Verehrte Kollegen, es ist der AfD mit ihrem Antrag schon nicht gelungen, den federführenden Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen in die Irre zu führen. Der Ausschuss hat dem Plenum in seiner Sitzung am 11. September empfohlen, den Antrag abzulehnen. Dieser Empfehlung kann ich mich nur anschließen. – Vielen Dank.
Im Ausschuss selber kriegen Sie die Zähne nicht auseinander. Da legt man Ihnen die Vorlagen hin, und dann kommt überhaupt nichts. Sie haben sich in keinem Satz mit dem Wohnungsproblem beschäftigt. Sie sind ausgewichen.
Und hier stellen Sie sich hin, halten für Ihre Videokamera da oben die große Rede und haben noch nicht einmal zugehört, dass ich Ihnen ganz genau aufgezeigt habe, dass es nicht in den Städten überall die wenigen Leerstände gibt und auf dem Land die großen Potenziale vorhanden sind. Ich habe eben hier vorgetragen, während Sie mit Ihrem Hintermann geschwätzt haben.
Das tut Ihnen leid? Sie sollten zuhören und anständig debattieren. Das können wir von jedem verlangen, der hier unterwegs ist. – Danke schön.
(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Andreas Keith [AfD]: Das ist lächerlich, was Sie da sagen. Die Hälfte der Leute hier guckt auf ihr Tablet. Das machen Sie vielleicht für Ihre Kameras!)
Herr Dr. Nolten, ich rüge Sie wegen des Begriffs „Schwadroneur“. Das ist eine persönliche Ansprache, die unparlamentarisch ist. Sie nehmen mit großem Bedauern zurück, dass Sie das jemals gesagt haben. Aber es steht im Protokoll.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen empfiehlt in Drucksache 17/11025, den Antrag Drucksache 17/9802 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag selbst, nicht über die Beschlussempfehlung. Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Die Fraktion der AfD. Wer möchte den Antrag ablehnen? – CDU, SPD, FDP, Grüne lehnen den Antrag ab. Gibt es Enthaltungen? – Die sehe ich nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 17/9802 mit breiter Mehrheit im Hohen Hause abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache. Es spricht Herr Sieveke für die CDU-Fraktion. So steht es hier geschrieben. Er hat das Wort. Bitte schön.
Habt ihr den Kollegen nicht auf Lager? – Gut. Dann rufe ich für die SPD-Fraktion, wenn er denn im Raume ist, Herrn Kollegen Ganzke auf. Ich sehe ihn schon, wunderbar. Er hat das Wort. Bitte schön, Herr Ganzke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Kollege Ganzke schreitet zum Rednerpult und will jetzt um 21:14 Uhr zu dem Tagesordnungspunkt mit Billigung des Präsidenten mit einem Zitat beginnen. Am 06.12.2006 wurde Folgendes gesagt:
„Wir stärken die Polizei und setzen die Koalitionsvereinbarung konsequent und Schritt für Schritt um. Wir lösen in den fünf Bezirksregierungen die zehn Polizeidezernate heraus. Wir verzichten auf eine komplette Hierarchieebene bei der Polizei, auf die sogenannte Mittelinstanz, und schaffen damit eine Zweistufigkeit. Entscheidungswege werden verkürzt und Kommunikationsprozesse vereinfacht.“
Wer war das, liebe Kolleginnen und Kollegen? Es war der damalige Innenminister Ingo Wolf, der hier im Landtag genau diese Worte vorgetragen hat.
Heute räumt die aktuelle CDU/FDP-Regierung ein, dass sich die damalige Reform der Zuständigkeiten aus dem Jahr 2007 gerade nicht bewährt hat. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch einmal ein Zitat aus dem aktuellen Gesetzentwurf:
„Der Wegfall einer kompletten Hierarchieebene belastet das Ministerium mit einer Vielzahl fachlicher Einzel- und Detailfragen; dies geht zulasten der nach § 5 Abs. 1 LOG NRW eigentlich für oberste Landesbehörden vorgesehenen Strategie- und Führungsaufgaben. Die Aufsichtsunterstützung durch die Landesoberbehörden vermag die geschilderten Defizite nicht zu kompensieren und birgt zudem die Gefahr eines ineffizienten Nebeneinanders verschiedener Aufsichtsstränge.“
Was heißt das? – Stimmt, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP. Ich bin jetzt nicht so vermessen, zu sagen, dass die SPD schon im Jahr
2007 wusste, dass das genau so geschehen wird und Sie das deshalb jetzt machen würden. Aber es war so: Die SPD-Fraktion hat das schon 2007 erkannt und gegen die damaligen Gesetzesänderungen gestimmt.
Nun ist es aber grundsätzlich positiv, wenn man aus begangenen Fehlern lernt. Das tun nicht nur die CDU und die FDP, das tun wir alle hier im Parlament. Deshalb ist die Rücknahme der falschen Entscheidung des Jahres 2007 eine wichtige Schlussfolgerung.
Wir von der SPD-Landtagsfraktion weisen aber noch auf zwei Schwachstellen im Gesetzentwurf hin, nämlich auf zwei offene Fragen. Dazu kann ja möglicherweise Kollege Sieveke gleich sagen, ob er das auch so sieht, was die GdP es bei der Anhörung vorgetragen hat.
Die GdP als Fachgewerkschaft meint, dass hier natürlich für die Aufgaben – es geht um 47 Kreispolizeibehörden – auch zusätzliches qualifiziertes Personal erforderlich ist. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, sehen wir noch nicht. Ich glaube nicht, dass im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 die vorgesehenen Stellen hierfür überhaupt ausreichend sind.
Ein zweiter Ansatz noch, den auch die GdP als Fachvertretung mitgeteilt hat: Sie glaubt – und wir stimmen dieser Einschätzung der GdP ausdrücklich zu –, dass in der Folgenabschätzung die Auswirkungen auf die gerade im Landespersonalvertretungsgesetz geregelten Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Beschäftigten nicht klar geregelt sind. Das könnte darauf hinauslaufen, dass die örtlichen Personalräte eingeschränkt werden. Deshalb ist diesbezüglich Ihr vorgelegter Gesetzentwurf zu unklar.
Wie geht die SPD-Fraktion deshalb mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und diesen Änderungen um? Wir werden uns bei der Abstimmung enthalten. Zwar ist es a) richtig, dass Sie gesehen haben, dass 2007 eine falsche Entscheidung getroffen wurde. Die korrigieren Sie. Aber b) sehen wir bei diesen zwei Punkten noch erheblichen Korrekturbedarf, der von Ihnen leider nicht genannt wird. Deshalb werden wir uns enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie erkennen den guten Umgangston im Innenausschuss, wenn
Bei vielen Ihrer Äußerungen eben in Ihrem Redebeitrag hätte ich Ihnen sofort zugestimmt, aber nicht in der Quintessenz. Wenn Sie sagen, 2006/2007 haben Sie dagegen gestimmt, dann stimmen Sie doch heute dafür. Denn Sie hatten ja in der Zwischenzeit genug Zeit, um alles, was Sie besser gefunden hätten, umzusetzen. Das haben Sie aber nicht getan.
Deswegen sage ich: Neben den personellen und technischen Ausstattungen unserer Polizei in Nordrhein-Westfalen sind es die Strukturen, die wesentlich dazu beitragen, für die innere Sicherheit in unserem Land Effizienz und Effektivität zu erreichen, zu steigern und zu optimieren, wo immer es möglich und sinnvoll erscheint.
Daher sind die Intentionen und der Grundgedanke in dem heute in zweiter Lesung vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung absolut richtig und wichtig. Ich zitiere aus dem Gesetzentwurf:
„die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Polizei gestärkt haben, kann diese Aussage für die seinerzeit gewählte zweistufige Aufsichtsstruktur nicht gelten. Mit der unmittelbaren Aufsicht über die Kreispolizeibehörden sieht sich das Ministerium mit einer großen Führungsspanne konfrontiert. … dies geht zulasten der … Strategie- und Führungsaufgaben.“
Ich bin Ihnen absolut dankbar, Herr Kollege Ganzke, dass Sie das eben erwähnt haben. Das Gute an einer politischen Arbeit ist, dass man doch auch sagen kann: Man denkt weiter. – Das, was 2006 und 2007 den Abgeordneten der damaligen Zeit richtig erschien, muss heute …