Ralf Nolten
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wildnis wagen, strategischer Rückzug aus kleinen peripheren Ortsteilen – die vermeintliche Entleerung ländlicher Räume hat immer mal wieder Konjunktur, wie auch die berühmte alle 20 Jahre vom BMEL durchgeführte Dorfstudie zeigt.
Nun gut, der Antrag gibt also vor, sich mit ländlichen Wohnungsleerständen als einem besonderen Verteilungsproblem von Wohnbedarfen zu beschäftigen – macht er aber nicht. Leerstände finden sich vor allem im ländlichen Raum, wie in den Kreisen des Sauerlands und des Lipper Landes. Ja, dort gibt es bei Ein- und Zweifamilienhäusern Leerstandsquoten von 3,5 %. Diese finden sich aber auch in Hagen, Remscheid, Solingen und Mönchengladbach; Münster hat nur 1,5 % – ähnlich wie Borken, Coesfeld, Wesel und Steinfurt. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Leerstandsquote oft nahezu doppelt so hoch – aber sind die typisch für ländliche Räume?
Kreise mit Bevölkerungsverlusten verteilen sich zu annähernd gleichen Teilen auf städtische und ländliche, auf zentrale wie periphere Räume. Schon die Situationsbeschreibung ist also verzerrt. Man könnte sich mit den Ursachen von leerstehenden Wohnungen und Häusern beschäftigen.
Neben mittelbaren Ursachen, wie wirtschaftlichen, politischen und planerischen Rahmenbedingungen, sind für den Einzelfall schwierige Eigentumsverhältnisse, Lage und Bausubstanz, Gebäude und Grundstückswert entscheidend. Häufig handelt es sich um alte Gebäude. Nur ein kleiner Teil ist ohne Mängel. Wohneinheiten mit geringer Fläche bis 80 m² stehen häufiger leer als solche mit großer Wohnfläche. Ehemals landwirtschaftliche Bausubstanz findet nicht so leicht Nachnutzung. Aber auch mit den Ursachen beschäftigt sich die AfD nicht – nicht einmal im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen.
Bei der Frage nach regionalen Disparitäten und Integrationspotenzialen sind sich die Experten einig: Integrations- und Migrationsforschung sei zumeist auf urbane Räume fokussiert, der sogenannte ländliche Raum werde eher klischeehaft dargestellt und in seiner Vielfalt schlicht ignoriert. – Wie auch hier.
Das einfache, längst überholte uralte Stadt-Land-Dichotomie-Modell – bei der AfD lebt es noch. Für eine gelungene Integration sind der Zugang zu Bildung, Wohnen und Arbeit, Gesundheitsdienstleistungen, Begegnungs- und Beratungseinrichtungen sowie zu Behörden essenziell. Auch schnelle Internetverbindungen sind für Flüchtlinge wichtig, um die neue Heimat kennenzulernen und Kontakt zur alten zu halten.
Wichtige Indikatoren zur sozialräumlichen Verteilung leerstehenden Wohnraums, zum zivilgesellschaftlichen Engagement oder zur Ablehnungskultur fehlten jedoch, so die Experten des Thünen-Instituts zu den Integrationspotenzialen ländlicher Räume.
Die Autoren des empirica papers 237 zur Wohnungsmarktintegration von Flüchtlingen warnen eindringlich: Vor diesem Hintergrund seien Verallgemeinerungen und Vereinfachungen wenig hilfreich, wie auch die Polemik in der Debatte, ob und wie Zuwanderung räumlich gesteuert werden solle. – Warum
bewegt sich die AfD inhaltlich auf diesem niedrigen Niveau?
Die Wohnsitzregelung des § 12a Aufenthaltsgesetz und die Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung NRW bedürfen zum Erfolg der Erfüllung von Voraussetzungen. Entsprechend haben die kommunalen Spitzenverbände seinerzeit für den Fall ihrer Einführung eine Reihe von Bedingungen formuliert. Das findet sich auch in den Forderungen des angeführten, fast fünf Jahre alten, CDU-Antrags. Auch diesen hätte man ordentlich aufgreifen können, dann hätte er aber in einem anderen Ausschuss diskutiert werden müssen – das wollte man nicht.
Wenn seitens der AfD ohnehin keine inhaltliche Diskussion erfolgt, ist es aber auch egal, in welchem Ausschuss das Schweigen erfolgt.
Statt Wohnungsleerstand im ländlichen Raum herrschte augenscheinlich geistige Leere in AfDFraktionsräumen und -Hinterstübchen. Deshalb ist der Antrag eine Enttäuschung – nein, eine Täuschung. Mehr ist nicht zu sagen. – Herzlichen Dank.
Herr Beckamp, Sie sind der größte Schwadroneur, der hier rumsitzt.
Im Ausschuss selber kriegen Sie die Zähne nicht auseinander. Da legt man Ihnen die Vorlagen hin, und dann kommt überhaupt nichts. Sie haben sich in keinem Satz mit dem Wohnungsproblem beschäftigt. Sie sind ausgewichen.
Und hier stellen Sie sich hin, halten für Ihre Videokamera da oben die große Rede und haben noch nicht einmal zugehört, dass ich Ihnen ganz genau aufgezeigt habe, dass es nicht in den Städten überall die wenigen Leerstände gibt und auf dem Land die großen Potenziale vorhanden sind. Ich habe eben hier vorgetragen, während Sie mit Ihrem Hintermann geschwätzt haben.
Das tut Ihnen leid? Sie sollten zuhören und anständig debattieren. Das können wir von jedem verlangen, der hier unterwegs ist. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Formal gehören zur endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage neben der bautechnischen Fertigstellung die Widmung der Straße, die Gültigkeit der Beitragssatzung und die Umsetzung des beschlossenen Bauprogramms.
In einer unserer Großstädte wurde 1963 bis 1966 eine Straße gebaut.
1988 wurde die Baumaßnahme fertiggestellt – über zwei Blumenrabatte im Einmündungsbereich zur Hauptstraße. 2017 kündigte die Stadt die Zustellung eines Beitragsbescheids binnen Monatsfrist an.
Eine Aufforderung zur Kostenübernahme nach so langer Zeit durch juristische Tricks erscheine willkürlich, wehrte sich eine Petentin. Das ist nachvollziehbar.
Eine frühere Erhebung der Erschließungsbeiträge sei nicht möglich gewesen, da die bautechnische
Fertigstellung entsprechend der beschlossenen Ausbauplanung noch nicht erfolgt sei, führte die Stadt im Petitionsverfahren aus. Der Gehweg sei in einzelnen Bereichen 40 cm schmaler als ursprünglich geplant. Die Anpassung der Ausbauplanung an die Gegebenheiten werde erst jetzt durch Beschluss der Bezirksvertretung vorgenommen.
Wenn seit der Entstehung der abzugeltenden Vorteilslage Jahrzehnte verstrichen sind, hat das sehr wenig mit Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit zu tun. Erwartbar wird daher das Bundesverfassungsgericht im derzeit laufenden Verfahren entscheiden, dass die Landesgesetzgeber eine Verjährungsregelung einzuführen haben.
Aber welche Frist nehmen wir? – 10, 20 oder 30 Jahre? Welchen Ausgangspunkt nehmen wir für die Fristsetzung? – Den Eintritt der Vorteilslage oder die Fertigstellung der Erschließungsstraße bzw. deren Baubeginn oder, wie in Bayern, beides mit unterschiedlichen Fristen?
Haben die Kommunen die zeitliche Gestaltung in der Hand? Wie lange dauern Enteignungsverfahren für erforderliche und abrechnungsfähige Grundstücke? Wie lange dauern Mängelbeseitigungsverfahren? Muss ich Vorausleistungsbescheide bei Verfristung der Maßnahme aufheben und die vereinnahmte Leistung zurückzahlen? Wer übernimmt den Schaden?
Was mache ich mit unfertigen Altanlagen? – In meiner Kommune gibt es Erschließungsstraßen, die 40 Jahre alt sind. Die tatsächliche Bebauung der Grundstücke erfolgt schleppend, da sie von Ortsansässigen für ihre Kinder und Enkelkinder vorgehalten werden. Ein rascher Vollausbau zöge einen für die Lebensdauer der Anlage nicht zuträglichen Flickenteppich nach sich. Auch sind die Bauherrn und -damen oftmals froh, wenn die Zahlung der Erschließungsbeiträge erst mit zeitlicher Verzögerung erfolgen muss.
Auf den Listen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge haben bei uns viele unterschrieben, die hoffen, an den Kosten für diese Erschließungsmaßnahmen vorbeizukommen. Zahlt dann derjenige, der beim Vorhaben- und Erschließungsplan dem Investor seinen Erschließungsbeitrag sofort bezahlen muss, später als Steuerzahler für diese Anwohner mit? Ist das den Mietern gegenüber gerecht? Was mache ich mit den Fällen, in denen Anwohner die Erschließungsstraße bezahlt und mit der Verwaltung eine spätere Fertigstellung vereinbart haben?
Hohen individuellen Belastungen können wir mit dem geänderten KAG über Ratenzahlung und Stundung begegnen. Es bleibt aber auch in Ihrem Antrag ein wesentlicher Punkt offen. „Hätte nicht schon vor Jahrzehnten einmal auf weitere Kosten hingewiesen werden müssen, die bei Veräußerungen von Immobilien
hätten berücksichtigt werden können?“, frug ein Petent.
Natürlich kann ich im Einzelfall auf die in der Örtlichkeit erkennbar höher liegenden Grundstückseinfahrten und provisorischen Wassereinläufe verweisen. Ich kann auf Anliegerbescheinigungen im Bauamt, auf die in der Praxis nur zum Teil vorhandenen und im Ratsinformationssystem hinterlegten Beobachtungslisten abheben und sagen: Eigenverantwortung. – Es müssen aber weder Notare noch BORIS.NRW auf ausstehende Erschließungsbeiträge hinweisen. Welche Kommune schreibt alle fünf Jahre die Grundstückseigentümer an? Wie weist sie auf den Umstand künftiger Beitragserhebungen hin?
Über solche Dinge, über Best Practice, sollten wir diskutieren, solange das Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch aussteht.
Eine Verjährungsregelung werden wir dann beschließen – vielleicht auch eine der bayerischen Regelung sehr nahekommende. Für heute lehnen wir jedoch ab.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Filmkomödie „The Milagro Beanfield War“ leitet Joe Mondragon Bachwasser auf ein Bohnenfeld. Er setzt so die Fläche, die für den Bau einer Ferienanlage vorgesehen ist, in Wert und schafft ein Bewusstsein bei den Menschen des Ortes.
Unsere Landwirte entnehmen Wasser selten der fließenden Welle, sondern zumeist aus dem Grundwasser – und das zunehmend. Weniger Niederschläge von April bis Juni, mehr Transpiration, Bodenevaporation, Interzeptionsverdunstung bei höheren Bestands- und Bodentemperaturen, geringere Taubildung, höhere Schwankungen des Vegetationsbeginns – entsprechend steigt die bewässerte landwirtschaftliche Fläche auf mittlerweile 2,7 %. Das entspricht der erwähnten halben Million Hektar.
Ja, es stimmt: Die mittlere jährliche Grundwasserneubildung scheint zu sinken. Gesichert ist der Trend zwar nicht. Trotzdem ist es richtig, das Ziel der klimaresilienten Wassernutzung im Blick zu behalten – auch in der Landwirtschaft, die nur etwa 1,5 % der Wassernutzung ausmacht.
Die Gesamtnutzung des verfügbaren Wasserdargebots liegt in Deutschland bei etwa 13 %. Die EU hat eine regionale Warnschwelle von 20 % definiert. Bei einem Wassernutzungsindex von über 40 % ist von großer Wasserknappheit auszugehen.
Der Antrag verengt also nicht nur bei der Situationsbeschreibung den Blick, sondern die Antwort auf die
Große Anfrage hat uns auch einen breiten Maßnahmenkatalog angeboten, der hier nur in Teilen aufgegriffen wird.
Angeboten werden die künstliche Grundwasseranreicherung, die Wassernutzungsoptimierung und bessere Bedarfsprognosen bis hin zu neuen organisatorischen Ansätzen.
Das Wasserentnahmeentgelt wird nicht erwähnt. Seine Lenkungswirkung im Bereich „Landwirtschaft“ ist offen. Die Evaluation des Wasserentnahmeentgelts ist mit Blick auf die bisherigen abgabepflichtigen Nutzungen durchaus sinnvoll. Aber bringen uns nicht Grundwasserbewirtschaftungspläne – Beispiel Hessisches Ried – für einzelne naturräumliche Einheiten viel mehr? Brauchen wir nicht Studien über den Mengenbedarf und deren Verteilung für die unterschiedlichen Wassernutzungen?
Bewässerung sichert die Produktion besonders werthaltiger Nahrungsmittel, kann Fruchtfolgen erweitern und die Nährstoffeffizienz deutlich steigern. Der Düngerbedarf wird berechenbarer, das Austragungsrisiko sinkt deutlich.
Macht es nicht mehr Sinn, über Beregnungsorganisation nachzudenken oder von der Rohrberegnung hin zur wesentlich effizienteren ober- und unterirdischen Mikrobewässerung zu kommen? Letztere sichert schon bei geringen Wassergaben von 15 Millimetern den Ertrag.
Wir wissen zu wenig über wasseroptimale Fruchtfolgen, über Defizitbewässerung und über das teilweise Austrocknen der Wurzelzonen.
Im Sinne des abnehmenden Ertragszuwachses ist bei exakter Bestimmung eines Evapotranspirationsbedarfs über Bestandstemperaturmessung eine starke Wassereinsparung gegenüber herkömmlicher Feldberegnung möglich.
Das hat seinen Preis. Die Vollkosten mobiler Beregnungsmaschinen liegen bei etwa 4 Euro je Millimeter Beregnung und Hektar. Bei der Tropfbewässerung sind dies 18 Euro.
Wo ist das Geld sinnvoller ausgegeben? In wassersparender Technik oder in Abgaben? Muss das Wasser dem Grundwasser entnommen werden, oder sind bei überbetrieblicher Wassernutzung als Speicher auch Hochwasserrückhaltebecken, Restseenspeicherbecken und Brauchwassertalsperren denkbar?
Im Rheinischen Revier gibt es hierzu interessante Überlegungen. Das Land schuf mit der Bewässerungsrichtlinie von 2019 den Rahmen.
Ist es aus hygienischer Sicht vertretbar, bei unserem Wasserdargebot eine aktive Grundwasseranreicherung vorzunehmen und geklärtes Abwasser zur Bewässerung einzusetzen, wie dies in mediterranen Ländern in großem Stil erfolgt?
Auch wir haben die Tradition der Rieselfelder mit wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden, die 80 Millimeter je Hektar und Jahr zulassen.
Sie sehen: Ihr im Wasserhaushaltsgesetz verankertes Ziel des sparsamen und bewussten Umgangs mit der Ressource Wasser teile ich, Ihr Vorgehen im Detail aber nicht.
Durch eine Erfassung, Bilanzierung und Überwachung aller Wasserentnahmen wird nur ein hoher bürokratischer Aufwand erzeugt. Es bleibt also noch viel Ansatz zur Diskussion im Ausschuss.
Am Ende des Films wird der Bau der Ferienanlage aufgegeben. Es erfolgt keine Versiegelung. Zumindest dort wird ein Ergebnis in Ihrem und unser aller Sinne erreicht. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es rumort in der Eifel. Einmal mehr geht es um die belgische Atompolitik, dieses Mal um die Vorgehensweise bei der Strategischen Umweltprüfung der für Endlagerung zuständigen Fachbehörde NERAS.
Belgien strebt die nationale Lösung der Endlagerungsfrage an. Dabei untersucht das Land wie Frankreich und die Schweiz die unterirdische Lagerung in Tonstein. Gegenstand der SUP ist letztlich die Frage, ob es innerhalb Belgiens Gesteinsformationen gibt, die für die präferierte tiefengeologische Endlagerung von schwach-, mittel- und hochradioaktivem Abfall infrage kommen. Das sorgt vor Ort für heftige Proteste. Mögliche Standorte liegen zum Teil nur wenige Kilometer von den Grenzkommunen Monschau und Hellenthal entfernt oder unweit von Aachen.
Die Frage der sicheren Elektrizitätsversorgung wie auch der Endlagerung sind Fragen der nationalen Sicherheit und Souveränität – ohne jeden Zweifel.
Zweifel gibt es an der Eignung der Standortvorschläge, da die rheinischen Schiefergebirge auf deutscher Seite im Standortbestimmungsverfahren nicht im Fokus sind. Das Erdbeben von Roermond von 1992 mit einer Stärke von 5,9 auf der Richterskala hat die Lage der Standorte in einem tektonischen Verwerfungsgebiet zwischen Maas und Rhein deutlich in Erinnerung gerufen.
Erhebliche Zweifel bestehen daran, dass die zur Umsetzung des Århus-Übereinkommens eingegangenen Verpflichtungen der Verordnung 1367/2006/EG und der sie konkretisierenden, auch vom Königreich
Belgien in nationales Recht umgesetzten EU-Umweltinformations-, Öffentlichkeitsbeteiligungs- und SUPRichtlinien erfüllt werden. Öffentlichkeitsbeteiligung, Zugang zu Umweltinformationen und Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten sind die drei zentralen Säulen des Århus-Übereinkommens.
Wenn ich mir den Leitfaden zur Umsetzung der Espoo-Konvention zur UVP im grenzüberschreitenden Rahmen anschaue, stelle ich fest: Zentral sind frühzeitige offene Gespräche, eine proaktive Informationsübermittlung selbst bei geringer Wahrscheinlichkeit erheblicher grenzüberschreitender Wirkungen sowie der Austausch über Kontaktstellen, Antragsteller, verantwortliche Behörden in der Grenzregion beider Vertragspartner und der NGOs.
Die im deutschen Standortauswahlgesetz betonten Prinzipien Fairness, Transparenz und Wissenschaftsbasierung werden in überregionalen Beteiligungsformaten und Regionalkonferenzen vermittelt. Dass dies bei der Endlagersuche auch über Grenzen hinweg möglich ist, zeigt das Vorgehen unserer Schweizer Nachbarn seit Jahren. Umso unverständlicher erscheint das nun in Rede stehende Beteiligungsverfahren im Hinblick auf die Betroffenen diesseits und jenseits der Grenzen.
Sie haben über das laufende Konsultationsverfahren Mitte Mai aus der Presse erfahren, zur Halbzeit der am 13. Juni ausgelaufenen 60-Tage-Frist zum Vorbringen von Anregungen und Bedenken. Das scheint auch auf das BMU zuzutreffen. Die vor drei Jahren eingerichtete Deutsch-Belgische Nuklearkommission wurde nicht konsultiert. Warum gibt es die Kommission, wenn dort derart wichtige Fragen nicht diskutiert werden? Warum existiert keine entsprechende Arbeitsgruppe?
Das Bundesumweltministerium ist in der Pflicht, die belgischen Behörden um eine rechtskonforme formale Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit wie auch der Behörden zu ersuchen. Ich begrüße es außerordentlich, dass sich die Landesregierung unabhängig davon mit einer eigenen Stellungnahme an die belgische Regierung gewandt und eine angemessene Berücksichtigung der Belange der Menschen in der Grenzregion eingefordert hat.
Nur über den fortwährenden engen Austausch werden national unterschiedliche Vorgehens- und Verfahrensweisen bewusst und lassen sich akzeptable Lösungen finden, die die Interessen der verschiedenen Seiten berücksichtigen.
Als unmittelbarer Nachbar Belgiens muss NordrheinWestfalen bei der Suche eingebunden werden. Das können die Menschen in den grenznahen Regionen zu Recht erwarten. Nach Jahrzehnten offener Grenzen, mit den Erfahrungen aus der Euregio MaasRhein und den verschiedenen Städtepartnerschaften können wir auch über heikle Themen reden. Davon
bin ich überzeugt. Schweigen ist keine Lösung, weder in Brüssel noch in Berlin. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der personenbezogene Wasserverbrauch sinkt. Die öffentliche Wasserabgabe liegt mit gut 1 Milliarde Kubikmeter um ein Viertel niedriger als noch vor einer Generation. Die Qualität des Wassers aus der öffentlichen Leitung ist so gut wie nie. Gewässerreinigung und -renaturierung schreiten weiter voran.
Die im Sommer voraussichtlich verabschiedete Trinkwasserrichtlinie der EU enthält Vorgaben, wie sie heute durchaus schon bei uns erfüllt werden. Alles gut? Nicht ganz. Es gibt durchaus noch Handlungsbedarf. Das war zwar schon vor der Großen Anfrage bekannt; gleichwohl bin ich für sie sehr dankbar. So werden verschiedene Themen der Wasserpolitik, die sehr unterschiedlich im öffentlichen Interesse stehen, in der Breite angesprochen.
Zentral ist sicherlich die Wasserwirtschaft. Haben wir gesichert die Mengen, die wir für unseren Lebensstandard und Wohlstand brauchen? Niederschlagsmengen und -verteilung verändern sich durch den Klimawandel. Die Frühsommerdürre der letzten beiden Jahre könnte zum Regelfall werden. Wir haben neben dem Trinkwasserbedarf der Haushalte die Anforderungen der Industrie und zunehmend der Landwirtschaft. Freizeitnutzung, Energieerzeugung, Hochwasserschutz und Artenschutz müssen berücksichtigt werden.
Ein Drittel des Wassers gewinnen wir aus Tiefbrunnen, ein Sechstel aus Talsperren und knapp die Hälfte aus Brunnen, die Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser fördern. Neben wenigen Großen wie Gelsenwasser gibt es eine große Zahl mittlerer und kleinerer, meist kommunaler Versorger und über
50.000 private Hausbrunnen. Das hat Vorzüge im Bereich des Zugriffs auf die wichtigste Ressource von außen, aber unter Umständen auch Nachteile beim Zustand des Verteilnetzes und den Aufbereitungsmöglichkeiten.
Örtlich bedeutsam sind auch die Brauch- und Kühlwasserentnahmen. 1.800 Betriebe ziehen über 3,5 Milliarden Kubikmeter aus eigenen Gewinnungsanlagen. Will NRW Industrieland bleiben, so ist – bei feststellbaren und erfolgreichen Optimierungsbemühungen in den Unternehmen – eine Inanspruchnahme auch zukünftig zu gewährleisten. Bei einem knappen Wasserdargebot bin ich skeptisch, ob Verhaltensempfehlungen und Verbote zum Beispiel des Rasensprengens ausreichen.
Neben Notverbundleitungen, die einen überregionalen Ausgleich herbeiführen können, bedarf es einer besseren Wasserernte in privaten Regenwasserzisternen und in Stauräumen im Wurzelbereich der Straßenbäume. Hochwasserschutz mittels Flutmulden, Rückhaltebecken, Abschlägen und Notwasserwegen könnten mit Bevorratung verbunden werden.
Im LEP sind acht weitere Talsperren-Standorte als Ziel der Raumplanung gesichert. Neubau wird seit vielen Jahren nicht mehr betrieben und stellt auch einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ein Vorhalten macht aber nur Sinn, wenn ich zum Ziehen der Option bereit bin. Ein rascher Klimawandel könnte hierzu Anlass geben. Kapitel VII verweist auf die sich seit 30 Jahren deutlich nach unten bewegende Kurve der Grundwasserneubildung und auf die historischen Tiefstände an einem Fünftel der Grundwassermessstellen im Herbst 2018.
Über die seit 2016 erforderlichen kommunalen Wasserversorgungskonzepte werden Problembewusstsein und auch die tatsächlichen Problemlagen schneller erkannt. Das Abteufen neuer Brunnen und die Erschließung neuer Gewinnungsgebiete sind aber auch nicht ohne Risiken.
Auf die Konsequenzen eines fehlenden Verdünnungseffektes nitratbelasteter Grundwasservorkommen bei ausbleibenden Niederschlägen hebt der Fragensteller selbst ab. Landwirte vor Ort werden ihm beipflichten. Hier könnte ein Ansatzpunkt zur Entwicklung neuartiger Bewässerungssysteme in technischer wie auch organisatorischer Hinsicht für die Landwirtschaft auf besten Böden in Regenschattengebieten gegeben sein.
Vorsichtig bin ich bei dem von den Grünen vorgetragenen Kausalzusammenhang zwischen der Steigerung des Trinkwasserpreises und der Nitratbelastung der Wässer. Die Preissteigerungen waren über Jahre hinweg unterdurchschnittlich und lagen erst in den letzten Jahren leicht darüber.
Zur Bedeutung des herausgestellten Zusammenhangs: Die Antwort auf die Große Anfrage geht dezidiert auf Entwicklung und Umfang der Gewässerkooperationen und ihre Erfolgsgeschichte ein. Sie verweist auf Messstellen in 67 Kooperationsgebieten, bei denen der Nitratschwellenwert früher über- und heute unterschritten wird. Insgesamt liegt bei 12 % der Messstellen in Kooperationsgebieten der aktuelle Nitratwert bei über 50 mg/l. Landesweit gilt dies für 14 % der Messstellen. Zur Stilllegung von Brunnen kommt es aus den verschiedensten Gründen, die Nitratbelastung ist aber eher nachrangig eine Ursache. Nur 0,9 % der Maßnahmen zur Nitratreduktion sind kostenrelevante Trinkwasseraufbereitungsmaßnahmen.
Trotzdem hat die NRW-Koalition auf dieses Problem reagiert. Wir haben zum Haushalt 2019 Mittel für die Anschaffung von Stickstoffsensoren und Gülledurchflussmessgeräten zur Verfügung gestellt. Im Haushalt 2020 findet sich erstmalig ein Titel mit fast 1,5 Millionen Euro im Ansatz für die Organisation von Kooperationen außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Die Kammerberatung der Betriebe hinsichtlich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurde ebenfalls auf fast 6 Millionen Euro verstärkt. Eine stärkere Kontrolle importierter Wirtschaftsdünger, Überlegungen zur Förderung der bedarfsgerechten überregionalen Gülleverteilung innerhalb von Nordrhein-Westfalen ergänzen diese Bemühungen.
Nun aber zu einem echten „Preistreiber“: Der in der Praxis oftmals kommunizierte Referenzwert für Netzerneuerungsraten liegt bei 1,5 % des Leitungsnetzes. Damit wird eine Nutzungsdauer von 70 Jahren unterstellt. In der Praxis liegt beim Benchmarking Wasser der Mittelwert bei den Wasserversorgungsunternehmen mit bis zu 3 Millionen Kubikmeter Jahresförderung derzeit bei 0,8 %.
Es wird von Wasserversorgungsunternehmen berichtet, bei denen noch 10 % der Leitungen aus Gusseisen bzw. Asbestzement bestehen. Alte Leitungen stehen für Leitungsbrüche und Wasserverlust. Eine Wasserverlustrate von 0,1 Kubikmeter je Kilometer Leitungslänge und Stunde bedeutet im ländlichen Bereich die Schwelle zu hohen Wasserverlusten. Bei Großstädten liegt dieser Wert doppelt so hoch.
Der kaufmännische Verlust liegt bei der Verlustrate von 0,1 bei fast 10 %. Viele Wasserversorgungsunternehmen nutzen die derzeit günstigen Refinanzierungskosten für die dringend nötige und lange fast sträflich vernachlässigte Netzerneuerung, die selbstverständlich dann auch nicht kostenneutral für die Endkunden ist.
Belegt wird diese Sicht der Dinge durch die Ausführungen zum Investitionsstau in Kapitel VIII. Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie wird diese Verluste, die deutschlandweit bei 12 % und im EU-Durchschnitt
bei 25 % liegen, im Sinne der Nachhaltigkeit zu reduzieren suchen. Sie wird auch Grenzwerte für Blei halbieren, für Bisphenol A einen Höchstwert festlegen und beim Mikroplastikgehalt eine Überwachung einführen. Erst nach der Entwicklung zuverlässiger Messverfahren und valider Grenzwerte sollen Höchstwerte seitens der EU vorgegeben werden.
Zu diesem Thema wie auch zu Mikroschadstoffen, multiresistenten Keimen haben wir im Plenum in den vergangenen zwei Jahren schon Diskussionen geführt, die wir gern im Ausschuss wieder aufnehmen können.
Generell unterstützen wir dabei den Ansatz der Landesregierung, von einer Verpflichtung zum Bau einer sogenannten vierten Reinigungsstufe abzusehen. Vielmehr sollen einzelfallbezogen und risikoangepasst Anlagenerweiterungen im Rahmen der üblichen Ertüchtigung und auf der Grundlage abgesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse zu deren Wirksamkeit erfolgen. Die unterschiedlichen Konzepte von den Membranbioreaktoren über die Aktivkohlefiltration bis hin zur Ozonung, zu Retentionsbodenfiltern und UV-Bestrahlung werden im Bericht angeführt.
Zuzustimmen ist der Feststellung im Bericht, dass die Trennung der Abwassergebühren in Anteile für Schmutzwasser und Niederschlagswasser Anreize geschaffen hat, das Niederschlagswasser in Gewässer abzuschlagen oder zu versickern. Folgerichtig haben wir im vergangenen Jahr dem Gesetz zur Anpassung der Abgabefreiheit bei der Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser unsere Zustimmung erteilt.
Ob die finanziell sehr ungleich verteilten Lasten der Abwasseraufbereitung, die mit den Durchschnittswerten der Kreise und kreisfreien Städte in der Anlage I.8, bewusst oder unbewusst, nicht annähernd abgebildet werden, vertretbar sind, bleibt eine in der kommunalen Familie latente und letztlich im GFG zu klärende Frage.
Während in 2015 in der Stadt Schleiden 5,38 Euro für die Reinigung eines Kubikmeters Abwasser berechnet wurden, waren es in Köln nur 1,58 Euro, mehr als zwei Drittel weniger. Der Musterhaushalt in Schleiden zahlte 1.200 Euro im Jahr, während die Kölner noch nicht einmal 500 Euro bezahlen mussten. Die Abwassergebührenhilfe macht dabei zurzeit weniger als ein halbes Promille des GFG-Volumens aus.
Kommen wir noch kurz auf die Konsequenzen des Abwassers von energetischen und nicht energetischen Rohstoffen auf unsere Wasserressourcen zu sprechen.
Mit großem Interesse werden auch wir die abschließende Bewertung des Pilotversuchs mit einer PCBElimination aus dem gehobenen Grubenwasser an den Standorten Haus Aden und Ibbenbüren verfolgen wollen und regen eine Befassung in unserem Fachausschuss an.
Mit den möglichen Änderungen beim Abbauverbot oberflächennaher Kiese und Sande in Wasserschutzgebieten werden wir uns intensiv bei der Novelle des Landeswassergesetzes beschäftigen. An Vorabspekulationen und Bewertungen möchte ich mich daher heute nicht beteiligen.
Zum Schluss noch zur Gewässerentwicklung. Auf Probleme und Lösungsansätze haben wir im November mit unserem Antrag zum Wanderfischprogramm hingewiesen. Flächenverfügbarkeit, Finanzierung und Zeitplanung sind die kritischen Punkte. Dies wird auch durch die vorliegende Drucksache deutlich. Ob allerdings die Mediations-, Flurbereinigungs- und Genehmigungsverfahren wirklich „unvorhersehbar“ die Umsetzung verzögern, lasse ich offen.
Bitte.
Also, Herr Kämmerling, ich muss Ihnen sagen, ich bin ja erst seit 2017 im Landtag, habe aber natürlich die Entwicklung bei der Abwassergebührenhilfe verfolgt. Ich darf festhalten, dass die in den letzten zehn Jahren, also nicht unter dieser Landesregierung, nicht unter der NRWKoalition, deutlich reduziert worden ist und wir sie jetzt erst in den letzten beiden Jahren wieder nach oben befördern.
Die Zahlen können Sie feststellen. Insofern ist es ein guter Ansatz, und wenn wir für derartige Dinge eine breite Unterstützung bekommen, die die Gebührenbelastung fairer gestaltet, dann würde das sicherlich die Menschen im ländlichen Raum sehr freuen.
Aber die Diskrepanz ist auch hier in diesem Bericht deutlich erkennbar. Es geht ja nicht nur um die Bereiche, die Sie angesprochen haben, beispielsweise die Nordeifel, sondern es geht sicherlich auch um das Bergische Land; es geht um Teilbereiche des Hochsauerlandkreises, von Ostwestfalen, wo eine ähnliche Problematik da ist.
Das ist richtig. Darüber können wir gerne noch einmal diskutieren.
Abschließend noch einen letzten Satz zur Gewässerentwicklung: Wir brauchen eine stärkere Beteiligung der Grundeigentümer, der Landbewirtschafter vor Ort. Wir müssen stärker über die Verbindung des Eingriffsausgleichs mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nachdenken.
Sie sehen – das hat die Aussprache gerade schon gezeigt –: Die Antwort auf die Große Anfrage gibt Raum für zahlreiche interessante und nachmittagsfüllende Diskussionen, die wir dann gerne im Ausschuss führen können. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Herr Rüße, es passt wunderbar, dass ich nach Ihnen rede, denn ich kann direkt anknüpfen.
Auch ich war der Meinung, dass die Probleme gut beschrieben werden, es aber noch ein bisschen an konstruktiven Vorschlägen fehlt; diese hätte man mehr ausführen können. Das ist unsere Aufgabe, wie wir sie auch im Ausschuss begreifen sollten.
Den Appell, nicht nur auf den Nitratbereich abzuheben, sondern die anderen Bereiche stärker in den Blick zu nehmen, den Sie eben an die Kollegen der SPD gerichtet haben, unterstreiche ich.
Mit Blick auf die AfD könnte ich sagen: Ich habe im Fachausschuss bisher – selbst bei Anträgen der AfD – wenig Diskussionsfreude, Bereitschaft und auch Fähigkeit erlebt;
dorthin würde ich den Appell gar nicht erst richten wollen.
Meiner Auffassung nach ist es wichtig, dass wir angesichts der Bandbreite an Wasserthemen, die hier aufgefächert worden ist, überlegen, welche Optionen wir haben. Das Beklagen und Bejammern reicht nicht.
Eben habe auch ich gesagt, dass wir beim Nitrat auf dem richtigen Weg sind.
Wir haben die Zeit nicht umfassend und richtig genutzt. Die Stellschrauben, die wir identifiziert haben, können wir jetzt weiter drehen, aber wir müssen auch die anderen Fragen, die Ihre Große Anfrage ja zu Recht in den Mittelpunkt gestellt hat, mit dieser Intensität angehen, damit wir nicht in 10 oder 15 Jahren
bei anderen Fragen da stehen, wo wir heute bei der Umsetzung der Nitratrichtlinie sind.
Insofern kann ich mich Ihrem Appell nur anschließen und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss; Sie wissen, ich bin immer diskussionsfreudig. Das werden wir dann im Ausschuss in der ganzen Bandbreite diskutieren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Missverständnisse zwischen landwirtschaftlicher und nichtlandwirtschaftlicher Bevölkerung nehmen zu. Sie betreffen die Produktionsweise – Latzhose und Gummistiefel kontra Melkroboter und Sensortechnik –, die Umweltwirkungen – Gülle gleich Gift oder Teil der bedarfsgerechten Düngung – und die soziale Nachhaltigkeit – selbstbestimmtes Arbeiten, Agrarromantik versus Regulierungswut, fehlende Work-Life-Balance und Hofnachfolge.
Die Bilder der Schlepperkonvois fordern zurzeit die Agrarpolitik heraus; deswegen kommt der Antrag zur rechten Zeit.
Die Agrarpolitik soll dem Konzept der multifunktionalen Landwirtschaft folgend mehrere Ziele erreichen, von denen der Titel der Enquete einige heraushebt: die Sicherstellung der Versorgung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln, eine Erzeugung mit geringstmöglichen Einflüssen auf die natürlichen Ressourcen unter Förderung der Biodiversität sowie die Lösung des Problems der Einkommensdisparität. Landwirte brauchen attraktive Entgelte für ihre Produkte und Dienstleistungen, sonst fehlt morgen der qualifizierte Nachwuchs.
Die wichtigsten Sachgebiete der Agrarpolitik sind die Agrarmarkt- und Preispolitik, die Agrarumweltpolitik, die Agrarstrukturpolitik, die Agrarsozialpolitik, die Agrarkreditpolitik und die Agrarbildungs- und -wissenschaftspolitik. Sie alle spricht der Antrag an.
In entwickelten Volkswirtschaften wie der unsrigen mit einem Erwerbstätigenanteil von 1,4 % und einer Bruttowertschöpfung von 0,9 % erfolgt häufig eine mangelnde Rücksichtnahme der Politikverantwortlichen auf die Besonderheiten in der Landwirtschaft. Das Mercosur-Abkommen ist zurzeit ein gutes Beispiel hierfür.
Warum ist Agrarpolitik so wichtig? – Sie muss neben den thematischen auch zeitliche, räumliche und soziokulturelle Aspekte beachten. Ein Beispiel: Wir sprechen häufig von Schweinemästern oder Milchbauern, aber es gibt individuell ganz unterschiedliche Betriebsleitereigenschaften. Sie zu differenzieren, dient der besseren Zielgruppenbestimmung bei Dienstleistungen und Serviceangeboten.
Mit dem allgemeinen Trend zur Spezialisierung differenziert sich die Food-Chain aus: von den Vorleistungen der landwirtschaftlichen Produktion über die Erfassung, die Verarbeitung in Ernährungshandwerk und -industrie, den Lebensmitteleinzelhandel bis hin zu den unterschiedlichen Verbrauchergruppen.
Mit der abnehmenden Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe sinkt tendenziell der Einfluss der Produzenten in dieser Kette.
Es sinkt auch die Zahl der Landwirte und ihrer Familienangehörigen, die als Kommunikatoren in der breiten Bevölkerung ein realistisches Bild einer zeitgemäßen Landwirtschaft vermitteln könnten.
Auf der einen Seite sind Nahrungsmittelerzeugung und Verarbeitung so effizient, dass wir nur noch 14 % für Nahrungsmittel ausgeben müssen. Damit verschiebt sich aber auch der Wahrnehmungsfokus von uns Verbrauchern immer weiter.
Wer weiß noch, warum und wie gepflügt wird, warum bei der Milchproduktion Kälber anfallen oder wie eine Flüssigfütterung funktioniert? Wer weiß noch, was PSE-Fleisch ist oder die Bezeichnung „schnittfester vierter Aggregatzustand von Wasser“ für Hollandtomaten?
Metzger klagen schon lange über den Verlust von Fertigkeiten in der Essenszubereitung, Allgemeinmediziner über zunehmende Fälle von Diabetes und Adipositas.
Was bedeutet dann die bekundete Zahlungsbereitschaft situativer Einzelesser à la „Kevin alleine vor dem Kühlschrank“, wenn er weder den Prozess noch die Produktqualität abschätzen kann?
Wenn die wenigen Alltagsgespräche über und nicht mit der Landwirtschaft imagebildend sind, werden wir vor diesem Hintergrund Akzeptanz finden, wenn demnächst KI-Roboter und Drohnen den menschlichen Arbeitseinsatz auf dem Acker und im Stall entbehrlich machen? Was können wir tun, um Konflikte zu versachlichen und die Akzeptanz zu befördern?
Der Erfolg agrarpolitischer Maßnahmen hängt nach Niehaus davon ab, dass sie den gesellschaftlichen Normen entsprechen, der Wirtschaftsstruktur angepasst sind, mit übergeordneten Politikzielen verträglich sind und zum richtigen Zeitpunkt eingesetzt werden.
Insofern ist die Einsetzung einer Enquetekommission das richtige Signal. Wir hören zu. Wir wollen gerade im Vorfeld der neuen GAP-Förderperiode die richtigen Maßnahmen für unser Handeln in NRW definieren.
Wir werden vermutlich nicht alle relevanten Aspekte beleuchten können, aber unsere Landwirtschaft, unsere Landwirte haben es verdient, die Wertschätzung einer solchen Enquete zu erfahren. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sind wir lernfähig angesichts der Erfahrungen mit der Nitrat-, der FFH- oder der Luftqualitätsrichtlinie, oder laufen wir sehenden Auges bei der Wasserrahmenrichtlinie auf ein erneutes Scheitern bei den Umsetzungszeitplänen zu?
Wir waren gut gestartet. Es gab runde Tische mit Vertretern von Fischerei, Industrie, Naturschutzverbänden, Wasserkraftanlagenbetreibern, Wasserverbänden, Landwirtschaft, Wasserversorgern und Kommunen, kurz: mit allen Stakeholdern vor Ort. Da wurden Gutachten beauftragt, Maßnahmenprogramme entwickelt, und es wurde durchaus zügig mit der Umsetzung begonnen.
Zum Ziel eines guten Gewässerzustandes gehören dabei auch das Vorkommen der flussgebietstypischen Fischfauna und die Möglichkeit der Durchwanderbarkeit für Aal, Neunauge und den Lachs. Für ihn hat NRW in den Bewirtschaftungsplänen als Laichgewässer die Gewässersysteme von Sieg, Wupper und Rur ausgewiesen.
An der Rur wurde als erste und bislang einzige letzte große Maßnahme in 2007 die Fischtreppe am Staubecken Obermaubach eingeweiht. Das war es.
Der Elan der Anfangsjahre scheint hier wie dort verpufft. Bis heute verwehren an der Rur – wie auch an vielen anderen Flüssen – noch über 40 Anlagen den ungehinderten Auf- und Abstieg. Nicht nur Fischereiverbände und Genossenschaften beklagen den schleppenden Fortgang.
Während verwaltungsseitig noch an einem umstrittenen Salmonidenerlass festgehalten wird, während auch 20 Jahre nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie elementare Gutachten etwa zur Mindestwasserführung fehlen, während die Bugwelle der erforderlichen Investitionen in Retentionsbodenfilter, Wehrumbauten, Strahlursprünge und Trittsteine von Jahr zu Jahr steigt, spitzen sich vor Ort die Konflikte unnötigerweise zu.
Am Gewässer seit Generationen ansässige Unternehmen klagen erfolgreich vor Gericht ihre Wasserrechte ein. Vorschläge zu Wehrumbauten und zu Niedrigwassergerinnen werden bei der Bezirksregierung auf die lange Bank geschoben. Rechtsfragen zur finanziellen Unterstützung von Privaten beim Wehrumbau, zur Finanzierung von allein lachsbedingten Maßnahmen oder zu den Konsequenzen einer Gewässerrenaturierung auf eine mögliche Veränderung der FFH-Gebiete stehen seit Jahren unbeantwortet im Raum.
Land, Bund und EU halten gegen jegliche Erkenntnis das Zeitziel 2027 hoch. Industrie, Gewerkschaften und Kommunen wollen aber am Ende nicht Verlierer von aktionistischem Handeln sein.
Es bedarf daher des gemeinsamen Vorgehens von Land und Bund bei der EU, um realistischere Umsetzungsfristen zu erreichen. Die Gewässer sind in Jahrhunderten verändert worden. Da ist es keine Aufgabe von 15 Jahren, dies rückgängig zu machen.
Durch eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums werden auch die finanziellen Bedarfe und Möglichkeiten im ganzen Land übereinandergebracht. Aus Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelt jährlich aufgebrachte Mittel reichen bis 2027 erkennbar nicht, um dem Gesamtinvestitionsbedarf von der Niers bis zur Weser gerecht zu werden.
Allein das Maßnahmenprogramm des Wasserverbands Eifel-Rur bindet die im Landeshaushalt für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung stehenden Mittel von 74 Millionen Euro für über vier Jahre. Eine weitere Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts oder zusätzliche Belastung der Kommunen lehnen wir ab.
Mit dem Zeitgewinn wird auch die Umsetzung von Second-best-Maßnahmen sinnvoll, denn wenn ein Wehr nicht zurückgebaut werden kann, weil die Flächen für die notwendige Laufverlängerung fehlen, ist eine Rausche eine Option. Ist die Aufgabe von Wasserkraftanlagen reine Hoffnung, kann ein Niedrigwassergerinne manches Problem beseitigen.
Aber auch bei einer Fristverlängerung durch die EU heißt es, keine Zeit zu verlieren. Die Flächenmobilisierung am Gewässerlauf bedarf weniger eines Vorkaufsrechts als vielmehr bodenordnerischer Maßnahmen. Trotz vielfacher Hinweise sind diese Verfahren, die acht bis zehn Jahre dauern, oft genug noch nicht einmal eingeleitet worden. Statt eines am Symbol Lachs orientierten „Weiter so“ ist ein realistisches, am mittelfristig Machbaren orientiertes pragmatisches Handeln erforderlich.
Richten wir den Fokus auf die zügige Durchwanderbarkeit aller unserer Flüsse für alle Fische. Eine selbst nach einem erwarteten Zieländerungsverfahren nicht in jedem Jahr mögliche Lachswanderung ist allemal besser als der jetzige Zustand, wo in keinem Jahr ein zur selbsterhaltenden Reproduktion erforderlicher Aufstieg erfolgt.
So werbe ich für die Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als vor einem halben Jahr Anträge zum sogenannten Klimanotstand bei den Kommunen dieses Landes eingereicht wurden, haben viele Räte und Verwaltungen in ihren Mitteilungen, Resolutionen und Beschlüssen betont, dass der Klimaschutz auf kommunaler Ebene keine neue Aufgabe sei.
Es folgten zumeist individuelle Auflistungen der Maßnahmen, die auch unter Zuhilfenahme der Konjunkturprogramme I und II, des kommunalen Investitionsförderungsgesetzes lokal umgesetzt wurden – von der Umstellung der Straßenbeleuchtung bis hin zu Maßnahmen der Energieeinsparung und der Gebäudesanierung, von der Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen bis hin zu PV-Anlagen und BHKW. Es wurde auf die Änderung beim öffentlichen Grün ebenso verwiesen wie auf die Freihaltung der Frischluftschneisen im Rahmen der Landschaftsplanung oder die multimodale Nahverkehrsplanung. Gefördert wurden dezentrale Nahwärmenetze, Faktor-X-Häuser und alternative Antriebskonzepte im ÖPNV.
Brauchte es dazu allumfassende Klimaanpassungsstrategien? Einige Kommunen wie unsere Landeshauptstadt Düsseldorf mit ihrem KAKDUS oder die Stadt Soest haben sich für solche Konzepte entschieden.
Wenn ich von der Quartiers- über die Stadtteil- in die Gesamtplanung einsteigen muss, erscheint für einzelne Themenfelder eine solche Vorgehensweise geboten. So werden Konfliktpotenziale und Werkzeugkisten für Laien, Räte und Fachplaner gleichermaßen deutlich. Zahlreiche Praxisleitfäden von Bundes- und Landesministerien und -einrichtungen, von kommunalen Spitzenverbänden, Fachverbänden und Instituten existieren. Das BBSR und das Difu führen seitenlange Listen dazu auf.
Wenn der Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung als Querschnittsaufgabe in den Köpfen von Bürgern, Verwaltung und auch der Politik verankert sind, braucht es dann noch einen speziellen kommunalen Klimaschutzmanager? Die Kommunen haben ihre Erfahrungen mit Demografiebeauftragten gemacht, als vor Jahren das Schlagwort „demografischer Wandel“ das allumfassende Thema war. Einige haben es fortgeführt, andere nicht.
Muss ich, wie von den Grünen ebenfalls gefordert, verpflichtende Klimaschutzkonzepte mit vergleichbaren Mindestanforderungen, Quantifizierungen und
Erfolgsmessungen verordnen? Da ist augenscheinlich ein Misstrauen den lokalen Akteuren gegenüber vorhanden. Anders kann ich den Satz – ich zitiere – „nicht nur von Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch von Kommunen kann erwartet werden, dass sie sich mit den Gefahren des Klimawandels auseinandersetzen und die Erkenntnisse in ihren Planungen berücksichtigen“ nicht werten.
Das steht so in Ihrem Antrag.
Natürlich. Was denn sonst?
Lokale Akteure in Münster, Aachen oder anderswo haben in Stadtteilen und Quartieren nach lokalen Lösungen gesucht, zum Beispiel bei Überschwemmungen nach Starkregenereignissen mit Niederschlägen von über 30 mm in einer halben Stunde.
Realisiert wurden dann der Wasseranstau im Wurzelbereich von Stadtbäumen, Flutmulden, Staubereiche in Kanälen, Regenüberlauf- bis hin zu Mischwasserstreckungsbecken. Überschwemmungsbereiche sind ausgewiesen, Niederschlagswasserbeseitigungskonzepte wurden ebenso erarbeitet wie Fluthilfekonzepte der Feuerwehr und der Wasserverbände. Wenn sich der Grunderwerb zum Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens hinzieht, hilft aber auch kein Landesprogramm.
Was sollten wir tun? – Der Antrag verweist zu Recht auf die Notwendigkeit der Verfügbarkeit von möglichst kleinräumigen Informationskarten und die Entwicklung von Modellierungstools. Ob zur Niederschlagsverteilung und zu Flutgefahren, ob zur Hitzeentwicklung in den Städten oder zum Vorhandensein von Frischluftschneisen und zur Windhäufigkeit – hier hat das LANUV schon gute Arbeit geleistet.
Wir könnten Pilotprojekte und Beratungs- und Informationsplattformen für Best-Practice-Beispiele fördern. Wir könnten rechtliche Klarstellungen vornehmen: Wenn offen ist, ob die Schaffung zusätzlicher Volumina zum Regenwassereinstau in Nebenanlagen von Straßen im Rahmen von KAG-Maßnahmen beitragspflichtig ist, dann müssen wir das klären.
Natürlich gehört auch eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen zu den Herausforderungen. Ein Sachverständiger hat seinerzeit auf die Frage nach der wichtigsten Maßnahme zur Bewältigung des demografischen Wandels gesagt: Betreiben Sie Haushaltskonsolidierung. Dann haben Sie die notwendigen finanziellen Ressourcen, um in der Zukunft das zu tun, was Sie nach dem aktuellen Stand des Wissens in der Sache tun müssen. – Recht hat er.
Denn neben dem Klima und der Demografie spielt auch der soziale Wandel in diese Themen hinein. Auch zukünftig werden unerwartete, tiefgreifende Veränderungen und Phänomene auftreten, die rasches kommunales Handeln erfordern – siehe Flüchtlingsaufnahme und -integration oder der dürrebedingte Waldverlust dieser Tage.
Deswegen bedarf es nicht zwingend eines neuen Förderprogramms oder eines Unwetterfonds, der mit einer wachsenden Ausstattung Begehrlichkeiten weckt, hinsichtlich des Auszahlungsmodus aber auch nur den geltenden Vorgaben folgen kann. Es gilt: mehr Zutrauen in den kommunalen Handlungswillen und in die Handlungsfähigkeit anstatt goldener Zügel durch Landesprogramme. – Vielen Dank.
Ich bin dem Kollegen Bombis sehr dankbar dafür, dass er die unterschiedliche Perspektive gerade noch einmal sehr deutlich gemacht hat. Man muss lokale Probleme unten auch wirklich von unten angehen und lösen und nicht von oben herab. Das ist genau der Unterschied in der Herangehensweise.
Ich bin seit 30 Jahren Kommunalpolitiker, Fraktionsvorsitzender bei mir vor Ort, 20 Jahre im Kreistag und stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Ich weiß, was wir kommunal unten tun und was wir von oben an Unterstützung bekommen oder in der Vergangenheit auch nicht bekommen haben.
Wenn es um Gebäudesanierung geht, kann ich Ihnen sagen: Ich habe bei mir zu Hause genauso wie auch in der Kommune immer nach dem Motto gehandelt: Das, was ich bei mir nicht mache, mache ich auch im öffentlichen Raum nicht.
Bitte.
Frau Kollegin, ich gebe mein Votum für die Erstellung eines solchen Konzeptes. Dann liegt es auch an mir bzw. an meinen Kollegen im Rat, nachzuhaken, wenn bestimmte Teilbereiche nicht umgesetzt werden. Das kann ich aber nicht von oben regulieren und will ich auch nicht von oben mit einer entsprechenden Verordnung regulieren.
Ich möchte aber auch noch einen Satz zur Gebäudesanierung loswerden, Herr Kollege Becker. Ich bin Bediensteter der Universität Bonn. Wir haben einen Sanierungsstau von über 300 Millionen Euro. Ich habe einen Hörsaal erlebt, in dem ich mit der Hand durch den Holzrahmen durchgreifen konnte, und ich habe in einem Büro mit einer Einfachverglasung gesessen. Macht es wirklich Sinn, Geld des Landes dann so nach unten zu geben? – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zehn Jahren debattierten wir in meiner Heimatgemeinde über eine ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Was wollten wir? Bürgerinnen und Bürger sollten sich ohne Angst und ohne Gefahr für Leib und Leben im öffentlichen Raum bewegen können. Infolgedessen wurden Festsetzungen zur Nutzung von Spielplätzen und zum Führen von Hunden getroffen.
Und was ist mit der Haltung von Giftschlangen? Das Wegschnippen der Zigarettenkippe oder die Füße auf der Sitzbank mit einer Verwarnung ahnden, aber dem Bürger sagen: „Die ausgebüxte Kobra interessiert uns nicht“? Das wollten wir nicht. Daher findet sich in der besagten kommunalen Verordnung eine Anzeigepflicht gegenüber dem Ordnungsamt der Gemeinde – auch ohne landesrechtliche Grundlage, wie sie in anderen Bundesländern schon damals existierte.
Die Monokelkobra von Mülheim ein paar Monate später gab uns das gute Gefühl, richtig gehandelt zu haben.
Nahezu jedes Jahr streift ein Kaiman, eine entwichene Schlange oder die Nachricht, dass ein Halter gebissen worden ist, durch das Sommerloch, medial immer gut begleitet. Der Tenor in der Öffentlichkeit ist: Wie kann es sein, dass ich meinen Hund anmelden muss, aber keine Giftschlange? Und: Wir wollen keine Haltung gefährlicher Tiere in unseren Wohnzimmern und Kellern.
Eine entsprechende Haltung findet sich sowohl in unserem Antrag als auch in dem Gesetzentwurf der Grünen, der nun nach langer Zeit erneut das Licht
der Welt erblickt hat – gut gemeint, aber damals eben auch nicht gut gemacht.
Der Entwurf eines Gefahrtiergesetzes wurde inhaltlich überfrachtet, sodass der bürokratische Aufwand für Städte und Gemeinden untragbar gewesen wäre. Deswegen wurde er 2016 nach mehrjähriger Arbeit ohne Parlamentsberatung ad acta gelegt.
Immerhin ist den Grünen zu attestieren: Sie waren stets bemüht.
Zu unserem Antrag: Einigkeit wird vermutlich darüber bestehen, dass es erstens eine strafbewehrte Anzeigepflicht für lebensgefährliche Tiere geben soll und dass es zweitens eine ausreichende Haftpflichtversicherung geben muss, die für die Kosten der Evakuierung der Menschen, für Personenschäden und für das Aufspüren respektive Einfangen der Tiere aufkommt. Diese zum Teil in die Hunderttausende gehenden Kosten dürfen nicht bei der öffentlichen Hand hängen bleiben.
Offene Fragen sind hingegen: Auf welche Tierarten bezieht sich die Regelung, nur auf giftige, lebensgefährliche Schlangen, Skorpione und Spinnen oder auch auf Panzerechsen, Riesenschlangen und Großkatzen? Gibt es ein grundsätzliches Haltungsverbot für Privatpersonen, oder gibt es das nicht? Schließlich befindet sich die weitaus überwiegende Zahl gefährlicher Tiere in der Obhut verantwortungsbewusster privater Terrarienfreunde. Wird es für Altbesitzer eine Ausnahme geben, also einen Bestandsschutz, und, wenn ja, mit oder ohne Vorgaben? Sollen Neubesitzer legal eine Haltungsoption erlangen können? Sind die erforderliche Zuverlässigkeit und die notwendigen Kenntnisse über Haltung und Pflege der Tiere nachzuweisen, und, wenn ja, über eine landeseinheitliche Schulung mit Sachkundeprüfung beim LANUV oder dezentral?
Das sind viele Fragen, die auf politische Güterabwägung, rechtliche Machbarkeit, finanzielle Konsequenzen und adäquate organisatorische Strukturen hin überprüft werden müssen.
Das LANUV müsste wohl auch die Umsetzung der Regelung übernehmen. Die Kommunen bleiben nach unseren Vorstellungen ohne direkte Verfahrensbeteiligung. Ihnen ist mitzuteilen, wer wo und wie in der Kommune ein Gefahrtier hält. Denn – das ist ja schon gesagt worden – im Unglücksfalle ist eine sofortige und bestmögliche Reaktion vorzunehmen.
Die klare Vorgabe für einen Regelungsvorschlag unsererseits: Für uns steht der Schutz der Bevölkerung an erster Stelle. Anders als Rot-Grün werden wir auch eine Regelung mit eindeutigen Bestimmungen
und striktem Vollzug erlassen. Das wollen wir. So werbe ich auch für die Zustimmung zu unserem Antrag.
Zugleich stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfs der Grünen zu. Dieser Gesetzentwurf ist ein bemerkenswerter, beachtenswerter und in einer Reihe von Punkten auch diskussionswürdiger Beitrag für unsere Ausschusssitzung und die dort zu führende Debatte. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor 25 Jahren ermittelte eine vom Land geförderte empirische Studie zur Akzeptanz von Extensivierungsprogrammen bei 20 % der befragten Landwirte eine Bereitschaft zur Umstellung auf den Ökolandbau.
In der BSE-Krise leitete die damalige NRW-Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn ihrer auf Bundesebene frisch ins Amt gekommenen Ministerinnenkollegin Renate Künast diese Studie zu. Seitdem steht die Zielmarke von 20 % im Raum und wird immer noch wie in der aktuellen „Zukunftsstrategie ökologischer Landbau“ vorgetragen. Bis heute aber liegen die realisierten Werte trotz Steigerungsquoten von teilweise über 10 % pro Jahr noch deutlich unter der politisch gesetzten Zielmarke.
Während der BSE-Krise gab es einen Vorstoß aus dem Ökolandbau, die mit der Agenda 2000 ausgebauten Direktzahlungen nur auf die Biobetriebe zu vereinen; systembedingt könnten allein sie eine umweltgerechte Landwirtschaft garantieren.
Dem widersprachen in einer Erklärung bundesweit über 50 Professoren der Agrarökologie: Der Ökolandbau sei zweifellos eine umweltfreundliche Form der Landbewirtschaftung, aber auch die konventionelle Landwirtschaft sei in der Lage, bei entsprechender Förderung gezielt Umweltleistungen zu erbringen – oft kostengünstiger als der ökologische Landbau. Die Umweltpolitik solle vergleichbare Umweltleistungen gleich fördern, unabhängig vom Bewirtschaftungssystem.
Die einseitige Förderausrichtung unterblieb – zum Glück, denn der Nitrofenskandal mit belastetem Biofuttergetreide nur ein Jahr später hätte ihr die Fördergrundlage entzogen. Es blieb über die Jahre hinweg die besondere Förderung des Ökolandbaus. Dabei zahlt der Bürger für die Umweltleistungen zweimal: als Käufer über einen höheren Produktpreis und als Steuerzahler über die staatliche Förderung.
Und doch ist die höhere Förderung bis heute gerechtfertigt. Die mittlere Artenzahl bei den Ackerwildkräutern ist bei den ökologisch wirtschaftenden Betrieben deutlich höher als bei den konventionell wirtschaftenden; in anderen Bereichen sieht das etwas
anders aus. Die politische Forderung nach Beibehaltung der Ökoförderung ist also richtig; über Höhe und Ausgestaltung kann diskutiert werden.
In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich viel getan. In der Praxis sind ökologische und unkonventionelle Landwirtschaft gleichermaßen akzeptiert.
Das Thema „ökologischer Landbau“ steht im Rahmenplan der landwirtschaftlichen Ausbildung. Die zweijährige Ausbildung an der Fachschule für Ökologischen Landbau in Kleve hat ihren Zulauf.
An den Hochschulen ist die Agrarökologie etabliert, bis hin zum Studiengang „Naturschutz und Landschaftsökologie“ an der Landwirtschaftlichen Fakultät der Universität Bonn.
Seit 25 Jahren gibt es das Projekt „Leitbetriebe Ökologischer Landbau“, es gibt außerdem das Wiesengut in Hennef als Lehr- und Forschungsstation für den Organischen Landbau, den ökologischen Versuchs- und Demonstrationsbetrieb für Milchvieh der Landwirtschaftskammer auf Haus Riswick sowie einen für Schweinehaltung auf Haus Düsse. Auweiler hat seine Erfahrungen im Hinblick auf ökologischen Gartenbau, auf Bundesebene geht das Thünen-Institut nicht nur in seinem Trenthorster Institut für Ökologischen Landbau vielen Forschungsfragen nach.
Es tut sich also etwas. Darum die Frage: Ein Mehr an Forschungsförderung? Mehr Koordination? – Darüber lässt sich immer diskutieren. Aber auf Landesebene? – Über den Forschungsschwerpunkt „Umweltverträgliche und Standortgerechte Landwirtschaft“, USL, sind im letzten Jahrzehnt kaum noch spezifische Projekte seitens des Ministeriums eingefordert worden.
Das einstige Institut für Organischen Landbau ist seit zwei Jahren als Abteilung „Agrarökologie und Organischer Landbau“ in das INRES, das Institut für Nutzpflanzenwissenschaft und Ressourcenschutz, integriert. Dies ist Ausdruck einer anderen Sicht auf den Ökolandbau, welche sich zunehmend durchzusetzen scheint.
Der Kieler Wissenschaftler Taube spricht von einer „Werkstattfunktion“ des Ökolandbaus – nicht nur mit Blick auf ökologische, sondern auch auf gesellschaftspolitische und soziale Aspekte der Landwirtschaft.
Sie können in einer Zeit Anstöße geben, in der über integrierte Anbaustrategien und mittels Precision Farming die Umweltbilanzen des konventionellen Landbaus erkennbar besser werden. Zum Teil ziehen sie sogar gleich, wie die Ergebnisse aus dem Netzwerk von Pilotbetrieben beider Bewirtschaftungssysteme zeigen.
Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe stieg im Jahr 2018 um 2.300, die der Verarbeitungsbetriebe um 476 und die der Handelsunternehmen um 207.
Die Kette scheint zunehmend stabil und der Ökolandbau in der Mitte der Gesellschaft angekommen.
In diesem Prozess hat sich auch das Selbstverständnis landwirtschaftlicher Betriebsleiter verändert, wie Oppermann schon 2001 herausgearbeitet hat. Wir haben eine stärkere Ausrichtung auf ökonomische Leistungsparameter bis hin zu Fällen von Rückumstellung.
Solange aber das durchschnittliche Einkommen der Ökotestbetriebe deutlich über dem Einkommen der konventionellen Vergleichsbetriebe liegt, kann ein weiterer Anstieg erwartet werden.
Bei einem Gewinnbeitrag der Ökoprämie von etwa einem Drittel zeigt sich aber auch, dass der Markt schwierig bleibt. Das Angebot internationaler Ware macht sich bemerkbar; so sind Spezialisierung und Größenwachstum auch für Biobetriebe Entwicklungsstrategien.
Wie bei den konventionellen werden auch bei den Ökobetrieben zunehmend die einzelbetrieblichen Varianzen bedeutsam. Eine verstärkte Beratung zur Betriebsoptimierung scheint sinnvoll, nicht zuletzt mit Blick auf die Treibhausgasemissionen.