten weltweit Menschenrechtsverletzungen leider nicht zum Stillstand kommen. In vielen Ländern nutzen Regime sogar die Coronapandemie aus, um Versammlungsrechte und Meinungsfreiheit massiv weiter einzuschränken und gewaltsam gegen Kritikerinnen und Kritiker vorzugehen.
Nicht selten trifft es auch gewählte Politikerinnen und Politiker, Bürgermeister oder Abgeordnete, also unsere Kolleginnen und Kollegen, die eigentlich nichts anderes machen wollen als das, was auch wir hier machen, nämlich das freie Mandat ausüben.
Der kurdische Oppositionspolitiker Selahattin Demirtaş
befindet sich seit über vier Jahren in türkischer Haft – und das, obwohl der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte seine Haft für unrechtmäßig erklärt hat und seine sofortige Freilassung fordert.
Gemeinsam mit ihm befinden sich Hunderte weitere HDP-Politikerinnen und -Politiker in Haft – darunter übrigens auch der Oberbürgermeister von Kars, Ayhan Bilgen, der uns noch 2018 auf Einladung von Herrn Kollegen Brockes und mir hier im Landtag besucht hat. Vor drei Monaten wurde er nun des Amtes enthoben und befindet sich heute in Haft.
In Belarus sieht die Lage leider nicht anders aus. Die parteilose Oppositionspolitikerin Maria Kolesnikowa
ist das Symbolbild für die Demokratiebewegung in Belarus, die sich so mutig und entschieden gegen die Lukaschenko-Diktatur stellt. Anfang September wurde sie entführt und war mehrere Tage verschwunden. Erst nach Druck der Öffentlichkeit mussten die belarussischen Behörden eingestehen, dass sie in Haft ist. Sie wurde festgenommen und befindet sich noch heute in Belarus in Haft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Liste der verfolgten Politikerinnen und Politiker ist leider viel zu lang, als dass ich sie in der Kürze der Zeit hier alle nennen könnte. Doch sie alle verdienen unsere Aufmerksamkeit und dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Denn wir wissen von zahlreichen Fällen, dass internationale Solidarität Menschenleben retten kann und auch oft sogar Freiheit bewirken kann.
In diesem Sinne ist das Programm des Bundestages „Parlamentarier schützen Parlamentarier“, das bereits vor 17 Jahren ins Leben gerufen wurde, in der Tat ein Leuchtturmprojekt. Mittlerweile sind über 100 Patenschaften zwischen Bundestagsabgeordneten und verfolgten Politikerinnen und Politikern sowie Menschrechtsaktivisten entstanden. Unsere Kolleginnen und Kollegen in Berlin versuchen, den direkten Kontakt zu den verfolgten Politikern aufrechtzuerhalten. Sie schreiben ihnen Briefe, beobachten ihre Prozesse und bringen immer wieder ihr Schicksal auf den Tisch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, wir hier in NRW haben die besten Voraussetzungen, um diesem einzigartigen und großartigen Beispiel des Bundestages zu folgen.
Denn kein anderes Bundesland und Landesparlament verfügt über so enge und langjährig gewachsene internationale Beziehungen wie wir – seien es die engagierten Parlamentariergruppen, die zahlreichen Partnerschaften zu Ländern und Regionen, die wir pflegen, oder auch die Bandbreite an internationalen kommunalen Städtepartnerschaften hier aus NRW. Diese Beziehungen verpflichten uns, wie ich
finde, auch zu mehr Verantwortung für den Schutz von Menschenrechten.
Ich freue mich, dass Sie, liebe Kollegen von der CDU und der FDP, aber auch von der SPD bereits Interesse an dem Thema und die Bereitschaft zu konstruktiven Beratungen signalisiert haben. Ich nehme Sie beim Wort und hoffe sehr, dass wir im neuen Jahr hier tatsächlich zu einer gemeinsamen Initiative mit einer starken Signalwirkung aus NRW starten können.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Lieben besinnliche Feiertage. Kommen Sie gut, vor allem aber gesund ins neue Jahr!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich bin etwas verdutzt, weil ich auf der Regierungsbank die zuständigen Minister absolut nicht sehe
und mich frage, ob sie tatsächlich so wenig Interesse an einem so zentralen Thema,
das seit Jahren die Kommunen beschäftigt, haben. Das verdutzt mich umso mehr, weil der Minister Stamp sein Amt mit der großen Ansage angetreten hat, die Kommunen zu entlasten und zu unterstützen. Aber gut.
Seit bereits zwei Jahren liegt das Lenk-Gutachten der Universität Leipzig vor, in dem festgestellt wurde, dass die Kostenerstattung des Landes an die Kommunen für die Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten völlig unzureichend und absolut nicht auskömmlich ist. Im Durchschnitt müssen die Kommunen etwa 2.500 Euro je Geflüchteten im Jahr mehr aufwenden, als sie vom Land tatsächlich erhalten. Dabei bestehen große Unterschiede zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Vor diesem Hintergrund haben die Kommunen im letzten Jahr zu Recht fast wöchentlich Alarm geschlagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich bei ihrer Aufgabe der Unterbringung und Integration von Neuzugewanderten vom Land im Stich gelassen fühlen.
Hier noch einmal eindrucksvolle Zahlen zur Situation vor Ort: In meiner Heimatstadt Köln werden nur knapp 30 % der Gesamtkosten durch das Land abgedeckt. Die Stadt Witten mit knapp 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss rund 6 Millionen Euro aus dem städtischen Haushalt für die Kosten von 700 Geflüchteten, davon 400 Geduldete, aufbringen.
Bei der Stadt Dortmund ist mittlerweile für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein Eigenanteil von rund 37,6 Millionen Euro für das Jahr 2017 und rund 30,2 Millionen Euro für das Jahr 2018 angefallen.
Dieser Zustand ist nicht mehr hinnehmbar!
Das hätte ich gerne dem Minister hier persönlich gesagt. Allerdings ist er nicht zugegen. Denn er hat sein Amt als Flüchtlingsminister mit dem großen Versprechen angetreten, die Kommunen für ihre Aufgaben finanziell zu stärken. Passiert ist bislang nichts. Heute hat er noch nicht einmal ein Interesse an dieser Debatte. Das macht mich wirklich fassungslos.
Wie oft haben wir in den letzten Jahren mit Anträgen, Anfragen und Haushaltsänderungen den Minister aufgefordert, die Kommunen, die so wertvolle und wichtige Arbeit leisten, endlich auskömmlich zu finanzieren? Aus unserer Sicht sind die Anhebung der FlüAG-Pauschale und die Übernahme der Kosten für Geduldete auch über drei Monate hinaus längst überfällig.
Das Einzige, was wir von Herrn Minister Stamp in dieser Sache zu hören bekommen, ist der Hinweis auf die rückläufigen FlüAG-Bestandszahlen und die damit einhergehenden rückläufigen Ausgabeentwicklungen. Dabei blendet er vollständig aus, dass
die Zahlen der Geduldeten in den Kommunen stetig steigen. Laut aktuellem Quartalsbericht „Asylsystem“ hat sich die Zahl der Geduldeten in NRW auf 64.860 Personen erhöht. Zum Vergleich: Im zweiten Quartal 2020 waren es noch 62.300.
Unsere Städte und Gemeinden werden also nach wie vor bei der Versorgung und Unterbringung von Geduldeten über die ersten drei Monate hinaus komplett alleine gelassen. Auch mit dem Haushaltsentwurf für 2021 – das haben wir auch in den Debatten gestern noch einmal erörtert – ändert sich an diesem unhaltbaren Zustand nichts.
Ich fasse also zusammen: Herr Minister Stamp und die schwarz-gelbe Landesregierung verharren weiter in Untätigkeit und lassen die Kommunen im Regen stehen. Die lang versprochene Anpassung der FlüAG-Pauschale bleibt weiterhin aus, obwohl ein sehr guter gemeinsamer Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände vorliegt.
Orientiert an diesen Vorschlägen haben wir nun die Initiative ergriffen und einen Gesetzentwurf zur längst überfälligen Änderung der FlüAG-Pauschale vorgelegt.
Ich freue mich auf die weitere Beratung dazu im Ausschuss, dann hoffentlich auch mit dem zuständigen Minister. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Zunächst einmal möchte ich positiv bemerken, dass der Haushaltsplan im Einzelplan 07 finanziell stabil bleibt, es sogar Zuwächse gibt und vordergründig keine Kürzungen vollzogen werden.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei einem umfangreichen Zahlenwerk lohnt sich auch immer ein zweiter, in die Tiefe gehender Blick auf die Details.
Damit kommen wir auch schon zum eigentlichen Knackpunkt: der sozialen Beratung von Geflüchteten. Hier gibt es im Haushaltsentwurf keine faktischen Kürzungen der Mittel. Die soziale Beratung wird sogar um die von uns seit Langem geforderte Psychosoziale Erstberatung in den Landesunterkünften erweitert. Das möchte ich an dieser Stelle auch ausdrücklich begrüßen.
Absolut nicht nachvollziehbar ist aber für mich, warum sich die Psychosoziale Erstberatung und die überregionale Fachbegleitung nicht in der Verpflichtungsermächtigung widerspiegeln, um auch den Trägern und dem Personal, die hier eine so essenzielle Arbeit leisten, eine entsprechende Planungssicherheit zu ermöglichen.
Daher haben wir einen Haushaltsänderungsantrag gestellt, der eine Erhöhung um 6 Millionen Euro auf 35 Millionen Euro vorsieht. Er wurde leider von den regierungstragenden Fraktionen abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun zu der Neuausrichtung der Förderrichtlinie für die soziale Beratung, die ab 1. Januar 2021 gilt: Damit droht vielen Beratungsangeboten das Aus. Dies sorgt seit Wochen für großen Unmut und tiefe Verunsicherung bei den Trägern; denn mit der Festsetzung eines Förderhöchstsatzes für Personalausgaben von lediglich 80 % können viele Träger ihre qualitativ hochwertige und unabhängige Beratungsarbeit nicht mehr stemmen, da
sie die erforderlichen Eigenmittel schlichtweg nicht haben.
Es kann doch nicht wahr sein, dass Träger auf diese Weise gezwungen werden, entweder erfahrenes Personal unter Tarif zu bezahlen oder gar nur noch auf Berufseinsteiger zu setzen – und das in dem komplexen Feld der Beratung.
Hier werden in neoliberaler Manier qualitative Strukturen kaputtgespart, meine Damen und Herren. Das wollen wir so nicht hinnehmen.
Obwohl Sie, Herr Minister Stamp, nicht müde werden, zu betonen, wie wichtig Ihnen die soziale Beratung sei, bangen nun viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um ihren Job. Ich kann mich daran erinnern, dass das letztes Jahr und das Jahr davor genauso war.
So ist zum Beispiel die Diakonie Paderborn-Höxter e. V. seit vielen Jahren mit großem Engagement und erfahrenem Personal in der sozialen Beratung für Geflüchtete tätig, unter anderem auch in dem Pilotprojekt Psychosoziale Erstberatung. Aufgrund nun zusätzlich anfallender Kosten in Höhe von etwa 67.000 Euro hat sich der Träger entscheiden müssen, seine Asylverfahrensberatung in Bad Driburg und Borgentreich zu schließen.
Auch bei der Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. steigen die benötigten Eigenmittel bei der Beratung drastisch auf mittlerweile fast 140.000 Euro.
Besonders dramatisch ist auch die Situation der Diakonie in Leverkusen. Sie muss allein für die Finanzierung von zwei Beratungsstellen über 33.000 Euro an Eigenmitteln aufbringen.
All diese genannten Träger leisten hochqualifizierte und engagierte Beratungsarbeit, die sich immer wieder und gerade auch in Krisenzeiten bewährt hat. Es ist absolut nicht hinnehmbar und ein fatales Signal, dass gerade diese Strukturen ausgerechnet jetzt, in einer Pandemiesituation, so leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
Herr Minister Stamp, ich habe Sie immer wieder, auch in der letzten Ausschusssitzung, aufgefordert, hier schnell gemeinsam mit den Akteuren eine tragfähige Lösung zu finden und dafür zu sorgen, dass die soziale Beratung von Geflüchteten qualitativ und flächendeckend weiterhin gewährleistet bleibt. Bislang ist in dieser Hinsicht aber nichts passiert. Ich hoffe dennoch – ich will die Hoffnung nicht aufgeben –, dass Sie dieses Problem zeitnah angehen werden. Wir können es uns nicht erlauben, dass diese Strukturen kaputtgespart werden.
Zum Abschluss möchte ich auf einen weiteren Punkt eingehen. Sie haben Ihr Versprechen, die Kommunen zu unterstützen und die FlüAG-Pauschale angemessen anzupassen, immer noch nicht eingelöst. Auch daran haben wir Grüne Sie immer wieder erinnert. Diese 110 Millionen Euro sind in der Tat wirklich nur ein Zückerchen und werden absolut nicht den tatsächlichen Bedürfnissen in den Kommunen gerecht.
Aber darauf werden wir am Freitag noch ausführlicher zu sprechen kommen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Grundsätzlich finden die meisten vorgeschlagenen Änderungen unsere Zustimmung. Bei einzelnen Artikeln haben wir Fragen zum Datum der Befristung, zum Beispiel bei Art. 6; das hat meine Kollegin schon bei den Erörterungen im Hauptausschuss angemerkt.
Außerdem hätten wir uns natürlich gewünscht, dass die Koalitionsfraktionen vor Einbringung dieses Gesetzentwurfs auf uns zugegangen wären. Schließlich haben wir auch das Gesetz im Frühjahr gemeinsam auf den Weg gebracht, und durch unsere Änderungen ist es zu deutlichen Verbesserungen gekommen bzw. ist das Gesetz verfassungsfest formuliert worden. Daher ist es für mich unverständlich, dass die Koalitionsfraktionen diesmal auf die Einbindung der demokratischen Opposition im Vorfeld gänzlich verzichtet haben.
Aber nun noch zu einem anderen Punkt: Wir haben auch ein gravierendes inhaltliches Problem mit diesem Gesetzentwurf. Das betrifft den Art. 7, die Anpassung im Bestattungsgesetz. Mit der Novellierung des NRW-Bestattungsgesetzes im Jahr 2014 haben wir Grüne den Anspruch des Landes gestärkt, globale Verantwortung für den Schutz von Kindern zu übernehmen. Erst durch das Gesetz wurden die Kommunen in die Lage versetzt, in ihren Friedhofssatzungen festlegen zu können, dass nur Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die nachweislich nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen. Damit hat das Land NRW als Bundesland eine Vorreiterrolle beim Kampf gegen Kinderarbeit eingenommen.
Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, um in aller Klarheit zu sagen, dass ich es sehr begrüße, dass Sie, Herr Minister Laumann, gemeinsam mit Herrn Minister Holthoff-Pförtner einen weiteren Schritt nach vorne gegangen sind und 2018 eine Zertifizierungspflicht von Grabsteinen aus China, Indien, den Philippinen und dem Vietnam per Erlass festgelegt haben. Das heißt: Grabsteine in NRW dürfen nur noch aufgestellt werden, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Form von Kinderarbeit hergestellt worden sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, umso mehr bin ich tatsächlich bestürzt darüber, dass Sie nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf diese Regelungen zum Schutz von Kinder- und Menschenrechten aufweichen möchten.
Wir können doch nicht bei uns die Kinderrechte in den Fokus der Pandemiemaßnahmen rücken, wie wir es auch heute den ganzen Tag zu Recht getan haben, aber gleichzeitig die Ausbeutung von Kindern in anderen Ländern billigend in Kauf nehmen. Das ist eine Doppelmoral, die wir so nicht akzeptieren möchten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass die Zertifizierungsstellen bei pandemiebedingten Reisebeschränkungen von ihrer Kontrollpflicht vor Ort gänzlich entbunden werden sollen. Alternative, vergleichbare Kontrollmaßnahmen, Herr Hagemeier, werden erst gar nicht in Betracht gezogen. Stattdessen begnügt man sich mit einer quasi blinden Vergabe von Zertifikaten. Das wollen wir so nicht akzeptieren.
Das Land NRW steht in der globalen Verantwortung, Kinder und ihre Rechte zu schützen, und das übrigens mit aller Sorgfalt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen weisen darauf hin, dass uns die Coronapandemie im Kampf gegen Kinderarbeit um Jahre zurückwerfen wird. Daher müssen wir erst recht an unseren Vorgaben für den Schutz von Kinderrechten festhalten. Mit unserem Änderungsantrag fordern wir daher die Streichung der Nr. 2 in Art. 7.
Ich muss gestehen, dass ich bis zuletzt gehofft habe, dass vor allen Dingen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Christlich Demokratischen Union, sich in dieser Frage doch noch bewegen würden. Sie haben jetzt immer noch die Möglichkeit, mit uns zu gehen. Bekennen Sie sich zur Wahrung der universellen Kinderrechte. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag daher zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Geschichte der sogenannten Gastarbeiter hier ist fast so alt wie die Bundesrepublik selbst. Man kann also sagen: Die Bundesrepublik ist auch eine Republik der Gastarbeiter.
Meine Vorrednerinnen, meine Vorredner haben schon skizziert, welchen wertvollen Beitrag die sogenannten Gastarbeiter für den wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Aufschwung geleistet haben und mit welcher Kraftanstrengung es ihnen gelungen ist, Deutschland und auch NRW in den Nachkriegsjahren wieder auf die Beine zu bringen.
Es kamen Männer und, was leider viel zu selten erwähnt wird, auch Frauen, meistens zunächst alleine und ohne Familienangehörige, voller Schaffenskraft in jungen Jahren. Das, was diese Menschen geleistet haben, kann gar nicht genügend gewürdigt werden. Wir alle profitieren auch heute noch von den Leistungen dieser Menschen. Und ich als Kölnerin frage natürlich: Was wären die Kölner Ford Werke ohne die Gastarbeiter, die dort Tag und Nacht am Fließband gestanden haben?
Es ist – Kollegin Wermer hat es bereits erwähnt – der Sohn einer dieser Fließbandmitarbeiter, Uğur Şahin, dem wir vermutlich bald einen Coronaimpfstoff zu verdanken haben werden. Aber auch in anderen Bereichen wie Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Sport und auch in der Politik prägen und gestalten Kinder und Enkelkinder der sogenannten Gastarbeiter unser gesellschaftliches Leben.
Wir reden heute auch über die Mutter und den Vater einiger Kolleginnen und Kollegen, die hier mit uns in diesen Reihen sitzen, so auch über die Eltern meines Vorredners Ibrahim Yetim. Deshalb ist es so wichtig, sich mit der Lebenssituation dieser Menschen, die unser Land so sehr geprägt haben, zu befassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss zugeben, dass ich mehr als irritiert war, als ich gesehen haben, um es vorsichtig auszudrücken, wie dünn Ihr Antrag, der Antrag von der CDU und der FDP, dazu ist. Der Antrag besteht, wenn ich es mal zusammenfasse, aus folgenden Aussagen: Gastarbeiter sind gekommen, sie haben geleistet, und das wollen wir feiern. Wie wir es feiern wollen, das wissen wir aber noch nicht. – Ich hätte mir gewünscht, dass zu einer so zentralen Migrationsbewegung nach Deutschland, die unsere Gesellschaft so sehr auch heute noch prägt, mehr Substanz vorgelegt worden wäre.
Zu einer Würdigung der Lebensleistung dieser Menschen aus Italien, Spanien, Griechenland, Türkei, Portugal, Marokko, Tunesien und dem ehemaligen Jugoslawien gehört auch, klar zu benennen, welchen schwierigen Arbeits- und Lebensbedingungen sie ausgesetzt waren, dass ihnen zum Beispiel keine Integrationsmaßnahmen, wie wir sie heute glücklicherweise kennen, durch Integrations- und Sprachkurse zur Verfügung gestellt wurden und dass ihre Bedürfnisse seitens der Politik über Jahrzehnte fast komplett ausgeblendet worden sind.
Der Satz von Max Frisch „Wir riefen Arbeitskräfte, und es kamen Menschen“ bringt, finde ich, die Versäumnisse dieser Politik treffend auf den Punkt.
Auch heute noch leidet die erste Generation der Gastarbeiter unter den Folgen dieser erschwerten Lebensbedingungen: niedriges Einkommen, niedrige Renten, schlechte Wohn- und vor allen Dingen Gesundheitssituation. Teilweise prägt auch gesellschaftliche Isolation den Lebensabend dieser älteren Menschen.
Und vergessen wir nicht, so bitter es auch ist: Die Geschichte der Gastarbeiter ist leider auch eine Geschichte von Diskriminierung und Rassismus in unserem Land. Die Gewalttaten von Mölln und Solingen
sind der erschreckende Höhepunkt von lange schwelender Ablehnung und Ausgrenzung gegenüber diesen Menschen. Sie haben tiefe Wunden bei der ersten Generation der sogenannten Gastarbeiter, aber auch bei ihren Kindern und Enkelkindern hinterlassen.
Gerade deshalb muss die Würdigung der Lebensleistung dieser ersten Generation der Gastarbeiter auch immer bedeuten, sich weiter für eine offene, plurale Gesellschaft einzusetzen, die Gastarbeiter und ihre Nachfahren endlich als Bürgerinnen und Bürger unseres Landes anzuerkennen, Diskriminierung und Rassismus zu bekämpfen und Chancengleichheit in allen Lebenslagen zu gewährleisten.
Genau in diesem Sinne bringen wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von der SPD einen Entschließungsantrag ein. Ich hoffe sehr, dass Sie da mit uns gehen und wir uns doch noch zusammenfinden können, um gemeinsam die Menschen, die so Großartiges unter so katastrophalen Bedingungen geleistet haben, angemessen zu würdigen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich finde es erst einmal gut, dass wir hier weitestgehend eine sehr sachliche Debatte zu einem sehr, sehr wichtigen Thema führen. Das Thema ist tatsächlich für uns Demokratinnen und Demokraten von besonderer Bedeutung. Es geht hier um Menschenleben, es geht hier aber auch um unsere Werte, um unsere emanzipatorischen Werte der Freiheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie.
Gerade deshalb bin ich etwas verwirrt und irritiert, Herr Minister Stamp, aber auch Frau Kollegin Wermer, dass Sie hier mit populistischen Sprüchen vor allen Dingen gegen uns Grüne agieren.
Bleiben Sie ruhig! Wir haben es bislang gut schafft. Das schaffen wir jetzt auch noch.
Es lohnt sich immer wieder, genau hinzugucken, was wir Grüne schon 2017 gesagt haben und was jetzt auch Robert Habeck, Irene Mihalic und auch Konstantin von Notz sagen. Wir sagen: Abschiebungen ja, wenn die Rechtsstaatlichkeit weiterhin gewahrt bleibt.
Dass das nicht einfach ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, das haben wir auch hier in NRW sehr wohl deutlich gesehen. Da ging es schon fast nicht mehr um die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit, Herr Minister Stamp, da ging es schon fast um eine Grauzone.
Das dürfen wir nicht zulassen. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Islamisten, die gerade unsere Demokratie und unsere Rechtsstaatlichkeit im Blick haben, dafür sorgen, dass wir uns von unseren Grundwerten verabschieden. Das geht nicht. So geht der Kampf gegen Islamismus nicht.
Es ist auch wichtig, immer wieder darauf zu achten, Themenbereiche nicht miteinander zu vermengen. Wenn man genau hinschaut, warum die Anzahl der Haftplätze für Abschiebungen noch mal erweitert wird, stellt man fest, dass das ganz viel mit EU-Recht zu tun hat, und es hat ganz wenig – eigentlich fast gar nichts – mit der Fragestellung „Kampf gegen Islamismus“ zu tun. Einige Vorrednerinnen und Vorredner haben klargemacht, wie komplex es ist, gerade wenn wir über Abschiebungen reden.
Als eine, die seit Jahren immer wieder auf die Gefahren auch des politischen Islams und des Islamofaschismus hingewiesen hat, befriedigt es mich nicht und verleiht es mir auch kein Sicherheitsgefühl, dass jetzt Menschen in ein Land abgeschoben werden, dessen Staatspräsident es noch nicht einmal schafft, sein Bedauern über die Anschläge in Frankreich zum Ausdruck zu bringen.
Dieser Staatspräsident spielt sogar eine große Rolle bei der Ausrüstung von Islamisten. Deshalb beruhigt es mich nicht, dass Gefährder von hier in diese Länder abgeschoben werden, wobei wir nicht wissen, wie mit ihnen tatsächlich verfahren wird.
Also bleiben wir weiter dran, für Rechtsstaatlichkeit, vor allem aber auch dafür zu sorgen, dass Gefährder tatsächlich im Blick behalten und für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden; auch das ist alles noch nicht geschehen.
Herr Minister Stamp, dass Sie jetzt doch Syrien ins Spiel gebracht haben, überrascht mich, denn Sie haben immer sehr klar darauf hingewiesen, dass es mit Autokraten wie Assad keine Abkommen geben darf.
Ich wünsche mir sehr, dass Sie auch weiterhin bei dieser Haltung bleiben. Einen Kampf gegen Islamisten kann es nicht mit Autokraten und Kriegsverbrechern geben. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich bin doch sehr erstaunt
über Ihre Aussage, dass Sie keine Kenntnis über das Schreiben vom Verband Deutscher Privatschulen haben. Nach meiner Information ist Ihnen das Schreiben gestern zugeleitet worden.
Meine Frage ist: Würden Sie zulassen, dass ich Ihnen das Schreiben jetzt übergebe?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Deutschland ist ein Einwanderungsland. Gerade NRW als Industriestandort hat eine lange Geschichte der Arbeitsmigration.
Es gibt keine Zweifel mehr, dass wir auch langfristig auf Zuwanderung angewiesen sein werden. Daher brauchen wir auch ein Einwanderungsgesetz, das seinem Namen gerecht wird. In unserem grünen Entwurf für solch ein Gesetz rücken wir auf Bundesebene die Gestaltung einer Einwanderungsgesellschaft in den Fokus, die die Interessen und Talente der Menschen in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig dafür sorgt, den Bedarf an Arbeitskräften in Deutschland auch in Zukunft zu decken.
Die 2015 eingeführte sogenannte Westbalkanregelung ist ein kluges und an den realen Bedürfnissen ausgerichtetes Instrument der Arbeitsmigration. Sie ermöglicht Menschen aus den ehemals von Krieg und Vertreibung geprägten Ländern wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien die Chance auf eine legale Einreise und berufliche Perspektive hier bei uns. Voraussetzung dafür ist ein konkretes Ausbildungs- oder Arbeitsplatzangebot in Deutschland.
Die Westbalkanregelung leistet also einen wichtigen Beitrag zur regulären Migration und ist maßgeblich für die Sicherung des Arbeitskräftebedarfs in Deutschland. Davon profitiert ganz besonders die nordrhein-westfälische Wirtschaft. Gerade die
Coronakrise hat doch gezeigt, dass wir in unserem Aufenthaltsrecht noch viel zu wenige solcher niedrigschwelligen Regelungen haben.
Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom April dieses Jahres kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei Arbeitsverträgen im Rahmen der Westbalkanregelung zum großen Teil um stabile Arbeitsverhältnisse mit einer angemessenen Entlohnung handelt. Es kommen zu uns also genauso Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen aus dem Kosovo wie Pflegefachkräfte aus Albanien. Diese Arbeitskräfte erreichten einen außergewöhnlich hohen Beschäftigungsstand; Sozialleistungen wurden nahezu gar nicht in Anspruch genommen.
Das Bundeskabinett hat am 26. August 2020 beschlossen, die Westbalkanregelung zu verlängern. Ich finde, dass das eine kluge Entscheidung und gut so ist.
Diese Entscheidung bedarf aber noch der Zustimmung des Bundesrates.
Der Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht aktuell jedoch vor, die Westbalkanregelung bis zum 31. Dezember 2023 zu befristen und auf 25.000 Anträge pro Jahr zu deckeln.
Wir Grüne sind der festen Überzeugung, dass die Westbalkanregelung entfristet und die geplante Deckelung gestrichen werden muss. Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Außerdem liegt ja auf der Hand, dass wir auch in Zukunft den Arbeitskräftebedarf haben werden und dem großen Interesse aus den Westbalkanstaaten gerecht werden müssen. Warum also diese Deckelung?
Den offenen Brief von BAUVERBÄNDE.NRW mit dem Appell, die Bundesratsinitiative der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen und Thüringen zu unterstützen, haben sicher auch Sie, Herr Minister Stamp, zur Kenntnis genommen.
Auch wir fordern Sie auf, sich jetzt am Freitag im Bundesrat den Forderungen der drei Bundesländer anzuschließen und für eine Entfristung der Westbalkanregelung und eine Streichung der vorgesehenen Deckelung zu stimmen. Setzen Sie sich dafür ein, die Praxis der Visavergabe für Arbeitskräfte aus den Westbalkanländern zu verbessern; denn ganz sicher ist ja: Ein Einwanderungsland braucht auch Außenvertretungen, die entsprechend ausgestattet sind.
Herr Minister Stamp, Sie haben jetzt also die Chance, von NRW aus voranzugehen, damit ein bewährtes Instrument für reguläre Arbeitsmigration fortgesetzt werden kann – im Sinne der nordrhein-westfälischen Wirtschaft, der hoch motivierten Arbeitskräfte und vor allen Dingen auch der Menschen aus dem Westbalkan. Stimmen Sie unserem Antrag doch einfach zu! – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist in den letzten Monaten viel zu der elendigen Situation in Moria gesagt worden. Sehr viel ist über die unhaltbaren Zustände, in denen vor allen Dingen auch Kinder leben müssen, gesprochen worden. Es ist aber in den letzten Wochen und Monaten leider viel zu wenig passiert.
Zahlreiche Kommunen stehen bereit und haben sich bereits im Januar zu „Sichere Häfen“ zusammengeschlossen. Sie haben ganz konkrete Zahlen vorgelegt, wie viele Menschen sie aufnehmen können: Über 43 sind es alleine aus NRW, 174 bundesweit. Die Kirchen stehen bereit, die Zivilgesellschaft steht bereit.
Dass die Bundesregierung aber nicht bereit ist, tatsächlich zu helfen, und nun Stück für Stück handeln und reagieren muss, weil der Druck aus den Kommunen und aus der Zivilgesellschaft so stark ist und immer mehr wächst, ist schlimm genug. Dass sie aber den aufnahmebereiten Kommunen und den aufnahmebereiten Ländern wie Thüringen und Berlin auch noch die Hilfeleistung verbietet, ist schlichtweg schäbig.
Es wäre schon längst Ihre Pflicht gewesen, Herr Minister Stamp, sich an die Spitze dieser Bewegung aus den Kommunen und der Zivilgesellschaft zu setzen und mit einem Landesaufnahmeprogramm auch seitens NRW mutig voranzugehen und Innenminister Seehofer aufzufordern, seine Blockadehaltung endlich abzulegen.
Spätestens nach Ihrem Besuch mit Ministerpräsident Laschet in Moria hätten Sie konkrete Ergebnisse liefern müssen. Es ist aber nichts geliefert worden außer wohlklingenden Worten und einigen schönen Gesten.
Das, worauf Sie immer so stolz sind, Herr Minister Stamp, dass Sie erst einmal gesagt haben „Wir sind bereit, 500 Leute aufzunehmen“, dass Sie, nachdem die Situation dann eskalierte, gesagt haben „Wir sind jetzt auch bereit, 1.000 Leute aufzunehmen“, diese Bereitschaft zur Aufnahme von Menschen verkommt doch zu einem „Scheinangebot“, wenn Sie nicht tatsächlich etwas unternehmen und wenn Sie vor allen Dingen diese Bereitschaft an die Bedingung der europäischen Lösung knüpfen.
Sie haben sich soeben hier hingestellt und erklärt, die Grünen würden in Österreich Menschenrechte verkaufen. Menschenrechte dürfen aber nicht verhandelt werden. Menschenrechte dürfen auch nicht an Bedingungen geknüpft werden, auch nicht an die Bedingung einer europäischen Lösung.
Das, Herr Ministerpräsident Laschet, haben Sie immer wieder betont. Sie sind bereit, 1.000 aufzunehmen, wenn es denn eine europäische Lösung gibt.
Vor allen Dingen aus den Kommunen und aus der Bevölkerung wird jetzt eine mutige Politik erwartet, eine Politik, die werteorientiert ist und sich der europäischen Werte der Humanität und Solidarität besinnt. Das Wahlergebnis am Sonntag hat gezeigt, dass die Menschen in den Kommunen bereit sind, diese mutige Politik mitzutragen und vor allen Dingen auch zu würdigen.
Ehrlich gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, in den letzten Monaten habe ich auch von Ihnen eine viel mutigere Politik erwartet. Wir haben vor sechs Monaten, im März dieses Jahres, einen Antrag vorgelegt, in dem wir genau das forderten, nämlich eine stärkere Initiative aus NRW, die Bundesregierung stärker unter Druck zu setzen, damit sie sich endlich bewegt. Jetzt liegt Ihr Antrag vor, der ziemlich wortwörtlich in die Richtung geht, wie wir es vor sechs Monaten formuliert haben.
Ich habe mich gefragt: Brauchte es diesen Höhepunkt der humanitären Katastrophe, bis Sie sich endlich dazu durchringen konnten, wahrzunehmen, dass es aus NRW einen viel stärkeren Druck in Richtung Bundesregierung geben muss, in Richtung Ihrer Genossinnen und Genossen auch in Berlin? Brauchte es das?
Ich finde nicht.
Wir werden natürlich das machen, was Sie im März nicht machen konnten. Wir werden selbstverständlich Ihrem Antrag zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon sehr viel Richtiges zu der Debatte rund um Sprach- und Integrationskurse gesagt. Ich will das alles gar nicht mehr wiederholen, weil der vorliegende Antrag es eigentlich nicht wert ist, darüber so intensiv zu debattieren; er ist schlichtweg verlogen.
Er ist deshalb verlogen, weil hier auf der einen Seite gefordert wird, die Fachkräfteeinwanderung mit der Neugestaltung von Sprachkursen angeblich attraktiver gestalten zu wollen. Auf der anderen Seite aber hat sich die AfD in der Debatte rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Berlin komplett zurückgezogen und eine Verweigerungshaltung an den Tag gelegt.
Wer wissen will, wie sich Bündnis 90/Die Grünen eine Einwanderung und ein Einwanderungsland vorstellt, der kann gerne noch einmal in unser vorgelegtes Gesetz schauen. Mehr bedarf es, finde ich, zu dem vorliegenden verlogenen Antrag nicht. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Was beabsichtigt eigentlich der vorliegende Antrag der AfD? Meine Vorrednerinnen und mein Vorredner haben es dargelegt. Hier sind zusammenhangslos Fakten aufgeführt. Man möchte ein künstliches Bild von Sozialbetrügern erstellen, die hier insbesondere aus Bulgarien und aus Rumänien einreisen. Herr Beckamp hat es noch mal ganz offen dargelegt. Es geht hier auch um offenen Antiziganismus. Ich finde es verdammt unverschämt, dass Sie das hier so offen ausgesprochen haben.
Dass es auch bei diesem Antrag gar nicht um den Missbrauch von Sozialleistungen geht, ergibt sich aus dem vorliegenden Antrag; denn darin wird ausgeführt, dass sowohl auf europäischer Ebene als auch auf nationaler Ebene Schutzmechanismen eingebaut worden sind, um gerade einen Missbrauch von Sozialleistungen zu verhindern.
Der Antrag will also eigentlich ins Mark der europäischen Freizügigkeit treffen und fordert daher auch die Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz. Das heißt, eine der wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration soll infrage gestellt werden.
Sie wollen hier Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erster und zweiter Klasse.
Das lässt die europäische Freizügigkeit einfach nicht zu. Das widerspricht dem Charakter der europäischen Integration. Deshalb steht das nicht zur Diskussion und darf auch nicht zur Diskussion stehen.
Vor dem Hintergrund, dass es die AfD war, die noch im April hier gestanden und nach Hilfe gerufen hat und Erntehelferinnen und Erntehelfer aus Bulgarien hier haben wollte, um den deutschen Spargel zu „retten“,
verdeutlicht sich noch mal Ihre Doppelmoral, Ihre Kurzsichtigkeit, Ihr Populismus und Ihr Verständnis von Solidarität: Wenn wir sie brauchen, dann sollen sie kommen; wenn wir sie nicht brauchen, dann halten wir sie fern. – So geht das nicht. Bulgarien und Rumänien sind nicht Ihre Kolonien, meine Herren und meine Damen.
Mit diesen Ländern und mit diesen Menschen können Sie nicht so umgehen, wie Sie sich das wünschen.
Übrigens haben Sie noch im April von den Geflüchteten gesprochen, die angeblich in unser Sozialsystem einwandern wollten. Da haben Sie gegen Geflüchtete gehetzt. Jetzt, wo die Erntesaison nicht mehr so auf der Tagesordnung steht und Sie die Erntehelferinnen nicht mehr brauchen, sprechen Sie plötzlich von einer Einwanderung aus Bulgarien in unser Sozialsystem. Das ist das typische Bild, dass Sie hier immer wieder zu zeichnen versuchen. Aber ich sage Ihnen, die Menschen draußen glauben Ihnen das gar nicht mehr. Mehr als 90 % der deutschen Bevölkerung stehen zu der europäischen Freizügigkeit, und das ist auch gut so.
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben soeben dargelegt, dass nach Ihrer Ankündigung, in breitem Umfang Testungen durchführen zu lassen, und zwar nach den Ausbrüchen bei Westfleisch, in dem Zeitraum vom 11. Mai bis zum 5. Juni 6.335 Testungen durchgeführt worden sind.
Da es hier Unklarheiten gab, etwa dahin gehend, wie man an die Adressen herangekommen ist und, und, und, möchte ich gerne wissen: Von wem wurden die Testungen vorgenommen, und nach welchen Vorgaben und nach welchem Konzept geschah dies?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Lieber Herr Lenzen, ich bin schon verdutzt, dass Sie ausgerechnet bei der Frage der Unterstützung der Kommunen stolz darauf hinweisen, dass während der Coronapandemie die Zuweisungen an die Kommunen gestoppt worden sind.
Denn Sie müssten doch wissen – wir haben da mehrmals nachgefragt –, dass genau dieser Zuweisungsstopp teilweise rechtlich höchst problematisch war und Menschen sich sogar aus den Unterkünften rausgeklagt haben und rausklagen konnten. Das ist wirklich kein Grund, sich hier selber für eine Tat zu feiern.
Wenn man tatsächlich den Kommunen zur Seite stehen will, dann – darauf haben wir immer wieder hingewiesen – ist es ganz dringend notwendig, die FlüAG-Pauschale endlich anzupassen. Dafür haben wir die Landesregierung bereits seit Februar 2019 immer wieder mit unseren Anträgen, Anfragen und nicht zuletzt auch mit unserem Haushaltsänderungsantrag aufgefordert, die Kommunen bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten endlich so auskömmlich zu finanzieren, wie es notwendig ist.
Das heißt, die Anhebung der FlüAG-Pauschale und die Übernahme der Kosten für Geduldete auch über drei Monate hinaus sind schon längst überfällig.
Bereits vor inzwischen knapp zwei Jahren ist gutachterlich festgestellt worden, dass die Kostenerstattung des Landes an die Kommunen für die Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten völlig unzureichend ist. Fast wöchentlich und aktuell jetzt auch im Mai – darauf haben die Kollegen von der SPD zu Recht noch einmal hingewiesen – schlagen die Kommunen Alarm. Sie fühlen sich bei ihrer Aufgabe der Unterbringung und Integration von neu Zugewanderten vom Land im Stich gelassen. Diese Kommunen verweisen eben nicht auf diese Gespräche, auf die von Landesseite immer wieder hingewiesen wird.
In meiner Heimatstadt Köln werden nur knapp 30 % der Gesamtkosten durch das Land abgedeckt. Für Solingen, eine Stadt mit 160.000 Einwohnerinnen bedeutet dies Kosten in Höhe von 6 Millionen Euro und für Essen sogar Kosten in Höhe von 27 Millionen Euro, die die Städte gänzlich aus ihren eigenen Haushalten aufbringen müssen. Das ist nicht haltbar, Herr Minister Stamp, und das wissen Sie sehr genau.
In einem schriftlichen Bericht vom Juli 2018 wiesen Sie darauf hin, dass speziell im Hinblick auf Geduldete eine finanzielle Entlastung der Kommunen dringend notwendig sei. Zu Recht stellten Sie damals
auch fest, dass in bestimmte Herkunftsländer generell nicht rückgeführt werden kann, zum Beispiel wegen der Lage im Heimatland oder wegen fehlender Kooperationsbereitschaft der Heimatländer, und somit ein großer Teil der geduldeten Menschen langfristig bzw. dauerhaft hierbleiben und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen würde. Deshalb finde ich jetzt gerade die Hinweise der Kollegen Lenzen und Blondin, die Abschiebungen noch einmal besprechen zu müssen, vor dem Hintergrund, dass Sie das damals richtig eingeschätzt haben, völlig unhaltbar.
Wenn wir uns nun die Zahlen der Quartalsberichte im Asylsystem anschauen, dann sehen wir, dass die Anzahl der Menschen, die aus berechtigten Gründen, wie Sie das damals dargestellt haben, nicht zurückzuführen sind, stetig wächst. Aktuell sind es über 60.000 Menschen. Die Landesregierung muss dafür Sorge tragen, dass die Kommunen bei der Bewältigung der finanziellen Herausforderungen unterstützt werden, gerade auch mit Blick auf die zusätzlichen Kosten, die mit der Coronakrise auf unsere Kommunen zukommen.
Ich finde, NRW muss mit gutem Beispiel jetzt vorangehen und zeigen, dass sich eine engagierte Integrationsarbeit vor Ort auszahlt, denn nur so schaffen wir die Grundlage eines friedlichen gemeinsamen Miteinanders, anstatt den Wettbewerb um mangelnde Ressourcen zu verschärfen und denen, die Hass und Hetze verbreiten, in die Hände zu spielen.
Sie haben uns, Herr Minister Stamp, und den Kommunen vor genau zwei Jahren – das war im Juli 2018 – versprochen, die Höhe der FlüAG-Pauschale zu überarbeiten und den tatsächlichen Bedarfen anzupassen. Lösen Sie jetzt doch endlich Ihr Versprechen ein! Wir wollen es nicht länger hinnehmen, dass Sie uns mit dem Hinweis, Sie seien in Gesprächen mit den Kommunen, weiter hinhalten.
Ich frage mich tatsächlich, was es hier eigentlich noch zu besprechen gibt. Das Gutachten ist da, die Fakten liegen auf dem Tisch, und das Land hat übrigens aktuell seit dem Jahr 2016 die niedrigsten Ausgaben für Geflüchtete. 2016 beliefen sich diese noch auf 3,6 Milliarden Euro – dies als Hinweis, da Sie ja immer sagen, unter Rot-Grün sei ja nichts gemacht worden und Sie ja alles besser machen und die Kommunen viel mehr unterstützen würden. 2016 beliefen sich die Ausgaben auf 3,6 Milliarden Euro.
2019 waren es nur noch 944 Millionen Euro. Also, handeln Sie endlich! Und zur Erinnerung: Sehr viel Regierungszeit bleibt Ihnen nicht mehr übrig. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie sind ja in Ihrer Ausführung auch auf die Situation der ausländischen Sexarbeiterinnen eingegangen. Mich interessiert, ob Sie eine Einschätzung darüber haben, wie hoch die Anzahl der ausländischen Sexarbeiterinnen in NRW ist, und damit verbunden darüber, welche Unterstützung diese Frauen finden können, vor allen Dingen diejenigen, die keinen Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Seitdem die Coronapandemie auch Deutschland erreicht hat, versuchen Bund, Länder und Kommunen durch zahlreiche Maßnahmen, das Infektionsgeschehen so niedrig wie möglich zu halten. Dabei sind Hygiene- und Abstandsregelungen ganz zentral.
Die strengen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes gelten zwar auch für die Landesunterkünfte für Geflüchtete, doch wenn Hunderte Menschen sich Mehrbettzimmer und Sanitäranlagen teilen oder in Großkantinen gemeinsam essen müssen, dann werden die strikten Kontakt- und Abstandsgebote schlichtweg ad absurdum geführt.
Die Coronaausbrüche in den Unterkünften Euskirchen, Bonn, Bielefeld, Marl und jetzt aktuell in der ZUE Sankt Augustin mit über 250 Infizierten sind die traurige Bilanz auch einer Flüchtlingspolitik, die auf Massenunterbringung und drangvolle Enge setzt.
Komplette Einrichtungen sind unter Quarantäne gestellt. Unter den Folgen haben Infizierte und Nichtinfizierte zu leiden. Menschen, die oftmals traumatische Fluchterlebnisse gemacht haben, müssen fast gänzlich ohne Beratung, Betreuung und Zugang zu Informationen ausharren, weil sie zum Beispiel keinen Internetzugang auf ihren Zimmern haben. Das sind unhaltbare Zustände, übrigens nicht nur für die Betroffenen, für die Geflüchteten, sondern auch für das Personal in den Einrichtungen.
Ihr Versuch, Herr Minister Stamp, diese gefährliche Entwicklung als Einzelfälle kleinzureden, wird Ihrer Fürsorgepflicht nicht gerecht.
Denn Forscher der Universität Bielefeld warnen davor, dass Flüchtlingsunterkünfte wegen der hohen Personendichte zu Hotspots für Coronainfektionen werden können.
Ganz besonders lebensbedrohlich ist diese Situation für die Menschen aus der sogenannten Risikogruppe, also ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen. Es macht mich auch heute noch fassungslos – das wissen Sie; ich habe es in Ausschusssitzungen immer wieder gesagt –, dass in einer Zeit, in der wir alle so bemüht waren, Angehörige, Freundinnen und Freunde, die diesen Risikogruppen angehören, besonders zu schützen, gleichzeitig vulnerable Menschen in den Flüchtlingsunterkünften weitestgehend schutzlos einer großen Infektionsgefahr ausgeliefert waren und teilweise auch heute noch sind. Das geht einfach nicht!
Gerade diese Menschen hätten schon längst aus den Einrichtungen herausgeholt, verlegt und angemessen untergebracht werden müssen. Stattdessen haben Sie, Herr Minister Stamp, pauschal für alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber einen Zuweisungsstopp in die Kommunen erlassen und das Problem mehr oder weniger ausgesessen, was gegenüber den schutzsuchenden Menschen nicht nur verantwortungslos, sondern auch rechtlich höchst problematisch ist.
In diesem Kontext ist Ihr Änderungsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, für mich absolut nicht tragbar. Sie möchten Zuweisungen in die Kommunen weiterhin aufschieben. Lieber Herr Kutschaty, zumindest Sie müssten wissen, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Anerkannte Asylbewerber und Familien mit Kindern können Sie nicht in diesen Unterkünften halten. Es gibt Folgeerscheinungen, und da wird in weitere Rechte eingegriffen wie zum Beispiel die Beschulung. Deshalb ist dieser Änderungsantrag für mich absolut nicht verständlich.
Ein vernichtendes Urteil hat auch das Verwaltungsgericht Münster gefällt. Eine schwangere Frau konnte sich aufgrund der großen Ansteckungsgefahr aus der ZUE Rheine herausklagen. Wir müssen damit rechnen, dass sich auch weitere Menschen eventuell herausklagen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Coronapandemie ist für uns alle nicht nur eine große Herausforderung, sondern sie deckt auch systembedingte Missstände gnadenlos auf. Die Massenunterbringung von Geflüchteten, die hier in NRW von der schwarz-gelben Landesregierung mit dem Asylstufenplan eingeführt wurde, war – das wissen Sie auch; das habe ich immer wieder gesagt – schon vor der Coronakrise
inakzeptabel, aber jetzt stößt sie vollständig an ihre Grenzen. Daher fordern aktuell zu Recht zahlreiche Organisationen wie auch Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften, dies nun endlich zu beenden.
Das fordern inzwischen im Übrigen auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, Ihre Ratsmitglieder in Sankt Augustin mit einem Dringlichkeitsantrag. Sie haben offensichtlich erkannt, dass diese Massenunterbringung keine Entlastung für die Kommunen bedeutet, sondern zu gravierenden Folgen mit erheblichen Mehrkosten führt. Wer Kommunen tatsächlich unterstützen will, muss Geld in die Hand nehmen.
Lösen Sie daher, Herr Minister Stamp, endlich Ihr Versprechen ein und sorgen Sie dafür, dass zumindest die FlüAG-Pauschale so schnell wie möglich angepasst wird!
Ich komme zum Schluss. – Was wir jetzt wirklich ganz dringend brauchen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind breit angelegte Tests in allen Landeseinrichtungen, die sofortige Entzerrung der Unterbringung und die Verlegung aller gefährdeten Menschen in angemessene Unterkünfte. – Vielen Dank.
Vielen Dank, lieber Herr Lenzen, dass ich die Frage stellen darf.
Sie sagten, es seien zahlreiche Maßnahmen unternommen worden, zum Beispiel seien Neuankömmlinge untersucht worden. Es gibt ganz klare Vorgaben von Wissenschaftlern, die betonen, dass eine Untersuchung alleine nicht reicht. Neuankömmlinge hätten zum Beispiel getestet werden müssen. Was sagen Sie dazu, dass es bislang auch bei Neuankömmlingen keine Testungen gibt?
Darüber hinaus sagen Sie, Risikogruppen seien gesondert untergebracht worden. Was sagen Sie dazu, dass es auch neun Wochen nach den Coronaeinschränkungen noch keine vollständige Liste über Risikogruppen in den Landeseinrichtungen gibt, dass der Transport erst jetzt, sozusagen Stück für Stück, angestrebt wird und dass wir inzwischen leider, wie in Sankt Augustin, Infizierte unter den Risikogruppen haben?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Mitten in Europa findet derzeit eine unerträgliche humanitäre Katastrophe statt. Das Leid und Elend der Schutzsuchenden in den hoffnungslos überfüllten Flüchtlingscamps, der Familien, der Kinder und Babys, die im Dreck stecken ohne medizinische Versorgung, ohne staatliche Hilfe, lassen – da bin ich mir ganz sicher – nicht nur mich fassungslos zurück, sondern auch viele andere, die hier sitzen.
Doch seien wir ehrlich. Diese Zustände sind uns nicht erst seit gestern bekannt. Mit dem perfiden Schachzug Erdogans, Geflüchtete mit Bussen an der griechischen Grenze abzusetzen und sie für seine eigenen Machtinteressen schonungslos zu missbrauchen, spitzt sich nun die Situation noch einmal dramatisch zu.
Ja, Chaos an der europäischen Außengrenze, das gewaltsame Vorgehen Griechenlands gegen Geflüchtete und die Aussetzung des europäischen Grundrechts auf Asyl sind auch die Folge einer verfehlten EU-Politik,
einer Politik, die glaubte, die Flüchtlingsfrage über Deals mit Autokraten wie Erdogan von sich abwenden zu können, und jahrelang keine Verantwortung für eine solidarische Verteilung von Schutzsuchenden innerhalb Europas übernahm. Das ist die Folge, meine Damen und Herren.
Und jetzt? Nicht zuletzt die rassistischen Übergriffe auf Geflüchtete, ihre Einrichtungen sowie auch auf
Journalistinnen und Hilfsorganisationen machen doch deutlich, wie dringend es ist, Ordnung, Rechtsstaatlichkeit und Humanität in Europa zügig wiederherzustellen.
Dafür braucht es eine sofortige Hilfsmaßnahme.
Der von der Großen Koalition in Berlin nun Anfang dieser Woche vorgelegte Beschluss ist angesichts der dramatischen Lage in Griechenland noch nicht einmal ein Tröpfchen auf den heißen Stein. Er bleibt auch weit hinter der tatsächlichen Hilfsbereitschaft und den vorhandenen Kapazitäten des Landes zurück.
Erst aufgrund massiven gesellschaftlichen Drucks von Kirchen, Verbänden und Kommunen erklärte die CDU/SPD-Regierung in einer europäischen Koalition der Willigen, insgesamt 1.000 bis 1.500 Kinder aufnehmen zu wollen. Ich finde, dass dieser Beschluss aus Berlin mehr wie ein Gnadenakt zur Beruhigung des eigenen Gewissens wirkt als eine tatsächlich ernst gemeinte Hilfe.
Dass Sie sich jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, diesen mickrigen Minimalkonsens aus dem Koalitionsausschuss hier in NRW mit Ihrem Entschließungsantrag zu eigen machen, enttäuscht mich zutiefst. Ich muss ehrlich gestehen: Ich hätte Ihnen mehr Mut und mehr Haltung zugetraut.
Wenn ich mir jetzt anschaue, was unsere Kommunen hier in NRW tatsächlich zu leisten bereit sind, wie sie selbst Verantwortung übernehmen wollen, kann ich in diesen Stunden vor allen Dingen den mutigen Kommunalpolitikerinnen und -politikern nur meinen Respekt zollen.
Köln, Bielefeld, Düsseldorf und viele, viele andere Städte und Gemeinden sind bereit, entsprechend ihren Möglichkeiten zusätzlich Geflüchtete aufzunehmen. Sie haben jeweils konkrete Zahlen für ihre Kommunen festgelegt. Diese Zahlen, Herr Minister Stamp, sind nicht aus der Luft gegriffen, sie sind das Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung. Vor allen Dingen beruhen diese Zahlen auf ihrer langjährigen Expertise bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten.
Ich finde, so sieht besonnene, verantwortungsvolle und humanitäre Politik aus. Es wird Zeit, dass auch Sie, Herr Minister Stamp, endlich handeln und sich nicht länger hinter Seehofer und der EU verstecken, dass Sie endlich ein klares Zeichen senden, das der Aufnahmebereitschaft der Kommunen aus NRW tatsächlich gerecht wird.
Setzen Sie sich dafür mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen umgehend zusammen. Vereinbaren Sie ein konkretes Kontingent zur Aufnahme von besonders Schutzbedürftigen aus Griechenland. Wir wissen ja jetzt nach dem aktuellen Gutachten auch, dass Ihnen da wirklich nichts im Wege steht. Sowohl das Bundes- als auch das EU-Recht ermöglichen Ihnen, eine humanitäre und verantwortungsvolle Politik aus NRW heraus zu betreiben. Machen Sie doch endlich davon Gebrauch und handeln Sie.
Wenn ich mir den vor einigen Minuten eingereichten Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen von CDU und FDP so anschaue, dann frage ich mich: Wo bleibt eigentlich die versprochene humanitäre Hilfe, die Ministerpräsident Laschet beim Treffen mit dem griechischen Premierminister Mitsotakis so groß angekündigt hat? Das, was in dem Antrag aufgeführt wird, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist keine aktive Landespolitik, die den tatsächlichen Möglichkeiten und Ansprüchen NRWs gerecht wird. Das ist nichts als ein peinlicher Versuch der Landesregierung, sich als außenpolitischer Big Player darzustellen. Was wir jetzt nicht brauchen, sind alberne Inszenierungen. Wir brauchen konkrete Maßnahmen, die aus NRW heraus möglich sind, und das fehlt gänzlich.
Also: Werden Sie aktiv. Stellen Sie sich an die Seite der willigen Kommunen, der Zivilgesellschaft, der Kirchen, der Verbände, der Menschen auf den Straßen. Sie haben die Möglichkeit, das jetzt zu machen, indem Sie unserem Antrag gleich zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Kollegin Wermer, Sie haben immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig eine europäische Lösung ist, dass die CDU eine Europapartei sei und ihre europäischen Partner nicht umgehen wolle.
Was sagen Sie denn dazu, dass gestern veröffentlicht wurde, dass Griechenland vor über sechs Monaten dringend an Deutschland appelliert hat, Hilfe zu leisten und 2.500 Kinder aufzunehmen? Dem hat ein Großteil der EU-Länder, vor allen Dingen aber die Bundesregierung, eine klare Absage erteilt und ist nicht tätig geworden. Wie ordnen Sie das ein?
Vielen Dank, Herr Kollege Terhaag. – Sie sagten, dass die Kapazitäten, die in den Kommunen zur Verfügung stehen, berücksichtigt werden müssen.
Was sagen Sie dazu, dass die Kommunen doch gerade im Rahmen eines Workshops entlang ihrer Kapazitäten, die zur Verfügung stehen, gewisse Zahlen vorgelegt und gefordert haben, dass die Landesregierung genau die Umsetzung dieser Zahlen, die Sie vorgelegt haben, ermöglicht? Das haben die Kommunen selbst vorgegeben. Was sagen Sie dazu?
Herr Minister Stamp, Seriosität in so einer ernste Frage bedeutet auch, die Überheblichkeit einmal beiseite zu stellen
und denen Gehör zu schenken, die seit Jahren hier Großartiges bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten leisten. Das sind die Kommunen, das ist die Zivilgesellschaft, die Sie heute noch mal zu diskreditieren versucht haben. Ich finde das unerträglich!
Das, was die Kommunen vorgelegt haben, ist nicht hopplahopp. Sie haben Ihnen übrigens schon vor Monaten eine Skizze vorgelegt, wonach sie handeln könnten. Staatssekretär Bothe war zugegen, habe ich mir sagen lassen. Und immer noch warten diese Kommunen auf eine konkrete Anweisung von Ihnen, wie man vorgehen kann, und darauf, dass Sie sagen: Ja, wir sind bereit, Menschen aufzunehmen.
Übrigens, Herr Minister Stamp, wenn Sie fordern, man müsste sich einmal die Abläufe ansehen: Die Abläufe kenne ich bestens. Ich kenne auch das aktuelle Gutachten. Das scheint Ihnen nicht bekannt zu sein. Sie brauchen Herrn Seehofer überhaupt keinen Brief zu schicken. Sie können hier die Entscheidung treffen.
Übrigens, der Unterschied zwischen Ihnen und mir ist: Ich muss Forderungen stellen, Sie können aus der Regierung heraus handeln. Machen Sie es doch einmal!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! In der Tat, Bundeskanzlerin Merkel hat in den letzten Tagen bewiesen, dass sie doch das richtige Gespür für politische Entwicklungen hat, und das nicht nur mit ihrer klaren Haltung in der Causa Thüringen, sondern auch mit ihrer Reise nach Südafrika.
Lieber Herr Kollege Nückel, ihre Devise lautet eben nicht, abzuwarten und zu gucken, wohin sich das Land entwickelt, sondern: aktiv werden, Initiative ergreifen. Denn Südafrika hat nicht nur auf dem afrikanischen Kontinent eine zentrale politische und wirtschaftliche Rolle inne, die Stabilität Südafrikas ist auch für die internationale Gemeinschaft von großem Interesse. Ich hätte mir gewünscht, dass dieses Gespür der Kanzlerin auch hier in den Reihen der Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP mitgetragen werden könnte.
Gerade vor diesem Hintergrund ist es heute wichtiger denn je, die Kooperation zwischen Nordrhein-Westfalen und Südafrika für eine friedliche, demokratische und nachhaltige Entwicklung in Südafrika entschlossen zu unterstützen und die in Jahrzehnten gewachsenen freundschaftlichen Kontakte weiter auszubauen.
25 Jahre Zusammenarbeit mit Südafrika sind der Grund, warum es so wichtig ist, Herr Nückel, dass wir aus NRW da auch anschließen, fortsetzen und entwickeln und nicht warten, was sich auf der Bundesebene tut. Weil wir seit 25 Jahren diese enge Verknüpfung haben, ist es wichtiger, das jetzt noch einmal nach vorne zu tragen, zu stärken und den Austausch und die Kooperation zu intensivieren.
Die Anhörung zu unserem Antrag hat ja auch deutlich gemacht, wie wichtig es ist, diese Kooperationen, diese Partnerschaft zwischen NRW und Südafrika weiter voranzutreiben. Gerade weil wir immer häufiger vor globalen Herausforderungen stehen, die nur gemeinsam auf internationaler Ebene gelöst werden können, sind solche gewachsenen Partnerschaften ganz, ganz wichtig und zentral.
Unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft müssen daher gemeinsame Projekte vorangetrieben und neue Kooperationen in weiteren Feldern geschlossen werden.
Die Anhörung hat auch gezeigt, dass die Zusammenarbeit der Länder, also zwischen NRW und Südafrika, gerade auch im Kampf gegen die Klimakrise großes Potenzial hat. Dabei ist der Blick auf den Energiesektor zu richten. Südafrika baut noch Steinkohle ab, in NRW wurde die letzte Zeche 2018 geschlossen. Austausch und Kooperation bei der Gestaltung des Strukturwandels können helfen, um Südafrika beim Ausstieg aus fossilen Energien und bei der Nutzung erneuerbaren Energien zu unterstützen, übrigens auch ein zentrales Thema bei der Reise der Bundeskanzlerin in Südafrika.
Es gab übrigens – um das auch noch zu erwähnen – aus der Anhörung noch weitere Punkte, die alle Expertinnen und Experten wirklich nach vorne gesetzt haben, neben dem Punkt der Zusammenarbeit im Bereich Strukturwandel.
Weitere Themen waren zum Beispiel die Förderung der Berufsausbildung, die Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Bildung – das sind Themen, die gerade auch auf Landesebene richtig und gut angegangen werden können – und natürlich die Stärkung der Zivilgesellschaft und Demokratie. Da hat ja Herr Feltes von der Konrad-Adenauer-Stiftung – das ist jetzt nicht die Stiftung, die uns Grünen nahesteht, meine Damen und Herren – empfohlen, auch einen stetigen Austausch zwischen Parlamentariern aus
NRW und Südafrika zu organisieren und zu begleiten. Ich verstehe absolut nicht, warum vor allem Sie, meine Damen und Herren von der CDU, diesem Angebot aus der Konrad-Adenauer-Stiftung nicht folgen möchten.
Ja, ich bedaure es sehr, dass sich – trotz der so aussagekräftigen Statements alle Expertinnen und Experten, die sich für unseren Antrag ausgesprochen haben – die regierungstragenden Fraktionen der CDU und der FDP leider nicht dazu durchringen konnten, eine gemeinsame Initiative mit uns auf den Weg zu bringen. Das bedaure ich wirklich sehr.
Jetzt liegt uns ein Entschließungsantrag von Schwarz-Gelb vor, aus dem zumindest hervorgeht, dass Sie das Engagement der Zivilgesellschaft anerkennen und weiter fördern möchten. Das ist ja schon mal eine gute Entwicklung. Aber eine gemeinsame Strategie mit der Zivilgesellschaft möchten Sie eben nicht ausarbeiten, und da frage ich mich: Was ist eigentlich Ihr Verständnis von Würdigung der Zivilgesellschaft?
Ja, ich komme zum Schluss.
Einen Hinweis, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und FPD, kann ich mir in der Tat nicht verkneifen. In einem Antrag zur Stärkung der Zusammenarbeit mit Südafrika ganz klar die Aussage zu platzieren, dass für uns eigentlich die Zusammenarbeit mit Ghana im Vordergrund steht, ist ein Affront und in den diplomatischen Beziehungen und angesichts der Gewohnheiten der diplomatischen Beziehungen absolut nicht akzeptabel.
So etwas macht man nicht; so eine Aussage schadet eher der Zusammenarbeit, als dass sie sie fördert.
Lassen Sie uns auch einmal darüber reden, welche diplomatischen Gepflogenheiten wir in Zukunft mit unseren Partnern pflegen möchten.